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Freischaltung von 0900-er Rufnummern


07.08.2006 07:26 - Gestartet von Berndi
Ist es rechtlich eigentlich gedeckt, dass dieser Anbieter (ewt mit Sitz in Augsburg) gemäß Preisliste 0900er-Nummern nur nach Zahlung einer Gebühr von 15 EUR freischaltet und _zusätzlich_ noch monatlich eine Gebühr von ca. 2,50 EUR verlangen darf dafür, dass die 0900er-Nummern benutzbar sind?
Nicht, dass ich bisher diese Nummern benötigt hätte, aber wenn man mal in die Situation gerät, dass man sie braucht, und sei es, dass man von einer Zeitung sich per Faxabruf einen Artikel schicken lässt, halte ich das für eine ungerechtfertigte Benachteilung gegenüber anderen Kunden, die ihren Anschluss bei einem anderen Anbieter haben.

Was sagt die Bundesnetzagentur dazu?
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[1] tom.stein antwortet auf Berndi
27.11.2006 07:59
Benutzer Berndi schrieb:
Ist es rechtlich eigentlich gedeckt, dass dieser Anbieter (ewt mit Sitz in Augsburg) gemäß Preisliste 0900er-Nummern nur nach Zahlung einer Gebühr von 15 EUR freischaltet und _zusätzlich_ noch monatlich eine Gebühr von ca. 2,50 EUR verlangen darf dafür, dass die 0900er-Nummern benutzbar sind?

Was sagt die Bundesnetzagentur dazu?

Wenn Du sie gefragt hast (www.bundesnetzagentur.de), dann würde uns das Ergebnis sicher auch interessieren. Du kannst Dich auch an die Verbraucherzentrale wenden (www.vzbv.de).

Oder lieber hier teltarif bitten, solche Macken der Anbieter doch deutlicher herauszustellen. Ich halte es für legitim, dass die ihre Preise gestalten, wie sie wollen - und ich halte es für legitim, solche Preise als Kunde zu vermeiden, indem ich mir einen anderen Anbieter suche. Dafür müsste ich allerdings solche Fallen rechtzeitig erkennen. @teltarif, was meint ihr?

Tom