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gewerblich genutzten Heim-Computer?


13.09.2006 12:41 - Gestartet von eggx
Was ist ein gewerblich genutzten Heim-Computer?
Entweder gewerblich genutzer, also von der Steuer absetzbar - OK da kann ich die Gebühren evtl. auch absetzen, wieso dann die grosse Aufregung bei den Betroffenen??
Oder privat genutzer PC, OK, da sollen es eh nur 2 Prozent noch sein, die noch nicht zahlen ausser die 10 Prozent Schwarzseher/hörer.
Aber die mediale Aufregung geht ja von den armen Unternehmern aus...
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[1] platon antwortet auf eggx
13.09.2006 13:06
Benutzer eggx schrieb:
Was ist ein gewerblich genutzten Heim-Computer? Entweder gewerblich genutzer, also von der Steuer absetzbar - OK da kann ich die Gebühren evtl. auch absetzen, wieso dann die grosse Aufregung bei den Betroffenen??
Oder privat genutzer PC, OK, da sollen es eh nur 2 Prozent noch sein, die noch nicht zahlen ausser die 10 Prozent Schwarzseher/hörer.
Aber die mediale Aufregung geht ja von den armen Unternehmern aus...
Nicht ganz ohne Grund:
Wie beim z.B. Autoradio, daß doppelt anmeldepflichtig wird, wenn man das Auto auch nur gelegentlich gewerblich oder für den Arbeitgeber benutzt (nicht Fahrt zur Arbeit, aber z.B. für die Fahrt vom Arbeitsplatz zum Kunden), wird es auch für Heim-PC werden. D.h. wird der private PC gelegentlich für den Arbeitgeber genutzt (Remote-office o.ä), dann wird er gebührenpflichtig (ist ja ein neuer 'Standort' der Firma). Nicht zu vergessen die privaten Handys die auch gelegentlich für den Arbeitgeber genutzt werden... (und da die Nutzung überwiegend privat ist, kommt auch keine steuerliche Absetzbarkeit in Betracht...)
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[1.1] sushiverweigerer antwortet auf platon
13.09.2006 14:36

Wie beim z.B. Autoradio, daß doppelt anmeldepflichtig wird, wenn man das Auto auch nur gelegentlich gewerblich oder für den Arbeitgeber benutzt (nicht Fahrt zur Arbeit, aber z.B. für die Fahrt vom Arbeitsplatz zum Kunden), wird es auch für Heim-PC werden. D.h. wird der private PC gelegentlich für den Arbeitgeber genutzt (Remote-office o.ä), dann wird er gebührenpflichtig (ist ja ein neuer 'Standort' der Firma). Nicht zu vergessen die privaten Handys die auch gelegentlich für den Arbeitgeber genutzt werden... (und da die Nutzung überwiegend privat ist, kommt auch keine steuerliche Absetzbarkeit in Betracht...)

Diese Konstruktion dürfte eher hypothetischer Natur sein, da die Praxisrelevanz äußerst gering sein dürfte, außerden sicher kein Arbeitnehmer auf die Idee kommt, der GEZ gelegentliche dienstliche Fahrten mitzuteilen.

Aber wer mag kann ja auch gerne der GEZ monatlich einen Tagebuchauszug schicken, wo alle dienstlichen und privaten Autofahrten aufgeführt sind. Und wenn dann mal jemand 2 Fahrten für den Arbeitgeber gemacht hat, muss er halt doppelt zahlen.

Man könnte sich aber auch einfach so verhalten, wie jeder klar denkende Mensch und diesen Unsinn ignorieren.
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[1.1.1] platon antwortet auf sushiverweigerer
13.09.2006 14:57
Benutzer sushiverweigerer schrieb:

Wie beim z.B. Autoradio, daß doppelt anmeldepflichtig wird, wenn man das Auto auch nur gelegentlich gewerblich oder für den Arbeitgeber benutzt (nicht Fahrt zur Arbeit, aber z.B. für die Fahrt vom Arbeitsplatz zum Kunden), wird es auch für Heim-PC
werden. D.h. wird der private PC gelegentlich für den Arbeitgeber genutzt (Remote-office o.ä), dann wird er gebührenpflichtig (ist ja ein neuer 'Standort' der Firma). Nicht zu vergessen die privaten Handys die auch gelegentlich für den Arbeitgeber genutzt werden... (und da die Nutzung überwiegend privat ist, kommt auch keine steuerliche Absetzbarkeit in Betracht...)

