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Änderungen an den AGBs


10.12.2005 20:35 - Gestartet von mhock
Hallo zusammen,

ich bin seit 5 Jahren Kunde bei 1und1.

Im Juli 2004 wechselte ich in der Tarif "DSL Plus Power" mit 10GB Traffic.
Damals stand in der AGB (und auf der Vertragshomepage
https://login.1und1.de) eine Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Monatsende.

Ich möchte nun kündigen und sehe auf der Vertragshomepage "Vertragsende
18.07.2006", d.h. 1und1 hat mich einfach auf die neuen AGBs umgestellt, ohne mich darauf hinzuweisen.

Ich bin der Meinung, dass diese AGB für mich nicht bindend ist, denn als ich den Vertrag abschloss galten andere AGBs.

1und1 behauptet nun, sie hätten mich auf die neuen ABGs hingewiesen. Ich kann mich daran nicht erinnern. Auch habe ich alle Mails von 1und1 noch gespeichert, aber es war keine dabei, die auf Änderungen in den ABGs hinweist.

Weiss jemand, in welcher Form 1und1 die Kunden auf neue ABGs hinweist?


Gruss,
Manni
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[1] Frank66 antwortet auf mhock
10.12.2005 21:18
Ich kann Dich verstehen, mich hat 1und 1 auch nicht auf die Änderungen der AGB hingewiesen, daraufhin habe ich fristlos gekündigt.
Nach einigen hin und her haben sie dann meine Kündigung angenommen.
Du musst nur hart bleiben.
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[1.1] mhock antwortet auf Frank66
13.12.2005 07:28
Danke für den Tip.
Ich habe nun eine E-Mail bekommen, dass ich den Vertrag bei einer bestimmten Fax-Numer kündigen kann.
Insgesat habe ich ca. 8 E-Mails an 1und1 wegen dem Thema gesendet, und es kam immer wieder dieselbe Standard-Mail zurück, in der auf die aktuellen AGBs hingewiesen wird.
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[1.1.1] accolon antwortet auf mhock
13.12.2005 20:09
Benutzer mhock schrieb:
Ich habe nun eine E-Mail bekommen, dass ich den Vertrag bei einer bestimmten Fax-Numer kündigen kann.

Du Glücklicher, wenn das tatsächlich klappt...

Ich habe bereits im August den AGB-Änderungen widersprochen (u.a. wegen der Negativliste und der verlängerten Kündigungsfrist) und eine Frist von 14 Tagen gesetzt. 1&1 sollte den Vertrag zu den alten Konditionen fortführen, andernfalls würde ich fristlos kündigen. Obwohl ich sogar noch kurz vor Fristablauf extra angerufen habe (Antwort: "Ja, ist in Arbeit."), kam von 1&1 überhaupt keine Reaktion.

Also habe ich eine fristlose Kündigung aufgesetzt, die Einzugsermächtigung widerrufen, den bis dahin angefallenen unstrittigen Betrag gezahlt und keine 1&1-Leistungen mehr genutzt.

1&1 bestätigte daraufhin die Kündigung zum Ende der Mindestvertragslaufzeit (wie sie es wohl bei allen machen), zu meinem Widerspruch hat nie jemand ein Wort verloren. Am Telefon sagte man mir, vorzeitige Kündigungen würde 1&1 grundsätzlich nicht akzeptieren, AGB-Änderungen hin oder her. Also habe ich auch hier widersprochen und auf einer sofortigen Auflösung des Vertrags bestanden. Keine Reaktion.

1&1 hat in der folgenden Zeit Briefrechnungen verschickt, die ich selbstverständlich nicht gezahlt habe. Daraufhin folgte eine Mahnung per eMail (!), der ich erneut unter Schilderung des kompletten Sachverhalts widersprochen habe. Keine Reaktion.

Mittlerweile bekomme ich regelmäßig Schreiben von einem Inkassobüro, das die Summe gerne eintreiben möchte. Die Summe selbst schwankt dabei stark. Erst wurden Gebühren für Rücklastschriften (nie vorgekommen) und Mahnspesen von 1&1 (für eine einzige Mahnung als PDF per eMail...) verlangt; dann stieg die Summe an, da es sich um eine wiederholte Zahlungsaufforderung handelt; mittlerweile ist die Summe wieder knappe 40,- Euro kleiner, da 1&1 mir "aus Kostengründen" entgegenkommen will.

