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o2 SoKü- Antwort- und nun, liebe VZ?


03.02.2007 14:13 - Gestartet von deluks
einmal geändert am 03.02.2007 14:14
tagchen.

Ich habe meinen o2 Vertrag aufgrund der Sonderrufnummerngeschichte per sofort Mitte Januar gekündigt und meine Sim bisher nimmer genutzt.

Heute bekam ich dann endlich einen Brief von meinem Lieblingsladen o2 und man schrieb mir ganz nette Dinge, wie zB das hier:

"Sie bestreiten, dass die Anwahl der 01805er Rufnummern Nebenleistungen sind. Ein Mobilfunkvertrag beinhaltet in der Hauptleistung die Erbringung von Mobilfunkdienstleistungen...
Der Tarif wurde dem branchenüblichen Marktniveau angepaßt...
Es liegt somit keine Unzumutbarkeit und kein Sonderkündigungsrecht vor."

Ja, o2 ist ganz toll und nett dazu.

Mal abgesehen davon, dass die Argumentation aus meiner Sicht absolut für die Tonne ist, da Telefonieren (also wählen von Telefonnummern) eine Mobilfunkdienstleistung und somit eben eine Hauptleistung darstellt, frage ich mich jetzt, was ich tun soll.

Ich habe nämlich eben keine Rechtschutzversicherung und wenn o2 mich derart abserviert, käme ich um einen Prozess nicht herum, oder?

Was würde denn die Verbraucherzentrale tun? Es ist ja nett, dass hier aufgefordert wird, zu kündigen, aber wie verhalte ich mich, wenn o2 die Kündigung nicht anerkennt? Zahle ich dann die Beratungskosten und wende mich an die VZ? Das kanns doch alles nicht sein. In meinem schreiben an o2 hatte ich mich exakt aufs BGB berufen, aber laut o2 scheint es wohl kein BGB zu geben... oder so..

was nun?
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[1] jimmythebob antwortet auf deluks
03.02.2007 14:42

einmal geändert am 03.02.2007 14:44
Hast du vorher O2 eine Frist gesetzt, dich zu den bisherigen Konditionen telefonieren zu lassen? Wenn ja, war deine Kündigung richtig. Wenn nein, dann kannst du erst jetzt kündigen, da O2 nun die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert.
Ich würde folgenden Weg gehen:

Du schreibst O2 erneut und weist auf den gekündigten Vertrag hin, gleichzeitig drost du mit einer Feststellungsklage.
Sim Karte natürlich nicht mehr benutzen.
Sollte O2 weiterhin die GG beanspruchen (natürlich werden die das...), dann gehst du zum Anwalt.
Dieser soll negative Feststellungsklage gegen O2 einreichen, dass dein Vertrag wirksam gekündigt wurde und O2 keine Anspruche mehr gegen dich hat.
Das erfordert natürlich erstmal ein wenig Aufwand, ist aber vielversprechend. Ich wette, dass O2 dich bereits beim ersten Schreiben des Anwalts "aus Kulanz" aus dem Vertrag erlässt.
Die Kosten des Anwalts würde ich von O2 zusammen mit der zu viel bezahlten GG zurückfordern, notfalls per Mahnbescheid.

Das ist auf jeden Fall der bessere und schnellere Weg, als die Lastschriften zurückgehen zu lassen. In diesem Fall bekommst du noch Post von nem Inkassobüro und es zieht sich alles Ewig hin.

Also, nicht nur den Papiertiger spielen, sondern Nägel mit Köpfen machen!
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[1.1] tcsmoers antwortet auf jimmythebob
04.02.2007 01:22
Benutzer jimmythebob schrieb:
Hast du vorher O2 eine Frist gesetzt, dich zu den bisherigen Konditionen telefonieren zu lassen? Wenn ja, war deine Kündigung richtig. Wenn nein, dann kannst du erst jetzt kündigen, da O2 nun die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert.
Ich würde folgenden Weg gehen:

Du schreibst O2 erneut und weist auf den gekündigten Vertrag hin, gleichzeitig drost du mit einer Feststellungsklage.
Sim Karte natürlich nicht mehr benutzen. Sollte O2 weiterhin die GG beanspruchen (natürlich werden die das...), dann gehst du zum Anwalt.
Dieser soll negative Feststellungsklage gegen O2 einreichen, dass dein Vertrag wirksam gekündigt wurde und O2 keine Anspruche mehr gegen dich hat.
Das erfordert natürlich erstmal ein wenig Aufwand, ist aber vielversprechend. Ich wette, dass O2 dich bereits beim ersten Schreiben des Anwalts "aus Kulanz" aus dem Vertrag erlässt. Die Kosten des Anwalts würde ich von O2 zusammen mit der zu viel bezahlten GG zurückfordern, notfalls per Mahnbescheid.

Das ist auf jeden Fall der bessere und schnellere Weg, als die Lastschriften zurückgehen zu lassen. In diesem Fall bekommst du noch Post von nem Inkassobüro und es zieht sich alles Ewig hin.

Also, nicht nur den Papiertiger spielen, sondern Nägel mit Köpfen machen!

die negative feststellungsklage ist nur im zusammenhang mit der portierung interessant.

ansonsten liegt o2 eine rechtskräftige kündigung vor. lass die doch auf "vertragserfüllung" klagen.

peso
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[1.1.1] jimmythebob antwortet auf tcsmoers
04.02.2007 15:15
Benutzer tcsmoers schrieb:

die negative feststellungsklage ist nur im zusammenhang mit der portierung interessant.

ansonsten liegt o2 eine rechtskräftige kündigung vor. lass die doch auf "vertragserfüllung" klagen.

