Benutzer pistazienfresser schrieb:
Benutzer OliverD schrieb:
Hallo,
hatte am 15 Dezember vor 2 Jahren einen Mobilfunkvertrag bei Viag Interkom (jezt o2) abgeschlossen. Diesen habe ich Anfang Septemer gekündigt. Nun aber schreiben die mir, dass Sie die Kündigung nicht annehmen, weil ich geschrieben habe: Ich kündige den Mobilfunkvertrag zum 15.09.03 und nicht zum 15.12.03. Macht das denn einen Unterschied? Ich kann doch am 01. oder 02. September zum 15.09.03 kündigen, da dann die Frist abläuft. Die haben mir jetzt geschrieben, dass sich mein Vertrag um 1!!! Jahr verlängert hat. Ist das richtig so? Wenn ja, ist das eine Riesen Sauerei!!! Die hätten mir doch schon vorher sagen können, dass ich nicht zum 15.09. kündigen kann, wenn es so wäre. Aber nein, den Brief habe ich erst heute erhalten. Wäre gut, wenn mir jemand einen Ratschlag geben könnte. Weil wenn die das jetzt so machen gehe ich vor Gericht.
Danke und Gruss, Oliver
Hi Oliver, würde einfach mal einen sachlichen Brief/Fax hin schreiben, in dem ich außerdem noch mal ausdrücklich ab dem 15.01.04 die Einzugsermächtigung entziehe. (Für später: Ein Einzug ohne Einzugsermächtigung ist regelmäßig als Betrug zu werten, dann kümmert sich die Staatsanwaltschaft um die Sache, StA Nürnberg dürfte örtlich zuständig sein.)
Im Brief schreiben:
Deine Kündigung war als Kündigung zum Ende der Mindestlaufzeit auszulegen (§§ 133, 157 BGB), zumindest aber in eine solche Kündigung umzudeuten (§ 140 BGB). Dass ist meiner Erinnerung nach z.B. bei der Umdeutung einer fristlosen in eine befristete Kündigung allgemein anerkannt. (Näheres im "Palandt"
Vgl. Heinrichs in Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, 62. Auflage, § 140 Rn. 9 (unter Verweis auf BGB NJW 98, 76, BAG 02, 2972): Umdeutung einer fristlosen in eine fristgemäße Kündigung möglich (Näheres dort).
oder einem
anderen BGB-Kommentar in jeder größeren Bücherei.) Text des BGB unter:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/index.html
Viel Erfolg
pistazienfresser (nur ein Tipp, keine verbindliche Rechtsberatung)
pistazienfresser