Anbieterforum
Forum zu:
Threads:
Menü

Haftung bei Einzugsermächtigung


20.03.2003 23:55 - Gestartet von Tetraodon
Hallo,
wer kann mir sagen, wie es mit der Haftung bei Einzugsermächtigungen aussieht.
Konkret: Cellway liegt eine Einzugsermächtigung vor. Auch auf der Rechnung steht: 'Es wird abgebucht'.
Es wird aber nicht abgebucht.

Wer ist jetzt Schuld?
Bin ich haftbar zu machen, weil Cellway es nicht schafft abzubuchen?

Wenn ich eine Einzugsermächtigung erteile, gehe ich auch von einer Abbuchung aus. Muss ich die Arbeit von Cellway machen?
Wie sieht die rechtliche Lage aus?

Muss ich manuell überweisen? Cellway hat mir bestätigt, dass sie ca 10 € Bearbeitungsgebühren dafür verlangen.

mfg

Tetraodon
Menü
[1] accolon antwortet auf Tetraodon
21.03.2003 00:35
Benutzer Tetraodon schrieb:
Konkret: Cellway liegt eine Einzugsermächtigung vor. Auch auf der Rechnung steht: 'Es wird abgebucht'.
Es wird aber nicht abgebucht.

Geht es um die aktuellen Verträge, die GG-befreit sind, oder bist du ein "normaler" Cellway-Kunde?

Im ersten Fall ist das nämlich völlig normal, dass zwar abgebucht werden soll, aber nicht wird. Irgendwo im Cellway-System existiert nämlich ein Guthaben für die Kunden, und das wird erstmal aufgezehrt.

Im zweiten Fall kann ich dir spontan leider nicht helfen. Tritt das Problem schon länger/öfter auf, oder ist es eine einmalige Sache?
Menü
[1.1] Tetraodon antwortet auf accolon
21.03.2003 19:29
Benutzer accolon schrieb:
Benutzer Tetraodon schrieb:
Konkret: Cellway liegt eine Einzugsermächtigung vor. Auch auf der Rechnung steht: 'Es wird abgebucht'.
Es wird aber nicht abgebucht.

Geht es um die aktuellen Verträge, die GG-befreit sind, oder bist du ein 'normaler' Cellway-Kunde?

Ich bin ein ganz 'normales' Cellwayopfer.

Im ersten Fall ist das nämlich völlig normal, dass zwar abgebucht werden soll, aber nicht wird. Irgendwo im Cellway-System existiert nämlich ein Guthaben für die Kunden, und das wird erstmal aufgezehrt.

Im zweiten Fall kann ich dir spontan leider nicht helfen. Tritt das Problem schon länger/öfter auf, oder ist es eine einmalige Sache?

Nein, es ist jetzt schon das vierte Mal, dass die allseitsgeliebte (?) Gesellschaft Cellway nicht abbucht.

mfg
Tetraodon

Menü
[2] Tetraodon antwortet auf Tetraodon
19.05.2003 21:02
Hallo,
so jetzt hat es Cellway gemerkt und den Betrag gefordert. Tja, leider hatten Sie meine Schadensersatzforderung vergessen. Nach Abzug der Schadensersatzforderung habe ich sogar jetzt noch ein Guthaben. Cellway drohte mir mit dem Inkassobüro und der fristlosen Kündigung, wenn ich nicht bis zum 16.05.03 bezahlen würde. Also an Cellway und Mobilcom per Einschreiben geschrieben und meine Forderung erneut mitgeteilt und geschrieben, dass ich dem Einschalten des Inkassobüros gelassen entgegen sehe. Ich bat auch um Stellungnahme, aber weder von Cellway noch von Mobilcom eine Reaktion. Auch von einem Inkassobüro höre ich nichts. Sollte Cellway ein Inkassobüro einschalten, werde ich den Vorgang meinem Rechtsanwalt geben. Werde euch auf dem Laufenden halten.

mfg
Tetraodon
Menü
[2.1] webchecker antwortet auf Tetraodon
22.05.2003 15:59
Ich möchte hier einmal eine Lanze für Cellway oder auch jeden anderen Carrier brechen. Es sind immer wieder die gleichen Gründe, die zum Verdruss führen. Dieser Vorgang ist geradezu klassisch.