Das sehe ich nicht so. Ich bin nicht so der Freund von nervigen Mahnungen und Inkassobriefen. Zu guter letzt kündigt O2 auf Grund der Zahlungseinstellung des Kunden und meldet den ganzen Spaß an die Schufa. Spätestens dann muss man zum Anwalt.
Also, lieber direkt für klare Rechtsverhältnisse sorgen.
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[1.1.1.1] Zulu antwortet auf jimmythebob
04.02.2007 16:10
Benutzer jimmythebob schrieb:

Das sehe ich nicht so. Ich bin nicht so der Freund von nervigen Mahnungen und Inkassobriefen. Zu guter letzt kündigt O2 auf Grund der Zahlungseinstellung des Kunden und meldet den ganzen Spaß an die Schufa. Spätestens dann muss man zum Anwalt. Also, lieber direkt für klare Rechtsverhältnisse sorgen.

Wenn du ohne Grund die Zahlungen einstellst, ist der Eintrag in der Schufa verständlich. Wenn du allerdings kündüngst weil O2 nicht den Vertrag eingehalten hat, sollte da nichts bei der Schufa erscheinen, da der Betrag strittig ist.
Da kann dir auch jedes Inkassobüro der Welt ne Zahlungsaufforderung schicken -ist dann deren Bier - da du ja von vornherein den Betrag aus Gründen des Vertragsbruchs nicht zahlen willst.
Du musst diesen Inkassobüros noch nicht mal widersprechen.
Falls O2 dann einen Mahnbescheid verschickt, solltest du bei diesem den Widerspruch ankreuzen.
Danach muß O2 vor Gericht, oder klein beigeben.

Ist doch alles kein Problem.

Zulu
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[1.1.1.1.1] jimmythebob antwortet auf Zulu
04.02.2007 16:32
Ist doch alles kein Problem.

Zulu

Natürlich ist das kein Problem, aber es soll ja auch schon unberechtigte Einträge bei der Schufa gegeben haben...
Ausserdem bin ich lieber in der Offensive als das ich unfreundliche Briefe von O2 erhalten möchte.
Aber das muss ja jeder selber wissen.
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[1.1.1.1.1.1] Zulu antwortet auf jimmythebob
04.02.2007 16:45
Benutzer jimmythebob schrieb:
Ist doch alles kein Problem.

Zulu

Natürlich ist das kein Problem, aber es soll ja auch schon unberechtigte Einträge bei der Schufa gegeben haben...

Sicher, aber für sowas gibt es ja Anwälte.

Ausserdem bin ich lieber in der Offensive als das ich unfreundliche Briefe von O2 erhalten möchte.

Du meinst wohl Defensive. Offensiv wäre es, wenn du dein Recht durchsetzt.
Und unfreundliche Briefe erhalte ich täglich. Damit hat mein Reisswolf keine Probleme - eher wenn da Heftklammern dranpappen.

Aber das muss ja jeder selber wissen.

Ebend. Jeder muss selber wissen ob man es mit ihm machen kann, oder ob man mal Zähne zeigt.
Aber der Deutsche ansich hat ja eine recht devote Gesinnung. :-)


Zulu... der gespannt ist auf den ersten Schrei der Sammelklage - die ja lustigerweise auch keiner beginnen will, sondern sich lieber jeder an den anderen hängt. :-)


Übrigens habe ich meinen Vertrag vor ein paar Wochen zwar ordnungsgemäß gekündigt, aber ich lege mich nun erst recht an mit O2. Rein aus prinzipellen Gründen. Und ich freue mich schon insgeheim auf eine unberechtigte Schufaeintragung. Das wäre dann meine Quittung für die Euro-Erhöhung damals.

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[1.1.1.1.1.1.1] NicoFMuc antwortet auf Zulu
04.02.2007 16:49
Benutzer Zulu schrieb:
Benutzer jimmythebob schrieb:
Ist doch alles kein Problem.

Zulu

Natürlich ist das kein Problem, aber es soll ja auch schon unberechtigte Einträge bei der Schufa gegeben haben...

Sicher, aber für sowas gibt es ja Anwälte.

Ausserdem bin ich lieber in der Offensive als das ich unfreundliche Briefe von O2 erhalten möchte.

Du meinst wohl Defensive. Offensiv wäre es, wenn du dein Recht durchsetzt.
Und unfreundliche Briefe erhalte ich täglich. Damit hat mein Reisswolf keine Probleme - eher wenn da Heftklammern dranpappen.

Aber das muss ja jeder selber wissen.

Ebend. Jeder muss selber wissen ob man es mit ihm machen kann, oder ob man mal Zähne zeigt.
Aber der Deutsche ansich hat ja eine recht devote Gesinnung. :-)


Zulu... der gespannt ist auf den ersten Schrei der Sammelklage
- die ja lustigerweise auch keiner beginnen will, sondern sich lieber jeder an den anderen hängt. :-)

*lol*



Übrigens habe ich meinen Vertrag vor ein paar Wochen zwar ordnungsgemäß gekündigt, aber ich lege mich nun erst recht an mit O2. Rein aus prinzipellen Gründen.


Genau das mach ich jetzt auch. Wäre nett wenn du uns bzw. mich per PN auf dem laufenenden halten jkönntest (was ich auch tun werd) :-)

Und ich freue mich schon insgeheim auf eine unberechtigte Schufaeintragung. Das wäre dann meine Quittung für die Euro-Erhöhung damals.


Bye
Nico
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[1.1.1.1.1.1.1.1] Zulu antwortet auf NicoFMuc
04.02.2007 17:05
Benutzer NicoFMuc schrieb:

Zulu... der gespannt ist auf den ersten Schrei der Sammelklage
- die ja lustigerweise auch keiner beginnen will, sondern sich lieber jeder an den anderen hängt. :-)

*lol*


Naja ist doch so. Kläffen können se alle, aber dann verhalten se sich wie ein Dackel beim zubeissen, wenn man ihm auf den Schwanz tritt.

