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Insovenzantrag


07.11.2003 23:20 - Gestartet von SabineHH
Nun ist es soweit...

Unter dem Aktenzeichen 97 IN 350/03 ist heute das Insolvenzverfahren eröffnet worden!
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[1] Faircom-Insolvenzverfahren heute eröffnet (mit Link)
cruiser1 antwortet auf SabineHH
08.11.2003 00:04
Nr. 5 in der nachfolgenden Liste.


https://www.insolvenzen.nrw.de/cgi-bin/bl_suche.pl?Suchfunktion=uneingeschr&Bundesland=Nordrhein-Westfalen&Gericht=--+Alle+Insolvenzgerichte+--&Datum1=06.11.2003&Datum2=08.11.2003&Name=&Sitz=bonn&Aktenzeichen=&Gegenstand=--+Alle+Bekanntmachungen+innerhalb+des+Verfahrens+--
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[1.1] Good bye, Faircom...
grinsefrau antwortet auf cruiser1
08.11.2003 10:09
Benutzer cruiser1 schrieb:
Nr. 5 in der nachfolgenden Liste.


https://www.insolvenzen.nrw.de/cgi-bin/bl_suche.pl?Suchfunktion
=uneingeschr&Bund­esland=Nordrhein-Westfalen&Gericht=--+Alle+Insolvenzgerichte+--&Datum1=06.11.2­003&Datum2­=08.11.200­3&Name=&Si­tz=bonn&Ak­tenzeichen­=&Gegenstand=--+Alle+Bekanntma­chungen+in­nerhalb+de­s+Verfahrens+--
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[2] dumpfbacke antwortet auf SabineHH
08.11.2003 09:16
Benutzer SabineHH schrieb:
Nun ist es soweit...

Unter dem Aktenzeichen 97 IN 350/03 ist heute das Insolvenzverfahren eröffnet worden!

Voll korreggte Datenbank:

Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 350/03
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRA 4917 eingetragenen faircom Computer- und Telecomvertriebs GmbH & Co.KG, Gorch-Fock-Strasse 1, 53229 Bonn, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Velbert unter HRB 2238 eingetragene faircom Computer- und Telecomvertriebs Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, ebenda
ist am 07.11.2003 , um 9.00 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Michael Plössner, Hausdorffstraße 11, 53129 Bonn bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).

Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).


97 IN 350/03

Amtsgericht Bonn, 07.11.2003
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[2.1] dumpfbacke antwortet auf dumpfbacke
08.11.2003 09:19
Benutzer dumpfbacke schrieb:

"Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen."




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[2.2] vectrasport antwortet auf dumpfbacke
08.11.2003 20:25
Benutzer dumpfbacke schrieb:
Benutzer SabineHH schrieb:
Nun ist es soweit...

Unter dem Aktenzeichen 97 IN 350/03 ist heute das Insolvenzverfahren eröffnet worden!

Voll korreggte Datenbank:

Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 350/03 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRA 4917 eingetragenen faircom Computer- und Telecomvertriebs GmbH & Co.KG, Gorch-Fock-Strasse 1, 53229 Bonn, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Velbert unter HRB 2238 eingetragene faircom Computer- und Telecomvertriebs Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, ebenda ist am 07.11.2003 , um 9.00 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22
InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Michael Plössner, Hausdorffstraße 11, 53129 Bonn bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).

Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).


97 IN 350/03

Amtsgericht Bonn, 07.11.2003

Und dabei wollten die Jungs vom Amtsgericht doch tatsächlich schlau sein und das Kopieren/Drucken der Seite verhindern :-)
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[2.2.1] dumpfbacke antwortet auf vectrasport
10.11.2003 01:47
Benutzer vectrasport schrieb:

Und dabei wollten die Jungs vom Amtsgericht doch tatsächlich schlau sein und das Kopieren/Drucken der Seite verhindern :-)

Ey! Wos geht!
Isch habe die Seite net durch Kopierer geschickt und auch net druggen mit Drugger!
Also alles konkret voll koreggt!!!!!111
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[2.3] PolliyVivi antwortet auf dumpfbacke
09.11.2003 18:54
Muss ich jetzt eigentlich tätig werden und meine Forderungen dem Insolvenzverwalter melden, oder vertraut er der "inkonsitenten" Datenbank? (Ich meine für den Fall, dasss es noch ein paar wenige Euros zu holen gibt!?!?! Hoffnung mache ich mir keine)

Polli




Benutzer dumpfbacke schrieb:
Benutzer SabineHH schrieb:
Nun ist es soweit...