Erst vergleicht man jede Menge Angebote miteinander – was ja schon eine aufregende Sache ist – und übersieht dann das berühmte * Sternchen, das irgendwo erläutert, dass die Anschlussgebühr und/oder der oder die ersten Monate erst einmal abgerechnet werden, um dann in den Folgemonaten als Gutgaben für Gegenbuchungen zu dienen.

Dann ist man empört, wenn die vermeintlich kostenlosen Zugaben doch abgerechnet werden und dann eine Gutschrift in gleicher Höhe auf dem Mobilfunkkonto eingerichtet wird. Dagegen geht man vor, denn es handelt sich ja – abgesehen von der eigenen kleinen Unaufmerksamkeit beim Bestellen (Sternchen) – um eine Sauerei, vielfach wird dies auch Betrug genannt. Aber um was geht es eigentlich? Zinsvorteil aus einem Betrag von ca. 20 Euro über zwei Monate!

Wer darüber streitet, hat wohl sonst keine Sorgen! Und es macht auch keinen Sinn, einem Carrier, der jeden Monat Millionen von Zahlvorgänge zu organisieren hat, den eigenen Zahlungsweg aufzuzwängen.

Warum machen dies die Anbieter? Ganz einfach, um festzustellen, ob das Konto existiert und belastbar ist, das würden sie sonst später merken, vielleicht zu spät. Und es erhöht in geringem Umfang die Liquidität. Und der Carrier oder Provider versteckt dies auch nicht. Zugegeben wird da im Fachhandel manchmal etwas 'vergessen'.
Menü
[2.1.1] Tetraodon antwortet auf webchecker
23.05.2003 10:58
Benutzer webchecker schrieb:
Ich möchte hier einmal eine Lanze für Cellway oder auch jeden anderen Carrier brechen. Es sind immer wieder die gleichen Gründe, die zum Verdruss führen. Dieser Vorgang ist geradezu klassisch.

Leider ist der Fall nicht so klassisch.

Erst vergleicht man jede Menge Angebote miteinander – was ja schon eine aufregende Sache ist – und übersieht dann das berühmte * Sternchen, das irgendwo erläutert, dass die Anschlussgebühr und/oder der oder die ersten Monate erst einmal abgerechnet werden, um dann in den Folgemonaten als Gutgaben für Gegenbuchungen zu dienen.

Sorry, aber das trifft nicht immer zu. Bei mir stand kein Hinweis auf Rückvergütung. Kann den Vertrag gerne veröffentlichen.

Dann ist man empört, wenn die vermeintlich kostenlosen Zugaben doch abgerechnet werden und dann eine Gutschrift in gleicher Höhe auf dem Mobilfunkkonto eingerichtet wird. Dagegen geht man vor, denn es handelt sich ja – abgesehen von der eigenen kleinen Unaufmerksamkeit beim Bestellen (Sternchen) – um eine Sauerei, vielfach wird dies auch Betrug genannt. Aber um was geht es eigentlich? Zinsvorteil aus einem Betrag von ca. 20 Euro über zwei Monate!

Nein, aber jeder muss mit dem Geld rechnen. Ich habe es nicht im Überfluss. Leider bin ich schon seit einiger Zeit ohne Arbeit. Da ist man auf jeden Cent angewiesen. Also bezahl ich nicht erst und muss dann über einen Monat auf das Geld warten.

Wer darüber streitet, hat wohl sonst keine Sorgen!

Doch, siehe Kommentar von eben.

Und es macht auch keinen Sinn, einem Carrier, der jeden Monat Millionen von Zahlvorgänge zu organisieren hat, den eigenen Zahlungsweg aufzuzwängen.

Nein, aber der Carrier darf das. Klar, jeder der viel zu tun hat, darf bei anderen abbuchen wie er will. Egal ob vereinbart oder nicht. Wenn dass so ist, bitte ich doch um die Kontonummer und die Einzugsermächtigung für mich.

