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1&1 Tarifwechsel


30.10.2003 19:42 - Gestartet von new_1024
Gibt es bei 1&1 die Möglichkeit von der FairFlat in den 5000MB-Tarif zu wechseln? Wenn es möglich ist, was kostet es mich?
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[1] baesserWisser antwortet auf new_1024
30.10.2003 20:03
Benutzer new_1024 schrieb:
Gibt es bei 1&1 die Möglichkeit von der FairFlat in den 5000MB-Tarif zu wechseln? Wenn es möglich ist, was kostet es mich?


www.control-center.de > Tarifwechsel...

solange Du irgendwelche Fristen einhälst kostet es Dich nichts (ich meine für die FairFlat gab/gibt's ne MindestLaufzeit?)

gruß
b.w.
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[1.1] hurius antwortet auf baesserWisser
07.11.2003 03:42
Benutzer baesserWisser schrieb:
Benutzer new_1024 schrieb:
Gibt es bei 1&1 die Möglichkeit von der FairFlat in den 5000MB-Tarif zu wechseln? Wenn es möglich ist, was kostet es mich?


www.control-center.de > Tarifwechsel...

solange Du irgendwelche Fristen einhälst kostet es Dich nichts (ich meine für die FairFlat gab/gibt's ne MindestLaufzeit?)

gruß b.w.

Hallo die gleiche Frage hab ich mir auch gerade gestellt. Ich bin gerade am Vergleich der Internet Tarife.
Besonders Interessant finde ich den Router den man bei 1und1 dazubekommt.
Für die FairFlat gibt es wie zu allen Neueinsteiger Tarifen eine Mindestvertragslaufzeit von 6 Monaten!
Bei den Zeit- und Volumen-Tarifen sind aber die ersten 3 monate Grundgebühr frei.

Ich hab die AGBs gelesen: In denen steht, dass man bei 2 Monatigen Zahlungsrückständen den Vertrag (also auch die austehende, lästige Mindestvertragslaufzeit) gekündigt bekommt.

--> Auszug 1und1 ABG:
( 7.5 Unberührt bleibt das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt für 1&1 insbesondere dann vor, wenn der Kunde
* bei Verträgen, in denen eine Mindestlaufzeit vereinbart ist oder auf bestimmte Zeit geschlossen wurden mit der Zahlung der Entgelte mit einem Betrag in Höhe von zwei monatlichen Grundentgelten in Verzug gerät,[...] )

Die austehenden Rechnungsbeträge dürfen in 75%igen Umfang bei Vertragsende dann von 1und1 verlangt werden.
Das hört sich so an als ob es sich lohnen würde mal gleich 2 Monate nicht zu zahlen um aus dem Mindestvertraglaufzeit herauszukommen.

Allerdings steht auch was von Rücklastschriftgebühren in den AGB. Diese Rücklastschriftgebühren dürfen Banken schon garnicht mehr verlangen.

( 3.5 [...]Bei Rücklastschriften berechnet 1&1 eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 9,60 pro Lastschrift. Ist in der jeweils gültigen Preisliste hierfür ein höherer Betrag genannt, berechnet 1&1 diesen Betrag. )

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[1.1.1] CHEFE antwortet auf hurius
07.11.2003 08:42
Ich hab die AGBs gelesen: In denen steht, dass man bei 2 Monatigen Zahlungsrückständen den Vertrag (also auch die austehende, lästige Mindestvertragslaufzeit) gekündigt bekommt.

Ich glaub nicht, dass das eine gute Idee ist. Am Schluß treiben die das dann wahrscheinlich mit Mahnbescheid etc. ein und Du bist noch mehr Geld los und hast noch einen negativen Schufa Eintrag.
Und das in meinen Augen zurecht, denn Verträge sollten von beiden Seiten eingehalten werden...
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[1.1.2] baesserWisser antwortet auf hurius
07.11.2003 09:53
Benutzer hurius schrieb:

Hallo die gleiche Frage hab ich mir auch gerade gestellt. Ich bin gerade am Vergleich der Internet Tarife.
Besonders Interessant finde ich den Router den man bei 1und1 dazubekommt.

den werden die über die Kundenbindung finanzieren - also u.a. mit der Mindeslaufzeit...
ich nehme mal an - ohne es zu wissen ;-) - dass du den nicht behalten werden darfst, falls du -aus welchem Grund auch immer- vorzeitig aus dem Vertrag kommst....

gruß
b.w.