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1&1 ändert AGB´s und verweigert Kündigung


10.08.2005 18:16 - Gestartet von fcfreak73
Hallo Teltarif-Gemeinde,

ich möchte an dieser Stelle einmal erwähnen, daß 1&1 wirklich der allerletzte Provider und überhaupt nicht zu empfehlen ist!

So habe ich kurzem rein zufällig in einemanderen Forum den heweis entdeckt, das 1&1 wiedermal die AGB´s geändert hat,ohne die Kundschaft darüber zu informieren!!
Jedoch steht in den AGB´s unter Punkt 1.2 ganz klar drin, das 1&1 sich hierzu verplichtet und den Kunden weiterhin über sein Wiederspruchsrecht aufzuklären hat!

Jedoch absolute Fehlanzeige!

Nachdem diese ständigen AGB-Änderungen einige Male hingenommen hatte, habe mich mich dazu entschlossen meinen vertrag zu kündigen! Denn wenn 1&1 sich nicht seine eigenen AGB´s hält, resoltiert für mich daraus ein Sonderkündigungsrecht!
Wozu gibt´s die AGB´s sonst??
Einige Tage später erhielt ich dann eine typische Standardemail mit dem Inhalt das meine Kündigung zwar akzeptiert wird, jedoch zum Vertragsende, also erst in gut einem Jahr!!

Ich weiß echt nicht, was 1&1 sich einbildet wer die sind, aber seit sie T-Online statistisch überholt haben, scheinen sie Höhenflüge zu bekommen. Jedenfalls kenne ich keinen anderen Provider, über den man derzeit soviel negatives in sämtlichen Foren liest?!
1&1 scheint es wohl nicht mehr nötig zu haben, sowas wie Kundenservice zu betreiben!!

Ich werde mich jedenfalls weiterhin schlau machen, ob man da nicht vielleicht doch etwas gegen machen!
Es kann und darf einfach nicht sein, das man sich alles gefallen lassen muss,oder??!!

Übrigens, die AGB-Änderung findet Ihr in den AGB´s für Internet-Zugänge unter Punkt 10.2. Diese Klausel wurde neu hinzugefügt. Daraus geht hervor, das Kundendaten und negativdaten an andere Konzernunternehmen weitergegeben werden !!!
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[1] dandy85 antwortet auf fcfreak73
10.08.2005 18:41
Hat 1&1 dich nicht über eine Änderung der AGBs informiert, gelten für dich weiterhin die AGBs, die bei Vertragsabschluss gültig waren.
Ein Sonderkündigungsrecht hast du deswegen nicht, da für dich ja die neuen AGBs nicht gelten.

MfG
dandy
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[1.1] fcfreak73 antwortet auf dandy85
10.08.2005 19:09
Benutzer dandy85 schrieb:
Hat 1&1 dich nicht über eine Änderung der AGBs informiert, gelten für dich weiterhin die AGBs, die bei Vertragsabschluss gültig waren.
Ein Sonderkündigungsrecht hast du deswegen nicht, da für dich ja die neuen AGBs nicht gelten.

MfG
dandy

Hallo Danny,

habe eben gerade mit Anwalt von Computerbild telefoniert und der hat mir genau das Gegenteil gesagt!!

Hält der provider sich nicht an seine eigenen AGB´s, so hat der Kunde immer ein Sonderkündigungsrecht!!
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[1.1.1] WilliLumplump antwortet auf fcfreak73
10.08.2005 20:34
wann haben die denn die AGBs geändert, dann würde ich ja mein ausserordentliches Kündigungsrecht in anspruch nehmen. dann wäre ich schonmal schneller raus.
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[1.1.2] Manja.Wertz antwortet auf fcfreak73
11.08.2005 12:24
Benutzer fcfreak73 schrieb:
Benutzer dandy85 schrieb:
Hat 1&1 dich nicht über eine Änderung der AGBs informiert, gelten für dich weiterhin die AGBs, die bei Vertragsabschluss
gültig waren.
Ein Sonderkündigungsrecht hast du deswegen nicht, da für dich
ja die neuen AGBs nicht gelten.

