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Zwangsumstellung


05.11.2003 01:25 - Gestartet von magicteddy
Moin,

vor kurzem hat Vodafone ungefragt Rufumleitungen für 2 unserer Rufnummern auf den "Anruf-Info-Service" über entgangene Anrufe geschaltet.

Eine vorherige Nachfrage bei der Hotline hatte ergeben, das keine ungefragte Aktivierung vorgenomen würde.

Daraufhin habe ich mich sowohl telefonisch als auch per Webformular darüber beschwert. Die Reaktion kam per Post:

"... Wir wollten Ihnen die Möglichkeit anbieten, über den
Anruf-Info-Service, die Funktion einer Mailbox kennenzulernen. Es tut uns sehr leid, wenn Sie über diesen Service verärgert sind.

Wunschgemäß haben wir den Anruf-Info-Service für Sie gelöscht.

Für die entstandenen Unannehmlichkeiten haben wir Ihrem Vodafone-Kundenkonto ein Guthaben von 10 Euro aufgebucht."

Eine Interpretation verkneife ich mir, ich fühle mich vereimert.

andreas
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[1] RE_ antwortet auf magicteddy
05.11.2003 08:29
Benutzer magicteddy schrieb:
>[...]
Für die entstandenen Unannehmlichkeiten haben wir Ihrem Vodafone-Kundenkonto ein Guthaben von 10 Euro aufgebucht."
>[...]

Gestern habe ich das gleiche Schreiben als Antwort auf mein Beschwerdefax erhalten, allerdings war D2 dort spendabler: 25 Euro Gutschrift auf mein D2-Vertragskonto!
Das ist überraschend viel "Schmerzensgeld", das VF dort ohne Diskussion!! verteilt. Dies zeigt aus meiner Sicht klar, welches Umsatz- (bzw. Gewinn-) Potential in dieser Maßnahme steckt. Vermutlich entsteht gerade aus dieser Besetzt-Line der Gewinn, den VF am Ende des Jahres ausweisen wird.

Auszug meines Schreibens
"Des weiteren lege ich hiermit höchst vorsorglich Einspruch gegen die Berechnung von Gebühren für eine Sprachverbindung ein, wenn kein Gespräch zu einem von mir angewählten D2-Anschluß zustande gekommen ist, und verweise auf § 241a BGB (unbestellte Leistungen).
Ein (für mich) kostenpflichtiger Ansagedienst über die Unmöglichkeit der Erbringung einer Gesprächsverbindung zum angerufenen Teilnehmer oder dessen Mailbox entspricht nicht der von mir im jeweiligen Anwahlversuch bestellten Leistung (bidirektionale Sprachverbindung).
Im übrigen verweise ich auf die weitere Rechtsprechung."

Möglicherweise hat diese Formulierung Einfluß auf die Höhe des "Schmerzensgeld" gehabt, es kann aber auch abhängig von der jeweiligen Vertragsart sein.

Bei meinen beiden D2-Verträgen habe ich einmal 10 Sekunden-Einheiten und einmal einen Minutentarif:
25 Euro / 19ctproMin = 131 Minuten D2-Gespräch
25 Euro / 19ctproMin = 789 Anwahlversuche auf ausgeschaltete D2-Handies beim 10Sekundentarif vom D2-Handy
25 Euro / 19ctproMin = 131 Anwahlversuche auf ausgeschaltete D2-Handies beim Minutentarif vom D2-Handy
25 Euro / 5ctproMin (CbC)= 500 Anwahlversuche aus dem Festnetz auf ausgeschaltete D2-Handies (mit CallByCall im Sekundentakt)

Im Antwortschreiben wurde allerdings nicht auf meinen Widerspruch gegen die zukünftig anfallenden Gebühren eingegangen. Derzeit bin ich versucht, Einspruch gegen dieses "Schmerzensgeld" einzulegen, um nicht die Option des Widerspruchs gegen diese (überflüssigen) Rechnungspositionen zu verlieren.

Nocheinmal zur Klarstellung:
Diese Kosten bei Nichterreichbarkeit entstehen immer dem Anrufer, nicht dem Angerufenen. Daher ist prinzipiell jeder betroffen, der eine D2-Nummer anruft, deren Handy abgeschaltet ist und keine Mailbox aktiviert hat. JEDER!! D2-Anwähler wird also im Laufe eines Jahres zahlen dürfen!
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[1.1] boeserbert antwortet auf RE_
05.11.2003 09:09
Benutzer RE_ schrieb:
Benutzer magicteddy schrieb: >[...]
Für die entstandenen Unannehmlichkeiten haben wir Ihrem Vodafone-Kundenkonto ein Guthaben von 10 Euro aufgebucht.'
>[...]

