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koscher?


27.10.2004 17:25 - Gestartet von REMchen
Selbst wenn man einen gültigen Preselection-Vertrag mit einem Drittanbieter hat, kann man ihn mit diesen grottigen Telefonen nicht mehr nutzen. Darf T-Com ein solches Telefon überhaupt anbieten? Verstößt das nicht gegen irgendwelche Wettbewerbsbestimmungen? Den Enjoy-Tarif wollte die T-Com ja auch mit einem Preselectionverbot belegen, und das hat ihr die RegTP nicht durchgehen lassen. Klar, der Fall liegt hier anders, da es hier um Hardware geht. So ganz koscher erscheint mir das Ganze aber trotzdem nicht.

Was meint Ihr?

Grüßlein,
REMchen
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[1] nicht neu
Andre B. antwortet auf REMchen
27.10.2004 17:32
Das ist ja nicht unbedingt neu. Andere Telefongesellschaften verkaufen schon seit Jahren Telefone, die stets die eigene Netzkennzahl vorwählen - beispielsweise OneTel. Man kann aber in der Regel die Voreinstellung umgehen. Mit einer bestimmten Tastenkombination läßt sich dann die "Zwangsvorwahl" für das nächste Gespräch abschalten. Ist aber trotzdem recht umständlich und steht natürlich nicht in der Anleitung...

Beste Grüße,
Andre
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[2] GKr antwortet auf REMchen
27.10.2004 17:34
Benutzer REMchen schrieb:
Selbst wenn man einen gültigen Preselection-Vertrag mit einem Drittanbieter hat, kann man ihn mit diesen grottigen Telefonen nicht mehr nutzen. Darf T-Com ein solches Telefon überhaupt anbieten? Verstößt das nicht gegen irgendwelche Wettbewerbsbestimmungen? Den Enjoy-Tarif wollte die T-Com ja auch mit einem Preselectionverbot belegen, und das hat ihr die RegTP nicht durchgehen lassen. Klar, der Fall liegt hier anders, da es hier um Hardware geht. So ganz koscher erscheint mir das Ganze aber trotzdem nicht.

Was meint Ihr?

Grüßlein,
REMchen

Diese "grottigen" Telefone können doch z.B. Sinn machen bei Firmen, die einerseits sich preselecten lassen, andererseits nicht wünschen, dass ihre Mitarbeiter in eigener Verantwortung andere 010x Nummern wählen.

Oder auch im privaten Bereich:
Meine 17jährige Tochter hat - natürlich - einen Comnet Preselection-Anschluss mit einem Limit von 30 EUR/Monat. Ist das erreicht, wird der Anschluss gesperrt. Um sie daran zu hindern, andere CbC-Nummern vorzuwählen, um so ihr Limit zu strecken, habe ich bei der DTAG dieses Sicherheitspaket geordert, mit dem ich Zielrufnummern, z.B. 010x, sperren kann für ihren Anschluss.
Hätte ihr auch so ein Telefon schenken können, oder?

Übrigens: Die Formulierung, ob das Verhalten "koscher" sei, gefällt mir. Liest man nicht mehr so häufig.

GKr
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[2.1] Steffen Winter antwortet auf GKr
27.10.2004 18:08
Benutzer GKr schrieb:
. . . hat - natürlich - einen Comnet Preselection-Anschluss mit einem Limit von 30 EUR/Monat. Ist

Klasse, so was hätte ich auch gern! Wo bekommt man dieses Limit denn? "Ich" kann nämlich nur 50 EUR als Minimum einstellen ....

Gruß Steffen







das erreicht, wird der Anschluss gesperrt. Um sie daran zu hindern, andere CbC-Nummern vorzuwählen, um so ihr Limit zu strecken, habe ich bei der DTAG dieses Sicherheitspaket geordert, mit dem ich Zielrufnummern, z.B. 010x, sperren kann für ihren Anschluss.
Hätte ihr auch so ein Telefon schenken können, oder?

Übrigens: Die Formulierung, ob das Verhalten "koscher" sei, gefällt mir. Liest man nicht mehr so häufig.

GKr
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[2.1.1] GKr antwortet auf Steffen Winter
27.10.2004 18:14
Benutzer Steffen Winter schrieb:
Benutzer GKr schrieb:
. . . hat - natürlich - einen Comnet Preselection-Anschluss mit einem Limit von 30 EUR/Monat.
Ist

Klasse, so was hätte ich auch gern! Wo bekommt man dieses Limit denn? "Ich" kann nämlich nur 50 EUR als Minimum einstellen ....

