...auf diese Art und Weise habe ich T-online über SECHS JAHRE nutzen können - komplett kostenlos. Irgendwann kam dann mal eine mail, daß sie kein Abrechnungskonto (Rufnummer) von mir hätten und aus diesem Grunde den Anschluss stilllegen würden. Ich hab ihn dann nicht mehr genutzt, irgendwann war auch die email - Adresse nicht mehr erreichbar. DANKE T-COM... ist inzwischen verjährt...
Benutzer tatanka70 schrieb:
Seit 2 Jahren habe ich einen anderen Festnetzanbieter gewählt, kriege also keine Rechnung meht von T-Com, aber T-online behalten. Seit dem Zeitpunkt habe ich keine einzige Rechnung von T-online erhalten. Zweimal nach jeweils 8 Monaten wurde meine T-online Kennung gesperrt. Nach einem kurzen Anruf bei der Hotline und Klärung des Sachverhalts wurde der Anschluß wieder freigeschaltet, jedesmal habe ich gefordert, dass sie mir eine Rechnung schicken sollen, taten sie aber nicht.
Nun zu meiner Frage, wann verjähren denn die Ansprüche der Telekom gegen mich?
Bislang haben die ja einen Anspruch auf 24mal die GG von 4 Euro plus die Verbindungsentgelte ca.150 Euro.
So dass ich (mittlerweile nicht mehr)jeden Monat mit einer sehr hohen T-online Rechnung rechnen muß.