Benutzer peggy schrieb:
Wie verhält sich das Unternehmen denn gegenüber Bestandskunden? Die haben ja immerhin jetzt eine TAE-Dose des Unternehmens bei sich und können nicht mal schnell zu einem anderen Anbieter wechseln, haben aber hohe Einrichtungsgebühren gezahlt. Müssen die denn auch diese quasi Verdoppelung des Preises hinnehmen ?
Es kommt auf die AGB an. Innerhalb einer etwaigen Mindestlaufzeit - muß man die Änderung wohl nicht hinnehmen. Wenn keine besondere Laufzeit vereinbart worden ist und dennoch Anschlußgebühren bezahlt wurden - dann wohl muß man die Änderung wohl oder übel akzeptieren. Wenn der Anbieter sich das Recht vorbehält, den Tarif jederzeit oder in einer bestimmten Frist zu ändern, dann ist die Anschlußgebühr schlicht und ergreifend weg. Es ist so ähnlich wie bei einer durch einen Makler vermittelten Wohnung: wenn man dort einen Monat später wieder auszieht, dann kriegt man von der Coutage nichts wieder.
Aber in diesem Fall wäre es eine einseitige Vertragsänderung, was dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht einräumt. Man sollte dann auch verlangen, zumindest einen Teil des Einrichtungspreises zurückzubekommen. Bei Einzugsermächtigung würde ich den Betrag notfalls zurückbuchen lassen (ist ja jetzt auch später als nach 6 Wochen möglich)... Der Anbieter kann es ja einklagen, wenn es ihm der Aufwand wert ist.
Deswegen empfiehlt es sich, a) auf die Geschäftspolitik des Unternehemens zu achten und b) sich möglichst weder lange zu binden noch hohe "Eintrittsgelder" (Einrichtungsgebühren, Anschaltpauschalen, Aufnahmegebühren) zu bezahlen.
Alternativ kann man versuchen, den Anbieter zu einer Tarifgarantie zu überreden (was wohl fehlschlagen wird) oder sich zu einer Mindestlaufzeit zu entschließen (allerdings bleibt dann das Risiko, bei einem Anbieter zu sein, der die Qualität nicht hält).
Dann würde ebenfalls das Sonderkündigungsrecht greifen, weil dann der Vertrag vom Anbieter nicht erfüllt würde. (wenn nicht verfügbar oder dauernd zu langsam)
Beide Versionen haben Vor- und Nachteile. Wenn man sich an den Strommarkt erinnert, kann eine Mindestlaufzeit auch Vorteile haben. Bei steigenden Preisen hat man dann für meinetwegen 12 oder 24 Monate die alten Tarife "sicher". Allerdings kommt es auch da wieder auf den Vertrag an. Wenn irgendwelche Sonderkündigungsrechte oder vorzeitige Auflösungsklauseln enthalten sind, sieht die Sache schlecht aus.
Man sollte sich immer wieder vor Augen halten, daß umsonst nur die Sonne scheint. :) Das heißt: jedes Angebot muß sich irgendwie lohnen. Und *zu billig* birgt immer das Risiko des Totalausfalls.
Peggy