Gruß Steffen


Nun, rein theoretisch könnte ich Sie adoptieren..
Aber ich weiss nicht, ob ich das will.
In meinem nächsten Leben lege ich mir vielleicht eh besser einen Hund zu. Kinder gehen mir manchmal sehr auf die Nerven. Wenn Sie dann Hund wären, könnten wir drüber reden. :-)

GKr







das erreicht, wird der Anschluss gesperrt. Um sie daran zu hindern, andere CbC-Nummern vorzuwählen, um so ihr Limit zu strecken, habe ich bei der DTAG dieses Sicherheitspaket geordert, mit dem ich Zielrufnummern, z.B. 010x, sperren kann
für ihren Anschluss.
Hätte ihr auch so ein Telefon schenken können, oder?

Übrigens: Die Formulierung, ob das Verhalten "koscher" sei, gefällt mir. Liest man nicht mehr so häufig.

GKr
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[2.2] REMchen antwortet auf GKr
27.10.2004 18:12
Benutzer GKr schrieb:

Diese "grottigen" Telefone können doch z.B. Sinn machen bei Firmen, die einerseits sich preselecten lassen, andererseits nicht wünschen, dass ihre Mitarbeiter in eigener Verantwortung andere 010x Nummern wählen.

Aber die Meldung besagt doch, dass eben diese Preselection dann über diese Telefone *nicht mehr* möglich ist. D.h. die Mitarbeiter telefonieren dann automatisch über T-Com, selbst wenn die Firma bei einem anderen Anbieter einen Preselection-Vertrag hat. Es kann ja kaum im Interesse der Firma sein, dass der Preselection-Vertrag durch diese Telefone unterlaufen wird. Das ist doch grad mein Kritikpunkt, ob das zulässig ist.

Übrigens: Die Formulierung, ob das Verhalten "koscher" sei, gefällt mir. Liest man nicht mehr so häufig.

Dabei ist das so ein schönes Wort *grinslein* Viel schöner als "Habseligkeiten" oder so...

REMchen


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[2.2.1] GKr antwortet auf REMchen
27.10.2004 18:19
Benutzer REMchen schrieb:
Benutzer GKr schrieb:

Diese "grottigen" Telefone können doch z.B. Sinn machen bei Firmen, die einerseits sich preselecten lassen, andererseits nicht wünschen, dass ihre Mitarbeiter in eigener Verantwortung andere 010x Nummern wählen.

Aber die Meldung besagt doch, dass eben diese Preselection dann über diese Telefone *nicht mehr* möglich ist. D.h. die Mitarbeiter telefonieren dann automatisch über T-Com, selbst wenn die Firma bei einem anderen Anbieter einen Preselection-Vertrag hat. Es kann ja kaum im Interesse der Firma sein, dass der Preselection-Vertrag durch diese Telefone unterlaufen wird. Das ist doch grad mein Kritikpunkt, ob das zulässig ist.

Joh.. stimmt. Du hast Recht und ich habe den Bericht nicht sorgfältig genug gelesen.


Übrigens: Die Formulierung, ob das Verhalten "koscher" sei, gefällt mir. Liest man nicht mehr so häufig.

Dabei ist das so ein schönes Wort *grinslein* Viel schöner als "Habseligkeiten" oder so...

Machst einen ganz meschugge mit Deinen Fisimatenten :-)

GKr

REMchen


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[2.2.1.1] REMchen antwortet auf GKr
27.10.2004 18:26
Benutzer GKr schrieb:

Übrigens: Die Formulierung, ob das Verhalten "koscher" sei, gefällt mir. Liest man nicht mehr so häufig.

Dabei ist das so ein schönes Wort *grinslein* Viel schöner als
"Habseligkeiten" oder so...

Machst einen ganz meschugge mit Deinen Fisimatenten :-)

Du willst mich wohl verhohnepipeln, was? Oder vielleicht sogar vergackeiern? Wie ausgesprochen hanebüchen... ;)

REMchen
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[2.3] hdontour antwortet auf GKr
27.10.2004 20:41
Meine 17jährige Tochter hat - natürlich - einen Comnet Preselection-Anschluss mit einem Limit von 30 EUR/Monat.

Bei 30 euro im Monat wird Sie es sehr schnell lernen, die Freunde nicht immer auf dem Handy anzurufen, trotz günstiger Comnet Tarife.

Du bist aber nicht so schlimm wie es mein "Alter" vor 25 Jahren war. Der wollte doch glatt, wegen permanent hoher Telephonrechnungen, einen Münzfernsprecher in der Wohnung aufhängen und jeder hätte dann seine "Zehnerl" einwerfen müssen....

