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Tele 2 ignoriert Kündigungen


17.04.2007 14:51 - Gestartet von thomas_10
Achtung!Aus Tele2 Vertrag kommt man nicht ohne Probleme,Ärger & Kosten raus !!!


habe im aug. 06 tele 2 schriftlich per fax gekündigt.doch tele 2 buchte fleißig weiter ab.habe dann noch mal im okt.06 per fax gekündigt mit sendebericht.doch die abbuchung ging weiter.also buchte ich das geld zurück und stellte den vertag selber zur telekom um.kurz darauf kam eine Mahnung von tele 2.ich teilte tele2 mit das ich schon im aug.06 gekündigt habe und keine weiteren zahlungen leisten werde.nicht lange drauf meldete sich das inkassounternehmen acoreus.jetzt sind aus 5,50 euro schon über 60 euro geworden.
hat jemand auch schon solche erfahrungen gemacht und ein gerichtsverfahren gehabt ?

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[1] dancer antwortet auf thomas_10
17.04.2007 16:40
Hi!

Ja, Tele2 ist für dieses Verhalten bekannt. War Dein Vertrag bereits kündbar bzw. ohne Laufzeit?

Such einfach mal im Forum. Das Internet vergisst so schnell nicht.
Da liest Du Unmengen über diese Firma.

Guido

P.S. (solche) Kündigungen per Fax sind nicht empfehlenswert. Auch mein ANbieter E+, O_2 akzeptieren keine Faxe, sind aber so fair und teilen einem das mit. (Zumindest war es in der Vergangenheit so)
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[1.1] thomas_10 antwortet auf dancer
17.04.2007 19:44
Kein Beitrag
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[1.1.1] dancer antwortet auf thomas_10
17.04.2007 19:54
tolles Statement
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[1.2] thomas_10 antwortet auf dancer
17.04.2007 19:56
hatte bei tele2 ein vertrag mit 14 tage kündigungsfrist.
per fax kündigen-warum nicht ? da hat man doch als nachweis den sendebericht mit fax nr.,tag und zeit als nachweis.
also können die nicht sagen das sie keine kündigung bekommen haben.
laut forum sind so viele von tele 2 abgezockt worden-warum können wir uns nicht gemeinsam wehren ?
hat vieleicht jemand eine idee ?

tom
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[1.2.1] Zulu antwortet auf thomas_10
17.04.2007 20:58
Benutzer thomas_10 schrieb:
hatte bei tele2 ein vertrag mit 14 tage kündigungsfrist. per fax kündigen-warum nicht ? da hat man doch als nachweis den sendebericht mit fax nr.,tag und zeit als nachweis.

Klasse Nachweis. Du siehst doch was dabei rauskommt. Anstatt ein Einschreiben für 2,05 Euro zu zahlen, und sei es nur ein Einwurfeinschreiben, hast du Theater.

also können die nicht sagen das sie keine kündigung bekommen haben.
laut forum sind so viele von tele 2 abgezockt worden-warum können wir uns nicht gemeinsam wehren ?
hat vieleicht jemand eine idee ?

Sammelklage vielleicht? Wäre das nicht was für dich?


Zulu :->

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[1.2.1.1] CCA antwortet auf Zulu
17.04.2007 21:39
Bin zwar nun nicht gerade Mitarbeiter von TeleSchweden, meine mich aber erinnern zu können, dass Tele2 im DSL-Bereich noch nie eine Vertragslaufzeit von 14 Tg hatte - sondern eher 24 Monaten.
Und die Kündigung eben dieses vielleicht 24 Monatsvertrags MUSS SPÄTESTENS bis 14 Tage (ich meine sogar 3 Monate ???) vor Ablauf der Vertragsbindung eingegangen sein.
Aber ich arbeite nur in dem Bereich (bei einem noch VIIIEEELLLL schlimmeren Anbieter :-)), habe also überhaupt keine Ahnung.

:-(
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[1.2.1.1.1] CCA antwortet auf CCA
17.04.2007 21:57
Noch´n Nachtrag: 14 Tg könnte die Möglichkeit sein einen erteilten Auftrag noch zu STORNIEREN. Nach Erhalt der Unterlagen ! Und nicht - wie oft behauptet - nach Freischaltung bzw Erhalt der Hardware.
Möchte man diese Möglichkeit nutzen, sollte man aber auch WIRKLICH stornieren und nicht etwa kündigen. Kündigen kann man nur einen laufenden Vertrag, stornieren nur einen Auftrag.
Klar, die Meisten halten dies für Wortklauberei. Ist es aber nicht, weil viele Kunden (aus Sicherheitsgründen oder warum auch immer) jeden geschlossenen (und gewollten !) sofort kündigen (um z.B. die Frist nicht zu versäumen). Stornieren möchten diese Kunden den Vertrag allerdings nicht - weil, sie möchten ihn ja nutzen !!!
Also, Baldrian versuchen und nachdenken - wir reden hier ggf über 2 unterschiedliche rechtliche Vorfälle.
So wie Gehaltszulage oder Gehaltsabzug - aber damit hat ja keiner Probleme. Das WEISS MAN JA SCHLIESSLICH !!!