Diese Konstruktion dürfte eher hypothetischer Natur sein, da die Praxisrelevanz äußerst gering sein dürfte, außerden sicher kein Arbeitnehmer auf die Idee kommt, der GEZ gelegentliche dienstliche Fahrten mitzuteilen.

Aber wer mag kann ja auch gerne der GEZ monatlich einen Tagebuchauszug schicken, wo alle dienstlichen und privaten Autofahrten aufgeführt sind. Und wenn dann mal jemand 2 Fahrten für den Arbeitgeber gemacht hat, muss er halt doppelt zahlen.

Man könnte sich aber auch einfach so verhalten, wie jeder klar denkende Mensch und diesen Unsinn ignorieren.
Fakt ist du bist verpflichtet die Geräte anzumelden-> sonst Ordnungswidrigkeit. Und das Handys/Autos gelegentlich für den Arbeitgeber genutzt werden kommt in meinem Umfeld ständig vor bzw. ist die Regel. (Mal abgesehen davon, daß die GEZ bestimmt von den Unternehmen für Diensthandys, die Arbeitnehmer mit nach Hause nehmen, auch gerne noch eine Gebühr kassieren wird...)
Und wenn es schon Unsinn ist, dann wäre es doch sinnvoller den Unsinn zu ändern und nicht den Unsinn zu ignorieren. Deshalb ja die Kritik an der geplanten Regelung.
Und das schon heute wohl viele Radios, die mit zum Arbeitgeber genommen werden, nicht angemeldet sind, ist mir auch klar. Aber angesichts der geplanten Gebühren für alle Internetfähigen Geräte wird es eben noch sehr viel absurder.
Bietet im übrigen auch lustige neue Möglichkeiten zum Mobbing und im Nachbarschaftsstreit... ;-)
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[1.1.1.1] sushiverweigerer antwortet auf platon
13.09.2006 17:24
Fakt ist du bist verpflichtet die Geräte anzumelden-> sonst Ordnungswidrigkeit. Und das Handys/Autos gelegentlich für den Arbeitgeber genutzt werden kommt in meinem Umfeld ständig vor bzw. ist die Regel. (Mal abgesehen davon, daß die GEZ bestimmt von den Unternehmen für Diensthandys, die Arbeitnehmer mit nach

Verstehst Du es nicht? wie kann man nur so ignorant sein?

Wenn Du als Privatperson Dein TV/Radio angemeldet hast und die 17 € Gebühr zahlst ÄNDERT SICH FÜR DICH NICHTS!

Und die 5% der Deutschen, die weder TV noch Radio besitzen müssten sich theoretusch mit ihrem PC anmelden und die 5 € zahlen. Aber wie will die GEZ das kontrollieren, wer alles einen PC besitzt? ist doch völlig unmöglich.

Es interessiert auch keine S.a.u, wenn Du mit Deinem Privat-PKW mal eine Dienstfahrt erledigst.

Hause nehmen, auch gerne noch eine Gebühr kassieren wird...) Und wenn es schon Unsinn ist, dann wäre es doch sinnvoller den Unsinn zu ändern und nicht den Unsinn zu ignorieren. Deshalb ja die Kritik an der geplanten Regelung.

Wenn ein Arbeitgeber auf Diensthandys eine Gebühr zu zahlen hätte, kann das dem Arbeitnermer doch egal sein.

Und das schon heute wohl viele Radios, die mit zum Arbeitgeber genommen werden, nicht angemeldet sind, ist mir auch klar. Aber angesichts der geplanten Gebühren für alle Internetfähigen Geräte wird es eben noch sehr viel absurder.