Warum machen dies die Anbieter? Ganz einfach, um festzustellen, ob das Konto existiert und belastbar ist, das würden sie sonst später merken, vielleicht zu spät. Und es erhöht in geringem Umfang die Liquidität. Und der Carrier oder Provider versteckt dies auch nicht. Zugegeben wird da im Fachhandel manchmal etwas 'vergessen'.

Wäre man nicht liquide, gibt es für den Carrier noch die Möglichkeit des Inkassobüros oder der Klage. Damit drohen sie doch sowieso immer. Außerdem können der Carrier und der Provider doch immer vom Vertrag zurück treten, was die Kunden aber nicht können.

Außerdem läuft mit Cellway soviel falsch, dass es schon schlimm genug ist, dass diese Gesellschaft noch existiert. Handy wird trotz Zahlung gesperrt, es werden falsche Rechnungsbeiträge abgebucht (natürlich mehr als auf der Rechnung), Kundenservice? - Was ist das? usw.
Auch mit anderen Providern gibt es mal Unstimmigkeiten, aber nicht in der gehäuften Art.
Ich bleibe dabei, Cellway gehört vom Markt verbannt.

mfg

Tetraodon
Menü
[2.1.2] comedian antwortet auf webchecker
01.06.2003 23:55
Benutzer webchecker schrieb:
Ich möchte hier einmal eine Lanze für Cellway oder auch jeden anderen Carrier brechen. Es sind immer wieder die gleichen Gründe, die zum Verdruss führen. Dieser Vorgang ist geradezu klassisch.

So? Aus der Schilderung des Lesers ist also was 'Klassisches' zu entnehmen.


Erst vergleicht man jede Menge Angebote miteinander – was ja schon eine aufregende Sache ist – und übersieht dann das berühmte * Sternchen, das irgendwo erläutert, dass die Anschlussgebühr und/oder der oder die ersten Monate erst einmal abgerechnet werden, um dann in den Folgemonaten als Gutgaben für Gegenbuchungen zu dienen.

Du erdichtest hier einen Sachverhalt. Kann so sein oder nicht. Prinzipiell müssen Klauselwerke transparent sein; meist werden die AGBs nicht gelesen, und daher erübrigt sich eine Spekulation, ob ein Sternchen übersehen wurde.


Dann ist man empört, wenn die vermeintlich kostenlosen Zugaben doch abgerechnet werden und dann eine Gutschrift in gleicher Höhe auf dem Mobilfunkkonto eingerichtet wird.

Wenn der Kunde denkt, er würde eine kostenlose Zugabe erhalten, hat das meist seine Ursache im Verkaufsgespräch und in der Art der Bewerbung.

Dagegen geht man vor, denn es handelt sich ja – abgesehen von der eigenen kleinen Unaufmerksamkeit beim Bestellen (Sternchen) – um eine Sauerei, vielfach wird dies auch Betrug genannt.

Meist ist aber der Kunde nicht unaufmerksam; im Gegenteil: er nimmt im Verkaufsgespräch die Darstellungen des Verkäufers wahr und macht sie zu seiner Entscheidungsgrundlage. Das zeigt die Lebenserfahrung im Telefonladen.

Aber um was geht es eigentlich? Zinsvorteil aus einem Betrag von ca. 20 Euro über zwei Monate!

Wer darüber streitet, hat wohl sonst keine Sorgen!

Weißt du was? Ich empfehle dir mal, arbeitslos zu werden, monatelang von Vorschüssen des Sozialamtes auf das Arbeitslosengeld zu leben, weil das Arbeitsamt der Berechnung der Hilfe nicht hinterherkommt. Dann hast du ganz schnell solche Sorgen.

Und es macht auch keinen Sinn, einem Carrier, der jeden Monat Millionen von Zahlvorgänge zu organisieren hat, den eigenen Zahlungsweg aufzuzwängen.

So? Das sieht die höchstrichterliche Rechtsprechung anders. Aber der bedauernswerte Carrier darf ja alles.