Und nochmal: NEIN, ich arbeite nicht für Tele2. Ich habe Tele2 allerdings mal genutzt und war zu 80 % zufrieden. Die restlichen 20 % allerdings hatten es in sich ! Daher: Für mich: Tele2 - vorbei. Geht aber beileibe nicht jedem so - meine Mama nutzt deisen Anbieter immer noch mit Begeisterung.
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[1.2.2] Albi aus Kiel antwortet auf thomas_10
18.04.2007 08:54
Benutzer thomas_10 schrieb:
hatte bei tele2 ein vertrag mit 14 tage kündigungsfrist. per fax kündigen-warum nicht ? da hat man doch als nachweis den sendebericht mit fax nr.,tag und zeit als nachweis. also können die nicht sagen das sie keine kündigung bekommen haben.
laut forum sind so viele von tele 2 abgezockt worden-warum können wir uns nicht gemeinsam wehren ?
hat vieleicht jemand eine idee ?

tom

Und wie willst Du beweisen, daß die beim Fax übermittelten Daten mal auf Papier gelangt sind? Es könnte doch sein, daß das Fax die Daten angenommen hat und Du als Sender ein OK bekommen hast. Zum Drucken kam es nicht, weil kein Papier drin lag. Dann kam ein Stromausfall und die Daten sind weg. Damit lag Tele2 kein Fax vor. Beweise doch mal das Gegenteil. Du mußt im Streitfall beweisen, daß die einen Ausdruck eines Faxes bekamen.

Also kündigen per Fax oder Email ist am falschen Ende gespart!
Vor allem bei Tele2 und 1&1 (wie hier im Forum immer wieder zu lesen) sollte immer per Einschreiben gekündigt werden.

Albi
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[1.2.2.1] CCA antwortet auf Albi aus Kiel
18.04.2007 09:44
Na na, mit einem Einschreiben weist Du aber auch nur nach, dass Du einen Briefumschlag auch etwas teurer als normal versenden kannst. Mein Tipp: Nicht erst am letzten Fristtag kündigen, sondern etwa 30 Tage vorher. Und das dann per normalen Brief, online (eingeloggt) oder auch per Fax.
Solltest Du dann keine Bestätigung innerhalb von etwa 10 Tg haben kannst Du immer noch rechtzeitig zum Gericht marschieren und das beglaubigte Schreiben zustellen lassen - denn nur DAS ist dann ein Beweis.
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[1.2.2.2] carolaS antwortet auf Albi aus Kiel
18.04.2007 10:53
Benutzer Albi aus Kiel schrieb:
Benutzer thomas_10 schrieb:
hatte bei tele2 ein vertrag mit 14 tage kündigungsfrist. per fax kündigen-warum nicht ? da hat man doch als nachweis den sendebericht mit fax nr.,tag und zeit als nachweis. also können die nicht sagen das sie keine kündigung bekommen
haben.
laut forum sind so viele von tele 2 abgezockt worden-warum können wir uns nicht gemeinsam wehren ?
hat vieleicht jemand eine idee ?

tom

Und wie willst Du beweisen, daß die beim Fax übermittelten Daten mal auf Papier gelangt sind? Es könnte doch sein, daß das Fax die Daten angenommen hat und Du als Sender ein OK bekommen hast. Zum Drucken kam es nicht, weil kein Papier drin lag. Dann kam ein Stromausfall und die Daten sind weg. Damit lag Tele2 kein Fax vor. Beweise doch mal das Gegenteil. Du mußt im Streitfall beweisen, daß die einen Ausdruck eines Faxes bekamen.

Also kündigen per Fax oder Email ist am falschen Ende gespart! Vor allem bei Tele2 und 1&1 (wie hier im Forum immer wieder zu lesen) sollte immer per Einschreiben gekündigt werden.