Ich habe Nachweise für den Zugang sämtlicher meiner Schreiben, ich habe den ganzen Werdegang protokolliert, ich habe durch einen Anwalt erfahren, dass ich im Recht bin. Zahlen werde ich nichts.
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[1.1.1.1] mhock antwortet auf accolon
13.12.2005 21:37
Hallo,
das ist die Mail, die ich heute als Kündigungsbestägigung erhalten habe:

Sehr geehrte(r) Herr,

mit Bedauern haben wir Ihre Kündigung Ihres Vertrages mit der Kundennummer zur Kenntnis genommen. Ihre Kündigung wird nach unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum xx.xx.2006 aktiviert.

Die bis zum Kündigungstermin fällig werdenden Nutzungsentgelte
(Abschlussrechnung) werden nach erfolgter Kündigung Ihrem Konto belastet.

Wenn Sie eine Domain eingerichtet haben und diese an einen anderen Provider übernehmen wollen, werden wir ab sofort einem KK-Antrag
Ihres neuen Providers stattgeben.
Dieser muss uns spätestens 5 Arbeitstage vor dem Kündigungswirkdatum vorliegen. Andernfalls wird die Domain (bzw. die Domains)
zum Kündigungswirkdatum an die NIC (Vergabestelle) zurückgegeben.

Ihre Domain wird am xx.xx.2006 an das zuständige NIC zurück gegeben.

Achtung: Wenn Sie die Löschung Ihrer Domain zu diesem Zeitpunkt wünschen, veranlassen wir dies gerne für Sie. Hierzu ist es notwendig, dass Sie uns eine schriftliche Kündigung mit dem Stichwort „Close/Löschung“ zusenden.

Anderenfalls wird zum oben genannten Termin der Domaininhaber automatisch als Rechnungsempfänger eingetragen und erhält von der Vergabestelle eine Rechnung. Ab diesem Zeitpunkt ist die endgültige Löschung einer Domain ausschließlich über die Vergabestelle möglich.


Wichtig: Ihre Kündigung hat zur Folge, dass Sie sich für drei Monate ab
Wirksamkeit der Kündigung nicht mehr bei Unternehmen der United Internet
Gruppe für einen DSL-Tarif anmelden können. Entsprechende Aufträge, z.B.
für einen GMX DSL-Tarif oder einen DSL-Tarif bei
Schlund&Partner, werden entsprechend storniert.

Haben Sie Fragen zu unserer Kündigungsbestätigung, stehen wir Ihnen
gerne telefonisch unter der Rufnummer 0900 1000 415
(99 ct/Min. aus dem dt. Festnetz) zur Verfügung.
Selbstverständlich können Sie uns auch per E-Mail erreichen.

Wählen Sie sich dazu in Ihrem persönlichen Konfigurationsmenü
unter https://login.1und1.de mittels Ihrer Benutzerdaten ein.
In der linken Menüleiste können Sie unter dem Punkt
'Hilfe & Kontakt' eine Anfrage an unsere Serviceabteilung richten.

Mit freundlichen Grüßen
Vertragskundenservice
1&1 Internet AG

PS: Bitte beachten Sie, dass eine Stornierung Ihrer Kündigung mindestens
14 Werktage vor dem Wirkdatum der Kündigung vorliegen muss. Eine Stornierung der Kündigung nach dieser Frist ist i.d.R. nicht mehr möglich.
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[1.1.1.1.1] accolon antwortet auf mhock
14.12.2005 09:48
Benutzer mhock schrieb:

Ihre Kündigung wird nach unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum xx.xx.2006 aktiviert.

"Nach unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen", das sind in den mir bekannten Fällen jeweils die aktuellsten und nicht die ursprünglich gültigen.

Lass mich raten, das Datum ist das Ende der Mindestvertragslaufzeit?
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[1.1.1.1.1.1] mhock antwortet auf accolon
14.12.2005 19:41
Nein es sind 2 Monate zum Monatsende, wie in den ABG bei Vertragabschluss stand.