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Welche 1&1 AGB zählt?


23.05.2007 22:00 - Gestartet von UVau
Hallo,

erst mal vorab: Als Bestandskunde hat man normalerweise keine Probleme mit 1&1. Nur wenn man kündigen will fangen sie an.

Alles fing damit an, daß ich meinen bestehenden Vertrag vom 28.05.2005 ändern möchte in 2DSL, da ich nicht einsehe als Bestandskunde (gibt es das Wort überhaupt?) schlechter gestellt zu sein wie ein Neukunde.
1.Versuch telefonisch:
Anruf 1 mit Preisgabe meiner Kundennummer --> nach 10 min Warteschleife habe ich aufgelegt.
Anruf 2 Ohne Kundennummer --> nach 2 min Verbindung. Frage: kann ich als Kunde zu 2DSL wechseln? Antwort: Nein -- Aufgelegt. ???HääH???
Anruf 3 ohne Kundennummer --> nach 2 min Verbindung. Gleiche Frage. Antwort: Natürlich kein Problem im Kundencenter auf Tarifwechsel klicken.
Ich also voller Freude ins Kundencenter aber keine Möglichkeit auf 2DSL zu wechseln. Nur 4DSL. Diverse EMails zwischen mir und 1&1 brachten mich zu dem Entschluß bei diesem Verein zu kündigen. Also angefragt nach meinem frühestmöglichen Kündigungstermin. Aussage 1&1: 28.05.2008. Meine Meinung (Stand heute): 31.07.2007
Nach diversem Internetrecherchen bin ich auf dieses Forum gestoßen und versuche mal hier eine Frage auf mein Problem zu bekommen.
Ich habe am 20.05.2005 alle Unterlagen bekommen
Überschrift: Ihre Bestellung: 1&1 DSL Flat
Zu diesen Unterlagen habe ich auch zwei verschiedene AGB mit zwei verschiedenen Kündigungsfristen:
1. AGB für den 1&1 DSL Anschluß:
8. Kündigung
Der Vertrag wird, falls nichts anderes vereinbart ist, auf unbestimmte
Zeit geschlossen und ist für beide Vertragspartner mit einer Frist von
2 Monaten zum Monatsende ordentlich kündbar. Ist ein Vertrag auf
bestimmte Zeit geschlossen oder wurde mit dem Kunden eine
Mindestvertragslaufzeit vereinbart, so verlängert sich der Vertrag nach
Ablauf auf unbestimmte zeit, wenn er nicht zuvor mit einer Frist von
vier Wochen zum Ablauf gekündigt wird.“

2. AGB für 1&1 Internet-Zugänge
7. Annahmerfrist, Vertragsbeginn, -ende und Schadenersatz
7.4 Ist der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen oder wurde mit dem
Kunden eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart, so verlängert sich der
Vertrag jeweils um die vereinbarte Mindestvertragslaufzeit, höchstens
aber um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von zwei Monaten zum
jeweiligen Ablauf gekündigt wird.
Dies gilt nicht, wenn mit dem Kunden gesondert Abweichendes vereinbart
wird. 1&1 ist bei Verträgen, in denen für den Kunden eine
Mindestvertragslaufzeit von bis zu sechs Monaten gilt,
berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zu kündigen.

Aus dem Anschreiben geht nicht hervor welche AGB für mich zutrifft.
Deswegen gehe ich davon aus, das die, wie es in der deutschen Rechtsprechung üblich ist, für den Kunden bessere gilt. Das heißt in meinem Fall: Seit dem 28.05.2006 habe ich einen Vertrag auf unbestimmte Zeit. und dieser ist mit einer Frist von 2 Monaten kündbar. Stimmt das so?

Vielleicht ein bisschen viel zu lesen für einen ersten Beitrag, aber vielleicht kann mir ja doch einer helfen.

Gruß
UVau

PS: Da ich keine Rechtschutzvers. habe lohnt es sich auch nicht mit einem Anwalt zu drocen. Bringt hier evtl die Verbraucherzentrale etwas?
Ich meine 1. 1&1 meint natürlich 2.
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[1] mediamike antwortet auf UVau
24.05.2007 10:20
Benutzer UVau schrieb:
Hallo,

erst mal vorab: Als Bestandskunde hat man normalerweise keine Probleme mit 1&1. Nur wenn man kündigen will fangen sie an.