Albi

Das genau ist schlicht falsch!
Solche vom Absender nicht zu verantwortenden technischen kleinen Mistfehler berühren seine Beweispflicht dem Empfänger gegenüber in keinster Weise. Einzige Bedingung für die Erfüllung einer Beweispflicht ist, daß das Fax (natürlich mit ensprechend odentlicher Sende/Empfangsbesätigung) von einem DTV-Fax (von DTV in Deutschland zugelassenes,registriertes und techn. einwandfreies Fax-Gerät) gesendet wurde. Diese FAX-Sendungen sind dann auch sogar gerichtlich anerkannt. Eine ensprechende Bestätigung zu diesem Streitpunkt, liegt bereits seit Jahren vor und ist auch allen Gerichten bekannt.
Es geht ja lediglich darum, daß der Absender seiner termingemäßen Pflicht nachgekommen ist und gekündigt hat. Das wiederum kann er nachweisen.
Wenn es nicht um hochrangige Urkunden oder Dokumente unersetzlicher Art geht, kann man sich deshalb Einschreiben oder gar mit Rückschein sparen. Einfache Kündigungen oder Mitteilungen (die auch beweispflichtig sind) reichen per FAX völlig aus! U.a. die Zeitschrift Connect bestätigte dies mehrfach auf Leseranfragen.
Welche scheinheiligen Methoden die Fa. Tele2 hingegen immerwieder als Katz- und Mausschikane ihren tatsächlichen oder vermeintlichen Kunden gegenüber anwendet, sind landesbekannt und nicht mehr qualifizierbar.
Hände weg von Tele2 und das in jeglicher Hinsicht!
Natürlich genügt auch bei denen eine einfaches Kündigungs-Fax in jedem Falle, falls überhaupt eine Kündigung bei solchen nötig ist. Wenn man z.B von einem untergeschobenen Pre-Selection bei Tele2 wieder weg will, genügt ein kurzer Auftrag an die Telekom.
Preselect muß nicht gekündigt werden, sondern wird einfach überschrieben, was auch immer Tele2 von Kunden oder Nichtkunden fordert!
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[1.2.2.2.1] Grifter antwortet auf carolaS
19.04.2007 12:38
Wenn man z.B von einem untergeschobenen
Pre-Selection bei Tele2 wieder weg will, genügt ein kurzer Auftrag an die Telekom. Preselect muß nicht gekündigt werden, sondern wird einfach überschrieben, was auch immer Tele2 von Kunden oder Nichtkunden fordert!

Jaja, das hast du jetzt schon oft genug auch in anderen Beiträgen gesagt, und ehrlich gesagt ist das schlichtweg Schwachsinn. Das ging vielleicht vor 10 Jahren noch, aber da inzwischen fast jede Preselction Grundgebühr oder mindestumsatz beinhaltet, bleibt diese auch bestehen, wenn die Preselction von der T-Com wieder "überschrieben" wird. Wenn der Tarif eine vetragliche Laufzeit hat zahlt man sogar Vetragsstrafe.
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[1.2.2.2.1.1] bananensplit antwortet auf Grifter
19.04.2007 15:39
Benutzer Grifter schrieb:
Wenn man z.B von einem untergeschobenen
Pre-Selection bei Tele2 wieder weg will, genügt ein kurzer Auftrag an die Telekom. Preselect muß nicht gekündigt werden, sondern wird einfach überschrieben, was auch immer Tele2 von Kunden oder Nichtkunden fordert!

Jaja, das hast du jetzt schon oft genug auch in anderen Beiträgen gesagt, und ehrlich gesagt ist das schlichtweg Schwachsinn. Das ging vielleicht vor 10 Jahren noch, aber da inzwischen fast jede Preselction Grundgebühr oder mindestumsatz beinhaltet, bleibt diese auch bestehen, wenn die Preselction von der T-Com wieder "überschrieben" wird. Wenn der Tarif eine vetragliche Laufzeit hat zahlt man sogar Vetragsstrafe.

carolaS ist vor wut auf tele2 so blind, daß sie den leuten, welche hier hilfe suchen und fragen haben, falsche tipps gibt.

wie sie schreiben ist es völlig korrekt, daß man seine preselection bei dem anbieter selber kündigen muß.

bsp. arcor: 12 monate laufzeit und 4,95 mindestumsatz. der kunde kann bei dtag die preselection rausnehmen. klar. nur arcor kassiert, berechtigt, fleißig die 4,95 weiter.

kein wunder, daß carolaS wut bekommt, wenn sie so durchs leben geht.
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[1.2.2.2.1.1.1] carolaS antwortet auf bananensplit
19.04.2007 22:10
Benutzer bananensplit schrieb:
Benutzer Grifter schrieb:
Wenn man z.B von einem untergeschobenen
Pre-Selection bei Tele2 wieder weg will, genügt ein kurzer Auftrag an die Telekom. Preselect muß nicht gekündigt werden, sondern wird einfach überschrieben, was auch immer Tele2 von Kunden oder Nichtkunden fordert!

