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Call & Surf Vertragslaufzeit


19.01.2008 10:21 - Gestartet von tommyboy
Hallo,
ich interessiere mich für Call & Surf Comfort. Dort beträgt die Vertragslaufzeit 24 Monate. Was ist bei einem Umzug während dieser Zeit? Darf man dann kündigen? Ich weiss nämlich nicht, ob ich 2 Jahre in der Wohnung bleiben werde...
Danke,
tommyboy
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[1] spunk_ antwortet auf tommyboy
19.01.2008 10:33
Benutzer tommyboy schrieb:
Hallo, ich interessiere mich für Call & Surf Comfort. Dort beträgt die Vertragslaufzeit 24 Monate. Was ist bei einem Umzug während dieser Zeit? Darf man dann kündigen? Ich weiss nämlich nicht, ob ich 2 Jahre in der Wohnung bleiben werde...

du darfst einen Vertrag immer kündigen (zum Ende der Mindestlaufzeit)

und ein simpler Wohnortwechsel verändert die indestlaufzeit nicht. es liegt ja auch nicht in der Verantwortung deines Vertragspartners wenn du den Teil deines Vertrages nicht mehr erfüllen möchtest (der Vertrag bezieht sich ja auf einen best. Anschluss)
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[1.1] DJB antwortet auf spunk_
19.01.2008 14:36
Benutzer spunk_ schrieb:
Benutzer tommyboy schrieb:
Hallo, ich interessiere mich für Call & Surf Comfort. Dort beträgt die Vertragslaufzeit 24 Monate. Was ist bei einem Umzug während dieser Zeit? Darf man dann kündigen? Ich weiss nämlich nicht,
ob ich 2 Jahre in der Wohnung bleiben werde...

du darfst einen Vertrag immer kündigen (zum Ende der Mindestlaufzeit)

und ein simpler Wohnortwechsel verändert die indestlaufzeit nicht. es liegt ja auch nicht in der Verantwortung deines Vertragspartners wenn du den Teil deines Vertrages nicht mehr erfüllen möchtest (der Vertrag bezieht sich ja auf einen best.
Anschluss)

Allerdings muss man sagen, dass dir die Telekom im Regelfall vorschlägt deinen Vertrag an neuer Stelle unter Anrechnung der MVLZ forzuführen... (Voraussetzung: Den Tarif gibt's zum Zeitpunkt Deines Umzugs noch...) ansonsten wird's meistens mit der Zeit ja eh billiger und Du wechselst dann beim Umzug (natürlich unter der Voraussetzung, dass sich beide Vertragspartner einig sind) in einen aktuellen Tarif....

Grüße
DJB
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[1.1.1] spunk_ antwortet auf DJB
19.01.2008 14:43
Benutzer DJB schrieb:

Allerdings muss man sagen, dass dir die Telekom im Regelfall vorschlägt deinen Vertrag an neuer Stelle unter Anrechnung der MVLZ forzuführen...

wenn dies möglich ist (bei Telekom ist dies durch die Regulierung ja der Fall - sofern am neuen Wohnort DSL verfügbar ist. Da aber inzwischen die DSL-Verfügbarkeit auch ein Punkt bei der Wohnortwahl ist wird wohl niemand in einen unversorgten Bereich ziehen)) eine einfache Lösung.

Kritisch wird derartiges immer bei Alternativanbietern die dort eben nicht verfügbar sind.
Das bestehende Urteil (google findet das!) bezüglich dem Fitness-studio und dem Umzug ist evtl. nicht 1 zu 1 übertragbar.