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Mehrwertsteuer


02.12.2006 07:55 - Gestartet von Gerko
Habe ich gestern per E-Mail bekommen:

Zum 1. Januar 2007 erhöht sich die Mehrwertsteuer von 16 % auf 19 %. Diese Erhöhung geben viele Unternehmen an Ihre Kunden weiter und die Preise für viele Produkte steigen. Dieses gilt aber nicht für Ihren 1&1 DSL-Tarif!

Ihr Vorteil:

1&1 übernimmt für Sie den Differenzbetrag der erhöhten Mehrwertsteuer. So zahlen Sie auch im neuen Jahr für Ihren DSL-Tarif keinen Cent mehr und für Sie ändert sich gar nichts!

Weiterhin viel Spaß mit 1&1 DSL wünscht Ihnen


Ihre 1&1 Internet AG
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[1] Olga< antwortet auf Gerko
02.12.2006 10:41
Der Passus unter 6.3. mit der Weitergabe der MwSt steht erst seit ein paar Monaten in den AGB drin.
Jeder, der einen alten Tarif hat, sollte erst mal seine bei Vertragsschluss zugesandten AGB überprüfen. In diesen steht nämlich nichts von MwSt-Erhöhung, sondern von "Festpreis".
Und das heisst, daß wenn 1&1 diesen Preis wegen der Weitergabe der Mehrwertsteuererhöhung einfach anhebt, der Kunde ein Sonderkündigungsrecht hat.
Der Versuch, den Kunden in eine neue Vertragslaufzeit von 24 Monaten reinzudrängen ist eine Unverschämtheit.
Angesichts der massiven technischen Probleme, sowie der damit verbundenen Nichterreichbarkeit des Supports, die bei 1&1 3DSL Kunden derzeit auftreten bzw. bei allen (wie diese Woche keine Internettelefonie), sollte man sich gut überlegen, ob man sich für weitere 24 Monate an diesen Anbieter binden möchte.
Preislich nimmt es sich nämlich für Bestandskunden mit Analoganschluss nur wenig, für ISDN-Kunden nichts, wenn man das Call&Surf Comfort Paket bei T-Com bestellt. Ab 6.12.06 bietet T-Com das mit DSL6000 an, was ohnehin für viele das Maximum ist.
Hotline kostenlos und um einiges besser erreichbar als die von 1&1, Supportzeiten deutlich kürzer.
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[1.1] mediamike antwortet auf Olga<
04.12.2006 13:21
Benutzer Olga< schrieb:
Der Passus unter 6.3. mit der Weitergabe der MwSt steht erst seit ein paar Monaten in den AGB drin.
Jeder, der einen alten Tarif hat, sollte erst mal seine bei Vertragsschluss zugesandten AGB überprüfen. In diesen steht nämlich nichts von MwSt-Erhöhung, sondern von "Festpreis". Und das heisst, daß wenn 1&1 diesen Preis wegen der Weitergabe der Mehrwertsteuererhöhung einfach anhebt, der Kunde ein Sonderkündigungsrecht hat.

Falsch. Die Erhöhung der Mwst ist keine Preiserhöhung im Leistungsverzeichnis. 1und1 kann, wenn sie wollen die Mwst an den Kunden weitergeben. Nur für Verträge, die 6 Monate vor Ablauf des Jahres geschlossen wurden, da muss die Mwst Erhöhung mit kalkuliert sein. Es besteht kein Sonderkündigungsrecht. Alle anderen Verträge, ausser 3DSL sind von der Mwst Erhöhung betroffen. 1und1 will damit die betroffenen Kunden zum Abschluss eines 3DSL Vertrages "überzeugen".

Der Versuch, den Kunden in eine neue Vertragslaufzeit von 24 Monaten reinzudrängen ist eine Unverschämtheit.

Ist zwar nicht die feine Art nur 3DSL Verträge von dr Mwst Erhöhung auszunehmen, aber von Drängen kann keine Rede sein.