Alles fing damit an, daß ich meinen bestehenden Vertrag vom 28.05.2005 ändern möchte in 2DSL, da ich nicht einsehe als Bestandskunde (gibt es das Wort überhaupt?) schlechter gestellt zu sein wie ein Neukunde.
1.Versuch telefonisch: Anruf 1 mit Preisgabe meiner Kundennummer --> nach 10 min Warteschleife habe ich aufgelegt.
Anruf 2 Ohne Kundennummer --> nach 2 min Verbindung. Frage: kann ich als Kunde zu 2DSL wechseln? Antwort: Nein -- Aufgelegt. ???HääH???
Anruf 3 ohne Kundennummer --> nach 2 min Verbindung. Gleiche Frage. Antwort: Natürlich kein Problem im Kundencenter auf Tarifwechsel klicken.
Ich also voller Freude ins Kundencenter aber keine Möglichkeit auf 2DSL zu wechseln. Nur 4DSL. Diverse EMails zwischen mir und 1&1 brachten mich zu dem Entschluß bei diesem Verein zu kündigen. Also angefragt nach meinem frühestmöglichen Kündigungstermin. Aussage 1&1: 28.05.2008. Meine Meinung (Stand heute): 31.07.2007
Nach diversem Internetrecherchen bin ich auf dieses Forum gestoßen und versuche mal hier eine Frage auf mein Problem zu bekommen.
Ich habe am 20.05.2005 alle Unterlagen bekommen Überschrift: Ihre Bestellung: 1&1 DSL Flat Zu diesen Unterlagen habe ich auch zwei verschiedene AGB mit zwei verschiedenen Kündigungsfristen:
1. AGB für den 1&1 DSL Anschluß:
8. Kündigung
Der Vertrag wird, falls nichts anderes vereinbart ist, auf unbestimmte Zeit geschlossen und ist für beide Vertragspartner mit einer Frist von
2 Monaten zum Monatsende ordentlich kündbar. Ist ein Vertrag auf
bestimmte Zeit geschlossen oder wurde mit dem Kunden eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart, so verlängert sich der Vertrag nach Ablauf auf unbestimmte zeit, wenn er nicht zuvor mit einer Frist von
vier Wochen zum Ablauf gekündigt wird.“

2. AGB für 1&1 Internet-Zugänge 7. Annahmerfrist, Vertragsbeginn, -ende und Schadenersatz 7.4 Ist der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen oder wurde mit dem
Kunden eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart, so verlängert sich der Vertrag jeweils um die vereinbarte Mindestvertragslaufzeit, höchstens aber um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von zwei
Monaten zum
jeweiligen Ablauf gekündigt wird.
Dies gilt nicht, wenn mit dem Kunden gesondert Abweichendes vereinbart wird. 1&1 ist bei Verträgen, in denen für den Kunden
eine
Mindestvertragslaufzeit von bis zu sechs Monaten gilt, berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zu kündigen.

Aus dem Anschreiben geht nicht hervor welche AGB für mich zutrifft.
Deswegen gehe ich davon aus, das die, wie es in der deutschen Rechtsprechung üblich ist, für den Kunden bessere gilt. Das heißt in meinem Fall: Seit dem 28.05.2006 habe ich einen Vertrag auf unbestimmte Zeit. und dieser ist mit einer Frist von 2 Monaten kündbar. Stimmt das so?

Vielleicht ein bisschen viel zu lesen für einen ersten Beitrag, aber vielleicht kann mir ja doch einer helfen.

Gruß
UVau

PS: Da ich keine Rechtschutzvers. habe lohnt es sich auch nicht mit einem Anwalt zu drocen. Bringt hier evtl die Verbraucherzentrale etwas?
Ich meine 1. 1&1 meint natürlich 2.
Man denk doch mal nach. Liest Du nie die Verträge die Du unterschreibst? Du hast 24 Monate Mindestvertragslaufzeit. Jetzt kannst Du selber entscheiden, welcher AGB Teil für Dich gilt.
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[1.1] niknuk antwortet auf mediamike
24.05.2007 11:04
Benutzer mediamike schrieb:

Man denk doch mal nach.

Solltest du auch mal tun.

Liest Du nie die Verträge die Du unterschreibst?

Doch, im Gegensatz zu dir hat er das getan.

Du hast 24 Monate Mindestvertragslaufzeit.

