Anbieterforum
Menü

1&1 - nie wieder!


10.11.2006 13:31 - Gestartet von garribaldi
So langsam habe ich wirklich genug von diesem Amateur-Verein! Ich habe schon einige DSL-Anbieter erlebt, aber 1&1 ist wirklich der Tiefpunkt.

Ich werde mich mal auf meine aktuellen "Problemchen" beschränken:
Kürzlich fiel mein Netzzugang komplett aus. Nachdem ich meine Kabelverbindungen und die FritzBox überprüft habe, also Anruf beim 0900-Kundenservice. Durch mehrere Menüs gequatscht worden, schließlich "Ich verbinde Sie mit einem Mitarbeiter." Aufatmen. Aber dann: "Zur Zeit sind alle Leitungen belegt. Bitte rufen Sie später wieder an." Das ganze ging 36 Stunden so - zu jeder Tag- und Nachtzeit.

Aber jetzt kommt das absolute Highlight: Ich bin umgezogen. Also hat meine Frau den Umzugsservice angerufen. Nach zwei Monaten (naja...) hatten wir an unserem neuen Wohnort DSL. Eigentlich - naja, bis auf zwischenzeitige Problemchen - alles wunderbar. Es stellte sich dann aber heraus, daß der 1&1-Mitarbeiter vom UMZUGsservice uns einen neuen, sprich zweiten Vertrag aufgedrückt hat. Mit Telefonflat, Sicherheitspaket, neuer Mindestvertragslaufzeit - also allem drum und dran (eine FritzBox übrigens nicht - ein Schelm, wer Böses dabei denkt). Das Problem: Wir hatten am alten Wohnort nur eine DSL-Flat und wollten auch gar nichts anderes.

Also angerufen, den ganzen Vorgang erklärt - dann noch einmal schriftlich per Fax. Einziges Ergebnis: Der alte Account wurde abgeschaltet und nicht mehr berechnet. Bleiben "nur" noch die Pakete, die wir nie bestellt haben (zu demnächst 14,98 EUR im Monat) und die mal eben um 24 Monate verlängerte Mindestvertragslaufzeit. Allein den 1&1-Mitarbeitern diesen Vorgang zu erklären, ist fast hoffnungslos, weil soviel Blödheit von einem Service, der UMZUGsservice heißt, wohl nur schwer zu verarbeiten ist.

Ich erinnere mich aber immer wieder mal: Hey, irgendwie war das doch ein Fehler von 1&1! Warum schalten die nicht einfach die Dienste ab, die ich nie bestellt habe und geben mir meine alte Mindestvertragslaufzeit wieder. Stattdessen muß ich nun ständig hinterherrennen und -telefonieren, um 1&1 so lange die gemachten Fehler zu erklären - wahrscheinlich bis es schließlich alle im Hause kapiert haben.

Ich werde jetzt meinen Vertrag kündigen. Und ich freu mich schon auf das, was dann kommt: "Ihr Vertrag läuft aber doch noch bis 2008." Grrrrrr.
Menü
[1] mediamike antwortet auf garribaldi
11.11.2006 11:24
Benutzer garribaldi schrieb:
So langsam habe ich wirklich genug von diesem Amateur-Verein! Ich habe schon einige DSL-Anbieter erlebt, aber 1&1 ist wirklich der Tiefpunkt.

Ich werde mich mal auf meine aktuellen "Problemchen" beschränken:
Kürzlich fiel mein Netzzugang komplett aus. Nachdem ich meine Kabelverbindungen und die FritzBox überprüft habe, also Anruf beim 0900-Kundenservice. Durch mehrere Menüs gequatscht worden, schließlich "Ich verbinde Sie mit einem Mitarbeiter." Aufatmen. Aber dann: "Zur Zeit sind alle Leitungen belegt. Bitte rufen Sie später wieder an." Das ganze ging 36 Stunden so - zu jeder Tag- und Nachtzeit.

Aber jetzt kommt das absolute Highlight: Ich bin umgezogen. Also hat meine Frau den Umzugsservice angerufen. Nach zwei Monaten (naja...) hatten wir an unserem neuen Wohnort DSL. Eigentlich - naja, bis auf zwischenzeitige Problemchen - alles wunderbar. Es stellte sich dann aber heraus, daß der 1&1-Mitarbeiter vom UMZUGsservice uns einen neuen, sprich zweiten Vertrag aufgedrückt hat. Mit Telefonflat, Sicherheitspaket, neuer Mindestvertragslaufzeit - also allem drum und dran (eine FritzBox übrigens nicht - ein Schelm, wer Böses dabei denkt). Das Problem: Wir hatten am alten Wohnort nur eine DSL-Flat und wollten auch gar nichts anderes.