Jaja, das hast du jetzt schon oft genug auch in anderen Beiträgen gesagt, und ehrlich gesagt ist das schlichtweg Schwachsinn. Das ging vielleicht vor 10 Jahren noch, aber da inzwischen fast jede Preselction Grundgebühr oder mindestumsatz beinhaltet, bleibt diese auch bestehen, wenn die Preselction von der T-Com wieder "überschrieben" wird. Wenn der Tarif eine vetragliche Laufzeit hat zahlt man sogar Vetragsstrafe.

carolaS ist vor wut auf tele2 so blind, daß sie den leuten, welche hier hilfe suchen und fragen haben, falsche tipps gibt.

wie sie schreiben ist es völlig korrekt, daß man seine preselection bei dem anbieter selber kündigen muß.

bsp. arcor: 12 monate laufzeit und 4,95 mindestumsatz. der kunde kann bei dtag die preselection rausnehmen. klar. nur arcor kassiert, berechtigt, fleißig die 4,95 weiter.

kein wunder, daß carolaS wut bekommt, wenn sie so durchs leben geht.

Wir haben mitnichten irgendeine Wut! Aber wir treten engagiert gegen Betrüger, Lügner und Nötiger auf. Selbstverständlich müssen sich die jeweiligen Maßnahmen gegen die Vorgenannten nach den leider möglicherweise bestehenden vertraglichen Gegebenheiten richten und rechtlich sauber beendet werden, wenn Leute nun schon mal unbedacht in die Fallen der miesen Geschäftemacher getappt sind.
Ein völlig normaler Preselection-Vertrag ohne zusätzliche Vertragsfallen, brauchte lediglich bei der Telekom als nichtig gemeldet zu werden und die Nutzung wieder als bei der Telekom gültig überschrieben zu werden. Sollten natürlich leider weiter darüber hinausgehende "Verträge" mit Laufzeiten, Mindestnutzungen u.ä. erschlichen worden sein, stehen hochkarätigere Prüfungen zur tatsächlichen Gültigkeit des Vertrages bis zur strafrechtlichen Prüfung evtl.er Nötigung von Tele2-Dr. als Aufgabe.
Wir haben noch niemals jemanden schlecht beraten, können das in umfassender Qualität jedoch nur bei Kenntnis der individuellen Vertragslage, was sich wohl von selbst versteht.
Von solchen kleinen dummen Ablenkungsmanövern von Tele2-Anhängern oder gar Promotern (wie ist sonst das Engagement für Betrüger zu erklären??), lassen wir uns in keinster Weise von dem Anliegen, Geschädigten zu helfen, abbringen.
In diesem Sinne verwahren wir uns gegen alle weiteren Unterstellungen von unlauteren Befürwortern schmutziger Geschäftemacher und diskutieren auch nicht mit diesen.

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[1.2.2.2.1.1.1.1] bananensplit antwortet auf carolaS
20.04.2007 14:13

einmal geändert am 20.04.2007 14:58
Benutzer carolaS schrieb:

Wir haben mitnichten irgendeine Wut! Aber wir treten engagiert gegen Betrüger, Lügner und Nötiger auf. Selbstverständlich müssen sich die jeweiligen Maßnahmen gegen die Vorgenannten nach den leider möglicherweise bestehenden vertraglichen Gegebenheiten richten und rechtlich sauber beendet werden, wenn Leute nun schon mal unbedacht in die Fallen der miesen Geschäftemacher getappt sind.
Ein völlig normaler Preselection-Vertrag ohne zusätzliche Vertragsfallen, brauchte lediglich bei der Telekom als nichtig gemeldet zu werden und die Nutzung wieder als bei der Telekom gültig überschrieben zu werden. Sollten natürlich leider weiter darüber hinausgehende "Verträge" mit Laufzeiten, Mindestnutzungen u.ä. erschlichen worden sein, stehen hochkarätigere Prüfungen zur tatsächlichen Gültigkeit des Vertrages bis zur strafrechtlichen Prüfung evtl.er Nötigung von Tele2-Dr. als Aufgabe.
Wir haben noch niemals jemanden schlecht beraten, können das in umfassender Qualität jedoch nur bei Kenntnis der individuellen Vertragslage, was sich wohl von selbst versteht. Von solchen kleinen dummen Ablenkungsmanövern von Tele2-Anhängern oder gar Promotern (wie ist sonst das Engagement für Betrüger zu erklären??), lassen wir uns in keinster Weise von dem Anliegen, Geschädigten zu helfen, abbringen. In diesem Sinne verwahren wir uns gegen alle weiteren Unterstellungen von unlauteren Befürwortern schmutziger Geschäftemacher und diskutieren auch nicht mit diesen.


keine wut? ich grinse mir einen. schauen sie mal auf ihre wortwahl.

wenn das keine wut ist.