Warum machen dies die Anbieter? Ganz einfach, um festzustellen, ob das Konto existiert und belastbar ist, das würden sie sonst später merken, vielleicht zu spät. Und es erhöht in geringem Umfang die Liquidität. Und der Carrier oder Provider versteckt dies auch nicht. Zugegeben wird da im Fachhandel manchmal etwas 'vergessen'.

Aha! Der Carrier versteckt es nicht, aber bei der Bewerbung im Laden 'vergisst' er es. Was hast du eigentlich für Rechtsverständis?

Gruß
Comedian
Menü
[2.1.2.1] webchecker antwortet auf comedian
04.06.2003 11:48
Benutzer comedian schrieb:
. . . Was hast du eigentlich für Rechtsverständis?

Gruß
Comedian


Wenn man mich nicht persönlich angeschrieben hätte, würde ich mich hier nicht erneut äußern, denn Deine Diskussion nimmt zusehends Sandkastenformat an. An Deiner Stelle hätte ich auch erst einmal gelesen um was es geht und dann überlegt, ob und was ich hier verbreite. Soviel zu meinem (Rechts)Verständnis.

Der Thread-Eröffner hat seine Story unter http://www.teletarif.de/forum/a-cellway/67-1.html geschildert und wer halbwegs die zwar unübersichtlichen aber nach UWG unbeanstandbaren Cellway-Angebote kennt, weiß, dass dort die erläuternden * Sternchen in größerer Zahl vertreten sind, irgendwelche Zugaben kumuliert genannt und dann innerhalb der Rechnungszyklen gutgeschrieben werden. Man muss wirklich alles lesen und nicht der Meinung sein, alle * Sternchen schon zu kennen. Dies ist bei vielen Provider-Angeboten so, lediglich die Netzbetreiber heben sich da etwas ab.

Übrigens stehen auf einem Mobilfunkvertrag i.d.R. weder Tarif-, noch Angebotsdetails, sondern lediglich die Tarifbezeichnung, zu der dann ein Flyer und/oder eine Tarifbeschreibung gehört. Insofern ist die Darstellung von „Tetraodon“ nicht vollständig.

Dann hat „Tetraodon“ seine Lastschriften zurückgehen lassen und damit ein weiteres Lastschriftinkasso außer Betrieb gesetzt. Viele der Forenteilnehmer handeln scheinbar so, daher wohl auch die persönlichen Anfragen. Kaum einer meldet sich später je wieder, wenn er ganz zum Schluss zur Kasse gebeten wurde und auf der Black-List der Mobilfunkanbieter steht. Also: einfach mal die AGBs lesen und sich dann qualifiziert äußern.

All denen, die einen Vertrag abschließen, sei empfohlen, Vertrag, AGBs, Tarif- und Angebotsdokumentationen unverlierbar (und in Papierform) zusammenzuheften. Dann kann man selbst nachlesen was Sache ist und fällt nicht auf die Nase.

Und als Hobby-Jurist dürfte Dir ja bekannt sein, dass dem Provider die Abrechnungsmodalitäten obliegen, sofern sie TKG-konform und bei Vertragsabschluss bekannt sind. Kennst Du mit Deiner Praxis irgendein laufendes (wie Du sagst höchstrichterliches) Verfahren grundsätzlicher Art gegen einen Anbieter in dieser Sache?

Deine juristischen Meinungen gehen auch in Deinen parallel geposteten Statements zur Garantie etc. daneben. Auch juristisch klingende Wortspiele allein bringen eben noch kein qualifiziertes Ergebnis.

