Benutzer Monopoly schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Man braucht aber die AGB nicht akzeptieren. Die Ablehnung braucht nicht begründet werden.
Außerordentliche Kündigungen bedürfen immer einer Begründung. In diesem Fall wird es aber genügen, auf die neuen AGB zu verweisen. Sofern sie nachteilhaft sind.
Entweder geht es zu den alten AGB weiter oder man erhält ein Kündigungsrecht. Da es für den Endkunden keine Nachteile bringt, rate ich zur AGB-Ablehnung. Dann haben die einige Schwierigkeiten ;-)))
Grundsätzlich kann der Kunde sich das nicht aussuchen. Ein Kündigungsrecht besteht nur dann, wenn der Anbieter sich weigert, den Vertrag nach den alten AGB weiterzuführen. Manche Anbieter machen das. Und auch das alles nur unter der Voraussetzung, dass zum Nachteil des Kunden geändert wird. Wenn nur irgendwelche unbedeutenden Schuldrechts-Anpassungen vorgenommen werden, wie ich letztens hier irgendwo gelesen habe, ist das nicht so klar.
Das mit den neuen Talkline-AGB scheint ja ein Dauerbrenner zu sein. Ich werde am Wochenende mal die neuen und die alten Talkline-AGB auf die Talkline-Seite laden. Soweit ich mich erinnere, hat Talkline letztens in einem der letzten Amtsblätter einen ganzen Haufen AGB veröffentlicht.
Meine Aussage zielt nicht auf eine Kündigung hin, sondern nur auf eine Ablehnung der neuen AGB (son bisken schwierigkeiten machen).
peso