Also angerufen, den ganzen Vorgang erklärt - dann noch einmal schriftlich per Fax. Einziges Ergebnis: Der alte Account wurde abgeschaltet und nicht mehr berechnet. Bleiben "nur" noch die Pakete, die wir nie bestellt haben (zu demnächst 14,98 EUR im Monat) und die mal eben um 24 Monate verlängerte Mindestvertragslaufzeit. Allein den 1&1-Mitarbeitern diesen Vorgang zu erklären, ist fast hoffnungslos, weil soviel Blödheit von einem Service, der UMZUGsservice heißt, wohl nur schwer zu verarbeiten ist.

Ich erinnere mich aber immer wieder mal: Hey, irgendwie war das doch ein Fehler von 1&1! Warum schalten die nicht einfach die Dienste ab, die ich nie bestellt habe und geben mir meine alte Mindestvertragslaufzeit wieder. Stattdessen muß ich nun ständig hinterherrennen und -telefonieren, um 1&1 so lange die gemachten Fehler zu erklären - wahrscheinlich bis es schließlich alle im Hause kapiert haben.

Ich werde jetzt meinen Vertrag kündigen. Und ich freu mich schon auf das, was dann kommt: "Ihr Vertrag läuft aber doch noch bis 2008." Grrrrrr.

Wo ist jetzt das Problem? Wenn Du über Telefon oder Internet den Umzug gemeldet hast. hast Du 14 Tage Kündigungsrecht nach Zugang der Vertragsrechte oder AGB. Hast Du überhaupt AGB bekommen? Hast Du irgendwas unterschrieben? Ich vermute mal nicht. Also zählt der alte und nicht der neue Vertrag.

Schick denen ein Fax mit der Bitte um Zusendung des neuen unterschriebene Vertrages, damit Du auch genau weißt, dass Du einen neuen Vertrag bestellt hast. Können Sie es nicht, ist jede weitere Form der Abbuchung ausserhalb Deines alten Vertrages Diebstahl und kann zur Anzeige gebracht werden. Ausserdem frag mal nach der neuen Einzugsermächtigung für den neuen Vertrag. Haben die ja nicht.

Setze einen entsprechenden Brief auf, schicke ihn per Fax oder auch per Einschreiben und drohe mit Anzeige. Antworten die nicht auf deinem Brief, hast Du Deine Pflicht erfüllt. Du kannst beweisen, dass Deine Forderung angekommen.

Manchmal wirkt schon ein netter Brief.
Menü
[1.1] spunk_ antwortet auf mediamike
11.11.2006 12:12
Benutzer mediamike schrieb:


bekommen? Hast Du irgendwas unterschrieben? Ich vermute mal nicht. Also zählt der alte und nicht der neue Vertrag.

ein Vertrag ist auch ohne Unterschrift gültig. ein rechtsgülter Vertrag ist nict an die Schriftform gebunden.

Wie es bei Beauftragung des Umzugsservice ausschaut bezüglich neuer Mindestlaufzeiten sollte sicher in den AGB stehen. Zumindest berauftragst du dabei einen Vertragswechsel, denn der eigentliche Vertrag bezieht sich nur auf den altern Wohnort - es wird also auf alle Fälle ein neuer Vertrag von beiden Seiten anerkannt - inkl. der dann aktuellen AGB.

Schick denen ein Fax mit der Bitte um Zusendung des neuen unterschriebene Vertrages, damit Du auch genau weißt, dass Du einen neuen Vertrag bestellt hast. Können Sie es nicht, ist

allein die Beauftragung des Umzugsservice stellt dies allerdings dar.

Setze einen entsprechenden Brief auf, schicke ihn per Fax oder auch per Einschreiben und drohe mit Anzeige. Antworten die

bringt in diesem Fall allerdings nichts.
Menü
[1.1.1] mediamike antwortet auf spunk_
11.11.2006 21:49
Benutzer spunk_ schrieb:
Benutzer mediamike schrieb:


bekommen? Hast Du irgendwas unterschrieben? Ich vermute mal nicht. Also zählt der alte und nicht der neue Vertrag.

ein Vertrag ist auch ohne Unterschrift gültig. ein rechtsgülter Vertrag ist nict an die Schriftform gebunden.

