Benutzer sushiverweigerer schrieb:
Benutzer platon schrieb:
Benutzer sushiverweigerer schrieb:
Fakt ist du bist verpflichtet die Geräte anzumelden-> sonst Ordnungswidrigkeit. Und das Handys/Autos gelegentlich für den Arbeitgeber genutzt werden kommt in meinem Umfeld ständig vor bzw. ist die Regel. (Mal abgesehen davon, daß die GEZ bestimmt von den Unternehmen für Diensthandys, die Arbeitnehmer mit nach
Verstehst Du es nicht? wie kann man nur so ignorant sein?
Wenn Du als Privatperson Dein TV/Radio angemeldet hast und die 17 € Gebühr zahlst ÄNDERT SICH FÜR DICH NICHTS!
Du verstehst auch nicht. Es ändert sich nur dann nichts, wenn
auch alle zukünftig prinzipiell unter die Rundfunkgebührenpflicht fallenden Geräten unter die Zweitgerätebefreiung fallen. Das wird aber desöfteren nicht der
Fall sein.
Woher weißt Du das? bist Du Hellseher? momentan wird nur diskutiert für PC's eine Gebühr zu erheben und das auch nur, wenn noch keine Gebühren bezahlt werden.
Nein, es wird nicht diskutiert. Es steht schon seit einigen Jahren im Rundfunkgebührenstaatsvertrag! Dort steht aber eben auch drin, für welche Geräte bis Ende 2006 keine Gebühren zu entrichten sind(vergl. §11 Absatz 2 RGebStV).
Im Moment wird höchstens noch darüber diskutiert, ob der RGebStV noch vor 2007 wieder abgeändert werden soll.
>Eben in dem Falle, daß die Geräte als Arbeitnehmer
genutzt werden. So ist nun mal die heutige und auch zukünftige
Rechtslage.
Daß auch heute schon viele Leute ihre zur Arbeit mitgenommen Radios nicht anmelden und zusätzliche Gebühren dafür zahlen,
ist Fakt. Das ändert aber nichts daran, daß es rechtwidrig >ist.
Jemand der bereits 17 € abdrückt und sein privates Dienstradio am Arbeitsplatz zusätzlich zahlt, wäre ja auch schön blöd. Ich vermute mal, dass 99% aller Leute dies nicht machen, vermutlich wissen die meisten noch nicht einmal etwas von dieser Regelung.
Er handelt aber natürlich rechtswidrig, genauso wie jemand der gar keine Gebühren zahlt.
Es interessiert auch keine S.a.u, wenn Du mit Deinem Privat-PKW mal eine Dienstfahrt erledigst.
Oh doch, rechtlich gesehen selbstverständlich. Ob das jemand
mitbekommt ist eine andere Frage.
a) dein Autoradio würde zusätzlich anmelde- und gebührenpflichtig b) verursache mal auf so einer 'Dienstfahrt' einen Unfall und deine KFZ-Versicherung bekommt das raus... Kann ziemlich teuer werden.
Bei gelegentlichen Dienstfahrten besteht keine Anmeldepflicht.
Selbstverständlich entsteht schon bei einer einzigen Dienstfahrt Anmelde- und Gebührenpflicht(ggf. halt nur für einen Monat). Lies doch mal den RGebStV oder die Ausführungen der GEZ wirklich durch!
RGebStV §5 Absatz 2 (Es geht darum, wann die die Zweitgerätebefreiung für Privatpersonen nicht gilt):
"(2) Die Gebührenfreiheit nach Absatz 1 Satz 1 gilt nicht für Zweitgeräte
in solchen Räumen oder Kraftfahrzeugen, die
zu anderen als privaten Zwecken genutzt werden. Auf den Umfang
der Nutzung der Rundfunkempfangsgeräte, der Räume
oder der Kraftfahrzeuge zu den in Satz 1 genannten Zwecken
kommt es nicht an."
Was hat die KfZ-Versicherung mit der GEZ-Gebührenzahlung zu tun?
Du hast ganz allgemein geschrieben "Es interessiert auch keine S.a.u, wenn Du mit Deinem Privat-PKW mal eine Dienstfahrt erledigst.". Da habe ich nur darauf hingewiesen, daß es neben der GEZ auch die Versicherungen (und tscmoers ergänzt ganz richtig die Berufsgenossenschaften) interessiert. Und wenn es hart auf hart kommt bei einem Unfall/Versicherungsfall und es um viel Geld geht (und für solche Fälle sind Versicherungen doch wohl da), dann prüfen die Versicherungen/
Berufsgenossenschaften nach. Und dann ist eine 'Dienstfahrt' ein rechtlich erheblich relevanter Sachverhalt.
>Im übrigen bleibt ein
Privat-PKW ein Privat-PKW, Dienstfahrten hin oder her.
Das ist sowohl in Hinblick auf die GEZ als auch -in der Regel- bei der Versicherung nicht richtig.
Die Zweitgerätebefreiung gilt aber jeweils nur in einer Wohnung. Wenn du eine Zweitwohnung/Ferienwohnung hast sind die Geräte dort zusätzlich anmelde- und gebührenpflichtig.
Wer zuviel Geld hat kann dies auch machen.
Dasselbe gilt für Geräte, die du mit zur Arbeit nimmst. Auch wenn letzteres nur ab und zu gemacht wird, werden sie zusätzlich anmelde- und gebührenpflichtig!
Hat auch keine praktische Bedeutung.
Ok, dann werde ich in Zukunft ordentlich in Supermärkten etc klauen, denn praktisch ist es unwahrscheinlich, daß ich erwischt werde. Was scheren mich die Gesetze...
Im übrigen: Mit Sicherheit werden die Gebührenbeauftragten nächstes Jahr ihre Provision erhöhen wollen und dann werden sie bestimmt vorstellig in den Betrieben und Firmen. Da wird es bestimmt einigen Ärger mit aufgestellten Radios geben...