Gestern habe ich das gleiche Schreiben als Antwort auf mein Beschwerdefax erhalten, allerdings war D2 dort spendabler: 25 Euro Gutschrift auf mein D2-Vertragskonto!
Das ist überraschend viel 'Schmerzensgeld', das VF dort ohne Diskussion!! verteilt. Dies zeigt aus meiner Sicht klar, welches Umsatz- (bzw. Gewinn-) Potential in dieser Maßnahme steckt. Vermutlich entsteht gerade aus dieser Besetzt-Line der Gewinn, den VF am Ende des Jahres ausweisen wird.

Auszug meines Schreibens 'Des weiteren lege ich hiermit höchst vorsorglich Einspruch gegen die Berechnung von Gebühren für eine Sprachverbindung ein, wenn kein Gespräch zu einem von mir angewählten D2-Anschluß zustande gekommen ist, und verweise auf § 241a BGB (unbestellte Leistungen).
Ein (für mich) kostenpflichtiger Ansagedienst über die Unmöglichkeit der Erbringung einer Gesprächsverbindung zum angerufenen Teilnehmer oder dessen Mailbox entspricht nicht der von mir im jeweiligen Anwahlversuch bestellten Leistung (bidirektionale Sprachverbindung).
Im übrigen verweise ich auf die weitere Rechtsprechung.'

Möglicherweise hat diese Formulierung Einfluß auf die Höhe des 'Schmerzensgeld' gehabt, es kann aber auch abhängig von der jeweiligen Vertragsart sein.

Bei meinen beiden D2-Verträgen habe ich einmal 10 Sekunden-Einheiten und einmal einen Minutentarif: 25 Euro / 19ctproMin = 131 Minuten D2-Gespräch 25 Euro / 19ctproMin = 789 Anwahlversuche auf ausgeschaltete D2-Handies beim 10Sekundentarif vom D2-Handy 25 Euro / 19ctproMin = 131 Anwahlversuche auf ausgeschaltete D2-Handies beim Minutentarif vom D2-Handy 25 Euro / 5ctproMin (CbC)= 500 Anwahlversuche aus dem Festnetz auf ausgeschaltete D2-Handies (mit CallByCall im Sekundentakt)

Im Antwortschreiben wurde allerdings nicht auf meinen Widerspruch gegen die zukünftig anfallenden Gebühren eingegangen. Derzeit bin ich versucht, Einspruch gegen dieses 'Schmerzensgeld' einzulegen, um nicht die Option des Widerspruchs gegen diese (überflüssigen) Rechnungspositionen zu verlieren.

Nocheinmal zur Klarstellung: Diese Kosten bei Nichterreichbarkeit entstehen immer dem Anrufer, nicht dem Angerufenen. Daher ist prinzipiell jeder betroffen, der eine D2-Nummer anruft, deren Handy abgeschaltet ist und keine Mailbox aktiviert hat. JEDER!! D2-Anwähler wird also im Laufe eines Jahres zahlen dürfen!


Guten Tach,

Finde ich hervorragend hier Stimmung dagegen zu machen!!
Komischerweise leben ePlus Anrufer von Anfang an damit ohne das es groß jemanden interessiert!
Mal abgesehn von einigen Diskussionen in diesem Forum hier oder ähnlichen...
Ja ich weiß, man kann es bei ePlus deaktivieren, aber man muß erstmal drauf kommen! Das tun 95% der Normaluser nun mal nicht...

Das halte ich seit Jahren schon für den reinsten Abzock!!!!
Vor allem dann wenn den Kunden (Callya, xTra, Freasy) kurzerhand auch noch ein so 'vorteilhafter' Abrechnungstakt von 60/1 verschrieben wird!!!
Das sind wirkliche Aufreger für jemanden der sich auch nur ein wenig mit seiner Rechnung beschäftigt......

Gruß
frank
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[1.1.1] magicteddy antwortet auf boeserbert
05.11.2003 11:43
Benutzer boeserbert schrieb:

Finde ich hervorragend hier Stimmung dagegen zu machen!!

Ich bin bereit für Leistungen, die ich nutze zu zahlen. Wenn hier aber Leistungsmerkmale durchgedrückt werden sollen, die imho nur dem Betreiber nutzen dann werde ich sauer und reagiere.
Das eigentliche Problem kann ich leider nur unkomfortabel lösen: Wenn ich einen D2-Nutzer anrufe, dann schalte ich die Rufnummernübermittlung jetzt aus. Somit kann der Angerufene leider nicht vorab erkennen, wer anruft. Dafür habe ich die Sicherheit nicht für einen nutzlosen Anruf zahlen zu müssen.