Das stimmt. Nur in diesem Fall ist nie ein neuer Vertrag geschlossen worden. Also existiert kein neuer Vertrag.

Wie es bei Beauftragung des Umzugsservice ausschaut bezüglich neuer Mindestlaufzeiten sollte sicher in den AGB stehen. Zumindest berauftragst du dabei einen Vertragswechsel, denn der eigentliche Vertrag bezieht sich nur auf den altern Wohnort - es wird also auf alle Fälle ein neuer Vertrag von beiden Seiten anerkannt - inkl. der dann aktuellen AGB.

Der Vertrag wird mit einer natürlichen Person geschlossen und ist nicht an diesem Wohnort gebunden. Steht so auch nicht in den AGB. Die einzige Voraussetzung ist ein existierender Telefonanschluss. Daher brauchst du eine gemeldete Adresse. Ein Umzug stellt keinen neuen Vertrag dar. Denn diese Klausel würde einseitig zu Lasten des Kunden gehen und ist unwirksam. Du müsstest sonst das Recht auf Kündigung haben und das hast Du nicht. Du kannst deine Zugangsdaten auch an einen anderen Anschluss verwenden oder per ISDN/analog.

Schick denen ein Fax mit der Bitte um Zusendung des neuen unterschriebene Vertrages, damit Du auch genau weißt, dass Du einen neuen Vertrag bestellt hast. Können Sie es nicht, ist

allein die Beauftragung des Umzugsservice stellt dies allerdings dar.

Nein, die Beauftragung des Umzugsservice stellt keinen neuen Vertrag dar. Wie kommst Du darauf? Dann hättest Du auch einen neuen Handyvertrag, Telefonvertrag oder neue Versicherungsverträge usw. Ein Umzug stellt keinen neuen Vertrag dar. Wird bei 1und1 so auch nicht praktiziert, obwohl bei denen die eine Hand schon mal nicht weiss was die andere macht.

Setze einen entsprechenden Brief auf, schicke ihn per Fax oder auch per Einschreiben und drohe mit Anzeige. Antworten die

bringt in diesem Fall allerdings nichts.

Ich denke schon. Denn hier ist klar wer das Recht auf seiner Seite hat.
Menü
[1.1.1.1] spunk_ antwortet auf mediamike
12.11.2006 00:23
Benutzer mediamike schrieb:

Das stimmt. Nur in diesem Fall ist nie ein neuer Vertrag geschlossen worden. Also existiert kein neuer Vertrag.

dann ist der Umzug des DSL-Anschlusses auch nicht beauftragt.

Der Vertrag wird mit einer natürlichen Person geschlossen und ist nicht an diesem Wohnort gebunden. Steht so auch nicht in

dem wäre so wenn du nur den DSL-Zugang betrachtest - dafür ist allerdings auch kein Umzugservice notwendig. Wenn du dies Verträge bei 1u1 betrachtest hast du vollkommen recht.
Leider bietet 1u1 seit einiger Zeit nur noch gekoppelte Verträge an, die aus DSL-Zugang und DSL-Anschluss bestehen.
Der DSL-Anschluss ist hierbei allerdings ortsbezogen.

Umzug stellt keinen neuen Vertrag dar. Denn diese Klausel
würde
einseitig zu Lasten des Kunden gehen und ist unwirksam. Du

der Umzug beinhaltet einen neuen DSL-Anschluss. der bestehende Vertrag wird sozusagen gekündigt und am neuen Wohnort (sofern möglich) aktiviert.

müsstest sonst das Recht auf Kündigung haben und das hast Du nicht. Du kannst deine Zugangsdaten auch an einen anderen Anschluss verwenden oder per ISDN/analog.

du hast natürlich ausserordentlich kündigen sofern der DSL-Anschluss am Ort für den dieser beauftragt wurde deaktiviert wird. Falls du umziehen möchtest und am neuen Wohnort dieser Anschluss allerdings nicht möglich ist besteht dieses ausserordentliche ündigungsrecht deswegen nicht, weil du ja nictht gezwungen wurdest umzuziehen (bzw. den DSL-Anschluss am alten Wohort zu kündigen) - dieser vertragsbestandteil würde ja weiterhin angeboten.

