Benutzer heinzsamui schrieb:
[...]Ich wurde angerufen und man sagte mir es sei (nachdem ich schriftlich gekündigt habe) nun möglich einen Komplettanschluss von 1&1 zu bekommen wodurch ich enorm Kosten sparen würde.Daraufhin willigte ich ein, und zog auf Wunsch von 1&1 die Kündigung zurück. 3 Tage später bekomme ich Post von 1&1 die mir geschrieben haben das ein Komplettanschluss derzeit nicht möglich sei. Meine Kündigungszeit beginnt nun von neuem mit 2 Jahren Wartezeit. Das nenne ich Betrug oder?
Mfg Heinz Sander
Hallo Heinz,
das Problem wird sein, daß Du den Sachverhalt beweisen mußt. Sonst wärst Du fein raus, wenn Du denen per Einschreiben/Rückschein (auf keinen Fall weniger) Deine Entscheidung nach §119 BGB anfichst. Vielleicht paßt der nicht so ganz, aber es gibt einen im BGB. Du hast die Willenentscheidung unter falschem Vorwand gemacht.
BGB: www.dejure.org (?)
Überlege Dir, was Dir mehr wert ist: 24 Monate bei 1&1 gefangen zu sein mit schlechten Leistungen oder das Geld und den Aufwand für den Rechtsanwalt. Das Geld bekommst Du bei einem gewonnenen Prozeß dann auch noch zurück.
Albi