Und noch ein Tipp: solltest Du Werbemaßnahmen finden, die nicht dem UWG entsprechen, informiere doch die Wettbewerber, die sind da zwar selbst sehr aufmerksam aber vielleicht haben sie ja was übersehen und zeigen sich dankbar ;-)

Ich kenne jetzt Deinen Einblick in die Carrier-Welt nicht, halte es aber selbst so, hier nur belastbare Informationen zu posten, denn denen, die hier fragen, ist wenig gedient, wenn sie mit dem Rat dann hinterher baden gehen.
Menü
[2.1.2.1.1] dww antwortet auf webchecker
05.06.2003 02:52
Ich bin zwar auch absolut kein Freund von Cellway aber da ich auf einem anderen Sektor auch für einen Telco arbeite, verhelfen vielleicht einige meiner Anmerkungen zum besseren Verständnis.
Dann hat „Tetraodon“ seine Lastschriften zurückgehen lassen und damit ein weiteres Lastschriftinkasso außer Betrieb gesetzt. Viele der Forenteilnehmer handeln scheinbar so, daher wohl auch die persönlichen Anfragen. Kaum einer meldet sich später je wieder, wenn er ganz zum Schluss zur Kasse gebeten wurde und auf der Black-List der Mobilfunkanbieter steht. Also: einfach mal die AGBs lesen und sich dann qualifiziert äußern.
Ich denke, hier liegt auch der Knackpunkt, warum Cellway nicht mehr abbucht. Ich kenne das so, dass eine Rechnung abgebucht wird und wenn der Kunde ohne schriftliche Ankündigung storniert, dann wird noch einmal versucht abzubuchen. Klappt auch dies nicht, geht die Forderung ins Mahnverfahren. Da man davon ausgeht, dass der Kunde von seiner Bank über die Lastschriftrückgabe informiert wird, schickt man ihm (bei einigen Anbietern) keine weitere aufforderung zu, sondern wartet 14 Tage. Hat er dann nicht überwiesen, gehts ans Inkasso. Einige Anbieter mahnen erst 3x, einige schicken eine Mitteilung über den Storno mit Zahlungsaufforderung raus und einige treten gleich ab. Da Cellway von Tetradon trotz Einzugsermächtigung schon einmal kein Geld bekommen hat, versuchen sie es jetzt wohl gar nicht erst. Ist etwas unklug aber da müssen die selbst mit leben.
All denen, die einen Vertrag abschließen, sei empfohlen, Vertrag, AGBs, Tarif- und Angebotsdokumentationen unverlierbar (und in Papierform) zusammenzuheften. Dann kann man selbst nachlesen was Sache ist und fällt nicht auf die Nase.
Eben. AGB sind AGB und wenn sie von der RegTP genehmigt sind, führt kein Weg drum herum.
Und als Hobby-Jurist dürfte Dir ja bekannt sein, dass dem Provider die Abrechnungsmodalitäten obliegen, sofern sie TKG-konform und bei Vertragsabschluss bekannt sind. Kennst Du mit Deiner Praxis irgendein laufendes (wie Du sagst höchstrichterliches) Verfahren grundsätzlicher Art gegen einen Anbieter in dieser Sache?
Hat mich ehrlich gesagt auch gewundert, dass es rechtskonform sein soll, seinen Anbieter zu einer anderen als von ihm festgelegten Methode bewegen zu können.

Es gibt auch Anbieter, die ganz von selbst und ohne Grund in der SCHUFA oder bei der CEG "schnüffeln" und ihre Kunden wegen Negativauskünften rauswerfen. Und es gibt welche, die nach erfolgloser Abbuchung Entgeltlimitierungen vornehmen oder Bankauskünfte einfordern. Die Anbieter haben alle Mittel in der Hand um schon im Vorfeld schwarze Schafe rauszupicken. Ob sie es nutzen ist ihre Sache.

Es fiel hier das Sozialamt. Unser Sozialamt handhabt das so, dass Vertragsabschlüsse dort genehmigt werden müssen. Wenn der Vertrag schon bestand wird die Notwendigkeit der geführten Telefonate "erörtert".
Menü
[2.1.2.1.2] comedian antwortet auf webchecker
05.06.2003 06:07
Benutzer webchecker schrieb:

Vorab: Ich habe selbst ein Handy und kenne daher Mobilfunk-AGBs.