Übrigens habe ich meinen Vertrag vor ein paar Wochen zwar ordnungsgemäß gekündigt, aber ich lege mich nun erst recht an
mit O2. Rein aus prinzipellen Gründen.


Genau das mach ich jetzt auch. Wäre nett wenn du uns bzw. mich per PN auf dem laufenenden halten jkönntest (was ich auch tun werd) :-)

Ich denke das stellt bei meinem Altvertrag sowieso kein Problem dar.

Absatz 15 der AGB Stand Juli 1999:
Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen / Entgelten

Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und von Entgelten (Tarife/Preise) werden dem Kunden schriftlich mindestens vier Wochen vor der Änderung mitgeteilt. Bei Änderungen zu Ungunsten des Kunden kann der Kunde den Vertrag binnen eines Monats für den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung schriftlich kündigen. Die Änderungen gelten als genehmigt und werden wirksam, wenn der Kunde sein Kündigungsrecht nicht innerhalb vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung ausübt, sofern Viag Interkom dem Kunden im Mitteilungsschreiben auf diese Folge besonders hingewiesen hat.


Ich glaube da hat O2 ein bischen was bei mir versäumt.


Übrigens Nico... da steht noch seit einigen Jahren eine Einladung zum Essen aus.:-)))

Zulu - Hirn wie ne Festplatte, vergisst nie was.:-)
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[1.1.1.1.1.1.1.1.1] NicoFMuc antwortet auf Zulu
04.02.2007 17:34
Benutzer Zulu schrieb:
Benutzer NicoFMuc schrieb:

Ich denke das stellt bei meinem Altvertrag sowieso kein Problem dar.

Absatz 15 der AGB Stand Juli 1999:
Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen / Entgelten

Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und von Entgelten (Tarife/Preise) werden dem Kunden schriftlich mindestens vier Wochen vor der Änderung mitgeteilt. Bei Änderungen zu Ungunsten des Kunden kann der Kunde den Vertrag binnen eines Monats für den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung schriftlich kündigen. Die Änderungen gelten als genehmigt und werden wirksam, wenn der Kunde sein Kündigungsrecht nicht innerhalb vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung ausübt, sofern Viag Interkom dem Kunden im Mitteilungsschreiben auf diese Folge besonders hingewiesen hat.


Naja schon, so ähnlich steht das auch in den neueren AGB´s drin, die man ja mit jeder 24monatigen Vertragsverlängerung akzeptiert hat, oder? So steht es bei jeder meiner Vertragsverlängerungen dabei.


Ich glaube da hat O2 ein bischen was bei mir versäumt.

Übrigens Nico... da steht noch seit einigen Jahren eine Einladung zum Essen aus.:-)))


Respekt.
Ja sag nur wann und wo :-)

Ich gurke im März z.B. mal von München nach Hamburg über Berlin nach Zwickau, da müsst ich doch mal in deiner Nähe vorbeikommen, oder? :-)

Bye
Nico
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[1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] Zulu antwortet auf NicoFMuc
04.02.2007 17:42
Benutzer NicoFMuc schrieb:

Naja schon, so ähnlich steht das auch in den neueren AGB´s drin, die man ja mit jeder 24monatigen Vertragsverlängerung akzeptiert hat, oder? So steht es bei jeder meiner Vertragsverlängerungen dabei.

Ich suche in meinem Saustall nur noch die Dezemberrechnung, um zu sehen ob da irgendwas von der Erhöhung am Ende der Rechnung drin steht. Ansonsten steht da noch nicht mal die kleinste Andeutung in den letzten sechs Rechnungen.


Ich glaube da hat O2 ein bischen was bei mir versäumt.

Übrigens Nico... da steht noch seit einigen Jahren eine Einladung zum Essen aus.:-)))


Respekt.
Ja sag nur wann und wo :-)

Also wenn, dann etwas was aus deinen Händen kam! Und wehe dir! Ich bin sehr anspruchsvoll.:-))))

Ich gurke im März z.B. mal von München nach Hamburg über Berlin nach Zwickau, da müsst ich doch mal in deiner Nähe vorbeikommen, oder? :-)

Dann müsstest du über Stuttgart-Mannheim-FFM fahren. Es gibt aber auch Züge die über N nach Berlin fahren.
Naja das wird schon noch.

Zulu
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[1.1.1.1.1.1.1.1.2] tcsmoers antwortet auf Zulu
04.02.2007 17:49
Benutzer Zulu schrieb:
Benutzer NicoFMuc schrieb:

Zulu... der gespannt ist auf den ersten Schrei der Sammelklage
- die ja lustigerweise auch keiner beginnen will, sondern sich lieber jeder an den anderen hängt. :-)

*lol*


Naja ist doch so. Kläffen können se alle, aber dann verhalten se sich wie ein Dackel beim zubeissen, wenn man ihm auf den Schwanz tritt.

Übrigens habe ich meinen Vertrag vor ein paar Wochen zwar ordnungsgemäß gekündigt, aber ich lege mich nun erst recht an
mit O2. Rein aus prinzipellen Gründen.


Genau das mach ich jetzt auch. Wäre nett wenn du uns bzw.
mich per PN auf dem laufenenden halten jkönntest (was ich auch tun werd) :-)

Ich denke das stellt bei meinem Altvertrag sowieso kein Problem dar.

Absatz 15 der AGB Stand Juli 1999:
Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen / Entgelten

Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und von Entgelten (Tarife/Preise) werden dem Kunden schriftlich mindestens vier Wochen vor der Änderung mitgeteilt. Bei Änderungen zu Ungunsten des Kunden kann der Kunde den Vertrag binnen eines Monats für den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung schriftlich kündigen. Die Änderungen gelten als genehmigt und werden wirksam, wenn der Kunde sein Kündigungsrecht nicht innerhalb vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung ausübt, sofern Viag Interkom dem Kunden im Mitteilungsschreiben auf diese Folge besonders hingewiesen hat.