mit ihrer pauschalen aussage, daß ps einfach überschrieben werden können, haben sie eben nicht gut beraten.

natürlich soll man auch geschädigten helfen. keine frage. nur von ihnen höre bzw. lese ich nur anfeindungen zum thema tele2.

wenn sie so schlau sind und dagegen vorgehen wollen, dann geben sie doch mal für alle geschädigten einen verbindlichen leitfaden raus.

welchen weg gehe ich, um tele2 zur strecke zu bringen. was haben sie carolaS denn bisher persönlich gegen tele2 unternommen und mit welchem erfolg.

ich wurde unberechtigt auf tele2 umgestellt, weiß von keinem auftrag. zu 100% weder schriftlich, noch mit einem voicerecording per telefon. wenn man eben zu 100% weiß, daß weder ich noch mein ehepartner einen solchen vertrag gemacht haben.
beispiel schelenz :-)

tarif weekendbonus laufzeit 12 monate.

so, an den können sich dann alle halten. das wäre mal eine hilfe. und nicht ihr geblubber
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[1.2.2.2.1.2] carolaS antwortet auf Grifter
19.04.2007 20:46
Benutzer Grifter schrieb:
Wenn man z.B von einem untergeschobenen
Pre-Selection bei Tele2 wieder weg will, genügt ein kurzer Auftrag an die Telekom. Preselect muß nicht gekündigt werden, sondern wird einfach überschrieben, was auch immer Tele2 von Kunden oder Nichtkunden fordert!

Jaja, das hast du jetzt schon oft genug auch in anderen Beiträgen gesagt, und ehrlich gesagt ist das schlichtweg Schwachsinn. Das ging vielleicht vor 10 Jahren noch, aber da inzwischen fast jede Preselction Grundgebühr oder mindestumsatz beinhaltet, bleibt diese auch bestehen, wenn die Preselction von der T-Com wieder "überschrieben" wird. Wenn der Tarif eine vetragliche Laufzeit hat zahlt man sogar Vetragsstrafe.

Nun, das erstaunt mich ja nun aber erheblich. Bis dato bin ich von "normalen" Preselection-Aufträgen ausgegangen, ohne jede Grundgebühr oder eine Vertragslaufzeit. Das wären dann allerdings regelrechte finanzrelevante Verträge, die man ja nun nicht mal kurz über die Straße abschließen kann.
Wer das tut, ohne evtl. die Konsequenzen gelesen zu haben, hat dann schon auch einen eigenen Teil Schuld.
Andererseits beinhalten solche Haustürgeschäfte ja die übliche Kündigungsmöglichkeit nach ordentlicher Überprüfung des Inhalts. Das sollte man dann spätestens auch selbstverständlich tun, einen abgeschlossenen Vertrag mit Laufzeiten und Folgekosten sorgfältig zu lesen.
Umso größer ist natürlich die Schweinerei der Werber, die ahnungslosen und nicht umfassend informierten Kunden Verträge unterschieben, ohne auf erhebliche Folgekosten oder Laufzeiten hingewiesen zu haben. Das Dilemma scheint also noch wesentlich größer als wir bislang angenommen haben.
Das Raubritterwesen dieser "Intensivwerber (Dr.)" ist unter diesen Gesichtspunkten sogar gemeingefährlich und sollte unter diesen Maßgaben einer Nötigung in jedem Falle strafrechtlich verfolgt werden.

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[1.2.3] Ratzeck antwortet auf thomas_10
18.04.2007 20:04
hatte bei tele2 ein vertrag mit 14 tage kündigungsfrist. per fax kündigen-warum nicht ? da hat man doch als nachweis den sendebericht mit fax nr.,tag und zeit als nachweis. also können die nicht sagen das sie keine kündigung bekommen haben.
laut forum sind so viele von tele 2 abgezockt worden-warum können wir uns nicht gemeinsam wehren ?
hat vieleicht jemand eine idee ?

tom

Was für einen Vertrag bei Tele2 hat eine 14tätige Kündigungsfrsit, du erzählst ein schmarn???!!!
14 tage Rücktrittsrecht besteht nach Vertragsabschlus,
eine normale Pre.selection hat keine VLZ und ein Maxx oder ein WE Bonus hat ne Kündigungsfrist von 2monaten zum ende der VLZ, also erstmal genau überlegen was du hier schreibst bzw was du für nen Vertrag hast bevor du deine unfähigkeit als schuld von anderen schiebst. Wer lesen kann ist klar im vorteil........
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[1.2.3.1] hannilop antwortet auf Ratzeck
19.04.2007 08:45
ich glaube er meint das rücktrittsrecht, man kann das aber auch vernünftig sagen bzw kurz nachfragen was er meint...

lg der hanni
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[1.2.3.2] thomas_10 antwortet auf Ratzeck
19.04.2007 12:50
kein schmarrn mit 14 tage kündigungsfrist !
hatte tele2 vertrag nur zum telefonieren übers festnetz.
tom
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[1.2.3.2.1] ElaHü antwortet auf thomas_10
19.04.2007 15:33
Benutzer thomas_10 schrieb:
kein schmarrn mit 14 tage kündigungsfrist ! hatte tele2 vertrag nur zum telefonieren übers festnetz.
tom

Hallo thomas_10!