Und als Hobby-Jurist dürfte Dir ja bekannt sein, dass dem Provider die Abrechnungsmodalitäten obliegen, sofern sie TKG-konform und bei Vertragsabschluss bekannt sind. Kennst Du mit Deiner Praxis irgendein laufendes (wie Du sagst höchstrichterliches) Verfahren grundsätzlicher Art gegen einen Anbieter in dieser Sache?

Sonst hätte ich es nicht geschrieben:

BGH 10.1.1996, XII ZR 271/94
OLG Düsseldorf 31.10.1996, 6 U 206/95

Ersteres Urteil befaßt sich mit einer Lastschriftverkehrsklausel eines Kabel-TV Anbieters
Zweiteres Urteil bezieht sich auf ersteres und befaßt sich mit einer Lastschriftverkehrsklausel von Mobilfunk AGB.

Da ich nicht mit der rechten Maustaste operieren darf:

Das OLG Düsseldorf sagte, dass es zwar grundsätzlich zulässig ist, den Kunden auf das Lastschriftverfahren festzulegen; das aber nur, wenn dem Kunden grundsätzlich die Möglichkeit gelassen wird, auf Überweisung umzusteigen (bei einer Gebühr von 2,30 DM).


Deine juristischen Meinungen gehen auch in Deinen parallel geposteten Statements zur Garantie etc. daneben. Auch juristisch klingende Wortspiele allein bringen eben noch kein qualifiziertes Ergebnis.

Da irrst du dich. Eine Garantie ist nix freiwilliges. Frag mal deinen Rechtsanwalt. Das Stoff nahezu jeder Grundvorlesung BGB.


Und noch ein Tipp: solltest Du Werbemaßnahmen finden, die nicht dem UWG entsprechen, informiere doch die Wettbewerber, die sind da zwar selbst sehr aufmerksam aber vielleicht haben sie ja was übersehen und zeigen sich dankbar ;-)

Ich kenne jetzt Deinen Einblick in die Carrier-Welt nicht, halte es aber selbst so, hier nur belastbare Informationen zu posten, denn denen, die hier fragen, ist wenig gedient, wenn sie mit dem Rat dann hinterher baden gehen.

Es geht bei Werbemaßnahmen nicht nur um das UWG. Es geht auch darum, dass eine Klausel im Widerspruch zu den Vertragsverhandlungen stehen kann oder zur Werbung des Verwenders. Sie ist dann idR ungültig (BGHZ 121, 113; BGHZ 61, 275).

Gruß
Comedian
Menü
[2.1.2.1.2.1] Tetraodon antwortet auf comedian
01.07.2003 23:25
Hallo an alle,

also ich habe damals keinen Fehler gemacht, auch keine Lastschrift zurückgehen lassen. Nur überhöhte Rechnungen bezahle ich nicht.
Auch diesmal bekam ich eine Rechnung mit Sperrgebühren und so weiter. Das alles, obwohl mein Handy nie gesperrt war. Komisch, warum ich dann Gebühren zahlen muss.
Schon seit 7 Wochen ist meine SMS-Funktion gesperrt. Nochmals, das Handy war aber nie gesperrt. Ich konnte durchgehend telefonieren. Also habe ich schriftlich den Tatbestand bei Cellway und sogar Mobilcom (Cellway ist ja schließlich deren Tochtergesellschaft) angezeigt. Adressiert habe ich es sogar an den Vorstand. Klar weiß ich, dass es dort wohl nie ankommt. Das ist wie gesagt schon ca. 7 Wochen her. KEINE REAKTION. War klar.
In meinem Vertrag sind aber 25 SMS pro Monat frei, was natürlich auch von Cellway bestätigt wurde. Da ich die Funktion nicht nutzen kann, ist es seitens Cellway ein Vertragsbruch. Die Mehrkosten durch zusätzliche Telefonate werde ich nicht bezahlen.
Wenn Cellway sich nicht an den Vertrag hält, warum soll ich es dann? Falls jemand dafür eine plausible Erklärung hat, nur her damit.
Ich werde jetzt meine Cellwaykarte halbieren und die eine Hälfte werde ich an Cellway schicken. Die andere behalte ich zu Beweiszwecken. Ich werde dann auch schreiben, dass ich fristlos den Vertrag kündige, da Cellway einen Vertragsbruch begeht. Ich werde natürlich keine Schadensersatzansprüche begleichen. Sollen diese inkompetenten Mitarbeiter doch ruhig ein Mahnverfahren einleiten. Dann geht die Sache vor Gericht. Da ich aber alles belegen kann, wird es wahrscheinlich schlecht aussehen für Cellway.
Also es ist wieder bewiesen was zu beweisen war: CELLWAY - NEIN DANKE!
Menü
[2.1.2.1.2.1.1] dww antwortet auf Tetraodon
02.07.2003 11:49
Benutzer Tetraodon schrieb:
Hallo an alle,