Nein, die Beauftragung des Umzugsservice stellt keinen neuen Vertrag dar. Wie kommst Du darauf? Dann hättest Du auch einen

weil der DSL-Anschluss am alten Wohnort von dir nicht mehr gewünscht ist (deswegen ja der Umzugservice) - und ein neuer DSL-Anschlussvertrag für den neuen Wohnort gewünscht wird.

neuen Handyvertrag, Telefonvertrag oder neue Versicherungsverträge usw. Ein Umzug stellt keinen neuen

dem wäre in der Tat so, wenn es bei Handyvertrag, bzw. Versicherungsverträge ortsabhängige Bestandteile gibt, die an den eigentlichen Vertrag gekoppelt sind. Beim Telefonvertrag (du meinst Festnetzanschluss) ist es in der Tat so, dass der alte Anschluss gekündigt wird und am neuen Wohnort ein neuer Festnetzanschluss mit den entsprechenden Kosten geschaltet wird.


Vertrag dar. Wird bei 1und1 so auch nicht praktiziert, obwohl bei denen die eine Hand schon mal nicht weiss was die andere macht.

1u1 lässt dir zwar die Kundennummer und login-daten bestehen - und soweit ich informiert bin werden manchmal Teile der Kosten für den neuen Anschluss übernommen, aber verlängert eben die MVLZ udn lässt sich die aktuellen AGB bestätigen.


Ich denke schon. Denn hier ist klar wer das Recht auf seiner Seite hat.

stimmt.
Menü
[1.1.1.2] rieksmeier antwortet auf mediamike
15.11.2006 20:33

Määädels! Es reicht. Die Fälle sehen zwar komplex aus, aber es ist schlicht und einfach Kaufvertragsrecht. Fragt einen Anwalt oder tauscht fachkundige Anwälte aus, aber streitet nicht um des Kaisers Bart.

Benutzer mediamike schrieb:
Benutzer spunk_ schrieb:
Benutzer mediamike schrieb:


bekommen? Hast Du irgendwas unterschrieben? Ich vermute mal nicht. Also zählt der alte und nicht der neue Vertrag.

ein Vertrag ist auch ohne Unterschrift gültig. ein rechtsgülter Vertrag ist nict an die Schriftform gebunden.

Das stimmt. Nur in diesem Fall ist nie ein neuer Vertrag geschlossen worden. Also existiert kein neuer Vertrag.

Wie es bei Beauftragung des Umzugsservice ausschaut bezüglich neuer Mindestlaufzeiten sollte sicher in den AGB stehen. Zumindest berauftragst du dabei einen Vertragswechsel, denn der eigentliche Vertrag bezieht sich nur auf den altern Wohnort -
es wird also auf alle Fälle ein neuer Vertrag von beiden Seiten anerkannt - inkl. der dann aktuellen AGB.

Der Vertrag wird mit einer natürlichen Person geschlossen und ist nicht an diesem Wohnort gebunden. Steht so auch nicht in den AGB. Die einzige Voraussetzung ist ein existierender Telefonanschluss. Daher brauchst du eine gemeldete Adresse. Ein Umzug stellt keinen neuen Vertrag dar. Denn diese Klausel würde einseitig zu Lasten des Kunden gehen und ist unwirksam. Du müsstest sonst das Recht auf Kündigung haben und das hast Du nicht. Du kannst deine Zugangsdaten auch an einen anderen Anschluss verwenden oder per ISDN/analog.

Schick denen ein Fax mit der Bitte um Zusendung des neuen unterschriebene Vertrages, damit Du auch genau weißt, dass Du einen neuen Vertrag bestellt hast. Können Sie es nicht, ist

allein die Beauftragung des Umzugsservice stellt dies allerdings dar.

Nein, die Beauftragung des Umzugsservice stellt keinen neuen Vertrag dar. Wie kommst Du darauf? Dann hättest Du auch einen neuen Handyvertrag, Telefonvertrag oder neue Versicherungsverträge usw. Ein Umzug stellt keinen neuen Vertrag dar. Wird bei 1und1 so auch nicht praktiziert, obwohl bei denen die eine Hand schon mal nicht weiss was die andere macht.

Setze einen entsprechenden Brief auf, schicke ihn per Fax oder auch per Einschreiben und drohe mit Anzeige. Antworten die

bringt in diesem Fall allerdings nichts.

Ich denke schon. Denn hier ist klar wer das Recht auf seiner
Seite hat.