Ich glaube da hat O2 ein bischen was bei mir versäumt.


Übrigens Nico... da steht noch seit einigen Jahren eine Einladung zum Essen aus.:-)))

Zulu - Hirn wie ne Festplatte, vergisst nie was.:-)

Dir ist doch klar, dass in den Augen von O 2 diese "alte" AGB nicht mehr gilt ??

Die haben doch zigmal die AGB ohne Kundeninfo geändert.

peso
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[1.1.1.1.1.1.1.1.2.1] Zulu antwortet auf tcsmoers
04.02.2007 18:01
Benutzer tcsmoers schrieb:

Dir ist doch klar, dass in den Augen von O 2 diese "alte" AGB nicht mehr gilt ??

Die haben doch zigmal die AGB ohne Kundeninfo geändert.

Auch wenn das Sarkassmus war, sie gelten nach wie vor.
Abgesehen davon meinte Nico ja, das die neuen AGB sich in den von mir aufgeführten Punkt zumindest nicht unterscheiden.

Zulu

Und überhaupt. Sie haben den Telefontarif erhöht und mir das nicht mitgeteilt. Da gibt es nichts dran zu rütteln.
Allerdings würde es sich anders darstellen, wenn sie diese Erhöhung auf einmal in Gutschriften umwandeln.
Quitessenz, ich habe heute eine 01805er Nummer angerufen und kündige ausserordentlich nach einer erhöhten Berechnung in der nächsten Rechnung.


Zulu
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[1.1.1.1.1.1.2] jimmythebob antwortet auf Zulu
04.02.2007 18:07
Ich glaube, du hast mich falsch verstanden. Ich sagte, dass ich eine Festellungsklage gegen O2 einreichen würde, wenn die so tun als ob der Vertrag ungegündigt wäre. Offensiver geht's ja wohl nicht, oder??
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[1.1.1.1.1.1.2.1] tcsmoers antwortet auf jimmythebob
04.02.2007 20:45
Benutzer jimmythebob schrieb:
Ich glaube, du hast mich falsch verstanden. Ich sagte, dass ich eine Festellungsklage gegen O2 einreichen würde, wenn die so tun als ob der Vertrag ungegündigt wäre. Offensiver geht's ja wohl nicht, oder??

Wen meinst Du jetzt ?

ICH habe Dich schon richtig verstanden. Nur, diese Feststellungsklage ist schon zeitmässig überflüssig.

Die schalten Dich erstmal ab. Dann reichst Du die Klage ein. Du bekommst sogar nach einigem Monaten Recht. Dann dürfte es sich eh erledigt haben.

peso


PS: Mir ist vor über einem Jahr eine Feststellungsklage abgelehnt worden. Obwohl sich der Streitwert auf über 100.000 Euro beläuft, sieht das Gericht keine Eilbedürftigkeit und hat mich auf den "normalen" Klageweg verwiesen.

Die bekommen ja auch regelmässig ihr Geld.

peso
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[1.1.1.2] tcsmoers antwortet auf jimmythebob
04.02.2007 17:41
Benutzer jimmythebob schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:

die negative feststellungsklage ist nur im zusammenhang mit der
portierung interessant.

ansonsten liegt o2 eine rechtskräftige kündigung vor. lass die doch auf "vertragserfüllung" klagen.

Das sehe ich nicht so. Ich bin nicht so der Freund von nervigen Mahnungen und Inkassobriefen. Zu guter letzt kündigt O2 auf Grund der Zahlungseinstellung des Kunden und meldet den ganzen Spaß an die Schufa. Spätestens dann muss man zum Anwalt. Also, lieber direkt für klare Rechtsverhältnisse sorgen.


Das sehe ich anders. Hier muss ich erstmal in Vorkasse gehen. Wozu ?

Wenn die mich eintragen (ich hatte das schon einmal bei dem Laden), dann gibt es eine Strafanzeige. Die wird zwar eingestellt, aber wenn das viele machen........

peso
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[2] Das hättest du ja vorher niemals wissen können...
DocWirsIng antwortet auf deluks
03.02.2007 15:19

2x geändert, zuletzt am 03.02.2007 15:24
Hat da jemand allen Ernstes geglaubt, die lassen einen kampflos gehen? Nur kurze Rechnung: vielleicht 150€ Subvention plus Gewinne aus GG etc. über 2 Jahre, nehmen wir näherungsweise 200€ an, die du o2 wert bist.

Kalkuliert man einen realistischen Mannstundensatz für die Rechtsabteilung von rund 70€/h, sind das drei Mannstunden, die man sich dort für dich Zeit nehmen kann.
Dabei ist sogar davon auszugehen, dass
- durch späte Übergabe an die RA Kosten gesenkt werden (geringere Mannstundensätze im Customer Care)
- durch Standardschreiben Kosten gesenkt werden
- man kurzfristig einen geringern Mannstundensatz vertragen kann
- man keine Exempel statuieren lassen will (höhere Bereitschaft, was drauf zu legen)

Du darfst dich also auf nicht unerheblich Gegenwehr aus vollen Rohren freuen.

Naja.

Das hättest du ja vorher niemals wissen können.

Ich habe übrigens o2-Vertrag UND Rechtsschutz UND geliebte Juristin im Haus und habe nicht gekündigt, überleg mal warum...

Naja.

Am besten verklagst du noch den Verband der VZ. Sicher ist sicher.
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[2.1] deluks antwortet auf DocWirsIng
03.02.2007 17:36
Benutzer DocWirsIng schrieb:

Ich habe übrigens o2-Vertrag UND Rechtsschutz UND geliebte Juristin im Haus und habe nicht gekündigt, überleg mal warum...


