Benutzer mediamike schrieb:
Das stimmt. Nur in diesem Fall ist nie ein neuer Vertrag geschlossen worden. Also existiert kein neuer Vertrag.
dann ist der Umzug des DSL-Anschlusses auch nicht beauftragt.
Der Vertrag wird mit einer natürlichen Person geschlossen und ist nicht an diesem Wohnort gebunden. Steht so auch nicht in
dem wäre so wenn du nur den DSL-Zugang betrachtest - dafür ist allerdings auch kein Umzugservice notwendig. Wenn du dies Verträge bei 1u1 betrachtest hast du vollkommen recht.
Leider bietet 1u1 seit einiger Zeit nur noch gekoppelte Verträge an, die aus DSL-Zugang und DSL-Anschluss bestehen.
Der DSL-Anschluss ist hierbei allerdings ortsbezogen.
Umzug stellt keinen neuen Vertrag dar. Denn diese Klausel
würde
einseitig zu Lasten des Kunden gehen und ist unwirksam. Du
der Umzug beinhaltet einen neuen DSL-Anschluss. der bestehende Vertrag wird sozusagen gekündigt und am neuen Wohnort (sofern möglich) aktiviert.
müsstest sonst das Recht auf Kündigung haben und das hast Du nicht. Du kannst deine Zugangsdaten auch an einen anderen Anschluss verwenden oder per ISDN/analog.
du hast natürlich ausserordentlich kündigen sofern der DSL-Anschluss am Ort für den dieser beauftragt wurde deaktiviert wird. Falls du umziehen möchtest und am neuen Wohnort dieser Anschluss allerdings nicht möglich ist besteht dieses ausserordentliche ündigungsrecht deswegen nicht, weil du ja nictht gezwungen wurdest umzuziehen (bzw. den DSL-Anschluss am alten Wohort zu kündigen) - dieser vertragsbestandteil würde ja weiterhin angeboten.
Nein, die Beauftragung des Umzugsservice stellt keinen neuen Vertrag dar. Wie kommst Du darauf? Dann hättest Du auch einen
weil der DSL-Anschluss am alten Wohnort von dir nicht mehr gewünscht ist (deswegen ja der Umzugservice) - und ein neuer DSL-Anschlussvertrag für den neuen Wohnort gewünscht wird.
neuen Handyvertrag, Telefonvertrag oder neue Versicherungsverträge usw. Ein Umzug stellt keinen neuen
dem wäre in der Tat so, wenn es bei Handyvertrag, bzw. Versicherungsverträge ortsabhängige Bestandteile gibt, die an den eigentlichen Vertrag gekoppelt sind. Beim Telefonvertrag (du meinst Festnetzanschluss) ist es in der Tat so, dass der alte Anschluss gekündigt wird und am neuen Wohnort ein neuer Festnetzanschluss mit den entsprechenden Kosten geschaltet wird.
Vertrag dar. Wird bei 1und1 so auch nicht praktiziert, obwohl bei denen die eine Hand schon mal nicht weiss was die andere macht.
1u1 lässt dir zwar die Kundennummer und login-daten bestehen - und soweit ich informiert bin werden manchmal Teile der Kosten für den neuen Anschluss übernommen, aber verlängert eben die MVLZ udn lässt sich die aktuellen AGB bestätigen.
Ich denke schon. Denn hier ist klar wer das Recht auf seiner Seite hat.
stimmt.