MfG
dandy

Hallo Danny,

habe eben gerade mit Anwalt von Computerbild telefoniert und der hat mir genau das Gegenteil gesagt!!

Hält der provider sich nicht an seine eigenen AGB´s, so hat der Kunde immer ein Sonderkündigungsrecht!!

Moin,
habe den gleichen Stress mit 1&1 und will gern 'Sonderkündigen'. Hat wer n Tipp auf welche Paragraphen man sich beziehen kann? Verbraucherzentrale kannte leider keine konkreten einschlägigen Urteile und Gesetze.
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[1.1.2.1] mike3k antwortet auf Manja.Wertz
11.08.2005 12:38
habe den gleichen Stress mit 1&1 und will gern 'Sonderkündigen'. Hat wer n Tipp auf welche Paragraphen man sich beziehen kann? Verbraucherzentrale kannte leider keine konkreten einschlägigen Urteile und Gesetze.

bgb § 305 - da gibts die agb's
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[1.1.2.2] Toccra antwortet auf Manja.Wertz
11.08.2005 13:21
AGB Gesetz, Vertragsrecht, Infomationspflicht über AGB Änderung

Einseitiger Vertragsänderung unzulässig.

Änderung von Verträgen bedürfen beidseitig zustimmung, und die kann nur durch Kenntnis erfolgen. Duldung durch Stillscheigen ist hier irrelevant.

AGB gehören in jeden Vertrag und sind Vertragsbestandteil. Auch wenn man aud Sie in Externe Form hinweißt.

Wechsel 30 Tage in anderen Tarif lt. AGB
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[1.1.2.2.1] Manja.Wertz antwortet auf Toccra
13.08.2005 11:58
Bekam am auf meine Beschwerdemail aus dem Control-Center folgende mail an meinen normalen mail-Account:

'... Die Kündigung wurde derweil auf das genannte Datum abgeändert. Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gerne zu Verfügung.'

Um das 'genannte Datum' nochmal unmissverständlich schriftlich zu bekommen rief ich nochmal die kaufmännische Hotline von 1&1 an. Leider konnte der Hotline-Mitarbeiter trotz Name des Bearbeiters und Nennung der Bearbeitungsnummer der mir zugenannten Mail auch nach Rücksprache mit dem Gruppenleiter keinen Eintrag in ihrem System finden. Ich solle die mail des 1&1-Mitarbeiters nochmal an 1&1 faxen und mein Anliegen wiederholt schriftlich vortragen. Normalerweise würden die neuen AGB für mich gelten.

Bin gespannt, was jetzt kommt...
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[1.1.2.2.1.1] Forstmeister antwortet auf Manja.Wertz
14.08.2005 21:52
Hey, haben Sie auch die 1 und 1 6000 City Flatrate bestellt?
Wurde Ihnen auch mitgeteilt das das Gerät (AVM FRITZ BOx 3030)
Nicht für die Flatrate ausgelegt sei?
wenn ja melden Sie sich umgehend bei mir (forstmeister2@freenet)
PS: Mich wollen sie verklagen weil ich die Zahlung eigestellt habe!!!!
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[1.2] accolon antwortet auf dandy85
11.08.2005 09:19
Benutzer dandy85 schrieb:
Hat 1&1 dich nicht über eine Änderung der AGBs informiert, gelten für dich weiterhin die AGBs, die bei Vertragsabschluss gültig waren.

Genau das ist aber das Problem.

Wenn man im Control Center unter "Rund um diesen Vertrag" unter "Leistungen und Preise" guckt, findet man dort unter "Die allgemeinen Geschäftsbedingungen für Ihren 1&1 Internet-Tarif" die AGB.

Mir werden dort Bedingungen datiert auf 7/2005 angezeigt, u.a. auch mit dem Punkt 10.2 über die Negativdatei. Als ich meinen Vertrag im Januar abgeschlossen hab, gab es diesen Punkt noch nicht, er ist erst seit der AGB-Fassung 6/2005 drin. Informiert wurde ich darüber nicht, aber diese AGB werden mir als die für meinen Vertrag geltenden Bedingungen vorgesetzt.