Privatleute zahlen eh nur einmal Gebühren, ob sie nun 1 Fernseher daheim stehen haben oder 10. Man muss auch nicht jedes Gerät einzeln anmelden.


Bietet im übrigen auch lustige neue Möglichkeiten zum Mobbing und im Nachbarschaftsstreit... ;-)

Oh ja es gibt unheimliche viele Möglichkeiten die es bisher nicht gab. Besonders wenn man keine Ahnung hat und/oder unter Verfolgungswahn leidet.
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[1.1.1.1.1] platon antwortet auf sushiverweigerer
13.09.2006 18:00
Benutzer sushiverweigerer schrieb:
Fakt ist du bist verpflichtet die Geräte anzumelden-> sonst Ordnungswidrigkeit. Und das Handys/Autos gelegentlich für den Arbeitgeber genutzt werden kommt in meinem Umfeld ständig vor bzw. ist die Regel. (Mal abgesehen davon, daß die GEZ bestimmt von den Unternehmen für Diensthandys, die Arbeitnehmer mit nach

Verstehst Du es nicht? wie kann man nur so ignorant sein?

Wenn Du als Privatperson Dein TV/Radio angemeldet hast und die 17 € Gebühr zahlst ÄNDERT SICH FÜR DICH NICHTS!
Du verstehst auch nicht. Es ändert sich nur dann nichts, wenn auch alle zukünftig prinzipiell unter die Rundfunkgebührenpflicht fallenden Geräten unter die Zweitgerätebefreiung fallen. Das wird aber desöfteren nicht der Fall sein. Eben in dem Falle, daß die Geräte als Arbeitnehmer genutzt werden. So ist nun mal die heutige und auch zukünftige Rechtslage.
Daß auch heute schon viele Leute ihre zur Arbeit mitgenommen Radios nicht anmelden und zusätzliche Gebühren dafür zahlen, ist Fakt. Das ändert aber nichts daran, daß es rechtwidrig ist.

Es interessiert auch keine S.a.u, wenn Du mit Deinem Privat-PKW mal eine Dienstfahrt erledigst.
Oh doch, rechtlich gesehen selbstverständlich. Ob das jemand mitbekommt ist eine andere Frage.
a) dein Autoradio würde zusätzlich anmelde- und gebührenpflichtig
b) verursache mal auf so einer 'Dienstfahrt' einen Unfall und deine KFZ-Versicherung bekommt das raus... Kann ziemlich teuer werden.

Und das schon heute wohl viele Radios, die mit zum Arbeitgeber genommen werden, nicht angemeldet sind, ist mir auch klar.
Aber angesichts der geplanten Gebühren für alle Internetfähigen Geräte wird es eben noch sehr viel absurder.

Privatleute zahlen eh nur einmal Gebühren, ob sie nun 1 Fernseher daheim stehen haben oder 10. Man muss auch nicht jedes Gerät einzeln anmelden.
Die Zweitgerätebefreiung gilt aber jeweils nur in einer Wohnung. Wenn du eine Zweitwohnung/Ferienwohnung hast sind die Geräte dort zusätzlich anmelde- und gebührenpflichtig. Dasselbe gilt für Geräte, die du mit zur Arbeit nimmst. Auch wenn letzteres nur ab und zu gemacht wird, werden sie zusätzlich anmelde- und gebührenpflichtig!
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[1.1.1.1.1.1] tcsmoers antwortet auf platon
13.09.2006 18:31
Benutzer platon schrieb:
Benutzer sushiverweigerer schrieb:
Fakt ist du bist verpflichtet die Geräte anzumelden-> sonst Ordnungswidrigkeit. Und das Handys/Autos gelegentlich für den Arbeitgeber genutzt werden kommt in meinem Umfeld ständig vor bzw. ist die Regel. (Mal abgesehen davon, daß die GEZ bestimmt von den Unternehmen für Diensthandys, die Arbeitnehmer mit nach

Verstehst Du es nicht? wie kann man nur so ignorant sein?