Das ist allein dein Problem, bzw deine Entscheidung.
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[2.2] tcsmoers antwortet auf DocWirsIng
04.02.2007 01:11
Benutzer DocWirsIng schrieb:
Hat da jemand allen Ernstes geglaubt, die lassen einen kampflos gehen? Nur kurze Rechnung: vielleicht 150€ Subvention plus Gewinne aus GG etc. über 2 Jahre, nehmen wir näherungsweise 200€ an, die du o2 wert bist.

Kalkuliert man einen realistischen Mannstundensatz für die Rechtsabteilung von rund 70€/h, sind das drei Mannstunden, die man sich dort für dich Zeit nehmen kann.
Dabei ist sogar davon auszugehen, dass
- durch späte Übergabe an die RA Kosten gesenkt werden (geringere Mannstundensätze im Customer Care)
- durch Standardschreiben Kosten gesenkt werden
- man kurzfristig einen geringern Mannstundensatz vertragen kann
- man keine Exempel statuieren lassen will (höhere Bereitschaft, was drauf zu legen)

Du darfst dich also auf nicht unerheblich Gegenwehr aus vollen Rohren freuen.

Naja.

Das hättest du ja vorher niemals wissen können.

Ich habe übrigens o2-Vertrag UND Rechtsschutz UND geliebte Juristin im Haus und habe nicht gekündigt, überleg mal warum...

Naja.

Am besten verklagst du noch den Verband der VZ. Sicher ist sicher.

was soll der schmarrn?

peso
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[2.3] matze030 antwortet auf DocWirsIng
04.02.2007 02:40
Benutzer DocWirsIng schrieb:
Hat da jemand allen Ernstes geglaubt, die lassen einen kampflos gehen? Nur kurze Rechnung: vielleicht 150€ Subvention plus Gewinne aus GG etc. über 2 Jahre, nehmen wir näherungsweise 200€ an, die du o2 wert bist.

Kalkuliert man einen realistischen Mannstundensatz für die Rechtsabteilung von rund 70€/h, sind das drei Mannstunden, die man sich dort für dich Zeit nehmen kann.
Dabei ist sogar davon auszugehen, dass
- durch späte Übergabe an die RA Kosten gesenkt werden (geringere Mannstundensätze im Customer Care)
- durch Standardschreiben Kosten gesenkt werden
- man kurzfristig einen geringern Mannstundensatz vertragen kann
- man keine Exempel statuieren lassen will (höhere Bereitschaft, was drauf zu legen)

Du darfst dich also auf nicht unerheblich Gegenwehr aus vollen Rohren freuen.

Naja.

Das hättest du ja vorher niemals wissen können.

Ich habe übrigens o2-Vertrag UND Rechtsschutz UND geliebte Juristin im Haus und habe nicht gekündigt, überleg mal warum...

Naja.

Am besten verklagst du noch den Verband der VZ. Sicher ist sicher.

Was möchtest du der Welt mitteilen?
a) dass du weiterhin teuer telefonieren möchtest ? oder
b) dass du dir jeglichen Vertragsvruch in devoter Weise gefallen lässt und darauf auch noch
stolz bist oder
c) dass deine Rechtsschutzversicherung nicht die beste ist? oder
d) dass du miit einer Juristin zusammen bist oder
e) dass die Juristin eine Niete ist oder
f) dass deine Juristin ein Wissen hat, das die Verbraucherzentrale nie erreichen wird oder
g) dass deine Aussage eine Kombination der genannen Punkte a) bis e) ist und wir nun raten
dürfen welche????


Ich schätze Herrn TCMoers als Forumsteilnehmer wenig, allerdings muss ich ihm hohen Respekt zollen, was seine Argumentation zu diesem Thema angeht! Im Gegensatz zu dir hat er ein gut entwickeltes (Un-)rechtsbewusstsein und macht da auch keinen Hehl raus, und das ohne geliebte Juristin. Wer unter den bekannten Voraussetzungen immer noch meint, derartige Unverschämtheiten hinzunehmen und damit auch noch prahlt, dem sollte man einen Satz heisse Ohren verpassen - und zwar mit einer aktuellen Ausgabe des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)! In meinem Fall entstünden mir - bzw. meinem Freund, der den Vertrag nutzt - in 2 Jahren Mehrkosten von ca. 150 EUR durch die Anwahl der 0180-Nummern. Bei anderen ist dies sicherlich z.T. sogar noch mehr. Sicherlich schön für o2, so die Handysubvention wieder "hereinholen" zu können, aber über solche Tricks werde ICH zumindest gern vorher informiert.

Matze




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[2.3.1] tcsmoers antwortet auf matze030
04.02.2007 11:21
Benutzer matze030 schrieb:
Benutzer DocWirsIng schrieb:
Hat da jemand allen Ernstes geglaubt, die lassen einen kampflos gehen? Nur kurze Rechnung: vielleicht 150€ Subvention plus Gewinne aus GG etc. über 2 Jahre, nehmen wir näherungsweise 200€ an, die du o2 wert bist.

Kalkuliert man einen realistischen Mannstundensatz für die Rechtsabteilung von rund 70€/h, sind das drei Mannstunden, die
man sich dort für dich Zeit nehmen kann.
Dabei ist sogar davon auszugehen, dass
- durch späte Übergabe an die RA Kosten gesenkt werden (geringere Mannstundensätze im Customer Care)
- durch Standardschreiben Kosten gesenkt werden
- man kurzfristig einen geringern Mannstundensatz vertragen kann
- man keine Exempel statuieren lassen will (höhere Bereitschaft, was drauf zu legen)

Du darfst dich also auf nicht unerheblich Gegenwehr aus vollen
Rohren freuen.

Naja.

Das hättest du ja vorher niemals wissen können.