Angesichts der massiven technischen Probleme, sowie der damit verbundenen Nichterreichbarkeit des Supports, die bei 1&1 3DSL Kunden derzeit auftreten bzw. bei allen (wie diese Woche keine Internettelefonie), sollte man sich gut überlegen, ob man sich für weitere 24 Monate an diesen Anbieter binden möchte.

Stimmt, es gab arge Probleme letzte Woche. Aber die Nichterreichbarkeit hat nichts mit den tech. Problemen zu tun. das ist von 1und1 so gewollt. Ein Großteil der Kunden lässt man ins Leere laufen und den Hartnäckigen schickt man ein Inkasso Büro auf den Hals. Das ist aber seit einigen Jahren schon so.

Preislich nimmt es sich nämlich für Bestandskunden mit Analoganschluss nur wenig, für ISDN-Kunden nichts, wenn man das Call&Surf Comfort Paket bei T-Com bestellt. Ab 6.12.06 bietet T-Com das mit DSL6000 an, was ohnehin für viele das Maximum ist.
Hotline kostenlos und um einiges besser erreichbar als die von 1&1, Supportzeiten deutlich kürzer.

Das stimmt. Den Support finde ich bei der T-Com auch besser, obwohl noch verbesserungsfähig.
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[1.1.1] Olga< antwortet auf mediamike
04.12.2006 14:53
Benutzer mediamike schrieb:

Falsch. Die Erhöhung der Mwst ist keine Preiserhöhung im Leistungsverzeichnis. 1und1 kann, wenn sie wollen die Mwst an den Kunden weitergeben. Nur für Verträge, die 6 Monate vor Ablauf des Jahres geschlossen wurden, da muss die Mwst Erhöhung mit kalkuliert sein. Es besteht kein Sonderkündigungsrecht. Alle anderen Verträge, ausser 3DSL sind von der Mwst Erhöhung betroffen. 1und1 will damit die betroffenen Kunden zum Abschluss eines 3DSL Vertrages "überzeugen".

Da bin ich mir nicht sicher, denn immerhin steht in den AGB etwas von Festpreisen. Würden dort Bruttopreise stehen, wäre das evtl. was anderes. Ein Festpreis beinhaltet die MwSt. egal wieviel % das sind.

Das stimmt. Den Support finde ich bei der T-Com auch besser, obwohl noch verbesserungsfähig.

Seit der neue Besen kehrt, ist es noch nicht super geworden, aber man erreicht deutlich besser jemanden bei T-Com.
Bei 1&1 wird es immer schlimmer.
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[1.1.1.1] Wolli-j antwortet auf Olga<
05.12.2006 11:15
Falsch. Die Erhöhung der Mwst ist keine Preiserhöhung im Leistungsverzeichnis.
Hmm. Im Leistungsverzeichnis vielleicht nicht, aber es ist eine Preiserhöhung, oder?

Es besteht kein Sonderkündigungsrecht.
1&1 hat zwar in den AGB, Abs. 6.3, den Passus "... ist berechtigt, im Falle einer Änderung des [...] Umsatzsteuersatzes die Entgelte [...] anzupassen." Das entspricht in etwa dem Hinweis in Abs. 6.1 "... ist berechtigt, die Entgelte maximal einmal im Quartal zu erhöhen. Die Preiserhöhung bedarf der Zustimmung des Kunden."

Es steht in Abs. 6.3 nichts über eine Zustimmungspflicht, die bekanntlich für "normale" Preiserhöhungen gesetzlich verankert ist. Da ich interessiert bin, meinen Vertrag (der nur noch läuft, ohne dass ich ihn nutzen kann) schnellstmöglich loszuwerden, ist für mich die wichtigste Frage:

Ist eine MWSt-bedingte Preiserhöhung zustimmungspflichtig = widerspruchsfähig? Kommt es dabei auf die AGB überhaupt an?

Wär' schön, wenn jemand dazu eine belastbare Aussage machen kann.