Wenn Du als Privatperson Dein TV/Radio angemeldet hast und die 17 € Gebühr zahlst ÄNDERT SICH FÜR DICH NICHTS!
Du verstehst auch nicht. Es ändert sich nur dann nichts, wenn auch alle zukünftig prinzipiell unter die Rundfunkgebührenpflicht fallenden Geräten unter die Zweitgerätebefreiung fallen. Das wird aber desöfteren nicht der Fall sein. Eben in dem Falle, daß die Geräte als Arbeitnehmer genutzt werden. So ist nun mal die heutige und auch zukünftige Rechtslage.
Daß auch heute schon viele Leute ihre zur Arbeit mitgenommen Radios nicht anmelden und zusätzliche Gebühren dafür zahlen, ist Fakt. Das ändert aber nichts daran, daß es rechtwidrig ist.

Es interessiert auch keine S.a.u, wenn Du mit Deinem Privat-PKW mal eine Dienstfahrt erledigst.
Oh doch, rechtlich gesehen selbstverständlich. Ob das jemand mitbekommt ist eine andere Frage.
a) dein Autoradio würde zusätzlich anmelde- und gebührenpflichtig b) verursache mal auf so einer 'Dienstfahrt' einen Unfall und deine KFZ-Versicherung bekommt das raus... Kann ziemlich teuer werden.

Viel interessanter ist hier die Berufsgenossenschaft. Du hast aber absolut Recht. Nur, wo kein Kläger, da kein Richter.



Und das schon heute wohl viele Radios, die mit zum Arbeitgeber genommen werden, nicht angemeldet sind, ist mir auch klar.
Aber angesichts der geplanten Gebühren für alle Internetfähigen Geräte wird es eben noch sehr viel absurder.

Privatleute zahlen eh nur einmal Gebühren, ob sie nun 1 Fernseher daheim stehen haben oder 10. Man muss auch nicht jedes Gerät einzeln anmelden.
Die Zweitgerätebefreiung gilt aber jeweils nur in einer Wohnung. Wenn du eine Zweitwohnung/Ferienwohnung hast sind die Geräte dort zusätzlich anmelde- und gebührenpflichtig.

Stimmt. Und das ist auch ein S*auerei. Selbst, wenn Du Dein eigenes Gerät mitnimmst, wird es dort gesondert anmeldepflichtig. Das trifft sogar für einen Schrebergarten zu, bei dem man das Gerät grundsätzlich wieder mitnimmt (Hier könnte ich mich aber auch irren.).

Dasselbe
gilt für Geräte, die du mit zur Arbeit nimmst. Auch wenn letzteres nur ab und zu gemacht wird, werden sie zusätzlich anmelde- und gebührenpflichtig!

peso
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[1.1.1.1.1.2] sushiverweigerer antwortet auf platon
14.09.2006 02:26
Benutzer platon schrieb:
Benutzer sushiverweigerer schrieb:
Fakt ist du bist verpflichtet die Geräte anzumelden-> sonst Ordnungswidrigkeit. Und das Handys/Autos gelegentlich für den Arbeitgeber genutzt werden kommt in meinem Umfeld ständig vor bzw. ist die Regel. (Mal abgesehen davon, daß die GEZ bestimmt von den Unternehmen für Diensthandys, die Arbeitnehmer mit nach

Verstehst Du es nicht? wie kann man nur so ignorant sein?

Wenn Du als Privatperson Dein TV/Radio angemeldet hast und die 17 € Gebühr zahlst ÄNDERT SICH FÜR DICH NICHTS!
Du verstehst auch nicht. Es ändert sich nur dann nichts, wenn auch alle zukünftig prinzipiell unter die Rundfunkgebührenpflicht fallenden Geräten unter die Zweitgerätebefreiung fallen. Das wird aber desöfteren nicht der Fall sein.

Woher weißt Du das? bist Du Hellseher? momentan wird nur diskutiert für PC's eine Gebühr zu erheben und das auch nur, wenn noch keine Gebühren bezahlt werden.

