Benutzer GPX750R schrieb:
Benutzer comedian schrieb:
Benutzer Quehl schrieb:
Mir wurde das Ergebnis und insbesondere der Abschluß eines Strafverfahrens nicht mitgeteilt, so daß die 1 Monatsfrist verstrichen war und ich darum den Prozeß verloren habe.
Welche Monatsfrist denn?
Wenn das Gericht das Verfahren nach § 149 ZPO ruhen läßt, dann gibt es keine Monatsfrist.
Gruß
Comedian
Mir wurde auch mal der Abschluss eines Strafverfahrens nicht mitgeteilt. War 'ne andere Sache. Ist schon etwas komisch.
Müssen die das einem nicht mitteilen ?
Gruss
GPX750R
Ich glaube, hier liegt ein Missverständnis vor. Die Staatsanwaltschaft hat nach § 171 StPO den Strafantragsteller bei Einstellung des Verfahrens zu bescheiden. Gibt die Staatsanwaltschaft dem Strafantrag statt und erhebt öffentliche Klage oder beantragt sie einen Strafbefehl, dann sieht es anders aus. Der Ausgang des Gerichtsverfahrens ist auch dem Geschädigten nur dann mitzuteilen, wenn er die Mitteilung beantragt hat, und auch nur soweit es seine Interessen betrifft, § 406d StPO.
Vom Strafverfahren zu unterscheiden ist der Zivilprozess. Ist der Ausgang eines Strafverfahrens von Interesse für das Zivilverfahren, dann kann das Zivilgericht das Zivilverfahren ruhen lassen, bis das Strafverfahren abgeschlossen ist, § 149 ZPO.
Gruß
Comedian