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Quam AGB´s


09.10.2002 23:31 - Gestartet von cynni_de
Habe einen Quam 3star online Vertrag mit Partnerkarte. Leider finde ich in meinen AGB´s keinen Hinweis darauf das Quam sich dort verpflichtet eine Onlinerechnung zu erstellen. Um von dem Sonderkündigungsrecht wegen der fehlenden Onlinerechnung Gebrauch machen zu können müsste dies doch aber in den AGB´s festgeschrieben sein?
Oder reicht es aus wenn dies in der Tarifbeschreibung steht? Hat schon jemand Erfahrungen mit einer Sonderkündigung wegen der fehlenden Onlinerechnung?
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[1] phone0530 antwortet auf cynni_de
10.10.2002 08:42
Benutzer cynni_de schrieb:
Habe einen Quam 3star online Vertrag mit Partnerkarte. Leider finde ich in meinen AGB´s keinen Hinweis darauf das Quam sich dort verpflichtet eine Onlinerechnung zu erstellen.

Schau mal in § 9, da steht's bei mir drin.

Gruß

phone
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[1.1] masterwilliam antwortet auf phone0530
10.10.2002 11:01
Benutzer phone0530 schrieb:
Benutzer cynni_de schrieb:
Habe einen Quam 3star online Vertrag mit Partnerkarte. Leider finde ich in meinen AGB´s keinen Hinweis darauf das Quam sich dort verpflichtet eine Onlinerechnung zu erstellen.

Schau mal in § 9, da steht's bei mir drin.

Aber soweit ich weiß in der Leistungsbeschreibung und nicht in den AGBs!!



Gruß

phone
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[1.1.1] phone0530 antwortet auf masterwilliam
10.10.2002 11:08
Benutzer masterwilliam schrieb:
Benutzer phone0530 schrieb:
Benutzer cynni_de schrieb:
Habe einen Quam 3star online Vertrag mit Partnerkarte. Leider finde ich in meinen AGB´s keinen Hinweis darauf das Quam sich dort verpflichtet eine Onlinerechnung zu erstellen.

Schau mal in § 9, da steht's bei mir drin.

Aber soweit ich weiß in der Leistungsbeschreibung und nicht in den AGBs!!

Doch. In den AGBs. In einer Leistungsbeschreibung hat ein Paragraf ja meistens wenig zu suchen.
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[1.1.1.1] masterwilliam antwortet auf phone0530
10.10.2002 11:50
Benutzer phone0530 schrieb:
Benutzer masterwilliam schrieb:
Benutzer phone0530 schrieb:
Benutzer cynni_de schrieb:
Habe einen Quam 3star online Vertrag mit Partnerkarte.
Leider finde ich in meinen AGB´s keinen Hinweis darauf das Quam sich dort verpflichtet eine Onlinerechnung zu erstellen.

Schau mal in § 9, da steht's bei mir drin.

Aber soweit ich weiß in der Leistungsbeschreibung und nicht in den AGBs!!

Doch. In den AGBs. In einer Leistungsbeschreibung hat ein Paragraf ja meistens wenig zu suchen.

Yo hab's jetzt auch gefunden, aber eine Verpflichtung zur Bereitstellung würde ich das nicht nennen:

9 Besonderheiten für die Quam Internet Rechnung (gültig
ab August 2002)
9.1 Die Group 3G ermöglicht dem Kunden im Rahmen der bestehenden
technischen und betrieblichen Möglichkeiten,
seine Rechnungen auf der Internetseite www.quam.de online abzurufen. Für den Abruf der Rechnung ist ein
Internetzugang erforderlich. Die Bereitstellung und Überlassung
des Internetzugangs sowie daraus entstehende....blablabla
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[1.1.1.1.1] Martin Kissel antwortet auf masterwilliam
10.10.2002 18:00
Benutzer masterwilliam schrieb:
Yo hab's jetzt auch gefunden, aber eine Verpflichtung zur Bereitstellung würde ich das nicht nennen:

Nichtsdestotrotz ist es Vertragsbestandteil

- es steht in der Tarifbeschreibung drin
- es wurde damit geworben
- es sollte lediglich eine Onlinerechnung geben
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[1.1.1.1.1.1] johnnyt antwortet auf Martin Kissel
10.10.2002 18:04
was willst du denn jetzt noch mit den agb'S?

https://www.teltarif.de/forum/s9002/2-5.html

greetz

JohnnyT