also ich habe damals keinen Fehler gemacht, auch keine Lastschrift zurückgehen lassen. Nur überhöhte Rechnungen bezahle ich nicht. Auch diesmal bekam ich eine Rechnung mit Sperrgebühren und so weiter. Das alles, obwohl mein Handy nie gesperrt war. Komisch, warum ich dann Gebühren zahlen muss. Schon seit 7 Wochen ist meine SMS-Funktion gesperrt. Nochmals, das Handy war aber nie gesperrt. Ich konnte durchgehend telefonieren. Also habe ich schriftlich den Tatbestand bei Cellway und sogar Mobilcom (Cellway ist ja schließlich deren Tochtergesellschaft) angezeigt. Adressiert habe ich es sogar an den Vorstand. Klar weiß ich, dass es dort wohl nie ankommt. Das ist wie gesagt schon ca. 7 Wochen her. KEINE REAKTION. War klar. In meinem Vertrag sind aber 25 SMS pro Monat frei, was natürlich auch von Cellway bestätigt wurde. Da ich die Funktion nicht nutzen kann, ist es seitens Cellway ein Vertragsbruch. Die Mehrkosten durch zusätzliche Telefonate werde ich nicht bezahlen. Wenn Cellway sich nicht an den Vertrag hält, warum soll ich es dann? Falls jemand dafür eine plausible Erklärung hat, nur her damit.
Ich werde jetzt meine Cellwaykarte halbieren und die eine Hälfte werde ich an Cellway schicken. Die andere behalte ich zu Beweiszwecken. Ich werde dann auch schreiben, dass ich fristlos den Vertrag kündige, da Cellway einen Vertragsbruch begeht. Ich werde natürlich keine Schadensersatzansprüche begleichen. Sollen diese inkompetenten Mitarbeiter doch ruhig ein Mahnverfahren einleiten. Dann geht die Sache vor Gericht. Da ich aber alles belegen kann, wird es wahrscheinlich schlecht aussehen für Cellway.
Also es ist wieder bewiesen was zu beweisen war: CELLWAY - NEIN DANKE!

Ich für meinen Teil wollte dich auch nicht beschuldigen, sondern nur mal den Ablauf bei einem normalen Anbieter erklären. Gut, normal ist das nicht - man merkt, zu welcher Gruppe Cellway gehört. Hat schonmal jemand auf eine Eingabe auf der HP eine Antwort bekommen? Hab das dumpfe Gefühl, dass die Eingabe an trash@cellway.de geht. Jedenfalls haben die meine Änderung der Bankverbindung zum 01.06., eingegeben am 02.05. nicht hinbekommen und wollen demnächst vom falschen Konto abbuchen, obwohl dafür keine Einzugsermächtigung mehr besteht. Na denn. Ich habe dann vor 5 Tagen nochmal da was eingegeben und es kam trotz Aufforderung keine Bestätigung. also habe ich heute eine E-Mail an sämtliche ausgedachten cellway-Adressen geschickt (info, service, webmaster, kontakt). Dadurch habe ich wenigstens Sendeberichte für den Anwalt. Cellway - NEIN DANKE!
Menü
[2.1.2.1.2.1.1.1] Kontaktformular auf Homepage
Alexda antwortet auf dww
03.07.2003 09:51
Benutzer dww schrieb:
Hat schonmal jemand auf eine Eingabe auf der HP eine Antwort bekommen? Hab das dumpfe Gefühl, dass die Eingabe an trash@cellway.de geht. Jedenfalls haben die meine Änderung der Bankverbindung zum 01.06., eingegeben am 02.05. nicht hinbekommen und wollen demnächst vom falschen Konto abbuchen, obwohl dafür keine Einzugsermächtigung mehr besteht.