Es wurde aber nie was daraus.
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[2.4] volkeru antwortet auf GKr
28.10.2004 15:53
Benutzer GKr schrieb:
Übrigens: Die Formulierung, ob das Verhalten "koscher" sei, gefällt mir. Liest man nicht mehr so häufig.

Und mir stößt sie sehr sauer auf. Alle religiösen Vorschriften, die wissenschaftlich unhaltbar sind, aus grauen Vorzeiten stammen und direkt in das Privatleben der Menschen "hineinregieren" sind mir zuwider. Sie dienen nur dazu, die Machtansprüche der Kirchen zu festigen und Menschen abhängig zu machen, sie besser kontrollieren zu können. So wie es die katholische Kirche mit ihrem "Sündenprinzip" seit dem Mittelalter tut: Gott als eine zornige, strafende, bösartige Macht, die die Menschen drangsaliert. Ohne Martin Luther wäre das wohl noch heute so.

Aber auch fast alle anderen Religionen bedienen sich solcher Systeme, die die Ahängigkeit der Menschen von der Kirche und damit ihre Macht sicherstellen sollen. Der Islam mit dem Ramadan (läßt gerade grüßen) oder das Judentum mit ihrem koscheren Essen. Alles heutzutage wissenschaftlich unhaltbare Zwangsvorschriften, die ernährungsphysiologisch keinerlei Sinn machen, sogar eher schädlich sind. Ein säkularer Staat muß so etwas ablehnen und sich auf die Immanenz beschränken. Aber wir sind ja leider noch nicht wirklich erwachsen und daher nur laizistisch...

Gruß, Volker
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[2.4.1] GKr antwortet auf volkeru
28.10.2004 16:08
Benutzer volkeru schrieb:
Benutzer GKr schrieb:
Übrigens: Die Formulierung, ob das Verhalten "koscher" sei, gefällt mir. Liest man nicht mehr so häufig.

Und mir stößt sie sehr sauer auf. Alle religiösen Vorschriften, die wissenschaftlich unhaltbar sind, aus grauen Vorzeiten stammen und direkt in das Privatleben der Menschen "hineinregieren" sind mir zuwider. Sie dienen nur dazu, die Machtansprüche der Kirchen zu festigen und Menschen abhängig zu machen, sie besser kontrollieren zu können. So wie es die katholische Kirche mit ihrem "Sündenprinzip" seit dem Mittelalter tut: Gott als eine zornige, strafende, bösartige Macht, die die Menschen drangsaliert. Ohne Martin Luther wäre das wohl noch heute so.

Aber auch fast alle anderen Religionen bedienen sich solcher Systeme, die die Ahängigkeit der Menschen von der Kirche und damit ihre Macht sicherstellen sollen. Der Islam mit dem Ramadan (läßt gerade grüßen) oder das Judentum mit ihrem koscheren Essen. Alles heutzutage wissenschaftlich unhaltbare Zwangsvorschriften, die ernährungsphysiologisch keinerlei Sinn machen, sogar eher schädlich sind. Ein säkularer Staat muß so etwas ablehnen und sich auf die Immanenz beschränken. Aber wir sind ja leider noch nicht wirklich erwachsen und daher nur laizistisch...

Gruß, Volker

Joh.. ist ja gut.
Dem einen bringt ein Glauben etwas, dem anderen nicht.
Das soll und kann ja jeder halten, wie er will.

Der Begriff koscher kam sicher ursprünglich aus dem religiösen, wurde aber längst über das jiddische auch in den deutschen Sprachgebrauch der Gojim, also der Nicht-Juden, übernommen. Und die das dann sagten, wussten oft gar nicht, dass dies ein jiddischer Begriff ist.

Du wärst bestimmt ein guter Schabbes-Goj geworden :-)

Nein, ich sag' Dir jetzt nicht, was das ist. :-)
Aber es ist ehrlich kein Schimpfwort.

GKr
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[2.4.1.1] volkeru antwortet auf GKr
28.10.2004 19:52
Benutzer GKr schrieb:
Dem einen bringt ein Glauben etwas, dem anderen nicht. Das soll und kann ja jeder halten, wie er will.

Ich kann und will niemanden zwingen, das Wissen über den Glauben zu stellen, obwohl dies eine der bedeutendsten Errungenschaften der Aufklärung ist, ohne die es alle heutigen Annehmlichkeiten von Medizin, Wissenschaft und demokratischem Staatswesen nicht gäbe. Das ist vielen gar nicht klar. Der Sieg des Wissens über den Glauben und die Spekulation hat uns all das gebracht, uns aus dem finsteren Mittelalter geführt. Und nichts anderes.