Ich habe übrigens o2-Vertrag UND Rechtsschutz UND geliebte Juristin im Haus und habe nicht gekündigt, überleg mal warum...

Naja.

Am besten verklagst du noch den Verband der VZ. Sicher ist sicher.

Was möchtest du der Welt mitteilen?
a) dass du weiterhin teuer telefonieren möchtest ? oder b) dass du dir jeglichen Vertragsvruch in devoter Weise gefallen lässt und darauf auch noch
stolz bist oder
c) dass deine Rechtsschutzversicherung nicht die beste ist? oder d) dass du miit einer Juristin zusammen bist oder e) dass die Juristin eine Niete ist oder f) dass deine Juristin ein Wissen hat, das die Verbraucherzentrale nie erreichen wird oder g) dass deine Aussage eine Kombination der genannen Punkte a) bis e) ist und wir nun raten
dürfen welche????


Ich schätze Herrn TCMoers als Forumsteilnehmer wenig, allerdings muss ich ihm hohen Respekt zollen, was seine Argumentation zu diesem Thema angeht! Im Gegensatz zu dir hat er ein gut entwickeltes (Un-)rechtsbewusstsein und macht da auch keinen Hehl raus, und das ohne geliebte Juristin. Wer unter den bekannten Voraussetzungen immer noch meint, derartige Unverschämtheiten hinzunehmen und damit auch noch prahlt, dem sollte man einen Satz heisse Ohren verpassen - und zwar mit einer aktuellen Ausgabe des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)! In meinem Fall entstünden mir - bzw. meinem Freund, der den Vertrag nutzt - in 2 Jahren Mehrkosten von ca. 150 EUR durch die Anwahl der 0180-Nummern. Bei anderen ist dies sicherlich z.T. sogar noch mehr. Sicherlich schön für o2, so die Handysubvention wieder "hereinholen" zu können, aber über solche Tricks werde ICH zumindest gern vorher informiert.

Matze

Schön, dass DU mich wenigstens respektierst.
Wir beschäftigen uns hier seit Jahren mit Rechungsprüfungen. Das Ergebnis ist erschreckend. Eine Fehlerquote von 80 % (!!!) ist zumindest ein Nachdenken wert.

Vielleicht gehst Du mal auf die Seite der FAZ und suchtst mal dort unter "fehlerhafte Telefonrechnungen".

Nicht ohne Grund bin ich als Meckerer verschrien. Nur, Verträge gelten für beide Seiten.

Im Übrigen finde ich Deinen Text zutreffend.

peso




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[2.3.2] DocWirsIng antwortet auf matze030
04.02.2007 14:52

einmal geändert am 04.02.2007 14:53
Benutzer matze030 schrieb:
Was möchtest du der Welt mitteilen?
h) Dass die Zeit zeigen wird, wer Recht hat, wer Recht bekommt, und was ihn das am Ende gekostet haben wird.

Unverschämtheiten hinzunehmen und damit auch noch prahlt, dem sollte man einen Satz heisse Ohren verpassen - und zwar mit einer aktuellen Ausgabe des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)!

Sehr nett, und so sachlich! Vielleicht entlässt o2 ja einmal im Monat den kreativsten SoKü-Kunden kampflos aus dem Vertrag - du wärst bestimmt ein lauwarmer Kandidat.

meinem Fall entstünden mir - bzw. meinem Freund, der den Vertrag nutzt - in 2 Jahren Mehrkosten von ca. 150 EUR durch die Anwahl der 0180-Nummern. Bei anderen ist dies sicherlich z.T. sogar noch mehr. Sicherlich schön für o2, so die Handysubvention wieder "hereinholen" zu können, aber über solche Tricks werde ICH zumindest gern vorher informiert.

Naja, wenn die Rechtsauffassung von o2 durchdringt, wusstest du vorher von der Möglichkeit - Stichwort AGB.

Matze

Du hast etwas falsch verstanden: Ich sage nicht, dass o2 unbedingt Recht hat, allerdings heißt das eben nicht, auch Recht zu bekommen. Auch nicht, wenn man Standardbriefe von der VZ nutzt und schon gar nicht kampflos. Allein das fand ich so lächerlich an dem ersten Beitrag - dass man so naiv sein kann und nicht über die möglichen Folgen/Perspektiven nachdenkt.
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[3] Hamburger antwortet auf deluks
03.02.2007 15:20
Benutzer deluks schrieb:


Was würde denn die Verbraucherzentrale tun? Es ist ja nett, dass hier aufgefordert wird, zu kündigen, aber wie verhalte ich mich, wenn o2 die Kündigung nicht anerkennt?

Tja, so ist die VZ. Gute Ratschläge, ein Musterbrief, den man eigentlich nicht braucht, und dann......?

Du hast drei Möglichkeiten:

1. Lass es wie es ist.
2. Lass dich von o2 verklagen.
3. Verklag o2.

Alles nicht so toll, oder. Ich kann dir da auch nicht helfen, aber vielleicht kommt ja mal die neunmalkluge VZ zu potte und gibt nicht nur gute Ratschläge. Habe da meinen Ummut auch schon mal mitgeteilt (siehe Überschrift Wichtigtuer).

