Benutzer ron's enemy schrieb:
Benutzer zecke schrieb:
Hallo,
könnt Ihr mir vielleicht helfen? Mit der August-Rechnung der Telekom wurden mir 61,75 € für eine Verbindung von Talkline (Tele Team Work AsP) in Rechnung gestellt. Bin mir allerdings nicht bewusst, eine gebührenpflichtige Verbing benutzt zu haben. Habe Einwendung erhoben und den abgebuchten Betrag zurückbuchen lassen. Darauf kam der Standardbrief, dass die Rechnung auf jeden Fall fehlerfrei sei.
Ohne jede Begründung? Antworte doch, dass deine Rückbuchung ebenfalls 'auf jeden Fall fehlerfrei' sei.
Ich habe dann um eine EVN gebeten. Telefonisch wurde mir erklärt, dieser könnte nur erstellt werden, wenn bei der Telekom das Einverständnis (bzw. es läge dort verkürzte Speicherung der Daten vor = 80 Tage?) gegeben wurde.
Das betrifft nur die Speicherung der letzten drei Ziffern der Rufnummern, wenn überhaupt. Dass du an die nicht mehr rankommst, kann sein, es sei denn, du hast vorher bei der Telekom oder bei Talkline (je nach Talkline-AGB) vollständige Speicherung beantragt.
Die restlichen Daten müssen aber eine gewisse Zeit lang aufbewahrt werden, dazu musst du nichts beantragt haben. D.h. sie müssen zwar gesetzlich genau genommen nicht aufbewahrt werden, aber dann kann der Anbieter im Einwendungsfall seinen Entgeltanspruch eben nicht nachweisen und geht leer aus.
Vertragspartner ist Talkline, daher ist Talkline zur Erteilung eines nachträglichen EVN verpflichtet, nicht die Telekom. Talkline behauptet das immer wieder, um sich Arbeit zu ersparen und Verwirrung zu stiften.
Die Telekom sagt jedoch, Talkline hätte die Daten.
Die Telekom hat sie zwar auch zu Zwecken der Abrechnung von Interconnection-Entgelten. Aber dir gegenüber ist Talkline verpflichtet, nicht die Telekom. Insofern ist das richtig.
Inzwischen liegen Mahnung und Androhung der Einschaltung des Inkassobüros vor.
Wie lange hast du denn nach Rechnungserhalt gewartet, bis du Einwendung erhoben hast? Und wie (schriftlich...)?
Ich überlege schon, zu zahlen, weil ich mir nicht helfen kann.
Solange du rechtzeitig Einwendung erhoben hast und keinen EVN in den Händen hältst, kannst du die Zahlung gefahrenlos verweigern.
Muss Talkline tatsächlich die Daten 6 Monate speichern
Nö, aber sie müssen bei Einwendungen einen EVN erteilen, und das können sie nur mit gespeicherten Daten. Können sie es nicht, gibt's kein Geld.
und EVN erstellen bevor man zahlen muss?
Das schon. Jedenfalls dann, wenn Einwendung erhoben wurde.
Und woraus ergibt sich das rechtlich?
§ 16 TKV. Die sechsmonatige Frist ergibt sich aus § 7 Abs. 3 S.
3 TDSV. Normalerweise gelten hier die AGB des Anbieters, aber da Talkline dort aus meiner Sicht keine eindeutige Aussage trifft, gehen die Zweifel gem. § 305c Abs. 2 BGB zu Talklines Lasten, d.h. Talkline muss die Daten so lange speichern wie möglich. Und möglich sind gem. § 7 Abs. 3 S. 3 TDSV sechs
Monate.
Die Vorschriften sind unter http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/GESAMT_index.html zu haben, wobei die TKV leider etwas veraltet ist.
Ron's enemy