Ich sehe immer wieder mit Bestürzung, daß es Menschen gibt, die dies zurückdrehen wollen. In den USA, im Islam, aber auch bei uns in Mitteleuropa. Die wissenschaftliche Erkenntnisse in bestimmten Bereichen vollständig negieren und das Gegenteil behaupten. "Die Erde ist 6000 Jahre alt, Adam und Eva sind unsere Vorfahren, Gott schuf die Welt in 6 Tagen, der Urknall ist Unsinn, der Mensch hat mit den Affen keine gemeinsamen Vorfahren, es gibt keine Evolution, etc. pp.". Diese Thesen werden von ansonsten intelligenten Menschen ernsthaft und mit Inbrunst vertreten. Hier und heute! Ich habe es kürzlich mit eigenen Ohren mal wieder hören müssen. Und das macht mir wirlich Angst um unsere Zukunft!

Der Glaube füllt all die Lücken, die das Wissen nicht erklären kann. Das ist soweit auch okay, denn man muß sich die Dinge ja irgendwie erklären. Doch wer das Wissen beiseite schiebt und durch falschen Glauben ersetzen will, der erntet meinen vollen Widerstand!

Ich sehe gewaltige Versäumnisse in Schule und Bildung, wenn wir eine zunehmende Zahl von Menschen in Deutschland verzeichnen müssen, die obige Thesen ernsthaft vertritt. Und dies ist der Fall! Ich habe ersthaft Sorgen um unsere Zukunftsfähigkeit, wenn das Schule macht oder gar weitere Kreise zieht! Wir müssen dringend dagegen steuern und mehr in Bildung und Wissen investieren und vor allem auch in gute Lehrer, die glaubwürdig sind und Vorbildfunktion haben!

Du wärst bestimmt ein guter Schabbes-Goj geworden :-)

Und nun zum Schabbes-Goj. Ich habe mich ernsthaft gefragt, ob ich einem Juden (oder auch irgend jemand anders) am Sabbat oder einem anderen Tag, der mit religiösen Verboten belegt ist, bei der Verrichtung solcher verbotener Tätigkeiten behilflich sein würde. Ich denke nicht. Denn dies würde gegen meine Grundüberzeugung verstoßen: Wenn jemand sich für etwas entscheiden hat, dann muß er es auch glaubwürdig und mit allen Konsequenzen durchziehen! Sonst soll er es ganz lassen! Halb naß machen gilt nicht. Denn mit Halbherzgkeiten wird nur ein unmenschliches System aufrecht erhalten. Mit diesem Paradigma würde ich die Leute konfrontieren, die verbotene Dinge tun. Das tue ich auch bei Moslems, die ich beim Saufen erwische :-). Und das gibt teilweise interessante, aber auch sehr bizarre Diskussionen, die meist damit enden, daß die Leute sich ertappt fühlen und unsachlich werden.

Was hat das jetzt alles mit gesperrten T-Com Telefonen zu tun? Irgendwie nicht viel, aber interessant ist es trotzdem ;-).

Liebe Grüße, Volker
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[3] spunk_ antwortet auf REMchen
27.10.2004 18:00
Benutzer REMchen schrieb:

Was meint Ihr?
ist so ähnlich wie simlock - das ist ja auch nicht verboten.
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[3.1] REMchen antwortet auf spunk_
27.10.2004 18:17
Benutzer spunk_ schrieb:
Benutzer REMchen schrieb:

Was meint Ihr?
ist so ähnlich wie simlock - das ist ja auch nicht verboten.

Naja, bei Simlock wird aber kein gültiger anderer paralleler Vertrag (in diesem Fall der Preselection-Vertrag) unterlaufen.

Zudem lässt sich die T-Com einen Wechsel zu einem anderen Preselection-Anbieter ja auch noch mit 5,11 Euro vergolden. Eigentlich müsste man diese 5,11 Euro ja dann wieder von der T-Com gutgeschrieben bekommen, wenn man sich so ein nicht-mehr-preselection-taugliches Telefon anschafft, oder?

Du hast mit Deinem Vergleich natürlich prinzipiell recht, aber hier liegt der Fall doch etwas anders, find ich.

REMchen
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[3.1.1] spunk_ antwortet auf REMchen
27.10.2004 18:22
Benutzer REMchen schrieb:

verboten.
Naja, bei Simlock wird aber kein gültiger anderer paralleler Vertrag (in diesem Fall der Preselection-Vertrag) unterlaufen.
aber sicher - lege ij dein simlock handy eine andere simkarte ein - funktion wird selten möglich sein.

du musst um die andere simkarte zu nutzen zwangsläufig entweder einen anderen apparat kaufen oder die sperre aufheben.