LG, Wolli
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[1.1.1.1.1] Olga< antwortet auf Wolli-j
05.12.2006 12:37
Benutzer Wolli-j schrieb:
Falsch. Die Erhöhung der Mwst ist keine Preiserhöhung im Leistungsverzeichnis.
Hmm. Im Leistungsverzeichnis vielleicht nicht, aber es ist eine Preiserhöhung, oder?

Es besteht kein Sonderkündigungsrecht.
1&1 hat zwar in den AGB, Abs. 6.3, den Passus "... ist berechtigt, im Falle einer Änderung des [...]
Umsatzsteuersatzes die Entgelte [...] anzupassen." Das entspricht in etwa dem Hinweis in Abs. 6.1 "... ist berechtigt, die Entgelte maximal einmal im Quartal zu erhöhen. Die Preiserhöhung bedarf der Zustimmung des Kunden."

Es steht in Abs. 6.3 nichts über eine Zustimmungspflicht, die bekanntlich für "normale" Preiserhöhungen gesetzlich verankert ist. Da ich interessiert bin, meinen Vertrag (der nur noch läuft, ohne dass ich ihn nutzen kann) schnellstmöglich loszuwerden, ist für mich die wichtigste Frage:

Ist eine MWSt-bedingte Preiserhöhung zustimmungspflichtig = widerspruchsfähig? Kommt es dabei auf die AGB überhaupt an?

Wär' schön, wenn jemand dazu eine belastbare Aussage machen kann.

LG, Wolli

Hi Wolli,
die AGB, die du aktuell bei 1&1 findest, gelten vermutlich für deinen Vertrag gar nicht.
Der Zusatz wegen der Mehrwertsteuererhöhung steht erst seit August oder September in den AGB drin. Es gelten grundsätzlich die AGB bei Vertragsschluss, und dann die bei evtl. Tarifänderungen.
1&1 glaubt zwar dem Kunden stets einzureden, dies und jenes stünde in den AGB, aber dabei meinen sie stets die aktuellen.
In den alten AGB steht Festpreis. Wird der teurer besteht ein Sonderkündigungsrecht.
Als 1&1 Kunde empfiehlt sich stets vorher der Abschluss einer Rechtschutzversicherung.
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[1.1.1.1.1.1] Gerko antwortet auf Olga<
05.12.2006 13:04
Benutzer Olga< schrieb:
Benutzer Wolli-j schrieb:
Falsch. Die Erhöhung der Mwst ist keine Preiserhöhung im Leistungsverzeichnis.
Hmm. Im Leistungsverzeichnis vielleicht nicht, aber es ist eine
Preiserhöhung, oder?

Es besteht kein Sonderkündigungsrecht.
1&1 hat zwar in den AGB, Abs. 6.3, den Passus "... ist berechtigt, im Falle einer Änderung des [...] Umsatzsteuersatzes die Entgelte [...] anzupassen." Das entspricht in etwa dem Hinweis in Abs. 6.1 "... ist
berechtigt, die Entgelte maximal einmal im Quartal zu erhöhen. Die Preiserhöhung bedarf der Zustimmung des Kunden."

Es steht in Abs. 6.3 nichts über eine Zustimmungspflicht, die bekanntlich für "normale" Preiserhöhungen gesetzlich verankert ist. Da ich interessiert bin, meinen Vertrag (der nur noch läuft, ohne dass ich ihn nutzen kann) schnellstmöglich loszuwerden, ist für mich die wichtigste Frage:

Ist eine MWSt-bedingte Preiserhöhung zustimmungspflichtig = widerspruchsfähig? Kommt es dabei auf die AGB überhaupt an?

Wär' schön, wenn jemand dazu eine belastbare Aussage machen kann.

LG, Wolli

Hi Wolli,
die AGB, die du aktuell bei 1&1 findest, gelten vermutlich für deinen Vertrag gar nicht.
Der Zusatz wegen der Mehrwertsteuererhöhung steht erst seit August oder September in den AGB drin. Es gelten grundsätzlich die AGB bei Vertragsschluss, und dann die bei evtl.
Tarifänderungen.
1&1 glaubt zwar dem Kunden stets einzureden, dies und jenes stünde in den AGB, aber dabei meinen sie stets die aktuellen. In den alten AGB steht Festpreis. Wird der teurer besteht ein Sonderkündigungsrecht.
Als 1&1 Kunde empfiehlt sich stets vorher der Abschluss einer Rechtschutzversicherung.