Nein, 12. Im Mai 2005 gab es bei 1&1 noch gar keine 24-Monats-Verträge. Guckstu http://web.archive.org/web/20050528080253/http://www.1und1.de/ in der Fußnote unten auf der Seite. Die Mindestvertragslaufzeit ist also längst vorbei. Jetzt gilt es nur noch zu klären, ob der Vertrag nunmehr wie ein Vertrag mit unbestimmter Laufzeit zu behandeln ist, denn gemäß Abs. 8 der *alten* AGB (und nur diese gelten) werden Verträge mit Mindestlaufzeit nach Ablauf derselben automatisch in solche mit unbestimmter Laufzeit umgewandelt. Leider kann das nur ein Anwalt klären, denn von 1&1 ist in diesem Punkt keinerlei Hilfestellung zu erwarten.

Jetzt kannst Du selber entscheiden, welcher AGB Teil für Dich gilt.

Der aus den AGB vom Mai 2005, nach denen für Verträge mit Mindestlaufzeit die Kündigungsfrist 4 Wochen (und nicht 2 Monate) zum jeweiligen Ende der Laufzeit beträgt (gilt für Verträge mit Mindestlaufzeit). Alternativ kann man gemäß der alten (aber gültigen!) AGB die Sache auch so sehen, dass der Vertrag nach Ablauf der Mindestlaufzeit automatisch in einen Vertrag mit unbestimmter Laufzeit umgewandelt wurde. Ein solcher wiederum könnte dann mit einer Frist von 2 Monaten zu jedem Monatsende gekündigt werden. Egal welche von beiden Varianten man wählt: es ist ist nach meiner Erfahrung *sehr* schwierig, das den zuständigen 1&1-Mitarbeitern klar zu machen, denn die pochen ebenso stur wie ungerechtfertigt auf die neuen AGB.

Gruß

niknuk
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[1.2] UVau antwortet auf mediamike
24.05.2007 13:11
Hallo Mediamike,
ich lese die Verträge durch, die ich unterschreibe. Du aber anscheinend nicht die Beiträge auf die du antwortest. Ich habe nirgendwo die Laufzeit erwähnt. Mein Vertrag hatte eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Auch wenn dieser Vertrag 24 Monate Laufzeit hätte, wäre er nach „AGB für DSL Anschluß“ am 28.05.2007 in einen Vertrag auf unbestimmte Zeit übergegegangen.
Ich möchte eigentlich nur wissen welche der beiden AGB für mich gilt, bzw. wo in dem Vertrag ich dieses nachschauen kann? Ich finde nur einen Hinweis auf der Seite mit einem Link zu http://vertrag.1und1.de. Hier sind aber wieder beide AGB angegeben. Diese haben bei der Kündigung mittlerweile den gleichen Wortlaut. Das interessiert mich aber nicht, da ich nie einer AGB-Änderung zugestimmt habe und auch nie eine Tarifänderung vorgenommen habe.
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[1.2.1] niknuk antwortet auf UVau
24.05.2007 13:31
Benutzer UVau schrieb:

Ich möchte eigentlich nur wissen welche der beiden AGB für mich gilt, bzw. wo in dem Vertrag ich dieses nachschauen kann?

Wenn du nicht irgendwann während der Vertragslaufzeit einer AGB-Änderung zugestimmt hast, gelten für dich nach wie vor die alten AGB. Eine solche Zustimmung verlangt(e) 1&1 üblicherweise bei Tarifwechseln, d. h. wenn du irgendwann mal den Tarif gewechselt hast, ist es sehr wahrscheinlich, dass du den neuen AGB zustimmen musstest. Bestandskunden ohne Tarifwechsel hat 1&1 (so behaupten sie jedenfalls) eine Mitteilung über die AGB-Änderung per E-Mail zugeschickt, wobei das Ausbleiben eines Widerspruchs innerhalb einer Frist von 4 Wochen als Zustimmung gewertet wurde. Hier gibt es gleich 2 Problempunkte: einmal berichten viele 1&1-Kunden übereinstimmend, nie eine solche Änderungsmitteilung erhalten zu haben (auch ich habe seinerzeit, als ich noch 1&1-Kunde war, keine erhalten, und ich archiviere alle Mails von 1&1, sogar die Werbung). Und zum anderen ist fraglich, ob man Schweigen tatsächlich im rechtlichen Sinn als Zustimmung werten kann. Ich gehe daher davon aus, dass du recht hast, wenn du dich auf die alten AGB berufst. Praktisch sieht es aber so aus, dass du damit bei 1&1 auf Granit beißst und 1&1 vermutlich nur mit anwaltlicher Hilfe von deiner Sichtweise überzeugen kannst.

