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Bundesnetzagentur Sonderkündigungsrecht


09.12.2006 21:40 - Gestartet von blondini
Hallo!

Bei o2 steht bei den neuen Genion Tarifen drin, dass Teile des Tarifes genehmigungspflichtig sind und o2 ein Sonderkündigungsrecht hat, wenn die Bundesnetzagentur die Genehmigung verweigert bzw. entzieht. Wer hat eine Ahnung, was sich dahinter verbirgt???


Viele Grüße
BLONDINI
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[1] quetal antwortet auf blondini
10.12.2006 11:38
Ist bei allen Flatrates so (T-Com, Base, Vodafone). Die Bundesnetzagentur muss doch die Telefon-Tarife immer neu genehmigen, wenn das entfällt, können die auch nicht mehr angeboten werden. Also halt Sonderkündigungsrecht von O2 ... ganz normal.
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[1.1] twix antwortet auf quetal
10.12.2006 19:11
Falls es zu dieser Sonderkündigung seitens O2 kommt, wird dann der ganze Vertrag hinfällig?
Da würde bedeuten, ich behalte das Handy, muss aber nicht mehr monatlich (2 Jahre lang) 10 EUR zahlen? Und nehme dann einen Genion Card S ;-) ?

Twix
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[1.2] blondini antwortet auf quetal
10.12.2006 19:46
OK!
Also gilt das dann für den Genion Card S nicht, oder?

Grüße
Blondini
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[1.2.1] NicoFMuc antwortet auf blondini
10.12.2006 20:02
Benutzer blondini schrieb:
OK!
Also gilt das dann für den Genion Card S nicht, oder?

Das Thema hatte ich auch schon mal angerissen.Es wird wohl wegen der IC-Entgelte sein denk ich mal, deswegen steht das auch beim Card S

Bye
Nico
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[1.3] Giftspritze antwortet auf quetal
11.12.2006 15:29
Benutzer quetal schrieb:
Ist bei allen Flatrates so (T-Com, Base, Vodafone). Die Bundesnetzagentur muss doch die Telefon-Tarife immer neu genehmigen, wenn das entfällt, können die auch nicht mehr angeboten werden. Also halt Sonderkündigungsrecht von O2 ... ganz normal.

Sorry, aber das ist Blödsinn. Die B-NetzAg muss definitiv keine "neuen Tarife genehmigen", sie ist ein Regulierer aber kein staatliches Kontrollorgan...

Es geht vielmehr um das Zuverfügungstellen "geographischer Rufnummern", also der Festnetznummern. Die Netzbetreiber sind angehalten, die geographische Zuordnung der Rufnummer zur Kundenadresse zu prüfen, ein in Hamburg lebender und arbeitender Mobilfunkkunde sollte eben keine Münchner Genion- oder Zuhause- oder @Home- Rufnummer "just for fun" bekommen können.

Diese Regelung wird von den Netzbetreibern mehr oder weniger locker gehandhabt, daher erteilt die B-NetzAg keine endgültige Genehmigung der Verfügbarkeit von geographischen Rufnummern für Mobilfunkanbieter, sondern immer nur eine vorläufige.

Verschärft wurde die Diskussion durch eine Beschwerde von E-Plus (richtig, der Anbieter ohne Festnetznummer), aus der hervorgeht, dass die Mobilfunker die Festnetznummer angeblich zu billig anbieten und somit mobile Terminierung (Anruf zur Festnetznummer + Weiterleitung intern zur Mobilfunknummer) günstiger anbieten, als E-Plus das kann (unter Umgehung der üblichen Terminierungsentgelte).
Daher ist die Genion-Festnetznummer neuerdings auch mit einem Bereitstellungspreis versehen worden, um den regulatorischen Auflagen gerecht zu werden.
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[1.3.1] Real1 antwortet auf Giftspritze
11.12.2006 15:41
Benutzer Giftspritze schrieb:
Verschärft wurde die Diskussion durch eine Beschwerde von E-Plus (richtig, der Anbieter ohne Festnetznummer), aus der hervorgeht, dass die Mobilfunker die Festnetznummer angeblich zu billig anbieten und somit mobile Terminierung (Anruf zur Festnetznummer + Weiterleitung intern zur Mobilfunknummer) günstiger anbieten, als E-Plus das kann (unter Umgehung der üblichen Terminierungsentgelte).
Daher ist die Genion-Festnetznummer neuerdings auch mit einem Bereitstellungspreis versehen worden, um den regulatorischen Auflagen gerecht zu werden.

Dafür sollte man sich doch eigentlich bei E+ einmal bedanken...
"Mach Schluß mit E+!" :-)))
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[1.3.2] twix antwortet auf Giftspritze
11.12.2006 22:13
Benutzer Giftspritze schrieb:
Sorry, aber das ist Blödsinn. Die B-NetzAg muss definitiv keine "neuen Tarife genehmigen", sie ist ein Regulierer aber kein staatliches Kontrollorgan...

Und warum "genehmigt" dann eben diese staatliche Bundesnetzagentur neue T-Com Tarife, DSL-Tarife, usw. nach deren "Prüfung"?

