Anbieterforum
Forum zu:
Threads:
Menü

Talkline / Handyvertrag kündigen


24.09.2002 20:01 - Gestartet von janus
Hi@all,

ich habe gerade einen kleine Streit mit Talkline:

ich habe fristgerecht gekündigt, aber Talkline streitet gerne und behauptet, sie haben mein Einschreiben nicht erhalten. Kostet alles nur Zeit und Nerven (Geld übrigens auch, da die Hotline kostenpflichtig ist ;-(( )

Deshalb ein kleiner Tipp am Rande: IMMER EISCHREIBEN MIT RÜCKSCHEIN SCHICKEN, da können sie nicht mehr aus.

CU Jonny (und ich wünsch Euch einen besseren Anbieter)
Menü
[1] e01621 antwortet auf janus
24.09.2002 20:21
Wenn du den Zustellbeleg eines Einwurf-Einschreibens bei Gericht vorlegst, dann muß Talkline nachweisen, daß sie es nicht bekommen haben. Der Schein ist eine Bestätigung dafür, daß der Postbedienstete das Schreiben in das Postfach / den Briefkasten des Gegners eingelegt hat.
Menü
[1.1] Laun antwortet auf e01621
24.09.2002 23:34
Benutzer e01621 schrieb:
Wenn du den Zustellbeleg eines Einwurf-Einschreibens bei Gericht vorlegst, dann muß Talkline nachweisen, daß sie es nicht bekommen haben. Der Schein ist eine Bestätigung dafür, daß der Postbedienstete das Schreiben in das Postfach / den Briefkasten des Gegners eingelegt hat.
Das stimmt,
aber er ist eben keine Bestätigung dafür, daß der Empfänger das EInschreiben auch bekommen hat.
Da zählt eben nur der Rückschein, der persönlich vom Empfänger unterschrieben ist.

Gruß Laun
Menü
[] e01621 antwortet auf
25.09.2002 06:35
Das mit dem leeren Einschreiben oder der Behauptung, es habe einen anderen Inhalt gehabt, ist richtig. Kann aber auch beim Einschreiben mit Rückschein passieren, indem sie einen Zeugen bringen, der eben aussagt, er habe das Einschreiben mit Rückschein geöffnet, und es leer gewesen. Beweismöglichkeit:
Einschreiben unter Zeugen Eintüten und zur Post bringen.

Für den Erhalt eines (leeren) Einschreibens genügt die Bestätigung der Post, es in die Empfangsvorrichtung eingeworfen zu haben. Es ist dann Sache von Talkline, Kenntnis vom Inhalt zu nehmen.
Menü
[] e01621 antwortet auf
25.09.2002 06:40
Die Annahme mit dem Urlaub usw gilt nur für Privatpersonen, nicht aber für Talkline. Vollkaufleute, jur. Personen (Talkline) müssen für die tägliche Leerung des Briefkastens sorgen.
Menü
[1] HardSoftHandy.de antwortet auf e01621
25.09.2002 09:49
Absolut korrekt wiedergegeben!
Menü
[] HardSoftHandy.de antwortet auf
25.09.2002 20:54
Ein kleiner Tipp von mir um bei wichtigen Terminen wie Kündigung usw. abgesichert zu sein - auch im Streitfall vor Gericht:Beauftragen Sie einen Kurierdienst mit der Übergabe eines wichtigen Schreiben.Zeigen Sie dem Kurier das Schreiben und verschliessen Sie erst dann im Beisein des Kuriers den Brief.Beauftragen Sie dem Kurier eine Gegengezeichnete Übergabe mit Protokoll das an Sie per Original zurück gegeben wird von der Kurierfirma.Kostet je nach Aufwand ca. das doppelte eines Einschreiben mit Rückschein.Und ist absolut 'Rechtssicher'.Alles andere -und damit meine ich wirklich ALLES was mit Post zutun hat- ist absolut unsicher und nicht sicher vor Gericht.
Menü
[] e01621 antwortet auf
28.09.2002 06:51
Benutzer ron's enemy schrieb:
Benutzer e01621 schrieb:
Das mit dem leeren Einschreiben oder der Behauptung, es habe einen anderen Inhalt gehabt, ist richtig. Kann aber auch beim Einschreiben mit Rückschein passieren, indem sie einen Zeugen bringen, der eben aussagt, er habe das Einschreiben mit Rückschein geöffnet, und es leer gewesen. Beweismöglichkeit: Einschreiben unter Zeugen Eintüten und zur Post bringen.

Du hast Ideen... :-) Auch das birgt aber ein Risiko, denn wenn Talkline ebenfalls einen Zeugen aufstellt, der das genaue Gegenteil behauptet (denen ist ja alles zuzutrauen), dann haben wir Aussage gegen Aussage. Im Zweifel wird der Richter dann den Zugang des Einschreibens verneinen, das wäre in der Regel nachteilig für den Kunden, der die Wirksamkeit seiner Einwendung nachweisen muss.

Prinzipiell richtig. Den rechtzeitigen Zugang muß der Kunde nachweisen. Aber man hat so wenigstens eine kleine Chance.

Ron's enemy