Hi Gollaps777,
wenn etwas nicht richtig funktioniert hast du als Käufer das Recht auf Nacherfüllung. Das hat ja Eplus gemacht, indem man das Gerät ausgetauscht hat. Allerdings darf Eplus nicht unbegrenzt austauschen, klar. Im §440 S.2 BGB heißt es : "Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen..." d.h. für dich: Du hast dann das Recht den Kaufpreis mindern zu lassen oder Schadensersatz zu verlagen.
Natürlich kannst du dich auch an Eplus wenden und stattdessen versuchen das Gerät gegen ein anderes Modell austauschen zu lassen, mit der Begründung dass dieser Fehler bei diesem MOdell ungewöhnlich oft vorkommt.
Allerdings kenne ich mich mit den AGB's von Eplus nicht aus und weiss nicht, was die sich alles vorbehalten haben, die o.g. Tipps beziehen sich also auf einen "gewöhnlichen" Kauf, dürften allerdings durch AGB's nicht allzusehr beschnitten werden.
Viele Grüße
m1999
bei jedem Vertrag hat der Verkäufer (also Eplus) das Recht
Benutzer Gollaps777 schrieb:
Hallo, ich habe das Handy S45, musste es bis jetzt alle 2-3 Monate austauschen,weil die Tastatur Probleme macht.Zweimal wurde es schon getauscht, jetzt wäre ein drittes mal fällig... Hab ich das Recht mir ein anderes Modell auszusuchen?? Ich kenne noch zwei Leute die genau dasselbe Problem mit diesem Handy haben(selbe Problem und zusammen 7 mal ausgetauscht).
MfG
Frank