Gruß

niknuk
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[1.2.1.1] wasserbueffel antwortet auf niknuk
24.05.2007 15:06
Per Einschreiben Kündigen nach alten AGB,nicht online!!
Gleichzeitig Einzugsermächtigung entziehen.
Alles schön aufbewahren.
Auf Antwort warten lautet natürlich "Ihr Vertrag wird 2008 beendet",
nicht wie gewünscht 2007.
Die Schreiben Ihrer Anwälte(Schneiderlein + Co.)
einfach ignorieren.
Nach ca 10-15 Drohbriefen ist denn Ruhe.
Da wird sogar Ratenzahlung angeboten,und die Summe halbiert,
in der Hoffnung etwas zu bekommen!!!
Meine Kündigung war Nov. 2005 bekam noch bis Nov 2006
Post von deren Anwälte.
Die werden niemals wegen so etwas vor Gerichte ziehen.
Also keine Angst.
Gruss Walter

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[1.2.2] mediamike antwortet auf UVau
24.05.2007 16:14
Benutzer UVau schrieb:
Hallo Mediamike, ich lese die Verträge durch, die ich unterschreibe. Du aber anscheinend nicht die Beiträge auf die du antwortest. Ich habe nirgendwo die Laufzeit erwähnt. Mein Vertrag hatte eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Auch wenn dieser Vertrag 24 Monate Laufzeit hätte, wäre er nach „AGB für DSL Anschluß“ am 28.05.2007 in einen Vertrag auf unbestimmte Zeit übergegegangen. Ich möchte eigentlich nur wissen welche der beiden AGB für mich gilt, bzw. wo in dem Vertrag ich dieses nachschauen kann? Ich finde nur einen Hinweis auf der Seite mit einem Link zu http://vertrag.1und1.de. Hier sind aber wieder beide AGB angegeben. Diese haben bei der Kündigung mittlerweile den gleichen Wortlaut. Das interessiert mich aber nicht, da ich nie einer AGB-Änderung zugestimmt habe und auch nie eine Tarifänderung vorgenommen habe.
Mit den 12 Monaten stimmt, ändert aber doch nichts an der Tatsache, dass Du einen Vertrag mit MVLZ hast und die sich somit um weitere 12 Monate verlängern, solange Du keinen Tarifwechsel gemacht hast. Es zählen beide AGB.

Zu den AGB. Früher splittet sich Dein Internetzugang in T-DSL und den Internettarif. Später gab es dann 1und1 DSL, ist das selbe wie T-DSL und Du musstest Dir einen Zugangstarif auswählen. Die AGB Internetzugang bezieht sich auf Deinen Tarif, Deutschland Flat oder City Flat, der andere nur auf den 1und1 DSL Anschluss.

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[1.2.2.1] UVau antwortet auf mediamike
24.05.2007 16:45
Benutzer mediamike schrieb:
Zu den AGB. Früher splittet sich Dein Internetzugang in T-DSL und den Internettarif. Später gab es dann 1und1 DSL, ist das selbe wie T-DSL und Du musstest Dir einen Zugangstarif auswählen. Die AGB Internetzugang bezieht sich auf Deinen Tarif, Deutschland Flat oder City Flat, der andere nur auf den 1und1 DSL Anschluss.


Hallo Mediamike,
ist also die "AGB 1&1 Internetanschluß" und nicht "AGB 1&1 DSL Anschluß" für mich bindend? Dann hast du recht und ich muß in den sauren Apfel beißen und bis 2008 bleiben.
Lt 1&1 kann ich die Flatrate und den DSL-Anschluß auch nicht getrennt kündigen. Obwohl es lt AGB´s ja zwei verschiedene Kündigungsfristen gibt.

Heißt also "1&1 DSL Deutschland Flat" automatisch es gelten die "AGB 1&1 Internetanschluß"? Ich habe auch gleichzeitig die "AGB für DSL Anschluß" erhalten.
Aber wo auf dem Vertrag finde ich einen Hinweis welche dieser beiden AGB die richtige ist?

Gruß
UVau
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[1.2.2.1.1] mediamike antwortet auf UVau
24.05.2007 18:36
Benutzer UVau schrieb:
Benutzer mediamike schrieb:
Zu den AGB. Früher splittet sich Dein Internetzugang in T-DSL
und den Internettarif. Später gab es dann 1und1 DSL, ist das selbe wie T-DSL und Du musstest Dir einen Zugangstarif auswählen. Die AGB Internetzugang bezieht sich auf Deinen Tarif, Deutschland Flat oder City Flat, der andere nur auf den
1und1 DSL Anschluss.


