Benutzer rauhfaser schrieb:
falsch! weil ein mobilfunkvertrag sich nur um ein Jahr verlängern darf/kann! also bis 2004
(Ist zwar schon ein älterer Beitrag, aber da ich heute das Forum hier zum ersten Mal durchlese...)
Wenn der Vertrag sich automatisch verlängert, einfach durch Nichtkündigung, dann um 1 Jahr. Wenn aber der Kunde was bekommt für die Vertragsverlängerung, z. B. ein neues Handy, dann verlängert sich der Vertrag um 2 Jahre. Dann hat der Kunde aber auch ne neue Unterschrift geleistet dafür.
Und die neue Vertragslaufzeit wird natürlich hinten an die bisherige Laufzeit angehängt, falls die noch nicht um ist, um nochmal auf die ursprüngliche Frage einzugehen. Wenn die Mindestvertragslaufzeit, wie in Yamatos Beispiel, bis zum 31.05.03 ging und der Kunde hat schon im März sein neues Handy bekommen, dann verlängert sich der Vertrag natürlich bis zum 31.05.05.