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Datenverbindungen im EVN- VF D2


09.01.2005 01:17 - Gestartet von tcsmoers
Vodafone hat ja vor einigen Monaten auf vielfachem Kundenwunsch den EVN "gestrafft". Gegenüber früher werden die einzelnen Datenverbindungen nicht mehr genau nach Zeit und Datenmenge aufgeschlüsselt, sondern nur noch als "Gesamtpaket". Auf Anfrage erklärte diese fürsorgliche Organisation, dass man diese Daten ja unter "My Vodafone" nachprüfen könne. Da das bei Firmen unmöglich ist, haben wir jetzt jede Rechnung mit Datenverbindungen nicht anerkannt und gem. § 16 TKV einen Nachweis gefordert.

Das hat auch, ganz gut geklappt. Jetzt habe ich festgestellt, dass die nicht mehr die tatsächliche Datenmenge eintragen, sondern nur noch die Blöcke. Sinn ist es, dass der Kunde nicht erkennt, dass eine 100 kb-Taktung (D2) bei normalem Mailverkehr gegenüber einer 10 kb-Taktung (D1) eine Verteuerung von rund 70 % bedeutet.

In dieser Hinsicht liegt uns ein Schreiben der RegTP vor, dass Sprachverbindungen zeitgenau zu verzeichnen sind. Die Block-EVN von VF sind unzulässig. Man hat mich auf den Klageweg verwiesen und erbittet Rückmeldung (soviel zum Verbraucherschutz).

VF verweist darauf, dass sie keinen Daten-EVN erstellen müssen. Das ist richtig. Im Entwurf der neuen TKV hat der VO-Geber aber schon gezielt reagiert und spricht nur noch von Verbindungen.

Ich rate jedem, dem man diesen kastrierten EVN vorlegt, dass er die genauen Erfassungsdaten gem. § 16 TKV anfordert. Wenn das hunderte machen, dürfte der "Gewinn" schnell aufgezehrt sein.

Mein Rat ist im nationalen und internationalen Datenverkehr sich die Blockrundungen bei D 2 und E+ genau anzuschauen und sich dann zu entscheiden.

peso
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[1] spl antwortet auf tcsmoers
09.01.2005 02:16
Benutzer tcsmoers schrieb:
In dieser Hinsicht liegt uns ein Schreiben der RegTP vor, dass Sprachverbindungen zeitgenau zu verzeichnen sind. Die Block-EVN von VF sind unzulässig.

Das ist interessant. Mir liegt eine E-Mail der RegTP vor, dass die Zeiten im EVN auf den jeweiligen Abrechnungstakt gerundet werden dürften. Kannst du mir das Schreiben zukommen lassen?

Man hat mich auf den Klageweg verwiesen und erbittet Rückmeldung (soviel zum Verbraucherschutz).

Du kannst der RegTP auch Druck machen, indem du dich ans BMWA wendest, dem die RegTP untergeordnet ist.

Im Entwurf der neuen TKV hat der VO-Geber aber schon gezielt reagiert und spricht nur noch von Verbindungen.

Wobei ich hoffe, dass der Union-dominierte Bundesrat das nicht blockiert. 1997 wollte die Union nämlich m.W. genau das. Aber diesmal kommt der Vorschlag ja von Rot-Grün, weswegen die Union natürlich dagegen opponieren muss.

spl