Unter dem Aktenzeichen 97 IN 350/03 ist heute das Insolvenzverfahren eröffnet worden!

Voll korreggte Datenbank:

Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 350/03 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRA 4917 eingetragenen faircom Computer- und Telecomvertriebs GmbH & Co.KG, Gorch-Fock-Strasse 1, 53229 Bonn, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Velbert unter HRB 2238 eingetragene faircom Computer- und Telecomvertriebs Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, ebenda ist am 07.11.2003 , um 9.00 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22
InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Michael Plössner, Hausdorffstraße 11, 53129 Bonn bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).

Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).


97 IN 350/03

Amtsgericht Bonn, 07.11.2003
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[2.3.1] Miguel50129 antwortet auf PolliyVivi
10.11.2003 09:56
Hallo!

Hat der liebe Insalovenzverwalter auch eine E-Mail Adresse oder müßen wir alle ihn persönich anschreiben?

Gruß
Miguel
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[2.3.1.1] berndtschuster antwortet auf Miguel50129
10.11.2003 14:34

Wieso kann ein Insolvenzverwalter entscheiden ob genügend Masse vorhanden ist ? Wie werden denn berechtigte Forderungen von Faircom an Premiere beispielsweise behandelt, wenn diese
schwarz auf weiss in Vertragsform gefasst sind ?

Würde dann das Insolvenzverfahren solange dauern bis ein abschliessendes Urteil ergangen ist ??

Mir würde es absolut gegen den Strich gehen, dass ich als Altkunde, der nicht an Quam bzw. Premiereangeboten teilgenommen hat, durch die betrügerischen ?? Handlungen des letzgenannten Unternehmens meine Ansprüche verloren gingen. Ich denke mal dass
ich meine Guthabensauszahlung weiterhin bekomme hätte wenn nicht
diese Premiereaktion gelaufen wäre.

Ich verstehe auch nicht warum nicht mal ein Provider wie RSL Com oder Cellway Klartext redet und veröffentlich, wie viel
und auf welchen Zeitraum sie Provisionszahlungen an Faircom gezahlt haben. Allein daran liesse sich schon grob beurteilen inwieweit das Faircom evtl. ein Schneeballsystem war oder wirklich gründlich finanziert wurde.

MFG

b. schuster
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[2.3.1.1.1] Kai Petzke antwortet auf berndtschuster
10.11.2003 15:13
Benutzer berndtschuster schrieb:

Würde dann das Insolvenzverfahren solange dauern bis ein abschliessendes Urteil ergangen ist ??

Falls sich der Insolvenzverwalter dazu entschließt, die Verfahren durchzuziehen, dann kann es so lange dauern.

Ich verstehe auch nicht warum nicht mal ein Provider wie RSL Com oder Cellway Klartext redet und veröffentlich, wie viel und auf welchen Zeitraum sie Provisionszahlungen an Faircom gezahlt haben.

Vermutlich wurde zwischen beiden Vertragsparteien Stillschweigen über Vertragsdetails vereinbart. Vermutlich hat Faircom als "großer" Vertriebspartner auch etwas mehr erhalten, als der Durchschnitts-VP. Wenn jetzt die Provider Zahlen veröffentlichen, setzen sie sich der Gefahr aus, dass jeder einzelne VP ankommt und einen Nachschlag will.

Allein daran liesse sich schon grob beurteilen inwieweit das Faircom evtl. ein Schneeballsystem war oder wirklich gründlich finanziert wurde.