Zudem lässt sich die T-Com einen Wechsel zu einem anderen Preselection-Anbieter ja auch noch mit 5,11 Euro vergolden.
rufnummernmitnahme im mobilfunkbereich kosten i.d.r auch.

Eigentlich müsste man diese 5,11 Euro ja dann wieder von der T-Com gutgeschrieben bekommen, wenn man sich so ein nicht-mehr-preselection-taugliches Telefon anschafft, oder?
kriegst du die kosten für das simlockte handy auch irgendwo ertsattet, wenn du bei einem anderen anbieter einen neuen vertrag machst? i.d.r wohl nicht.


hier liegt der Fall doch etwas anders, find ich.
vielleicht nicht.
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[3.1.1.1] REMchen antwortet auf spunk_
27.10.2004 18:40
Benutzer spunk_ schrieb:
Benutzer REMchen schrieb:

verboten.
Naja, bei Simlock wird aber kein gültiger anderer paralleler Vertrag (in diesem Fall der Preselection-Vertrag) unterlaufen.
aber sicher - lege ij dein simlock handy eine andere simkarte ein - funktion wird selten möglich sein.

du musst um die andere simkarte zu nutzen zwangsläufig entweder einen anderen apparat kaufen oder die sperre aufheben.

Zudem lässt sich die T-Com einen Wechsel zu einem anderen Preselection-Anbieter ja auch noch mit 5,11 Euro vergolden.
rufnummernmitnahme im mobilfunkbereich kosten i.d.r auch.

Eigentlich müsste man diese 5,11 Euro ja dann wieder von der T-Com gutgeschrieben bekommen, wenn man sich so ein nicht-mehr-preselection-taugliches Telefon anschafft, oder?
kriegst du die kosten für das simlockte handy auch irgendwo ertsattet, wenn du bei einem anderen anbieter einen neuen vertrag machst? i.d.r wohl nicht.


hier liegt der Fall doch etwas anders, find ich.
vielleicht nicht.

Ich bleib dabei: Man kann das nicht in Gänze vergleichen. Der Preselection-Vertrag besagt, dass man an einem *ganz speziellen* örtlich gebundenen Festnetz-Zugang seine Gespräche *automatisch* über diesen Drittanbieter führt, und zwar unabhängig vom konkret benutzten Telefon.

Zitat aus einer Preselection-Auftragsbestätigung der T-Com:

"Ihrem Wunsch entsprechend werden Ihre Verbindungen im Ortsnetz und ortsnetzüberschreitend zukünftig nicht mehr über den bisherigen Verbindungsnetzbetreiber hergestellt"

Außerdem handelt es sich wörtlich um eine "dauerhafte Voreinstellung" auf den entsprechenden Preselection-Verbindungsnetzbetreiber.

Insofern hat so ein preselection-unfähiges Telefon meiner Ansicht nach vertragsverändernde Wirkung, und die T-Com muss den Kunden dann über diese Vertragsänderung schriftlich persönlich informieren, find ich.

Ob der kleine Hinweis auf dem Telefon da ausreicht, ist für mich weiterhin sehr fraglich.

(Wenn ich mir eine SIM-Karte kaufe, steht übrigens nirgends, dass die in einem SIM-Lock-Handy funktionieren muss.)

REMchen
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[3.1.1.1.1] spunk_ antwortet auf REMchen
27.10.2004 19:29
Benutzer REMchen schrieb:

Ich bleib dabei: Man kann das nicht in Gänze vergleichen. Der Preselection-Vertrag besagt, dass man an einem *ganz speziellen* örtlich gebundenen Festnetz-Zugang seine Gespräche *automatisch* über diesen Drittanbieter führt, und zwar unabhängig vom konkret benutzten Telefon.
das telefon hat mit deinem anscluss nichts zu tun.
der anshcluss ist in bezug auf mobilfunk lediglich die simkarte.

Insofern hat so ein preselection-unfähiges Telefon meiner Ansicht nach vertragsverändernde Wirkung, und die T-Com muss den Kunden dann über diese Vertragsänderung schriftlich persönlich informieren, find ich.
nein. am anschluss selbst sind weiterhin alle möglichkeiten gegeben. du bist nicht gezwungen dir ein "simlocktes" festnetztelefon zu erwerben.

Ob der kleine Hinweis auf dem Telefon da ausreicht, ist für mich weiterhin sehr fraglich.
im bezug auf mobilfunk: bei mobilfunkapparaten steht das als stichwort simlock dabei - scheinbar ausreichend.