>Eben in dem Falle, daß die Geräte als Arbeitnehmer
genutzt werden. So ist nun mal die heutige und auch zukünftige Rechtslage.
Daß auch heute schon viele Leute ihre zur Arbeit mitgenommen Radios nicht anmelden und zusätzliche Gebühren dafür zahlen, ist Fakt. Das ändert aber nichts daran, daß es rechtwidrig >ist.

Jemand der bereits 17 € abdrückt und sein privates Dienstradio am Arbeitsplatz zusätzlich zahlt, wäre ja auch schön blöd. Ich vermute mal, dass 99% aller Leute dies nicht machen, vermutlich wissen die meisten noch nicht einmal etwas von dieser Regelung.


Es interessiert auch keine S.a.u, wenn Du mit Deinem Privat-PKW mal eine Dienstfahrt erledigst.
Oh doch, rechtlich gesehen selbstverständlich. Ob das jemand mitbekommt ist eine andere Frage.
a) dein Autoradio würde zusätzlich anmelde- und gebührenpflichtig b) verursache mal auf so einer 'Dienstfahrt' einen Unfall und deine KFZ-Versicherung bekommt das raus... Kann ziemlich teuer werden.

Bei gelegentlichen Dienstfahrten besteht keine Anmeldepflicht. Was hat die KfZ-Versicherung mit der GEZ-Gebührenzahlung zu tun?

Im übrigen sollten Arbeitgeber die Dienstfahrten anordnen ihren Mitarbeitern ein Dienstfahrzeug zur Verfügung stellen, oder zumindest einen angemessenen Kostenersatz zahlen, der die tatsächlichen Kosten zu 100% abdeckt. Im übrigen bleibt ein Privat-PKW ein Privat-PKW, Dienstfahrten hin oder her.

Und das schon heute wohl viele Radios, die mit zum Arbeitgeber genommen werden, nicht angemeldet sind, ist mir auch klar.
Aber angesichts der geplanten Gebühren für alle Internetfähigen Geräte wird es eben noch sehr viel absurder.

Privatleute zahlen eh nur einmal Gebühren, ob sie nun 1 Fernseher daheim stehen haben oder 10. Man muss auch nicht jedes Gerät einzeln anmelden.
Die Zweitgerätebefreiung gilt aber jeweils nur in einer Wohnung. Wenn du eine Zweitwohnung/Ferienwohnung hast sind die Geräte dort zusätzlich anmelde- und gebührenpflichtig.

Wer zuviel Geld hat kann dies auch machen.

Dasselbe
gilt für Geräte, die du mit zur Arbeit nimmst. Auch wenn letzteres nur ab und zu gemacht wird, werden sie zusätzlich anmelde- und gebührenpflichtig!

Hat auch keine praktische Bedeutung.
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[1.1.1.1.1.2.1] platon antwortet auf sushiverweigerer
14.09.2006 09:32
Benutzer sushiverweigerer schrieb:
Benutzer platon schrieb:
Benutzer sushiverweigerer schrieb:
Fakt ist du bist verpflichtet die Geräte anzumelden-> sonst Ordnungswidrigkeit. Und das Handys/Autos gelegentlich für den Arbeitgeber genutzt werden kommt in meinem Umfeld ständig vor bzw. ist die Regel. (Mal abgesehen davon, daß die GEZ bestimmt von den Unternehmen für Diensthandys, die Arbeitnehmer mit nach

Verstehst Du es nicht? wie kann man nur so ignorant sein?

Wenn Du als Privatperson Dein TV/Radio angemeldet hast und die 17 € Gebühr zahlst ÄNDERT SICH FÜR DICH NICHTS!
Du verstehst auch nicht. Es ändert sich nur dann nichts, wenn
auch alle zukünftig prinzipiell unter die Rundfunkgebührenpflicht fallenden Geräten unter die Zweitgerätebefreiung fallen. Das wird aber desöfteren nicht der
Fall sein.