Es gab auch schon vor der Quam-Aktion erste Zahlungsprobleme, siehe z.B. https://www.teltarif.de/arch/2002/kw09/... . Diese Probleme wurden damals mit technischen Problemen begründet. Die Tatsache, dass die aktuelle Insolvenz-Situation lange verschwiegen wurde und ein technisches Problem ("Datenbank-Inkonsistenzen") vorgeschoben wurde, wirft natürlich auch ein schiefes Licht auf die Probleme von früher.


Kai
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[2.3.1.1.2] goddy antwortet auf berndtschuster
10.11.2003 16:10
Tag zusammen!

Ich fass es ja nicht, da wollte ich heute mal wieder bei faircom Terror machen und fragen wo mein Geld bleibt (ich hab vorher absolut nix mitbekommen) und dann entdeck ich durch zufall das hier.

Na das ist ja ne schöne schaisse.
Ich hab natürlich Premiereteil da bestellt und sitzt nun noch mehrere Monate auf der schaisse fest.

Oder hab ich was überlesen, nicht gelesen, was mich irgendwie dazu berechtigt aus so nem Vertrag rauszukommen?

Naja, das ist natürlich schön schaisse, da ich mein Geld ganz anders geplant habe und mit soetwas nicht gerechnet hab.

Das Geld was man nachher noch aus der Firme holen kann, wird eh an andere Firmen wandern, wo Rechnungen offen standen und der kleine Kunde kann sich durch sparen das *diotische Verhalten von möchtegern Firmenmanagern das Konto sauber halten.

Ich werd mal meinen Anwalt fragen, ob man durch ne Sammelklage oder ähnliches das Verlangen der einzelnen Kunden auf teilerstattung positiv beeinflussen kann.

Ich wünsch euch noch nen schönen Abend, wenn da noch was schön ist.

Mfg
Andreas

P.S.: Man hier darf man ja gar kein Schimpfwort loslassen, und das bei meinem Ärger zur Zeit ;(
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[2.3.1.1.2.1] grinsefrau antwortet auf goddy
12.11.2003 11:45
...ne sammelklage ist ne gute idee...



Benutzer goddy schrieb:
Tag zusammen!

Ich fass es ja nicht, da wollte ich heute mal wieder bei faircom Terror machen und fragen wo mein Geld bleibt (ich hab vorher absolut nix mitbekommen) und dann entdeck ich durch zufall das hier.

Na das ist ja ne schöne schaisse.
Ich hab natürlich Premiereteil da bestellt und sitzt nun noch mehrere Monate auf der schaisse fest.

Oder hab ich was überlesen, nicht gelesen, was mich irgendwie dazu berechtigt aus so nem Vertrag rauszukommen?

Naja, das ist natürlich schön schaisse, da ich mein Geld ganz anders geplant habe und mit soetwas nicht gerechnet hab.

Das Geld was man nachher noch aus der Firme holen kann, wird eh an andere Firmen wandern, wo Rechnungen offen standen und der kleine Kunde kann sich durch sparen das *diotische Verhalten von möchtegern Firmenmanagern das Konto sauber halten.

Ich werd mal meinen Anwalt fragen, ob man durch ne Sammelklage oder ähnliches das Verlangen der einzelnen Kunden auf teilerstattung positiv beeinflussen kann.

Ich wünsch euch noch nen schönen Abend, wenn da noch was schön ist.

Mfg
Andreas

P.S.: Man hier darf man ja gar kein Schimpfwort loslassen, und
das bei meinem Ärger zur Zeit ;(
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[2.3.1.1.2.1.1] cyberhase antwortet auf grinsefrau
13.11.2003 10:08
Sammelklage

ok, da merkt man direkt wer zu viel Fernsehen/Filme schaut.

Die "Sammelklage" gibts leider nur in Amiland.
Da müsst ihr schon Auswandern, oder darauf hofen das sich die Weltmacht USA für euer Problem zuständig fühlt (Amerikaner können ja vor amerikanischen Gerichten alles und jeden auf der ganzen Welt verklagen, Bürger in anderen Länder vor deren Gerichten amerikanisch Unternehmen allerdings nicht).