Benutzer halle schrieb:
Wer keine Nachteile hat, der hat auch kein Sonderkündigungsrecht! Werden also die Gebührenerhöhungen nicht an den Kunden weitergeben, so kann dieser eben auch keinen Vertragsbruch durch den Vertragspartner geltend machen.
Es gibt aber auch vertragliche Nebenpflichten - z.B. keine Bananenschalen auf dem Boden des Geschäfts liegen zu lassen oder nicht über nicht bestehende Sonderkündigungsrechte zu informieren.
Hinweise auf der Rechnung über ein generelles Sonderkündigungsrecht haben darauf keinerlei Auswirkung, sie sind gerade kein Angebot auf Vertragsaufhebung oder dergleichen - sondern haben rein informativen Charakter!
Das möchte ich bezweifeln. (Ich weiß aber, daß ich nicht immer die h.M. vertrete.) In jedem Fall aber macht sich eine Firma, die ein nicht bestehendes Sonderkündigungsrecht ankündigt, der Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht schuldig - positive Forderungsverletzung, daraus folgend Schadensersatzpflicht, d.h. GG für den abgeschlossenen Ersatzvertrag.
Im übrigen eine persönliche Anmerkung: Wieso eigentlich diese Hysterie über Kündigungsrechte bei einem kostenlosen Vertag?
Na ja, es bleibt halt noch, daß die Preiserhöhung eine Unverschämtheit ist, das Rumgeeiere jetzt erst recht und daß es von daher völlig angemessen wäre, in den ersten Monaten kostenlos telefoniert zu haben (abgesehen von dem, was TP sicherlich zu Anfang bei allen abgebucht hat, weil sie nix auf die Reihe bekommen haben).
Sp.