Benutzer klaussc schrieb:
Habe gestern eine Telefonrechnung gesehen und verwundert festgestellt, dass eine T-DSL-Anschluss inkl. der alten 30Eur-T-Online Flat abgerechnet wird. Der Inhaber hat keine Ahnung, irgendwann hat er im T-Punkt "Internet" bestellt und den Kram mitgenommen. Weder Splitter noch Modem wurde aus der Pakung genommen. Irgendwer (Aushilfsstundent) hat ihm dann mal einen ISDN-by-call Provider eingerichtet - fertig. Wie lange das schon so läuft läßt sich so einfach gar nicht feststellen. Für ihn war das jetzt das gekaufte "Internet", dumm gelaufen.
Den Antrag auf "Internet" hat er selber gestellt und unterschrieben, soweit wäre da T kein Vorwurf zu machen.
Nun die Frage: Gibt es irgendeine rechtliche Regelung, dass ein nie genutzter Zugang (wenigstens teilweise) "rückabgerechnet" werden kann?
Versuch es mal bei einem Anruf bei der T-Online-Hotline und probier die Kulanzbasis, bevor Du gleich rechtliche Schritte einleitest.
Ich hatte einen ähnlichen Fall bei mir selbst.
Die Hotline kann - zumindest auf der zweiten Ebene ("Ich muß sie da eine Ebene höher stellen", so wurde es wörtlich gesagt) einsehen, ob ein Zugang überhaupt je benutzt wurde.
Dann wird es wohl eine Erstattung geben.
Ich hatte allerdings noch einen etwas komplizierteren Fall:
Mir wurde aus unerfindlichsten Grüden eine zweite T-Online-Nummer eingerichtet und darauf die 30-Euro-Flatrate gebucht.
Ein dreiviertel Jahr später bekam ich Post - ob ich denn meine zweite Flatrate noch bräuchte, da ich ja auch eine andere T-Online Nummer habe.
Daraufhin habe ich angerufen, mir wurde gesagt, man wolle mir nun die pro Monat abgebuchten 30 Euro zrückerstatten, da mein Zugang ja nie genutzt wurde.
Mein Einwand, ich hätte ja nie irgend etwas dafür bezahlt, wurde sehr erstaunt aufgenommen - auf meiner Telefonrechnung würde doch jeden Monat der Betrag in Rechnung gestellt.
Das war aber nie so (wirklich nicht - ich kenne meine Rechnungen und Bankauszüge).
Daraufhinj wollte sich die Buchprüfung drum kümmern.
Das ganze lief darauf hinaus, daß man mir plötzlich 99 Euro Bereitsetllungsentgelt erstattete (die ich ja auch nie bezahlt habe).
Das habe ich reklamiert, weil ich nicht irgendwann eine dicke Rechnung kriegen wollte.
Passiert ist nichts, die wollten das Geld nicht wiederhaben bzw. glaubten mir nicht, daß ich nie etwas bezahlt hätte.
Nun will sich die Buchprüfung drum kümmern, was mit den 30 Euro pro Monat, die ich angeblich gezahlt hätte, passieren soll. Das müsse ich ja unbedingt erstattet bekommen.
Nun ja - Protest gegen diese Geldeinnahme nützte allerdings nur insofern etwas, daß das ganze vorerst zu den Akten gelegt wurde und gar nichts passierte.
Aber die sofortige Bereitschaft, mir die Entgelte zu erstatten, da der Zugang nie benutzt wurde, deutet darauf hin, daß T-Online auch in Deinem Fall mit sich reden läßt.