Hallo Mediamike, ist also die "AGB 1&1 Internetanschluß" und nicht "AGB 1&1 DSL Anschluß" für mich bindend? Dann hast du recht und ich muß in den sauren Apfel beißen und bis 2008 bleiben. Lt 1&1 kann ich die Flatrate und den DSL-Anschluß auch nicht getrennt kündigen. Obwohl es lt AGB´s ja zwei verschiedene Kündigungsfristen gibt.

Heißt also "1&1 DSL Deutschland Flat" automatisch es gelten die "AGB 1&1 Internetanschluß"? Ich habe auch gleichzeitig die "AGB für DSL Anschluß" erhalten.
Aber wo auf dem Vertrag finde ich einen Hinweis welche dieser beiden AGB die richtige ist?

Gruß
UVau

Für Dich ist die Deutschland Flat entscheidend. Die musst Du bis zum Vertragsende zahlen. Meldest Du Dein Telefon ab, oder Du ziehst um, dann fällt der 1und1 DSL Anschluss weg und es bleibt nur noch die D-Flat zu zahlen. Wenn Du aber einen anderen Provider nehmen willst, wird das nicht gehen, da der auf 1und1 DSL aufschalten muss. Das wird 1und1 nicht machen. Da bleibt Dir leider nur bis 2008 zu bleiben.

Ich rate Dir aber jetzt schon zu kündigen, damit Du das nicht später wieder vergisst. Eine Kündigung kannst Du noch bis 14 Tage vor Ablauf zurücknehmen, falls Du doch bei 1und1 bleiben willst. Aber Vorsicht. Du wirst dann vielleicht einen Anruf von der Hotline bekommen, die Dir dann ein besseres Angebot machen. Du musst selber entscheiden, bekommst aber dann 24 Monate MVLZ.
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[1.2.2.1.1.1] UVau antwortet auf mediamike
24.05.2007 19:49

2x geändert, zuletzt am 24.05.2007 19:54
Benutzer mediamike schrieb:

Ich rate Dir aber jetzt schon zu kündigen, damit Du das nicht
später wieder vergisst.

Hallo mediamike
interpretierst du die Beiträge hier wie es dir passt? Habe ich irgendwo erwähnt ich hätte vergessen zu kündigen? Vielleicht hätte ich mir vorher überlegen sollen bei 1&1 mal wegen 2DSL anzufragen, aber vergessen habe ich es nicht.

So und nun wieder zurück zum Thema:
Ich habe mir nochmal meine kompletten Unterlagen rausgesucht. Unter anderem auch meine "1&1 DSL-Bestellung Zusammenfassung" Hier sind der DSL-Anschluß und die Deutschland-Flat getrennt aufgeführt. Unten im Kleingedruckten konnte ich entziffern: "Der Vertrag ... kommt unter Einbeziehung der "AGB für 1&1 Internet-Zugänge" und der "AGB für 1&1 DSL-Anschlüsse" ... zustande.
Das bedeutet für mich, wenn ich schon meinen Internetanschluß nicht kündigen kann, kann ich mindestens (lt AGB) den DSL-Anschluß kündigen.
Dies würde mich zwar bis Mai 2008 ca 10,- Eur im Monat extra kosten, wenn ich aber z.B. zu EWE-Tel wechsel spare pro Monat ca 8 Euro.
1&1 behauptet das ganze Paket ist ein Vertrag (Wo ich wieder bei der Frage bin: Warum bekomme ich zwei verschiedene AGB?)

Wenn o.g. Punkte zutreffen kommt ein weiterer Aspekt hinzu:
In den "AGB für Internet-Anchlüsse" ist nicht ausdrücklich darauf hingewiesen, daß ich für den Internetanschluß einen 1&1 DSL-Anschluß und einen Telefonanschluß bei der Telekom haben muß. Wie gewährleistet 1&1 mir die weitere Nutzung meiner Flat?

Gruß
UVau

PS: ich werde nächste Woche mal zu Verbraucherzentrale gehen
und mich dort schlau machen. Kostet mich zwar auch 6 Eur evtl auch 18. Aber die sind es mittlerweile wert. Werde dann hier
mal posten, was die gesagt haben.
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[1.2.2.1.1.1.1] iggel antwortet auf UVau
31.05.2007 05:47
Sicherlich ist dein Einkommen nicht so hoch ,deshalb Frage beim Verbraucherschutz nach Gerichtskostenhilfe und ob eine Anklage erfolg bringen kann.