Benutzer Hamburger schrieb:
Benutzer ballibo schrieb:
Nicht nur in Bezug auf o2, sondern
generell, sollte man sich vorher über die Bedingungen und Abläufe des jeweiligen Unternehmens erkundigen.
Super Tipp !
Totsicheres Auftreten bei absoluter Ahnungslosigkeit !
Keine AGBs oder firmeninterne Abläufe können das BGB aushebeln.
Und das BGB sowie einschlägige Gerichtsurteile sagen:
- Ansprechpartner ist der Vertragspartner
- Angemessenene Reparaturzeit wird mit bis zu 6 Wochen definiert.
- 3 Reparaturversuche sind möglich
- ...
Im übrigen, warum sollte er 4 Wochen auf ein Handy verzichten, wenn er innerhalb 2 - 3 Tage ein Austauschgerät bekommen könnte.
Könnte ja - könnte !
Das KANN funktionieren, muss aber nicht und bei Problemen kann er sein Gerät komplett abschreiben, denn dann ist rechtlich niemend mehr zuständig, wenn sich der Käufer nicht an die Regeln hält.
Übrigens muss lt. aktueller Rechtssprechung ein defektes Gerät gar nicht umgetauscht werden sondern kann repariert werden.
Na ja, jeder wie er will, aber bitte dann keinen Thread, das irgendwo im Nirvana ein Handy verschwunden ist. ;-)
Eben Kollege eben - und das heisst man muss den geseztlichen Vorgaben folgen - auch wenn es unbequem ist.
Vieleicht beim nächsten Mal erst denken dann posten und bei ablosuter Ahnungslosigkeit ein BGB kaufen ???