Benutzer ron's enemy schrieb:
Benutzer e01621 schrieb:
Das mit dem leeren Einschreiben oder der Behauptung, es habe einen anderen Inhalt gehabt, ist richtig. Kann aber auch beim Einschreiben mit Rückschein passieren, indem sie einen Zeugen bringen, der eben aussagt, er habe das Einschreiben mit Rückschein geöffnet, und es leer gewesen. Beweismöglichkeit: Einschreiben unter Zeugen Eintüten und zur Post bringen.
Du hast Ideen... :-) Auch das birgt aber ein Risiko, denn wenn Talkline ebenfalls einen Zeugen aufstellt, der das genaue Gegenteil behauptet (denen ist ja alles zuzutrauen), dann haben wir Aussage gegen Aussage. Im Zweifel wird der Richter dann den Zugang des Einschreibens verneinen, das wäre in der Regel nachteilig für den Kunden, der die Wirksamkeit seiner Einwendung nachweisen muss.
Prinzipiell richtig. Den rechtzeitigen Zugang muß der Kunde nachweisen. Aber man hat so wenigstens eine kleine Chance.
Ron's enemy