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Sperrung DSL


02.08.2004 13:22 - Gestartet von survival-kit
Diese Geschichte, wie man ziemlich schnell und nichtsahnend seinen DSL Anschluss von der Telekom gesperrt bekommt, ist leider ein bisschen lang geworden.
Ich hatte im Mai ein DSL Upgrade bestellt, was laut Werbung ja kostenfrei sein sollte -- Im Kleingedruckten stand dann zwar etwas von Gutschrift. Auf der Rechnung Ende Mai war dann die Wechselgebühr aufgelistet. Daraufhin hatte ich Widerspruch eingelegt und die Wechselgebühr in der Mai Rechnung einbehalten. Kurz darauf hin erhalte ich Anfang Juni eine Mahnung über diesen Betrag mit der Androhung einer Sperre, die ich da ich auf die Beantwortung meines Widerspruches warte, ignoriere. In der Juni Rechnung wird mir der Betrag gutgeschrieben, aber der Fehlbetrag wird nicht verrechnet, was ich übersehe. Der schriftliche Widerspruch wird auch überhaupt nicht beantwortet. Die Juni Rechnung Ende Juni bezahle ich komplett. Nun gut, am 23. Juli wird mir dann der DSL Anschluss abgestellt, ohne Vorwarnung, keine weitere Mahnung, nichts... Es dauert einige Stunden, bis ich die Ursache begreife und bei der Störungsstelle findet man den Fehler auch nicht sofort. Am selben Tag überweise ich dann die Wechselgebühr. Heute, dh. nach 8 Tagen ist der Betrag dann bei der Telekom angekommen und Sie haben die Freischaltung des DSL Anschlusses beauftragt, sitze jedoch immer
noch im Internet Cafe. Während der ganzen vergangenen Woche war es nicht möglich mit der Telekom eine Lösung zu finden, mir zumindestens vorläufig den Anschluss freizuschalten. Da ich freiberuflich tätig bin, ist dieses nicht gerade geschäftsfördernd....

Weiss jemand, ob dieses so rechtens ist? Wenn nicht, kann ich
irgend etwas unternehmen? Muss ich noch die Sperrung bezahlen?
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[1] Andneub antwortet auf survival-kit
02.08.2004 19:23
1. Die Einbehaltung der Wechselgebühr Deinerseits war nicht richtig , da noch keine Gutschrift erstellt wurde.
2. Es wird nur noch eine Mahnung nach 14 Tage ab Rechnungsdatum verschickt.
3. Nach 30 Tagen wird der Anschluss einseitig gesperrt .
4. Der Fehlbetrag wird nicht noch einmal angemahnt .

Da Du den Betrag nicht bezahlt hast , die Gutschrift aber im nachhinein erhalten hast , ist die Reaktion der DT vollkommen korrekt .
Eindeutiger Hinweis : Gutschrift in einer der nächsten Rechnungen !!!!
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[1.1] RE: Sperrung DSL --) Was tun?
survival-kit antwortet auf Andneub
03.08.2004 15:42
Deine Argumentation ist einleuchtend, aber in meinem Fall
denke ich, dass
- die Telekom zumindestens meinen schriftlichen Widerspruch hätte bearbeiten und mir eine neue Frist setzen müssen.
- laut TKV Gesetz eine Sperrung erst ab einem Fehlbetrag von 75 Euro erlaubt ist. Ich habe aber nur 53 Euro einbehalten.

NB.: Von Kundenfreundlichkeit gegenüber Freiberuflern, die DSL zum Arbeiten benötigen, wie sie in anderen Ländern der Welt üblich ist, brauchen wir wohl gar nicht erst zu reden. Die Rechnung könnte man ja auch klarer formulieren, zB. Rückstände mit Gutschriften verrechnen oder Rückstände auf den darauffolgenden Rechnungen nochmals aufführen.

Die 53 Euro sind längst bezahlt, jetzt warte ich schon 9 Tage,
dass die Telekom das Geld auch verbucht, damit der Anschluss frei geschaltet wird. Weiss jemand wie man sich verhalten sollte?



Benutzer Andneub schrieb:
1. Die Einbehaltung der Wechselgebühr Deinerseits war nicht richtig , da noch keine Gutschrift erstellt wurde. 2. Es wird nur noch eine Mahnung nach 14 Tage ab Rechnungsdatum verschickt.
3. Nach 30 Tagen wird der Anschluss einseitig gesperrt . 4. Der Fehlbetrag wird nicht noch einmal angemahnt .