(Wenn ich mir eine SIM-Karte kaufe, steht übrigens nirgends, dass die in einem SIM-Lock-Handy funktionieren muss.)
stimmt - bei deinem preselect steht das ja auch nirgends.
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[3.1.1.1.1.1] Staatsunternehmen und Subventionen
peggy antwortet auf spunk_
27.10.2004 19:34
Die Frage ist wohl auch, ob das Staatsunternehmen DTAG durch seine Steuergelder Telefone auf Kosten des Wettbewerbs subventionieren darf. Denn letztlich leidet die Konkurrenz durch dieses kranke Produkt.

Peggy
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[3.1.1.1.1.1.1] spunk_ antwortet auf peggy
27.10.2004 19:37
Benutzer peggy schrieb:
Die Frage ist wohl auch, ob das Staatsunternehmen DTAG durch seine Steuergelder Telefone auf Kosten des Wettbewerbs subventionieren darf. Denn letztlich leidet die Konkurrenz durch dieses kranke Produkt.
nun ja - nicht umsonst heisst es ja dtAG

im prinzip ist die telekom also eine simple aktiengesellschafft und "gehört" einzig den aktionären.

und ist doch ein netter schachzug im wettbewerb - vielleicht bringen die wettbewerben (viele sind ja beileibe nicht) auch noch simlocked - festnetztelefone auf den markt
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[3.1.1.1.1.1.1.1] GKr antwortet auf spunk_
27.10.2004 19:41
Benutzer spunk_ schrieb:
Benutzer peggy schrieb:
Die Frage ist wohl auch, ob das Staatsunternehmen DTAG durch seine Steuergelder Telefone auf Kosten des Wettbewerbs subventionieren darf. Denn letztlich leidet die Konkurrenz durch dieses kranke Produkt.
nun ja - nicht umsonst heisst es ja dtAG

im prinzip ist die telekom also eine simple aktiengesellschafft und "gehört" einzig den aktionären.

und ist doch ein netter schachzug im wettbewerb - vielleicht bringen die wettbewerben (viele sind ja beileibe nicht) auch noch simlocked - festnetztelefone auf den markt

So etwas ähnliches hatte doch Tele2 seinerzeit.
Ein sehr preisgünstiges Schnurlos-Telefon, voreingestellt mit deren CbC-Nummer 01013.

GKr
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[3.1.1.1.1.1.1.1.1] spunk_ antwortet auf GKr
27.10.2004 19:43
Benutzer GKr schrieb:

So etwas ähnliches hatte doch Tele2 seinerzeit. Ein sehr preisgünstiges Schnurlos-Telefon, voreingestellt mit deren CbC-Nummer 01013.
stimmt ich erinnere mich.

die waren damals sehr kulant und haben JEDEN apparat kostenfrei zurückgenommen wenn der kunde das gewollt hat.

erst später kam dann durch die medien, wie diese 01013-vorwahl überwunden werden konnte.

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[3.1.1.1.1.1.2] hrgajek antwortet auf peggy
27.10.2004 20:43
Hallo,

Benutzer peggy schrieb:
Die Frage ist wohl auch, ob das Staatsunternehmen DTAG durch seine Steuergelder Telefone auf Kosten des Wettbewerbs subventionieren darf. Denn letztlich leidet die Konkurrenz durch dieses kranke Produkt.

Und was ist ein SIM-Lock beim Handy? Das gleiche.

Du kaufst ein *verbilligtes* Handy von D1, D2, E+ oder o2 das nur mit der mitgelieferten SIM-Karte funktioniert :-(

Ok. bei Tchibo kostet der Freischaltcode nur 49 Euro, bei den andern um die 99 Euro.

Nun hat T-Com dieses Prinzip aufs Festnetz übernommen.

Du mußt ja dieses "gelockte" Telefon nicht kaufen :-)

Die entscheidende Frage hat Volker Schäfer nicht beantwortet:

Gibt es eine *legale* Möglichkeit, das Gerät zu "entsperren" und damit auch Call by Call verwenden zu können, und falls ja, was kostet dieser Freischaltcode? (Wie lange muß man dann telefonieren?)

Über die Möglichkeit, durch "versehentliches" Drücken irgendwelcher Tasten diesen Code "aufzuheben", habe ich noch nichts gelesen :-)

Ach ja:

Falls jemand nach den Herren in den schwarzen Roben ruft:

Dann möge ein Gericht auch gleich den Handy-SIM-Lock untersagen.

Wenn danach die Kunden wieder jaulen, weil auf einmal die Endgeräte so "teuer" geworden sind, ist es ja auch wieder nicht Recht...