Ich habe das Kontaktformular ("Meinung zum Private Service") schon mehrfach benutzt und immer erfolgreich.

Zum Beispiel konnte ich mal meine Adresse online nicht korrigieren, das hab ich denen geschrieben, dann haben die sie korrigiert. Oder gerade diese Woche konnte ich meine Rechnung nicht abrufen, da haben die direkt am nächsten Morgen geantwortet und das Problem gelöst.

Interessant war nur die Antwort:

Hallo aus Büdelsdorf(!!!!!!!!!),
...
Mit freundlichen Grüssen
Anja K.
Kundenberaterin - PrivateService-Team

Cellway Kommunikationsdienste GmbH
Lilienthalstrasse 4 58399 Hallbergmoos(!!!!!!!!!)

Was jetzt, Büdelsdorf oder Hallbergmoos?!

Menü
[2.1.2.1.2.1.1.1.1] dww antwortet auf Alexda
03.07.2003 23:20
Benutzer Alexda schrieb:
Benutzer dww schrieb:
Hat schonmal jemand auf eine Eingabe auf der HP eine Antwort bekommen? Hab das dumpfe Gefühl, dass die Eingabe an trash@cellway.de geht. Jedenfalls haben die meine Änderung der Bankverbindung zum 01.06., eingegeben am 02.05. nicht hinbekommen und wollen demnächst vom falschen Konto abbuchen, obwohl dafür keine Einzugsermächtigung mehr besteht.

Ich habe das Kontaktformular ("Meinung zum Private Service") schon mehrfach benutzt und immer erfolgreich.

Zum Beispiel konnte ich mal meine Adresse online nicht korrigieren, das hab ich denen geschrieben, dann haben die sie korrigiert. Oder gerade diese Woche konnte ich meine Rechnung nicht abrufen, da haben die direkt am nächsten Morgen geantwortet und das Problem gelöst.

Interessant war nur die Antwort:

Hallo aus Büdelsdorf(!!!!!!!!!),
...
Mit freundlichen Grüssen
Anja K.
Kundenberaterin - PrivateService-Team

Cellway Kommunikationsdienste GmbH
Lilienthalstrasse 4 58399 Hallbergmoos(!!!!!!!!!)

Was jetzt, Büdelsdorf oder Hallbergmoos?!

Die Frau oder besser die beiden Hälften der Frau hätte ich gern mal kennen gelernt.
Stell dir vor: bei mir stand heute:

Viele Grüße aus Erfurt
Ihre Kundenbetreuung Cellway

JA, SIE HABEN MEINE BANKVERBINDUNG GEÄNDERT. Nicht auf Grund des Schreibens vom 02.05. aber wegen dem vom 25.06. (Eingabemaske) Die Antwort kam aber erst nach meiner massiven Mail an alle möglichen @cellway.de und @mobilcom.de Adressen. Aber es gibt sie noch und es gibt Leute dort. Und ich hab endlich deren E-Mail-Adresse. (rechnungen@cellway.de)
Nochwas:
----------------­------------------------
Von: Stammdaten.CW.MOB­ILCOM@mobilcom.de
An: Kxxxx.Lxxxx@telepassport.de
CC: stammdaten@cellway.de
Betreff: Antwort: Sonstiges
----------------­------------------------
Hmm, wie hat die E-Mail eigentlich zu mir gefunden?
Und was will TPP damit?
Und warum kann man nicht schreiben: Ihre E-Mail vom...?

Naja, ich bin froh, dass ich eine einfache BV-Änderung nicht erst einklagen musste. Mal sehen, ob sie die Rechnung nun wenigstens noch vom neuen Konto abbuchen. Drauf stand das alte. Riecht nach einer langen Schlacht.