Die braucht man auch ohne 1&1. Wer wissen will, welche Rechtsschutzversicherungen gut sind und welche nicht (hier gibt es große Unterschiede, Preisvergleiche sind Vergleich von Äpfel mit Birnen), der kann mich gerne unter www.gerhardkoch.de kontkatieren.
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[1.1.1.1.1.1.1] niknuk antwortet auf Gerko
05.12.2006 13:20
Benutzer Gerko schrieb:

Wer wissen will, welche Rechtsschutzversicherungen gut sind und welche nicht (Eigenwerbung geschnippt)

Oje. Du hast's wohl nötig...

Gruß

niknuk
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[1.1.1.1.1.1.1.1] Gerko antwortet auf niknuk
05.12.2006 13:38
Benutzer niknuk schrieb:
Benutzer Gerko schrieb:

Wer wissen will, welche Rechtsschutzversicherungen gut sind und welche nicht (Eigenwerbung geschnippt)

Oje. Du hast's wohl nötig...

Gruß

niknuk

Nein, habe ich nicht. Aber ich bin regelmäßiger Forumsteilnehmer und gebe gerne Tipps. Wenn Du Dich bei dem Thema auskennst, darfst Du gerne was dazu berichten! Kennst Du in der Rechtsschutzversicherung den Unterschied zwischen Kausal- und Folgeergnistheorie? Es gibt viele Gesellschaften, die ihren Klauseln die Kausalereignistheorie stehen haben. Die besagt, um ein konkretes Bsp. zu machen: Abschluß DSL bei 1&1 am 01.11.2006, Abschluß der RS-Versicherung am 01.12.2006, danach Ärger mit 1&1. Wer jetzt seine RS-Versicherung beanspruchen will, hat Pech gehabt. Denn die Kausalereignistheorie besagt, daß die erste Ursache (01.11.2006: Abschluß DSL-Vertrag) nicht innerhalb der Vertragslaufzeit der RS-Versicherung lag. Es gibt aber gute Gesellschaften, die nach der kundenfreundlichen Folgeergnistheorie gehen.
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[1.1.1.1.1.1.1.1.1] niknuk antwortet auf Gerko
05.12.2006 13:50
Benutzer Gerko schrieb:

Nein, habe ich nicht. Aber ich bin regelmäßiger Forumsteilnehmer und gebe gerne Tipps. Wenn Du Dich bei dem Thema auskennst, darfst Du gerne was dazu berichten! Kennst Du in der Rechtsschutzversicherung den Unterschied zwischen Kausal- und Folgeergnistheorie?

Nö, den kannte ich bisher noch nicht. Aber wenn ich darüber etwas wissen will, dann setze ich mich selber hin und studiere Versicherungsbedingungen. Ich weiß, dass das mühsam ist, aber wenigstens gibt es dann niemanden, der mich u. U. nur provisionshalber in einen bestimmten Vertrag drängen will. Die meisten Verträge, ob Internet oder Versicherungen, habe ich bisher in Eigeninitiative abgeschlossen und bin sehr gut damit gefahren. Insbesondere war ich möglicherweise nicht zuletzt deshalb noch nie in der Situation, eine Rechtsschutzversicherung zu brauchen ;-) (habe nur Verkehrsrechtsschutz).

Wenn ich denn wirklich mal einen Vertreter bemüht habe, dann bin ich an den herangetreten und nicht umgekehrt, denn das hat für mich immer ein Gschmäckle. Davon abgesehen hat ungefragte Werbung m. E. in diesem Forum nichts zu suchen, schon gar nicht branchenfremde.