Wie wurde hier geschrieben, als T-Com auf einmal "Switch & Profit" eingeführt hat...

Wenn schon, dann gleiches Recht für Alle :-)
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[3.1.1.1.1.1.2.1] spunk_ antwortet auf hrgajek
27.10.2004 23:22
Benutzer hrgajek schrieb:

Über die Möglichkeit, durch "versehentliches" Drücken irgendwelcher Tasten diesen Code "aufzuheben", habe ich noch nichts gelesen :-)

das ist gut ausgedrückt.

bei den tele2 (01013) geräten vor einigen jahren gab es nach einigen monaten diese möglichkeit - wenn auch das "versehen" vor jedem gespräch hat sein müssen.
(obwohl - direkt inofmriert bin ich nicht darüber, womöglich gibt es noch bessere "versehen")
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[3.1.1.1.1.1.2.1.1] koelli antwortet auf spunk_
27.10.2004 23:31
Benutzer spunk_ schrieb:
bei den tele2 (01013) geräten vor einigen jahren gab es nach einigen monaten diese möglichkeit - wenn auch das "versehen" vor jedem gespräch hat sein müssen.

Man konnte die Vorwahl der 01013 auch dauerhaft abschalten (mit irgendeinem * # Code, der im Internet kursierte. Ansonsten half einfaches Vorwählen irgendeiner Call-by-Call-Vorwahl.

PS: In gewisser Weise bereitet sich die Telekom mit diesem Apparat auch einen eigenen Pferdefuß: Sie weist darauf hin, dass das Telefon nicht bei Anschlüssen funktioniert, die eine Sperre für Call-by-Call-Nummern haben. Dabei ist so eine freiwillig eingerichtete Sperre natürlich der Traum der Telekom. Diese Mega-treuen Telekom-Kunden können dieses Telefon also gar nicht benutzen!
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[3.1.1.1.1.1.2.1.1.1] chr137 antwortet auf koelli
28.10.2004 02:02
Ich glaube, das ich mal wieder öfter reingucken sollte, euer gegacker ist ja schrecklich.

Dieses Telefon ist schon asbach Uralt!!!!!!!!
Ich habe es bestimmt schon seit 6 Monaten und ICH KÖNNTE Cbc wählen!!!! Es steht klar in der Bedienungsanleitung beschrieben. (Seite 21)

Habt ihr euch informiert, oder schreibt ihr nur, was in der Werbung steht.


Warum blödelt ihr hier blos so rum, habt ihr keine anderen Hobbys?
Die Telekom zwingt KEINEN Kunden zum Kauf.
Wem das Angebot nicht passt kann ja kurz weggucken.

Eure tollen Privatanbieter machen einen Stand (Glücksrad) in der Innenstand auf, wer gewinnt bekommt 20 Freiminuten.... (Seltsamerweise gewinnen alle) Das er eine Preselection bekommt erfährt er dann von der bösen bösen Telekom, die ohne genauer zu prüfen den Anschluss umstellt. Das sie dadurch einen Kunden verliert peilt ja keiner.
Diesen Stand habe ich heute wieder von freenet gesehen.


Was kann die telekom dazu, das es anbieter gibt, die sich nur auf Telefongespräche konzentrieren. Die Leisten nix, sondern routen nur Telefongespräche um und bekommen dafür Geld. Wenn die mehr geld wollen sollten die richtig Arbeiten und auch Leitungen entstören.


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[3.1.1.1.1.1.2.1.1.1.1] koelli antwortet auf chr137
28.10.2004 13:55
Benutzer chr137 schrieb:
Dieses Telefon ist schon asbach Uralt!!!!!!!!
Ich habe es bestimmt schon seit 6 Monaten und ICH KÖNNTE Cbc wählen!!!! Es steht klar in der Bedienungsanleitung beschrieben. (Seite 21)

Habt ihr euch informiert, oder schreibt ihr nur, was in der Werbung steht.

Also entschuldige mal: Wenn die Telekom in ihrem Werbeprospekt eindeutig darauf hinweist, dass man mit dem Telefon keine anderen Anbieter mehr nutzen kann, woher soll dann der Leser wissen, dass in der Anleitung das Gegenteil steht??? Dann solltest du eher auf die Telekom schimpfen, deren Mitarbeiter anscheinend auch nicht die Anleitung gelesen haben, bevor sie das Prospekt gedruckt haben! Sonst hätten wir und hier alle die Aufregung um die Bevormundung der Telekom ersparen können...

Was kann die telekom dazu, das es anbieter gibt, die sich nur auf Telefongespräche konzentrieren. Die Leisten nix, sondern routen nur Telefongespräche um und bekommen dafür Geld. Wenn die mehr geld wollen sollten die richtig Arbeiten und auch Leitungen entstören.