Komischerweise leben ePlus Anrufer von Anfang an damit ohne das es groß jemanden interessiert! Mal abgesehn von einigen Diskussionen in diesem Forum hier oder ähnlichen...
Ja ich weiß, man kann es bei ePlus deaktivieren, aber man muß erstmal drauf kommen! Das tun 95% der Normaluser nun mal nicht...

Ich hatte vor Jahren einen E-Plus Vertrag, auf dem Antrag war vermerkt, keine Mailbox. Natürlich wurde eine Mailbox mit Zwangsumleitung geschaltet. Ein Anruf bei der Hotline, der Mitarbeiter dort gab sich alle Mühe, mich davon zu überzeugen die Mailbox zu behalten. Eine dezenter Hinweis auf sofortige fristlose Kündigung wegen Nichteinhaltung hat ihn dann aber doch überzeugt :-).

Das halte ich seit Jahren schon für den reinsten Abzock!!!! Vor allem dann wenn den Kunden (Callya, xTra, Freasy) kurzerhand auch noch ein so 'vorteilhafter' Abrechnungstakt von 60/1 verschrieben wird!!!
Das sind wirkliche Aufreger für jemanden der sich auch nur ein wenig mit seiner Rechnung beschäftigt......

Ich habe folgende Meinung: Die Netzbetreiber würden gerne den Anrufversuch kostenpflichtig machen, können das aber aufgrund der Rechtslage nicht erreichen. Somit muß also dafür gesorgt werden, das irgendeine Leistung erbracht wird ... und schon rollt der Euro. Soviel ich weiß werden die Interconnectkosten der Anbieter untereinander sekundengenau abgerechnet, der Kunde hat natürlich einen 60/1 Takt. Somit nützt diese Aktion hauptsächlich dem Netzbetreiber des Anrufers. Wenn sich hierin alle Netzbetreiber einige sind nützt es allen, nur nicht dem Kunden.
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[1.1.2] m1999 antwortet auf boeserbert
05.11.2003 12:16
Benutzer boeserbert schrieb:
Benutzer RE_ schrieb:
Benutzer magicteddy schrieb: >[...]
Für die entstandenen Unannehmlichkeiten haben wir Ihrem Vodafone-Kundenkonto ein Guthaben von 10 Euro aufgebucht.'
>[...]

Gestern habe ich das gleiche Schreiben als Antwort auf mein Beschwerdefax erhalten, allerdings war D2 dort spendabler: 25 Euro Gutschrift auf mein D2-Vertragskonto!
Das ist überraschend viel 'Schmerzensgeld', das VF dort ohne Diskussion!! verteilt. Dies zeigt aus meiner Sicht klar, welches Umsatz- (bzw. Gewinn-) Potential in dieser Maßnahme steckt. Vermutlich entsteht gerade aus dieser Besetzt-Line der Gewinn, den VF am Ende des Jahres ausweisen wird.

Auszug meines Schreibens 'Des weiteren lege ich hiermit höchst vorsorglich Einspruch gegen die Berechnung von Gebühren für eine Sprachverbindung ein, wenn kein Gespräch zu einem von mir angewählten D2-Anschluß zustande gekommen ist, und verweise auf § 241a BGB (unbestellte Leistungen).
Ein (für mich) kostenpflichtiger Ansagedienst über die Unmöglichkeit der Erbringung einer Gesprächsverbindung zum angerufenen Teilnehmer oder dessen Mailbox entspricht nicht der von mir im jeweiligen Anwahlversuch bestellten Leistung (bidirektionale Sprachverbindung).
Im übrigen verweise ich auf die weitere Rechtsprechung.'

Möglicherweise hat diese Formulierung Einfluß auf die Höhe des 'Schmerzensgeld' gehabt, es kann aber auch abhängig von der jeweiligen Vertragsart sein.