Gruß

niknuk
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[1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] Gerko antwortet auf niknuk
05.12.2006 18:27
Benutzer niknuk schrieb:
Benutzer Gerko schrieb:

Nein, habe ich nicht. Aber ich bin regelmäßiger Forumsteilnehmer und gebe gerne Tipps. Wenn Du Dich bei dem Thema auskennst, darfst Du gerne was dazu berichten!
Kennst Du in der Rechtsschutzversicherung den Unterschied zwischen Kausal- und Folgeergnistheorie?

Nö, den kannte ich bisher noch nicht. Aber wenn ich darüber etwas wissen will, dann setze ich mich selber hin und studiere Versicherungsbedingungen. Ich weiß, dass das mühsam ist, aber wenigstens gibt es dann niemanden, der mich u. U. nur provisionshalber in einen bestimmten Vertrag drängen will. Die meisten Verträge, ob Internet oder Versicherungen, habe ich bisher in Eigeninitiative abgeschlossen und bin sehr gut damit gefahren. Insbesondere war ich möglicherweise nicht zuletzt deshalb noch nie in der Situation, eine Rechtsschutzversicherung zu brauchen ;-) (habe nur Verkehrsrechtsschutz).

Wenn ich denn wirklich mal einen Vertreter bemüht habe, dann bin ich an den herangetreten und nicht umgekehrt, denn das hat für mich immer ein Gschmäckle. Davon abgesehen hat ungefragte Werbung m. E. in diesem Forum nichts zu suchen, schon gar nicht branchenfremde.

Gruß

Du findest die Unterschiede in den Bedingungen nur mühsam, aber wenn Du so viel Zeit hast, dann ist das ok. Hast Du diesen genannten Punkt in Deiner Verkehrs-RS berücksichtigt?

Ich bin übrigens kein Vertreter, sondern Makler.

niknuk
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[1.1.2] mike3k antwortet auf mediamike
05.12.2006 18:47
Benutzer mediamike schrieb:
Der Versuch, den Kunden in eine neue Vertragslaufzeit von 24 Monaten reinzudrängen ist eine Unverschämtheit.

Ist zwar nicht die feine Art nur 3DSL Verträge von dr Mwst Erhöhung auszunehmen, aber von Drängen kann keine Rede sein.
Wo steht das was von Verlängerung des Vertrages? Es ist doch nur ne Info, dass sie die Erhöhung der MwSt. nicht weitergeben, mehr nicht..
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[1.1.2.1] D-Box1 antwortet auf mike3k
08.12.2006 08:54
Ja Leute, das Angebot habe ich auch bekommen und es steht klip und klar drin, dass man dann wieder für 24 Monaten dran hängt, aber da ist natürlich keine Telefon-Flatrate zu o,oo sondern für zwei Jahre zu 9,99 Euro mit bei ! ! !
Zitat:
"Unabhängig von der jetzigen Restlaufzeit Ihres Vertrages gilt Ihre neue Vertragslaufzeit von 24 Monaten ab Annahme dieses Angebotes."
Zitat Ende.
Die schrieben außerdem noch:
Zitat:
"Wie wir Ihnen bereits mitgeteilt haben, erhöht sich der Bruttopreis Ihres 1&1 DSL-Tarifes aufgrund der Mehrwertsteuererhöhung zum 1. Januar 2007. "
Zitat Ende.
Hat das seine Richtigkeit?
Die müssen doch den Nettobetrag gleich halten und dann anstatt 16, 19 % Mw.St. draufpacken.
Dadurch ändert sich natürlich auch der gesammt Bruttobetrag, aber mal sehen was die so mit der ersten Rechnung für Jan. 2007 machen.
Auf jeden Fall kann ich nur raten auf keinen Fall für 24 Monate neu abzuschließen, weil man dann wieder 24 Monate lang die 9,99 für das Telefon zahlen muß.
Dann zahle lieber die 0,91 Cent Mw.St. monatlich mehr, als ein Jahr lang monatlich 9,99 (neuer Preis 10,25 Euro) mehr.
Ich habe jetzt noch ein Jahr und werde kündigen und nicht neu anschließen, danach kann man sich auf dem Markt wieder neu orientieren und billiger abschließen.
Gruß
D-Box 1