Benutzer LOWI schrieb:
Um sich nicht auf irgendeine Rechnung festzulegen (und der Kunde ist verärgert, weil aus abrechnungstechnischen Gründen erst in der nächsten Rechnung möglich), sagt man "auf einer der nächsten Rechnungen".
Ja, "lustigerweise" wird eine Gutschrift auch dann so ausgewiesen, wenn es die Abschlussrechnung nach Kündigung ist.
Kurze Abriss des dann Folgenden:
Kunde: #Anruf bei Hotline#
Telekom: Oh, tatsächlich, das geht ja gar nicht.
Kunde: Und nun?
Telekom: Verrechnungsscheck.
Kunde: Nein, Überweisung.
Telekom: Oh, tatsächlich, wir haben ja Ihre Kontoverbindung.
Kunde: #zwei Wochen gewartet#
Telekom: #keine Reaktion#
Kunde: #Fristsetzung und Androhung einer Rücklastschrift#
Telekom: mehr Zeit bitte!
Kunde: #keine Reaktion#
Telekom #pünktliche Überweisung#
Fazit: Na also, geht doch! ;-)
Grüße,
keksi