Nicht das wir uns falsch verstehen, ich teile die Rechtsauffassung der VZ, aber dass die VZ meint, dass es mit einem Brief getan ist, finde ich dann doch etwas naiv und weltfremd.
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[3.1] deluks antwortet auf Hamburger
03.02.2007 17:35
Benutzer Hamburger schrieb:


Nicht das wir uns falsch verstehen, ich teile die Rechtsauffassung der VZ, aber dass die VZ meint, dass es mit einem Brief getan ist, finde ich dann doch etwas naiv und weltfremd.

ich sehe das auch so.
ich meine, hier tauchen immer wieder tolle überschriften und tolle zitate der vz auf. teltarif berichtet immer wieder fleißig und pusht in richtung kündigung. nur im endeffekt ist das im fall o2 eben längst nicht so eindeutig umsetzbar wie in anderen fällen.

was hab ich jetzt getan=
ich habe o2 ein nettes antwortschreiben geschrieben und meine sim liegt im schrank.
ich hab ne restlaufzeit von ca 11 monaten übrig, mein kundenkonto steht bei +60€ (Gesrpächsguthaben als Resultat aus verschiedenen o2-murks-aktionen) und ich habe aktuell weder zeit, noch nerven mich auf einen musterprozess in dem fall einzulassen.

dennoch gebe ich mich nicht geschlagen, obwohl das vielleicht ja besser wäre, da von den x besserwissern und neunmalklugen, die sich zu dem fall äußern, vermutlich eh nichts zu erwarten sein wird.

naja, warten wirs ab
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[3.1.1] tcsmoers antwortet auf deluks
04.02.2007 01:17
Benutzer deluks schrieb:
Benutzer Hamburger schrieb:


Nicht das wir uns falsch verstehen, ich teile die Rechtsauffassung der VZ, aber dass die VZ meint, dass es mit einem Brief getan ist, finde ich dann doch etwas naiv und weltfremd.

ich sehe das auch so.
ich meine, hier tauchen immer wieder tolle überschriften und tolle zitate der vz auf. teltarif berichtet immer wieder fleißig und pusht in richtung kündigung. nur im endeffekt ist das im fall o2 eben längst nicht so eindeutig umsetzbar wie in anderen fällen.

was hab ich jetzt getan= ich habe o2 ein nettes antwortschreiben geschrieben und meine sim liegt im schrank.
ich hab ne restlaufzeit von ca 11 monaten übrig, mein kundenkonto steht bei +60€ (Gesrpächsguthaben als Resultat aus verschiedenen o2-murks-aktionen) und ich habe aktuell weder zeit, noch nerven mich auf einen musterprozess in dem fall einzulassen.

dennoch gebe ich mich nicht geschlagen, obwohl das vielleicht ja besser wäre, da von den x besserwissern und neunmalklugen, die sich zu dem fall äußern, vermutlich eh nichts zu erwarten sein wird.

naja, warten wirs ab

du hättest die karte mitsenden sollen.

die werden die karte zurücksenden und du musst die annahme verweigern.

dann ist die karte bei denen und kann nicht mehr benutzt werden.

damit entfällt auch diese dä-mliche einlassung, dass man die karte hätte nutzen können und man musste die technischen dienste "bereithalten".

peso
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[3.2] dittsche antwortet auf Hamburger
04.02.2007 02:12
Benutzer Hamburger schrieb:
Benutzer deluks schrieb:


Was würde denn die Verbraucherzentrale tun? Es ist ja nett, dass hier aufgefordert wird, zu kündigen, aber wie verhalte ich mich, wenn o2 die Kündigung nicht anerkennt?

Tja, so ist die VZ. Gute Ratschläge, ein Musterbrief, den man eigentlich nicht braucht, und dann......?

Du hast drei Möglichkeiten:

1. Lass es wie es ist.
2. Lass dich von o2 verklagen.
3. Verklag o2.

Alles nicht so toll, oder. Ich kann dir da auch nicht helfen, aber vielleicht kommt ja mal die neunmalkluge VZ zu potte und gibt nicht nur gute Ratschläge. Habe da meinen Ummut auch schon mal mitgeteilt (siehe Überschrift Wichtigtuer).

Nicht das wir uns falsch verstehen, ich teile die Rechtsauffassung der VZ, aber dass die VZ meint, dass es mit einem Brief getan ist, finde ich dann doch etwas naiv und weltfremd.

Jo,am liebsten kündigen bei o2 und den Rest erledigt dann die VZ:-))

Ich halte das ganze gejammere teilweise eh für Zirkus.In ein paar Wochen spricht keiner mehr davon.
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[3.2.1] tcsmoers antwortet auf dittsche
04.02.2007 11:15
Benutzer dittsche schrieb:
Benutzer Hamburger schrieb:
Benutzer deluks schrieb:


Was würde denn die Verbraucherzentrale tun? Es ist ja nett, dass hier aufgefordert wird, zu kündigen, aber wie verhalte ich mich, wenn o2 die Kündigung nicht anerkennt?

Tja, so ist die VZ. Gute Ratschläge, ein Musterbrief, den man
eigentlich nicht braucht, und dann......?

Du hast drei Möglichkeiten:

1. Lass es wie es ist.
2. Lass dich von o2 verklagen.
3. Verklag o2.

Alles nicht so toll, oder. Ich kann dir da auch nicht helfen,
aber vielleicht kommt ja mal die neunmalkluge VZ zu potte und gibt nicht nur gute Ratschläge. Habe da meinen Ummut auch schon mal mitgeteilt (siehe Überschrift Wichtigtuer).

Nicht das wir uns falsch verstehen, ich teile die Rechtsauffassung der VZ, aber dass die VZ meint, dass es mit einem Brief getan ist, finde ich dann doch etwas naiv und weltfremd.

Jo,am liebsten kündigen bei o2 und den Rest erledigt dann die VZ:-))

Ich halte das ganze gejammere teilweise eh für Zirkus.In ein paar Wochen spricht keiner mehr davon.


Stimmt. Dann hat man festgestellt, wie leidensfähig der Kunde ist und macht den nächsten Test.

peso
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[4] marbri antwortet auf deluks
03.02.2007 18:01
Benutzer deluks schrieb:
tagchen.

Ich habe meinen o2 Vertrag aufgrund der Sonderrufnummerngeschichte per sofort Mitte Januar gekündigt und meine Sim bisher nimmer genutzt.