Woher weißt Du das? bist Du Hellseher? momentan wird nur diskutiert für PC's eine Gebühr zu erheben und das auch nur, wenn noch keine Gebühren bezahlt werden.
Nein, es wird nicht diskutiert. Es steht schon seit einigen Jahren im Rundfunkgebührenstaatsvertrag! Dort steht aber eben auch drin, für welche Geräte bis Ende 2006 keine Gebühren zu entrichten sind(vergl. §11 Absatz 2 RGebStV).
Im Moment wird höchstens noch darüber diskutiert, ob der RGebStV noch vor 2007 wieder abgeändert werden soll.


>Eben in dem Falle, daß die Geräte als Arbeitnehmer
genutzt werden. So ist nun mal die heutige und auch zukünftige
Rechtslage.
Daß auch heute schon viele Leute ihre zur Arbeit mitgenommen Radios nicht anmelden und zusätzliche Gebühren dafür zahlen,
ist Fakt. Das ändert aber nichts daran, daß es rechtwidrig >ist.

Jemand der bereits 17 € abdrückt und sein privates Dienstradio am Arbeitsplatz zusätzlich zahlt, wäre ja auch schön blöd. Ich vermute mal, dass 99% aller Leute dies nicht machen, vermutlich wissen die meisten noch nicht einmal etwas von dieser Regelung.
Er handelt aber natürlich rechtswidrig, genauso wie jemand der gar keine Gebühren zahlt.

Es interessiert auch keine S.a.u, wenn Du mit Deinem Privat-PKW mal eine Dienstfahrt erledigst.
Oh doch, rechtlich gesehen selbstverständlich. Ob das jemand
mitbekommt ist eine andere Frage.
a) dein Autoradio würde zusätzlich anmelde- und gebührenpflichtig b) verursache mal auf so einer 'Dienstfahrt' einen Unfall und deine KFZ-Versicherung bekommt das raus... Kann ziemlich teuer werden.

Bei gelegentlichen Dienstfahrten besteht keine Anmeldepflicht.
Selbstverständlich entsteht schon bei einer einzigen Dienstfahrt Anmelde- und Gebührenpflicht(ggf. halt nur für einen Monat). Lies doch mal den RGebStV oder die Ausführungen der GEZ wirklich durch!
RGebStV §5 Absatz 2 (Es geht darum, wann die die Zweitgerätebefreiung für Privatpersonen nicht gilt):
"(2) Die Gebührenfreiheit nach Absatz 1 Satz 1 gilt nicht für Zweitgeräte
in solchen Räumen oder Kraftfahrzeugen, die
zu anderen als privaten Zwecken genutzt werden. Auf den Umfang
der Nutzung der Rundfunkempfangsgeräte, der Räume
oder der Kraftfahrzeuge zu den in Satz 1 genannten Zwecken
kommt es nicht an."

Was hat die KfZ-Versicherung mit der GEZ-Gebührenzahlung zu tun?
Du hast ganz allgemein geschrieben "Es interessiert auch keine S.a.u, wenn Du mit Deinem Privat-PKW mal eine Dienstfahrt erledigst.". Da habe ich nur darauf hingewiesen, daß es neben der GEZ auch die Versicherungen (und tscmoers ergänzt ganz richtig die Berufsgenossenschaften) interessiert. Und wenn es hart auf hart kommt bei einem Unfall/Versicherungsfall und es um viel Geld geht (und für solche Fälle sind Versicherungen doch wohl da), dann prüfen die Versicherungen/Berufsgenossenschaften nach. Und dann ist eine 'Dienstfahrt' ein rechtlich erheblich relevanter Sachverhalt.

>Im übrigen bleibt ein
Privat-PKW ein Privat-PKW, Dienstfahrten hin oder her.
Das ist sowohl in Hinblick auf die GEZ als auch -in der Regel- bei der Versicherung nicht richtig.