Es geht vielmehr um das Zuverfügungstellen "geographischer Rufnummern", also der Festnetznummern. Die Netzbetreiber sind angehalten, die geographische Zuordnung der Rufnummer zur Kundenadresse zu prüfen, ein in Hamburg lebender und arbeitender Mobilfunkkunde sollte eben keine Münchner Genion- oder Zuhause- oder @Home- Rufnummer "just for fun" bekommen können.

Die Genion-Festnetznummer ist doch automatisch an die geographische Homezone gekoppelt. Eine Münchner Nummer in Hamburg ist also nutzlos, weil man dort die Münchner HZ nicht nutzen kann.
Die (kostenpflichtige) Weiterleitung ist natürlich erlaubt. warum auch nicht, jeder kann seinen T-COM oder sonstwie Festnetzanschluss auf jede Nummer weiterleiten.

Verschärft wurde die Diskussion durch eine Beschwerde von E-Plus (richtig, der Anbieter ohne Festnetznummer), aus der hervorgeht, dass die Mobilfunker die Festnetznummer angeblich zu billig anbieten und somit mobile Terminierung (Anruf zur Festnetznummer + Weiterleitung intern zur Mobilfunknummer) günstiger anbieten, als E-Plus das kann (unter Umgehung der üblichen Terminierungsentgelte).
Daher ist die Genion-Festnetznummer neuerdings auch mit einem Bereitstellungspreis versehen worden, um den regulatorischen Auflagen gerecht zu werden.

Genion-Festnetznummer hat einen Bereitstellungspreis? Welchen bzw. wie hoch ist dieser denn?

Twix
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[1.3.2.1] Giftspritze antwortet auf twix
12.12.2006 17:08
Benutzer twix schrieb:

Und warum "genehmigt" dann eben diese staatliche Bundesnetzagentur neue T-Com Tarife, DSL-Tarife, usw. nach deren "Prüfung"?

Vielleicht weil Wettbewerber Eingaben gemacht haben, und damit eine "Regulierung" stattfinden muss. Ohne diesen Einspruch oder Beanstandung durch Wettbewerber (oder Verbraucherorganisation) sind aber Mobilfunktarife - und um die ging es ja - nicht genehmigungspflichtig.


Die Genion-Festnetznummer ist doch automatisch an die geographische Homezone gekoppelt. Eine Münchner Nummer in Hamburg ist also nutzlos, weil man dort die Münchner HZ nicht nutzen kann.

Nutzlos? Verschiedene Inbound-Callcenter versuchen über solche regionalen Nummern geographische Nähe zu suggerieren, z.B. in der Schlüsselnotdienst-Branche an der Tagesordung. Der "regionale" Notdienst berechnet dann 200 km Anfahrt und das Geschrei ist groß.
Im übrigen kann ich leicht als Münchner eine HZ in HH kriegen und damit eine lokale Nummer in HH.


Genion-Festnetznummer hat einen Bereitstellungspreis? Welchen bzw. wie hoch ist dieser denn?

Twix

Seit 28.11. gibt es eine neue Fußnote, dass die Genion-Festnetznummer einen einmaligen Bereitstellungspreis von € 65,-- hat, der aber zur Zeit im Rahmen einer Aktion entfällt.
Hatte TelTarif nicht sogar darüber berichtet?
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[1.3.2.1.1] jimmythebob antwortet auf Giftspritze
12.12.2006 17:56
Wo soll das mit den 65€ denn stehen? Hab dazu nichts gefunden. Ausserdem widerspricht das doch deiner Argumentation: Wie kann die Regulierungsbehörde einen Bereitstellungspres fordern, der Netzbetreiber diesen aber wiederum in einer "Aktion" erlassen??

Defakto sieht es so aus, dass die Preis- und Produktgestaltung für Endkunden im Mobilfunkbereich allein den Mobilfunkanbietern unterliegt. Durch die Bundesnetzagentur erfolgt keine
Regulierung der Entgelte für Endkunden!

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[1.3.2.1.1.1] Giftspritze antwortet auf jimmythebob
14.12.2006 11:55
Benutzer jimmythebob schrieb:
Wo soll das mit den 65€ denn stehen? Hab dazu nichts gefunden.

Steht seit neustem in den Preislisten für Geschäftskunden, hängt wohl damit zusammen dass Genion da nur eine Option ist.

Ausserdem widerspricht das doch deiner Argumentation: Wie kann die Regulierungsbehörde einen Bereitstellungspres fordern, der Netzbetreiber diesen aber wiederum in einer "Aktion" erlassen??
Die Antwort gibst Du Dir doch unten selbst:
Der Regulierer kann Auflagen machen, z.B. "die Tarifkalkulation muss Euro xx enthalten um die Kosten der Festnetznummer samt Umsatzausfall Terminierungentgelt abzudecken", der Netzbetreiber kann aber im Rahmen der wettbewerbsrechtlichen Möglichkeiten seine Angebote frei gestalten.


Defakto sieht es so aus, dass die Preis- und Produktgestaltung für Endkunden im Mobilfunkbereich allein den Mobilfunkanbietern unterliegt. Durch die Bundesnetzagentur erfolgt keine Regulierung der Entgelte für Endkunden!

Was ich ja auch eingangs schon so gesagt hatte.