Benutzer lofty schrieb:
Ich soll die Reparaturkosten mit der Telefonrechnung bezahlen und dann die Rechnung bei der Wohnungsgenossenschaft einreichen zwecks Erstattung.
Am Ars.. hängt der Hammer. Kann man machen würde ich aber nicht.
Einwand gegen die Rechnung. Die Rechnung ohne die Kotsen bezahlen aber mit dem Hinweis ohne Montagekosten
Wenn ich das überweise sehe ich das Geld nie wieder und darf gegen Telekom bzw. die Wohnungsgenossenschaft klagen.
Kann ich nichts zu sagen aber warum willst du dich mit der Wohnungsgenossenschaft hauen.
Ich habe den Techniker sehr genau befragt, wer das bezahlen muß und wer die Wohnungsgenossenschaft informiert. Es wurde mir gesagt, dass die Telekom sich an die Wohnungsgenossenschaft wendet. aber das von mir
unterschriebene Montageprotokoll.
Im Montageprotokoll steht wortwörtlich die Rechnung geht an Wohnungsgenossenschaft xy weil die Leitung durch Baumaßnahmen beschädigt wurde. Wenn da gestanden wäre, dass ich das erstmal vorschießen muß, hätte ich das nie unterschrieben.
Richtig wenn es im Montageprotokoll steht soll die Telekom es doch mit der Wohnungsgenossenschaft klären.