Benutzer wolfwen schrieb:
Benutzer 1960herbert schrieb:
Da mir vor einem halben Jahr schon mal Guthaben unterschlagen
wurde,
werde ich diesmal zu Polizei gehen und die Anzeige erstatten.
Ein denkbarer Straftatbestand wäre Untreue. Unterschlagung betrifft dagegen Sachen (z.B. tatsächlich übergebene Münzen, Geldscheine), kein überwiesenes oder per Lastschrift eingezogenes Geld.
Ich bin kein Jurist, aber ich denke, die Polizei wird mir dann schon sagen, ob und welche Straftatbestände hier zutreffen. Sicher geht es hier nicht um größere Beträge, aber es geht mir auch ums Prinzip, denn congstar vera.... seine Kunden mit dem angeblich "geschenkten" Guthaben und das ärgert mich.
Herbert