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Faircoms vertragliche Verpflichtung und kein guter Wille


18.09.2003 19:50 - Gestartet von holret
Mich nervt es unheimlich, wenn seitens Faircom der Eindruck erweckt wird, daß mit der bis Anfang des Jahres erfolgten Grundgebührenerstattung sei ja nur guter Wille gewesen und wenn die Kunden nun mahl nicht zu den Vieltelefonierern gehören, sind sie selbst mit schuld, wenn das Geschäftsmodell gescheitert ist.
Um es einmal klar auszusprechen: Es handelt sich hier nicht um Almosen sondern um eine vertragliche Verpflichtung!
"Mit Freischaltung...VERPFLICHTET sich die Fa.faircom...zur Erstattung der monatlichen Grundgebühr...Die monatliche Grundgebühr...wird während der kompletten ...24Monate...von...faircom erstattet. Die Erstattung erfolgt um den 15. des jeweiligen Monats."
Es ist davon auszugehen, daß die in den Taschen von faircom verschwundenen Provisionszahlungen der Netzbetreiber und Provider die Kosten der Erstattungen um ein vielfaches übersteigen, sonst könnte man mit solch einem Modell gar nicht an den Markt gehen.
Das sich seitens der Firma sich niemand rührt per Telefon oder mail Kontakt zu den geschädigten Kunden aufzunehmen, sollte neben zivilrechtlichen Forderungen auch die Staatsanwaltschaft eingeschaltet werden um Ermittlungen aufzunehmen.
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[1] Bonnerfreund antwortet auf holret
18.09.2003 19:55
Benutzer holret schrieb:
Mich nervt es unheimlich, wenn seitens Faircom der Eindruck erweckt wird, daß mit der bis Anfang des Jahres erfolgten Grundgebührenerstattung sei ja nur guter Wille gewesen und wenn die Kunden nun mahl nicht zu den Vieltelefonierern gehören, sind sie selbst mit schuld, wenn das Geschäftsmodell gescheitert ist.
Um es einmal klar auszusprechen: Es handelt sich hier nicht um Almosen sondern um eine vertragliche Verpflichtung! 'Mit Freischaltung...VERPFLICHTET sich die Fa.faircom...zur Erstattung der monatlichen Grundgebühr...Die monatliche Grundgebühr...wird während der kompletten ...24Monate...von...faircom erstattet. Die Erstattung erfolgt
um den 15. des jeweiligen Monats.' Es ist davon auszugehen, daß die in den Taschen von faircom verschwundenen Provisionszahlungen der Netzbetreiber und Provider die Kosten der Erstattungen um ein vielfaches übersteigen, sonst könnte man mit solch einem Modell gar nicht an den Markt gehen.
Das sich seitens der Firma sich niemand rührt per Telefon oder mail Kontakt zu den geschädigten Kunden aufzunehmen, sollte neben zivilrechtlichen Forderungen auch die Staatsanwaltschaft eingeschaltet werden um Ermittlungen aufzunehmen.

Mein Reden!! Natürlich ist das sinnvoll!!!