Benutzer magicteddy schrieb:
>[...]
Für die entstandenen Unannehmlichkeiten haben wir Ihrem Vodafone-Kundenkonto ein Guthaben von 10 Euro aufgebucht."
>[...]
Gestern habe ich das gleiche Schreiben als Antwort auf mein Beschwerdefax erhalten, allerdings war D2 dort spendabler: 25 Euro Gutschrift auf mein D2-Vertragskonto!
Das ist überraschend viel "Schmerzensgeld", das VF dort ohne Diskussion!! verteilt. Dies zeigt aus meiner Sicht klar, welches Umsatz- (bzw. Gewinn-) Potential in dieser Maßnahme steckt. Vermutlich entsteht gerade aus dieser Besetzt-Line der Gewinn, den VF am Ende des Jahres ausweisen wird.
Auszug meines Schreibens
"Des weiteren lege ich hiermit höchst vorsorglich Einspruch gegen die Berechnung von Gebühren für eine Sprachverbindung ein, wenn kein Gespräch zu einem von mir angewählten D2-Anschluß zustande gekommen ist, und verweise auf § 241a BGB (unbestellte Leistungen).
Ein (für mich) kostenpflichtiger Ansagedienst über die Unmöglichkeit der Erbringung einer Gesprächsverbindung zum angerufenen Teilnehmer oder dessen Mailbox entspricht nicht der von mir im jeweiligen Anwahlversuch bestellten Leistung (bidirektionale Sprachverbindung).
Im übrigen verweise ich auf die weitere Rechtsprechung."
Möglicherweise hat diese Formulierung Einfluß auf die Höhe des "Schmerzensgeld" gehabt, es kann aber auch abhängig von der jeweiligen Vertragsart sein.
Bei meinen beiden D2-Verträgen habe ich einmal 10 Sekunden-Einheiten und einmal einen Minutentarif:
25 Euro / 19ctproMin = 131 Minuten D2-Gespräch
25 Euro / 19ctproMin = 789 Anwahlversuche auf ausgeschaltete D2-Handies beim 10Sekundentarif vom D2-Handy
25 Euro / 19ctproMin = 131 Anwahlversuche auf ausgeschaltete D2-Handies beim Minutentarif vom D2-Handy
25 Euro / 5ctproMin (CbC)= 500 Anwahlversuche aus dem Festnetz auf ausgeschaltete D2-Handies (mit CallByCall im Sekundentakt)
Im Antwortschreiben wurde allerdings nicht auf meinen Widerspruch gegen die zukünftig anfallenden Gebühren eingegangen. Derzeit bin ich versucht, Einspruch gegen dieses "Schmerzensgeld" einzulegen, um nicht die Option des Widerspruchs gegen diese (überflüssigen) Rechnungspositionen zu verlieren.
Nocheinmal zur Klarstellung:
Diese Kosten bei Nichterreichbarkeit entstehen immer dem Anrufer, nicht dem Angerufenen. Daher ist prinzipiell jeder betroffen, der eine D2-Nummer anruft, deren Handy abgeschaltet ist und keine Mailbox aktiviert hat. JEDER!! D2-Anwähler wird also im Laufe eines Jahres zahlen dürfen!