Heute bekam ich dann endlich einen Brief von meinem Lieblingsladen o2 und man schrieb mir ganz nette Dinge, wie zB das hier:

"Sie bestreiten, dass die Anwahl der 01805er Rufnummern Nebenleistungen sind. Ein Mobilfunkvertrag beinhaltet in der Hauptleistung die Erbringung von Mobilfunkdienstleistungen... Der Tarif wurde dem branchenüblichen Marktniveau angepaßt...
Es liegt somit keine Unzumutbarkeit und kein
Sonderkündigungsrecht vor."

Ja, o2 ist ganz toll und nett dazu.

Mal abgesehen davon, dass die Argumentation aus meiner Sicht absolut für die Tonne ist, da Telefonieren (also wählen von Telefonnummern) eine Mobilfunkdienstleistung und somit eben eine Hauptleistung darstellt, frage ich mich jetzt, was ich tun soll.

Ich habe nämlich eben keine Rechtschutzversicherung und wenn o2 o2 mich derart abserviert, käme ich um einen Prozess nicht herum, oder?

Was würde denn die Verbraucherzentrale tun? Es ist ja nett, dass hier aufgefordert wird, zu kündigen, aber wie verhalte ich mich, wenn o2 die Kündigung nicht anerkennt? Zahle ich dann die Beratungskosten und wende mich an die VZ? Das kanns doch alles nicht sein. In meinem schreiben an o2 hatte ich mich exakt aufs BGB berufen, aber laut o2 scheint es wohl kein BGB zu geben...
oder so..

was nun?

Wenn Dein Einkommen einen bestimmten Betrag nicht überschreitet,
kannst Du Prozeßkostenhilfe beantragen.

Gruß
Marbri
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[5] tcsmoers antwortet auf deluks
04.02.2007 01:07
Benutzer deluks schrieb:
tagchen.

Ich habe meinen o2 Vertrag aufgrund der Sonderrufnummerngeschichte per sofort Mitte Januar gekündigt und meine Sim bisher nimmer genutzt.

Heute bekam ich dann endlich einen Brief von meinem Lieblingsladen o2 und man schrieb mir ganz nette Dinge, wie zB das hier:

"Sie bestreiten, dass die Anwahl der 01805er Rufnummern Nebenleistungen sind. Ein Mobilfunkvertrag beinhaltet in der Hauptleistung die Erbringung von Mobilfunkdienstleistungen... Der Tarif wurde dem branchenüblichen Marktniveau angepaßt...
Es liegt somit keine Unzumutbarkeit und kein
Sonderkündigungsrecht vor."

Ja, o2 ist ganz toll und nett dazu.

Mal abgesehen davon, dass die Argumentation aus meiner Sicht absolut für die Tonne ist, da Telefonieren (also wählen von Telefonnummern) eine Mobilfunkdienstleistung und somit eben eine Hauptleistung darstellt, frage ich mich jetzt, was ich tun soll.

Ich habe nämlich eben keine Rechtschutzversicherung und wenn o2 o2 mich derart abserviert, käme ich um einen Prozess nicht herum, oder?

Was würde denn die Verbraucherzentrale tun? Es ist ja nett, dass hier aufgefordert wird, zu kündigen, aber wie verhalte ich mich, wenn o2 die Kündigung nicht anerkennt? Zahle ich dann die Beratungskosten und wende mich an die VZ? Das kanns doch alles nicht sein. In meinem schreiben an o2 hatte ich mich exakt aufs BGB berufen, aber laut o2 scheint es wohl kein BGB zu geben...
oder so..

was nun?

ganz einfach - du entschuldigst dich und teilst der bande mit, dass du deren aussage glaubst.
letztendlich bricht o2 recht bundesrecht.

peso
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[6] Vertragsbruch ist Vertragsbruch ist Vertragsbruch
nicmar antwortet auf deluks
04.02.2007 13:37
...mehr würde ich o2 nicht mehr schreiben.

Karte nicht mehr nutzen und Abbuchungen stoppen. ;-)

Schreib denen noch, dass es für Dich unzumutbar wäre, unter solchen Bedingungen einen Vertrag fortzuführen, wenn ein Vertragspartner einfach gegen "Absprachen" aus dem Vertrag ausbricht.
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[6.1] Preiserhöhung
Moneysac antwortet auf nicmar
04.02.2007 15:58
Ich bin recht zufrieden mit meinem Vertrag, ich nutze 01805 sowieso nie. falls doch widerspreche ich der zu hohen abbuchung, ich weiß offiziell nichts von der erhöhung, diese kann soit nicht vertragsbestandteil geworden sein.

ansonsten könnte der preis ja auch übernacht heimlich auf 10.- pro minute erhöht werden...
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[6.1.1] nicmar antwortet auf Moneysac
04.02.2007 17:11
Benutzer Moneysac schrieb:
Ich bin recht zufrieden mit meinem Vertrag, ich nutze 01805 sowieso nie. falls doch widerspreche ich der zu hohen abbuchung, ich weiß offiziell nichts von der erhöhung, diese kann soit nicht vertragsbestandteil geworden sein.

ansonsten könnte der preis ja auch übernacht heimlich auf 10.- pro minute erhöht werden...

Stimmt, auch ein Argument mit den 10 Euro...
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[6.1.2] tcsmoers antwortet auf Moneysac
04.02.2007 17:44
Benutzer Moneysac schrieb:
Ich bin recht zufrieden mit meinem Vertrag, ich nutze 01805 sowieso nie. falls doch widerspreche ich der zu hohen abbuchung, ich weiß offiziell nichts von der erhöhung, diese kann soit nicht vertragsbestandteil geworden sein.

ansonsten könnte der preis ja auch übernacht heimlich auf 10.- pro minute erhöht werden...

Viel Glück.

peso