Deine Argumentation ist einleuchtend, aber in meinem Fall
denke ich, dass
- die Telekom zumindestens meinen schriftlichen Widerspruch hätte bearbeiten und mir eine neue Frist setzen müssen.
- laut TKV Gesetz eine Sperrung erst ab einem Fehlbetrag von 75 Euro erlaubt ist. Ich habe aber nur 53 Euro einbehalten.
NB.: Von Kundenfreundlichkeit gegenüber Freiberuflern, die DSL zum Arbeiten benötigen, wie sie in anderen Ländern der Welt üblich ist, brauchen wir wohl gar nicht erst zu reden. Die Rechnung könnte man ja auch klarer formulieren, zB. Rückstände mit Gutschriften verrechnen oder Rückstände auf den darauffolgenden Rechnungen nochmals aufführen.
Die 53 Euro sind längst bezahlt, jetzt warte ich schon 9 Tage,
dass die Telekom das Geld auch verbucht, damit der Anschluss frei geschaltet wird. Weiss jemand wie man sich verhalten sollte?
Benutzer Andneub schrieb:
1. Die Einbehaltung der Wechselgebühr Deinerseits war nicht richtig , da noch keine Gutschrift erstellt wurde. 2. Es wird nur noch eine Mahnung nach 14 Tage ab Rechnungsdatum verschickt.
3. Nach 30 Tagen wird der Anschluss einseitig gesperrt . 4. Der Fehlbetrag wird nicht noch einmal angemahnt .
Da Du den Betrag nicht bezahlt hast , die Gutschrift aber im nachhinein erhalten hast , ist die Reaktion der DT vollkommen korrekt .
Eindeutiger Hinweis : Gutschrift in einer der nächsten
Rechnungen !!!!