Problem bei Kündigung Preselection
29.04.2008 10:40 - Gestartet von berni.1
bin neu hier und habe die Hoffnung, dass ihr mir helfen könnt. Mein Schwiegervater hat vor ca. 2 Jahren einen Preselection Vertrag mit Tele2 abgeschlossen. Ihm wurde damals ein Vertrag zugesandt - die Vereinbarung erfolgte mündlich, d.h. es existiert kein unterschriebenes Dokument. Wie ich erfahren habe, sind solche Vereinbarung gültig, wenn im nachfolgenden niemand widerspricht. Das war aber soweit i.O. Jetzt möchte mein Schwiegervater zu Kabel-BW wechseln und hat den Tele2 Preselection vertrag ordentlich gekündigt. Im Vertrag stand drin, dass eine 2 wöchige Kündigungsfrist zu beachten ist. Nun bekam er prompt einen Rückruf von Tele2 und wurde darauf aufmersam gemacht, dass sich der Vertrag nach einer bestimmten Vertragslaufzeit automatisch um ein ganzes Jahr verlängert wird und er frühestens für 2009 kündigen kann. In dem uns vorliegenden Vertrag steht aber nichts dergleichen drin. Es gab auch nie ein Update hierzu, welchem er in irgendeiner Art und Weise zugestimmt hat. Jetzt sind wir selbstverständlich verunsichert, wenn wir das Ding durchziehen, die Einzugsermächtigung kündigen und die 2 Wochen vertrichen sind. Bekommen wir da Probleme, oder sind wir rechtlich auf der sicheren Seite? Würde mich über jedes konstruktives Feedback freuen!
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ElaHü
antwortet auf berni.1
29.04.2008 11:32
Offensichtlich hat dein Schwiegervater einen Vertrag mit einer anderen AGB geschlossen, als die, die laut Tele2 anzuwenden ist. Es gilt aber immer die AGB, die bei Vertagsbeginn galt, es sein denn man hätte einer Änderung zugestimmt.
Ich würde das ganze einmal bei der Verbraucherschutzzentrale melden.
Wenn dein Schwiegervater zur Kabel-BW wechselt, dann muss der Telekomanschluss doch gekündigt werden. Dann fällt die Preselection ohnehin weg. Tele 2 wird dann wohl versuchen 40 Euro Strafe wegen vorzeitiger Auflösung des Vertrages von ihm zu bekommen, wozu sie meiner Meinung nach kein Recht haben (weil das in den bei Vertrag gültigen AGB nicht drin stand). Aber, wie gesagt, ich würde mich an die Verbraucherschutzzentrale wenden und mich beraten lassen.
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myselfme
antwortet auf berni.1
29.04.2008 11:57
Also, wenn es eine reine Preselction ist, dann zahlt dein Vater nur für ausgehende Gesprächen über das Festnetz der T-Com. Ist so ein Anschluß nicht mehr vorhanden - who cares.
Ggf könnte TeleBums vielleicht einen Scahdensersatz geltend machen, ob dies aber gemacht wird und dann auch noch greift ?