Du meist also, Call-by-Call-Anbieter müssten im Störungsfall keinen Techniker haben? Am besten sollte wohl auch noch jeder Anbieter eigene Leitungen verbudeln oder was???
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[3.1.1.1.1.1.3] saarland66 antwortet auf peggy
28.10.2004 19:47
Benutzer peggy schrieb:
Die Frage ist wohl auch, ob das Staatsunternehmen DTAG durch seine Steuergelder Telefone auf Kosten des Wettbewerbs subventionieren darf. Denn letztlich leidet die Konkurrenz durch dieses kranke Produkt.
Peggy

Die DTAG ist eine AG und kein Staatsunternehmen mehr. Desweiteren ist dieses "Kranke" Produkt eine Erfindung des Wettbewerbs. Bereits vor einigen Jahren hat Tele 2 ein ähnliches Produkt verkauft. Außerdem steht es Dir ja Frei das Telefon ohne "Simlock" zu kaufen. Kostet dann etwas mehr als so aber Du kannst jeden Anbieter nutzen.

Nix für ungut. Aber erstmal genau über den Sacherverhalt
informieren bevor mal wieder ohne Sinn und Verstand auf der
Telekom rumgehauen wird. Sonst könnte man auf die Idee kommen
das es Dir nur darum geht einige Telekomfeindliche Parolen
rumzurufen.
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[4] kfschalke antwortet auf REMchen
29.10.2004 12:03
Benutzer REMchen schrieb:
Selbst wenn man einen gültigen Preselection-Vertrag mit einem Drittanbieter hat, kann man ihn mit diesen grottigen Telefonen nicht mehr nutzen. Darf T-Com ein solches Telefon überhaupt anbieten? Verstößt das nicht gegen irgendwelche Wettbewerbsbestimmungen? Den Enjoy-Tarif wollte die T-Com ja auch mit einem Preselectionverbot belegen, und das hat ihr die RegTP nicht durchgehen lassen. Klar, der Fall liegt hier anders, da es hier um Hardware geht. So ganz koscher erscheint mir das Ganze aber trotzdem nicht.

Was meint Ihr?

Grüßlein,
REMchen

Was soll daran nicht koscher sein?
Die DTAG zwingt niemanden, dieses Telefon zu kaufen. Es ist eine unternehmerische Entscheidung der DTAG, ein Telefon zu subventionieren. Dann ist es doch logisch, dass die an den Gesprächen verdienen will.
Was mich stört, von der DTAg wird immer erwaret, dass die allen alles ermöglicht und überall ihre Leitungen, möglichst mit DSL hinlegt. Wenn es dann geschehen ist, kommen andere und wollen damit ihr Geld verdienen.
Bei eplus schreit man über den angeblich schlechten Netzausbau, nur weil man in einem Bergdorf nicht telefonieren kann. Trotzdem erreichen die 98% der Bevölkerung, bei Arcor regt sich keiner drüber auf, dass die gerade aml knapp 40% aller Haushalte erreichen und selbst in Städten mit mehr als 200.000 Haushalte wie Halle/Saale sind die nicht überall verfügbar. Trotzdem können die mit Call by Call noch Geld verdienen. Bei Arcor und regionalen Anbietern ist es erlaubt, dass die kein Call by Call anbieten, also, warum soll die DTAG nicht ihren Markt sichern und Telefone günstig anbieten und dadurch CbC einschränken. Es steht doch jeden frei, sich für 10 € ein einfaches Telefon zu kaufen und dieses dann zu nutzen, damit man CbC nutzen kann.
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[4.1] Schnobl antwortet auf kfschalke
29.10.2004 19:40
Das kann man allerdings auch von der anderen Seite sehen.

Das deutsche Telefonnetz wurde von uns Steuerzahlern aufgebaut und durch die staatliche Firma 'Deutsche Bundespost' genutzt (was für damalige Verhältnisse auch richtig war). Nun 'gehört' es dem Konzern 'Deutsche Telekom' und jede andere Firma wird ausgebremst. Richtig wäre es wenn das Netz vollständig geöffnet wäre und nur durch eine Firma (z.B. Deutsche Telekom) gegen Nutzungsentgelt verwaltet und gewartet wird - jedoch ohne (direkten noch indirekten) Einfluss auf die Produkte der jeweiligen Netz-Nutzer-Firmen. Dann wäre es ein gerechter Markt so wie es in anderen Bereichen auch ist. Dieser kann natürlich wie auch in anderen Bereichen überwacht werden (Kartellamt, etc)