Benutzer Chizuu schrieb:
naja das mit de mündlichen haben wir so gelernt, dass es nicht geht und schriftlicher zwingend ist, wenn man damit vor gericht eben was erreichen will < es kann auch sein, dass ich da was mit schweigen bei kaufleuten als annahme und schweigen bei nichtkaufleuten als ablehnung verwechselt habe...naja wie auch immer (ist ja schon spät)
es ist weder ein mündlicher noch ein schriftlicher vertrag zustande gekommen..ich war zu der zeit außerhalb des landes, als meine mutter den brief erhielt, sie sei nun kein kunde mehr von telekom
naja das eigentliche problem ist, dass meine eltern angst haben, dass mir flexfon bis in die neue stadt folgt und u.a. verwirrt sie jetzt das statement von diesem angestellten beim verfassungsgericht..das es egal ist, was ich am telefon sagte, sobald ich zu dem infomaterial zustimme, sei ein vertrag seitens flexfons zustande gekommen...sie machen sich jetzt halt sorgen und wollen mit einem anwalt gegen vorgehen
Schreib denen doch, daß sie den Mahnbescheid gegen dich beantragen sollen, damit die Sache vor Gericht geklärt wird.
Gegen den Mahnbescheid mußt Du zwingend innerhalb von 14 Tagen
Widerspruch einlegen. Dann warte mal ab, ob die nicht einknicken
und überhaupt vor Gericht gehen ohne Beweise. Wer was haben
will muß klagen! Wenn du keine Rechtsschutzversicherung hast,
bezahlst Du erstmal dem Anwalt sein Honorar oder ne Selbstbeteiligung, je nach RS-Vertrag. Wenn Flexfon klagt, zahlen die erstmal die Gebühren für den MB und Gerichtskosten-
vorschuß, um überhaupt einen Prozeßtermin zu bekommen. Außerdem
müssen Sie Dich bei dem für Deinen Wohnort zuständigen Amtsgericht verklagen. Das heißt, sie müssen einen dort ansässigen Anwalt beauftragen, die Klageschrift einzureichen.
Das kostet natürlich wieder deren Geld. Ob die das überhaupt
durchziehen, ist mehr als fraglich. Ich würds mal drauf ankommen, ob die es auf einen Gerichtstermin ankommen lassen.
Gruß Marbri