Da Du den Betrag nicht bezahlt hast , die Gutschrift aber im nachhinein erhalten hast , ist die Reaktion der DT vollkommen korrekt .
Eindeutiger Hinweis : Gutschrift in einer der nächsten
Rechnungen !!!!
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[1.1.1] Andneub antwortet auf survival-kit
04.08.2004 18:41
Die Entsperrung des Anschlusses erfolgt innerhalb von 24 Stunden nach Buchung des rückständigen Betrages . Freischaltung T-DSl dauert ein Tag länger . Dass Du 9 Tage nach Zahlung noch immer keine Freischaltung hast , kann ich mir nicht vorstellen
PS. Arbeite bei der Kundebetreung 08003301000

Gruß Andreas
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[1.1.2] rindsy antwortet auf survival-kit
07.08.2004 21:07
Benutzer survival-kit schrieb:
- laut TKV Gesetz eine Sperrung erst ab einem Fehlbetrag von 75 Euro erlaubt ist. Ich habe aber nur 53 Euro einbehalten.

NB.: Von Kundenfreundlichkeit gegenüber Freiberuflern, die DSL zum Arbeiten benötigen, wie sie in anderen Ländern der Welt üblich ist, brauchen wir wohl gar nicht erst zu reden. Die Rechnung könnte man ja auch klarer formulieren, zB. Rückstände mit Gutschriften verrechnen oder Rückstände auf den darauffolgenden Rechnungen nochmals aufführen.

Die 53 Euro sind längst bezahlt, jetzt warte ich schon 9 Tage, dass die Telekom das Geld auch verbucht, damit der Anschluss frei geschaltet wird. Weiss jemand wie man sich verhalten sollte?



vieleicht demnächst vor der bestellung lesen was man bestellt dann kann so etwas nicht geschehen.

gerade wenn du freiberufler bist und das internet benötigst gehört ja schon eine gewisse eigenverantwortung dazu.

denke mal nicht das die telekom auch nicht vermerkt hat das du den internet zugang dringender benötigst als
irgendein anderer auf der welt.

und auch für freiberufler zählt ohne moos nichts los ;-)

es kann ja jeden mal passieren das er was nicht richtig liest und dann falsch handelt nur sollte man dann nicht andere dafür verantwortlich machen.

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[1.1.2.1] survival-kit antwortet auf rindsy
08.08.2004 14:52
Warum dieser harsche Ton? Ich fordere keine Sonderrechte und bezahle eigentlich meine Rechnungen. Normalerweise sind die Rechnungen nur ein bisschen verständlicher.


vieleicht demnächst vor der bestellung lesen was man bestellt dann kann so etwas nicht geschehen.

Die Werbung lautet. "Ausserdem sparen Sie bei Internet Beauftragung bis zum 31.5 zusätzlich das Wechselentgelt in Höhe von 49.95 €." Okay die Fussnote ist detaillierter.

gerade wenn du freiberufler bist und das internet benötigst gehört ja schon eine gewisse eigenverantwortung dazu.

denke mal nicht das die telekom auch nicht vermerkt hat das du den internet zugang dringender benötigst als
irgendein anderer auf der welt.

bestreite ich nicht.

und auch für freiberufler zählt ohne moos nichts los ;-)

es kann ja jeden mal passieren das er was nicht richtig liest und dann falsch handelt nur sollte man dann nicht andere dafür verantwortlich machen.


Ich finde die Telekom Logik (Gutschrift und ausstehende Rechnungen werden nicht verrechnet, schriftlicher Widerspruch wird nicht beantwortet, ein ausstehender Betrag wird in der Folgerechnung nicht mehr aufgeführt) ist keinesfalls so einfach zu verstehen und eine freundliche Auskunft, eine 2. Mahnung und eine Mahngebühr hätten auch gereicht, um mich aufzuklären. Wenn ein solch drastisches Durchgehen wegen einem Missverständnis Schule macht, dann heisst das ja, ein Buchungsfehler, ein verloren gegangener Brief und schon hat man keinen Strom, kein Auto oder ähnliches mehr.