Hallo,
Cellway besteht trotz meinem Einspruch auf den Vertragsablauf zum 31.12.2004, obwohl der Vertrag regulär nach 2 Jahren am 18.12.2004 beendet wäre.
Die Grundgebühr für den vollen Monat Dezember wurde mir jetzt auch schon in Rechnung gestellt.
In meinen Vertragsunterlagen und der dazugehörigen AGB in der Fassung vom 01.11.2002 steht nichts von dieser "Vertragsverlängerung".
Auch in der aktuellen AGB steht nichts davon.
Zitat Cellway:
"Entsprechend unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag 3 Monate vor Ablauf der Mindestlaufzeit zu kündigen. Die Kündigung wird jeweils zum Monatsende gültig."
Hat Cellway mehrere AGB's ????
Gruß
adlerauge
Hallo,
Benutzer adlerauge schrieb:
in der agb des anbieters cellway steht nichts davon !!!
stimmt, in den aktuellen AGB steht davon nichts.
In den AGB vom Februar 2002 steht dies:
12.2.1 Die Kündigung wird erst jeweils zum Monatsende gültig.
Mit dem Übergang zu mobilcom wurde der Satz wohl nicht in die AGB überommen. ;) Das sollte dem Abrechnungs-System vielleicht mal mitgeteilt werden.
Gruß
DZ