Hast du nach Vertragsablauf die Preselection bei der Telekom herausnehmen lassen?
Man muss nach der Kündigung sich als Kunde selbst darum kümmern, dass die Telekom die Preselection herausnimmt, ansonst telefonierst du weiter über Tele 2 und die kassieren dann auch weiter.
Es ist übrigens auch bei anderen Anbietern so, dass du selbst die Herausnahme der Preselction beantragen musst.
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[1.2.3.2.2] bananensplit antwortet auf thomas_10
19.04.2007 16:03
Benutzer thomas_10 schrieb:
kein schmarrn mit 14 tage kündigungsfrist ! hatte tele2 vertrag nur zum telefonieren übers festnetz.
tom

bei einem vertrag ohne laufzeit, bsp. tele2 smart und zum anfang auch der weekendbonus, konnte man immer kündigen. tele2 hatte eine frist von 14 tagen. das ist korrekt so. wenn sie einen dieser tarife hatten.
wie auch geschrieben, muß der kunde trotzdem die ps bei der dtag selber rausnehmen lassen. wenn er das nicht getan hat, dann weiter tele2, arcor oder was auch immer.

bei laufzeitverträgen, wie mein weekendbonus 12 monate, kündigungsfrist 2 monate zum vertragsende. wenn vorher, dann 40€ vertragsstrafe. berechtigt.

ist mein lehrgeld wenn ich vorher kündige. hätte ich noch genauer agb lesen sollen. fang ich an zu weinen, nein.
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[1.2.3.2.2.1] alexh antwortet auf bananensplit
19.04.2007 17:05
Benutzer bananensplit schrieb:
bei laufzeitverträgen, wie mein weekendbonus 12 monate, kündigungsfrist 2 monate zum vertragsende. wenn vorher, dann 40€ vertragsstrafe. berechtigt.

Die 40€ verlangen die nur, wenn man mehr als zwei Monate keine Leistungen mehr in Anspruch nimmt. D. h. mit einem 2-monatlichen, kontrollierten City-Gespräch für 1 Cent per CbC und 01013 kann man sich bis zum Ende der Mindeslaufzeit retten. Strenggenommen müsste sogar eines der Kostenlos-Gespräche am Wochenende dafür ausreichen, denn dass die Leistung kostenpflichtig sein muss, habe ich nirgends gelesen.

ist mein lehrgeld wenn ich vorher kündige. hätte ich noch genauer agb lesen sollen. fang ich an zu weinen, nein.

Ich habe meinen Weekend-Bonus erst kürzlich per Fax erfolgreich gekündigt. Schriftliche Bestätigung kam per Post - bisher alles einwandfrei. Die restlichen drei Monate der MLZ überbrücke ich wie oben beschrieben.

Die PS bei der T-Com ist inzwischen geändert, ich freue mich nun über die City Flat von Arcor :-)
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[1.2.3.2.2.1.1] bananensplit antwortet auf alexh
19.04.2007 17:13

2x geändert, zuletzt am 19.04.2007 17:19
Benutzer alexh schrieb:
Benutzer bananensplit schrieb:
bei laufzeitverträgen, wie mein weekendbonus 12 monate, kündigungsfrist 2 monate zum vertragsende. wenn vorher, dann 40€ vertragsstrafe. berechtigt.

Die 40€ verlangen die nur, wenn man mehr als zwei Monate keine Leistungen mehr in Anspruch nimmt. D. h. mit einem 2-monatlichen, kontrollierten City-Gespräch für 1 Cent per CbC und 01013 kann man sich bis zum Ende der Mindeslaufzeit retten.

gerade kopiert von www.tele2.de

also auch wenn ich vorher kündige kommen 40€. es geht mir hier auch um die vorzeitige kündigung.

ich habe jetzt den bonus-tarif und wenn die dtag hier mal dsl legt, will ich sofort wieder raus und den call&surf haben.