Bei meinen beiden D2-Verträgen habe ich einmal 10 Sekunden-Einheiten und einmal einen Minutentarif: 25 Euro / 19ctproMin = 131 Minuten D2-Gespräch 25 Euro / 19ctproMin = 789 Anwahlversuche auf ausgeschaltete D2-Handies beim 10Sekundentarif vom D2-Handy 25 Euro / 19ctproMin = 131 Anwahlversuche auf ausgeschaltete D2-Handies beim Minutentarif vom D2-Handy 25 Euro / 5ctproMin (CbC)= 500 Anwahlversuche aus dem Festnetz auf ausgeschaltete D2-Handies (mit CallByCall im Sekundentakt)

Im Antwortschreiben wurde allerdings nicht auf meinen Widerspruch gegen die zukünftig anfallenden Gebühren eingegangen. Derzeit bin ich versucht, Einspruch gegen dieses 'Schmerzensgeld' einzulegen, um nicht die Option des Widerspruchs gegen diese (überflüssigen) Rechnungspositionen zu verlieren.

Nocheinmal zur Klarstellung: Diese Kosten bei Nichterreichbarkeit entstehen immer dem Anrufer, nicht dem Angerufenen. Daher ist prinzipiell jeder betroffen, der eine D2-Nummer anruft, deren Handy abgeschaltet ist und keine Mailbox aktiviert hat. JEDER!! D2-Anwähler wird also im Laufe eines Jahres zahlen dürfen!


Guten Tach,

Finde ich hervorragend hier Stimmung dagegen zu machen!! Komischerweise leben ePlus Anrufer von Anfang an damit ohne das es groß jemanden interessiert! Mal abgesehn von einigen Diskussionen in diesem Forum hier oder ähnlichen...
Ja ich weiß, man kann es bei ePlus deaktivieren, aber man muß erstmal drauf kommen! Das tun 95% der Normaluser nun mal nicht...

Das halte ich seit Jahren schon für den reinsten Abzock!!!! Vor allem dann wenn den Kunden (Callya, xTra, Freasy) kurzerhand auch noch ein so 'vorteilhafter' Abrechnungstakt von 60/1 verschrieben wird!!!
Das sind wirkliche Aufreger für jemanden der sich auch nur ein wenig mit seiner Rechnung beschäftigt......

Gruß
frank

Zu dem Eplus-Problem "Zwangsmailbox" hast du sicherlich schon den folgenden Tipp bekommen:
- einfach Mailbox ganz abschalten, ODER (meiner Meinung nach effektiver)
- Mailbox weiternutzen, jedoch einfach bestimmte Umleitungen mit der 0177-7777777 deaktivieren. Wenn du auf diese Nummer nämlich umleitest, bekommt der Anrufer die kostenlose "nicht-erreichbar" Ansage zu hören.
Hab dazu schon oft gehört, dass diese Nummer doch irgendwann mal eingeschaltet wird, nun ja ich nutze diesen "Service" schon seit 2 Jahren und die Nummer ist immer noch aus :-)

Greez
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[1.2] magicteddy antwortet auf RE_
05.11.2003 11:48
Benutzer RE_ schrieb:

Nocheinmal zur Klarstellung: Diese Kosten bei Nichterreichbarkeit entstehen immer dem Anrufer, nicht dem Angerufenen. Daher ist prinzipiell jeder betroffen, der eine D2-Nummer anruft, deren Handy abgeschaltet ist und keine Mailbox aktiviert hat. JEDER!! D2-Anwähler wird also im Laufe eines Jahres zahlen dürfen!

Wie sieht das aus, wenn der Angerufene im Ausland ist und dort sein Handy ausschaltet? Werden ihm dann Roamingkosten für den Anrufversuch in Rechnung gestellt? Wäre das ein Ansatz :-)??

Andere Alternative: Bei Anrufen in D2-Netze grundsätzlich die Rufnummernübermittlung ausschalten somit kann dieser "Service" zumindest vorerst nicht greifen.
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[1.2.1] VariusC antwortet auf magicteddy
05.11.2003 15:47
Benutzer magicteddy schrieb:


Andere Alternative: Bei Anrufen in D2-Netze grundsätzlich die Rufnummernübermittlung ausschalten somit kann dieser "Service" zumindest vorerst nicht greifen.

Supertipp teddy. Hast Du überhaupt schon mal einen Beitrag der bereits 240 vorhandenen gelesen??? Oder den teltarif-Artikel?

Gruß
VariusC
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[1.2.1.1] magicteddy antwortet auf VariusC
06.11.2003 00:43
Benutzer VariusC schrieb:

Supertipp teddy. Hast Du überhaupt schon mal einen Beitrag der bereits 240 vorhandenen gelesen??? Oder den teltarif-Artikel?

Im Gegensatz zu Deinem Zitierstil ist die Redundanz meines "Supertipps" zu vernachlässigen. :-)

Was ich immer noch nicht lesen konnte: Wie sieht es mit diesem "Service" beim Roaming aus (Angerufener im Ausland)?