Benutzer dirk123 schrieb:
Wer weiß was? Genügt das als Begründung für ne Sonderkündigungsrecht?
Hast du nicht. Les deine AGB durch, unter 6.3 hast du das bei Vertragsabschluss mit eingewilligt.
[...]
Steh aber wie gesagt schon lange in den AGB 6.3 " T2 wird dem Kunden eine Online Rechnung unter Ausweis der gesetzlichen Mehrwertsteur......usw usw
Sicher, daß das damals (September 2006) schon drinstand?
Naja, schade, aber war ja auch nur ne Idee.
Ich denk, ich komm auch anders raus, außerdem ist noch gar nicht sicher, ob der Nachmieter den Anschluß nicht sowieso übernehmen will.