27) Gilt am Wochenende und an Feiertagen von 0-24 Uhr für alle Ortsgespräche (ausgenommen sind Datenverbindungen). Die Nutzung des Weekend-Bonus setzt voraus, dass Sie mit TELE2 eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten vereinbaren. Die Laufzeit verlängert sich um weitere 12 Monate, wenn nicht 2 Monate vor Ablauf der Laufzeit Ihre Kündigung bei TELE2 zugeht. Wenn Sie vor Ablauf der 12-Monats-Frist das Vertragsverhältnis mit TELE2 beenden oder keine Leistungen der TELE2 für mehr als 2 Monate in Anspruch nehmen, ist TELE2 berechtigt, eine einmalige Pauschale für die Vertragsauflösung in Höhe von 40,- € zu berechnen.

Strenggenommen müsste sogar eines der Kostenlos-Gespräche am Wochenende dafür ausreichen, denn dass die Leistung kostenpflichtig sein muss, habe ich nirgends gelesen.

ist mein lehrgeld wenn ich vorher kündige. hätte ich noch genauer agb lesen sollen. fang ich an zu weinen, nein.

Ich habe meinen Weekend-Bonus erst kürzlich per Fax erfolgreich gekündigt. Schriftliche Bestätigung kam per Post - bisher alles einwandfrei. Die restlichen drei Monate der MLZ überbrücke ich wie oben beschrieben.

Die PS bei der T-Com ist inzwischen geändert, ich freue mich
nun über die City Flat von Arcor :-)
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[1.2.3.2.2.1.1.1] alexh antwortet auf bananensplit
19.04.2007 17:23
Benutzer bananensplit schrieb:
Wenn Sie vor Ablauf der 12-Monats-Frist das Vertragsverhältnis mit TELE2 beenden oder keine Leistungen der TELE2 für mehr als 2 Monate in Anspruch nehmen, ist TELE2 berechtigt, eine einmalige Pauschale für die Vertragsauflösung in Höhe von 40,- € zu berechnen.

Ok, wenn du tatsächlich vorher "richtig" aus dem Vertrag willst, dann muss es dir die 40€ wert sein. Aber wozu? Solange man nicht von der T-Com weg will, kann man doch gemütlich warten, bis die paar Monate rum sind und per CbC oder neuer PS telefonieren.
Meine Variante funktioniert natürlich nur, wenn du zum Ende der Mindestlaufzeit kündigst.
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[1.2.3.2.2.1.1.1.1] bananensplit antwortet auf alexh
19.04.2007 17:28

einmal geändert am 19.04.2007 17:31
Benutzer alexh schrieb:
Benutzer bananensplit schrieb:
Wenn Sie vor Ablauf der 12-Monats-Frist das Vertragsverhältnis mit TELE2 beenden oder keine Leistungen der TELE2 für mehr als 2 Monate in Anspruch nehmen, ist TELE2 berechtigt, eine einmalige Pauschale für die Vertragsauflösung in Höhe von 40,- € zu berechnen.

Ok, wenn du tatsächlich vorher "richtig" aus dem Vertrag willst, dann muss es dir die 40€ wert sein. Aber wozu? Solange man nicht von der T-Com weg will, kann man doch gemütlich warten, bis die paar Monate rum sind und per CbC oder neuer PS telefonieren.
Meine Variante funktioniert natürlich nur, wenn du zum Ende der Mindestlaufzeit kündigst.

das meine ich auch die ganze zeit. es geht mir um die richtige kündigung.

mal so eine frage. die ps bei tele2 wurde mir in der mitte eines monats eingerichtet. nach dem schreiben der dtag an einem 20.
der vertrag läuft dann also bis zum 19. des nächsten jahres. richtig so?

oder gilt die laufzeit ab auftrag, begrüßungsschreiben??
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[1.2.3.2.2.1.1.1.1.1] alexh antwortet auf bananensplit
19.04.2007 17:50

einmal geändert am 19.04.2007 17:54
Benutzer bananensplit schrieb:
oder gilt die laufzeit ab auftrag, begrüßungsschreiben??

Wann die T-Com das tatsächlich schaltet, ist prinzipiell nicht relevant. Du könntest einen Preselection-Tarif ja auch schon nutzen, wenn du die richtige Vorwahl per CbC selbst vorwählst.
Ich selbst habe z. B. derzeit drei Preselction-Tarife bei drei verschiedenen Anbietern "laufen" und kann per CbC entscheiden, welchen ich für ein Gespräch nutzen möchte.