Die Zweitgerätebefreiung gilt aber jeweils nur in einer Wohnung. Wenn du eine Zweitwohnung/Ferienwohnung hast sind die Geräte dort zusätzlich anmelde- und gebührenpflichtig.

Wer zuviel Geld hat kann dies auch machen.

Dasselbe gilt für Geräte, die du mit zur Arbeit nimmst. Auch wenn letzteres nur ab und zu gemacht wird, werden sie zusätzlich anmelde- und gebührenpflichtig!

Hat auch keine praktische Bedeutung.
Ok, dann werde ich in Zukunft ordentlich in Supermärkten etc klauen, denn praktisch ist es unwahrscheinlich, daß ich erwischt werde. Was scheren mich die Gesetze...
Im übrigen: Mit Sicherheit werden die Gebührenbeauftragten nächstes Jahr ihre Provision erhöhen wollen und dann werden sie bestimmt vorstellig in den Betrieben und Firmen. Da wird es bestimmt einigen Ärger mit aufgestellten Radios geben...
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[1.1.1.1.1.2.1.1] sushiverweigerer antwortet auf platon
14.09.2006 10:44

Im übrigen: Mit Sicherheit werden die Gebührenbeauftragten nächstes Jahr ihre Provision erhöhen wollen und dann werden sie bestimmt vorstellig in den Betrieben und Firmen. Da wird es bestimmt einigen Ärger mit aufgestellten Radios geben...

Und? die haben keinerlei Kompetenzen, dürfen den Betrieb/das Büro/die Wohnung noch nicht einmal betreten.
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[1.1.1.1.1.2.1.1.1] platon antwortet auf sushiverweigerer
14.09.2006 10:54
Benutzer sushiverweigerer schrieb:

Im übrigen: Mit Sicherheit werden die Gebührenbeauftragten nächstes Jahr ihre Provision erhöhen wollen und dann werden sie bestimmt vorstellig in den Betrieben und Firmen. Da wird es bestimmt einigen Ärger mit aufgestellten Radios geben...

Und? die haben keinerlei Kompetenzen, dürfen den Betrieb/das Büro/die Wohnung noch nicht einmal betreten.
Och, Firmen sind da oft sehr kooperativ was die Begehung des Betriebes angeht. ;-)
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[1.1.1.1.1.2.1.1.1.1] tcsmoers antwortet auf platon
14.09.2006 14:24
Benutzer platon schrieb:
Benutzer sushiverweigerer schrieb:

Im übrigen: Mit Sicherheit werden die Gebührenbeauftragten nächstes Jahr ihre Provision erhöhen wollen und dann werden sie bestimmt vorstellig in den Betrieben und Firmen. Da wird es bestimmt einigen Ärger mit aufgestellten Radios geben...

Und? die haben keinerlei Kompetenzen, dürfen den Betrieb/das Büro/die Wohnung noch nicht einmal betreten.
Och, Firmen sind da oft sehr kooperativ was die Begehung des Betriebes angeht. ;-)

Stimmt. Und viele Firmen wollen auch gar keine (privaten) Radios im Hause haben. Es ist nämlich so, dass entweder die Firma -oder- der Nutzer zahlungspflichtig wird.

Hoffentlich fangen die GEZ-Stasis in den Behörden und Ämtern an. Da stehen nämlich genug unangemeldete Radios rum.

peso
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[1.1.1.1.1.2.1.1.1.1.1] dts antwortet auf tcsmoers
14.09.2006 16:15
Benutzer tcsmoers schrieb:

Stimmt. Und viele Firmen wollen auch gar keine (privaten) Radios im Hause haben. Es ist nämlich so, dass entweder die Firma -oder- der Nutzer zahlungspflichtig wird.

Hoffentlich fangen die GEZ-Stasis in den Behörden und Ämtern an. Da stehen nämlich genug unangemeldete Radios rum.

peso

Das glaube ich wohl weniger, da die sich ja jetzt schon als Beamte ausgeben und dies von den Strafverfolgungsbehörden auch offensichtlich geduldet wird.

Du weißt doch: Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.

Gruß
Peter