Wo könnte so etwas stehen?!?
Vielleicht im StGB ...
Lesen bildet.
Also, los mann
Benutzer ippel schrieb:
Benutzer Kai Petzke schrieb:
Bei Videos mit Kinderpornographie
Klar.
und Gewaltexzessen ist bereits deren Besitz strafbar,
Wo steht das? Kinderpornos sind natürlich bereits bei Besitz strafbar. Aber darum ging es ja hier nicht. Hier geht es um irgendwelche Gewaltvideos, nicht selten sogar selbstgedreht.
erst recht deren Vervielfältigung (= herunterladen). Werden Dateien, die eine FSK-16 oder keine Jugendfreigabe haben, an andere Jugendliche weitergegeben oder vorgeführt, liegt ein Delikt nach dem Jugendschutzgesetz vor.
Ja, für kommerzielle Filme gilt das, nicht aber für mein Urlaubsvideo oder alles andere private Material.
Ippel