Relevant ist also der konkrete Vertragsbeginn bei deinem PS-Anbieter. Bezogen auf den Weekend-Bonus bei Tele2 stand auf meiner Werbeantwort, mit der ich den neuen Tarif mit MLV damals beantragte, dass der Tarif ab dem nächsten auf den Antragseingang folgenden Monatsersten bei Tele2 aktiviert wird. Dass dies tatsächlich so gehandhabt wurde, bestätigt auch meine Kündigungsbestätigung, auf der auch das genaue Vertragsende steht.
Wie das in deinem Fall aussieht, hängt natürlich von deinem Tarif ab und dem, was du unterschrieben hast ;-)
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[1.2.3.2.2.1.1.1.1.1.1] bananensplit antwortet auf alexh
19.04.2007 17:58
Benutzer alexh schrieb:
Benutzer bananensplit schrieb:
oder gilt die laufzeit ab auftrag, begrüßungsschreiben??

Wann die T-Com das tatsächlich schaltet, ist prinzipiell nicht relevant. Du könntest einen Preselection-Tarif ja auch schon nutzen, wenn du die richtige Vorwahl per CbC selbst vorwählst. Ich selbst habe z. B. derzeit drei Preselction-Tarife bei drei verschiedenen Anbietern "laufen" und kann per CbC entscheiden, welchen ich für ein Gespräch nutzen möchte.

Relevant ist also der konkrete Vertragsbeginn bei deinem PS-Anbieter. Bezogen auf den Weekend-Bonus bei Tele2 stand auf meiner Werbeantwort, mit der ich den neuen Tarif mit MLV damals beantragte, dass der Tarif ab dem nächsten auf den Antragseingang folgenden Monatsersten bei Tele2 aktiviert wird. Dass dies tatsächlich so gehandhabt wurde, bestätigt auch meine Kündigungsbestätigung, auf der auch das genaue Vertragsende steht.

danke für die info.

da ich davon ausgehe, daß die dtag mit sicherheit das dsl nicht genau zum vertragsende schaltet, ist es für mich nicht relevant. die kündigung geht dann sowieso zwischendurch raus.

kann es aber sein, daß viele tele2-kunden das mit dem kündigungstermin nicht wissen und dadurch einen falschen kündigungszeitpunkt wählen? so daß der termin falsch gesetzt wird und der vertrag weiterläuft? kann mir vorstellen, daß dadurch auch der hier so viel beschriebene ärger entsteht.
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[1.2.3.2.2.1.1.1.1.1.1.1] alexh antwortet auf bananensplit
19.04.2007 18:10
Benutzer bananensplit schrieb:
kann es aber sein, daß viele tele2-kunden das mit dem kündigungstermin nicht wissen und dadurch einen falschen kündigungszeitpunkt wählen? so daß der termin falsch gesetzt wird und der vertrag weiterläuft? kann mir vorstellen, daß dadurch auch der hier so viel beschriebene ärger entsteht.

Das würde mich nicht wundern. Man muss i. A. sehr auf der Hut sei, wenn man mit dem Feuer spielt ;-)
Bisher ging's bei mir immer gut. Hatte auch nie Probleme mit Kündigungen per PC-Fax, egal ob Versicherung, Bank, Telekommunikationsanbieter, Verlag oder sonstwas.
Bei (Resale-)DSL-Verträgen muss man auch genau hinschauen. Mal beginnt der Vertrag mit der ersten Nutzung, aber spätestens am xx. Das ist sicher überall anders. In jedem Fall hilft es, sich die bei Vertragsabschluss gültigen(!) AGB anzuschauen und zu sichern.
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[…2.3.2.2.1.1.1.1.1.1.1.1] bananensplit antwortet auf alexh
19.04.2007 18:13
Benutzer alexh schrieb:
Benutzer bananensplit schrieb:
kann es aber sein, daß viele tele2-kunden das mit dem kündigungstermin nicht wissen und dadurch einen falschen kündigungszeitpunkt wählen? so daß der termin falsch gesetzt wird und der vertrag weiterläuft? kann mir vorstellen, daß dadurch auch der hier so viel beschriebene ärger entsteht.

Das würde mich nicht wundern. Man muss i. A. sehr auf der Hut sei, wenn man mit dem Feuer spielt ;-) Bisher ging's bei mir immer gut. Hatte auch nie Probleme mit Kündigungen per PC-Fax, egal ob Versicherung, Bank, Telekommunikationsanbieter, Verlag oder sonstwas. Bei (Resale-)DSL-Verträgen muss man auch genau hinschauen. Mal beginnt der Vertrag mit der ersten Nutzung, aber spätestens am xx. Das ist sicher überall anders. In jedem Fall hilft es, sich die bei Vertragsabschluss gültigen(!) AGB anzuschauen und zu sichern.

bei mir ging es auch bisher alles gut. egal auf welchen wegen. klopfen wir mal auf holz.
habe mir jetzt auch angewöhnt, bei vertragsabschluß im outlook alle kündigungstermine als serie einzugeben.

hätte schon etwas verpaßt, wenn keine meldung gekommen wäre.

man kann ja nicht alles im kopf haben.