Dem hab ich per Fax widersprochen, leider aber noch keine Antwort. In anderen Foren berichten Leute davon, dass sie aber so rausgekommen sind (was teilweise dann aber auch mit dem verursachten Traffic zusammenhing, also quasi im gegenseitigen Einvernehmen).
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[1.2.1] van BUTEN antwortet auf accolon
11.08.2005 11:00
Benutzer accolon schrieb:
Benutzer dandy85 schrieb:
Hat 1&1 dich nicht über eine Änderung der AGBs informiert, gelten für dich weiterhin die AGBs, die bei Vertragsabschluss gültig waren.

Genau das ist aber das Problem.

Wenn man im Control Center unter "Rund um diesen Vertrag" unter "Leistungen und Preise" guckt, findet man dort unter "Die allgemeinen Geschäftsbedingungen für Ihren 1&1 Internet-Tarif" die AGB.

Mir werden dort Bedingungen datiert auf 7/2005 angezeigt, u.a. auch mit dem Punkt 10.2 über die Negativdatei. Als ich meinen Vertrag im Januar abgeschlossen hab, gab es diesen Punkt noch nicht, er ist erst seit der AGB-Fassung 6/2005 drin. Informiert wurde ich darüber nicht, aber diese AGB werden mir als die für meinen Vertrag geltenden Bedingungen vorgesetzt.

Dem hab ich per Fax widersprochen, leider aber noch keine Antwort. In anderen Foren berichten Leute davon, dass sie aber so rausgekommen sind (was teilweise dann aber auch mit dem verursachten Traffic zusammenhing, also quasi im gegenseitigen Einvernehmen).

AGB für Internet 1.2.:
quote
1und1 ist berechtigt den Inhalt dieses Vertrages mit Zustimmung
des Kunden zu ändern .... wenn für den Kunden zumutbar. Die Zustimmung ... gilt als erteilt, sofern der Kunde ..... nicht binnen vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung
widerspricht. 1und1 verpflichtet sich, den Kunden mit der Änderungsmiteilung auf die Folgen des unterlassenen Widerspruches hinzuweisen (!!).
unquote

AGB für DSL Anschluss 6.2:
quote
.... insbesondere Änderungen ..... der AGB wird 1und1 den Änderungsvorschlag (..-vorschlag!!) dem Kunden in Textform
mitteilen. Die Zustimmung .... gilt als erteilt ....sofern (und dann siehe oben)
unquote
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[1.2.1.1] accolon antwortet auf van BUTEN
11.08.2005 12:32
Benutzer van BUTEN schrieb:
Benutzer accolon schrieb:
Benutzer dandy85 schrieb:
Hat 1&1 dich nicht über eine Änderung der AGBs informiert, gelten für dich weiterhin die AGBs, die bei Vertragsabschluss gültig waren.

Genau das ist aber das Problem.

Wenn man im Control Center unter "Rund um diesen Vertrag" unter "Leistungen und Preise" guckt, findet man dort unter "Die allgemeinen Geschäftsbedingungen für Ihren 1&1 Internet-Tarif" die AGB.

Mir werden dort Bedingungen datiert auf 7/2005 angezeigt, u.a.
auch mit dem Punkt 10.2 über die Negativdatei. Als ich meinen Vertrag im Januar abgeschlossen hab, gab es diesen Punkt noch nicht, er ist erst seit der AGB-Fassung 6/2005 drin.
Informiert wurde ich darüber nicht, aber diese AGB werden mir als die für
meinen Vertrag geltenden Bedingungen vorgesetzt.

Dem hab ich per Fax widersprochen, leider aber noch keine Antwort. In anderen Foren berichten Leute davon, dass sie aber so rausgekommen sind (was teilweise dann aber auch mit dem verursachten Traffic zusammenhing, also quasi im gegenseitigen Einvernehmen).

AGB für Internet 1.2.:
[...] Die
Zustimmung ... gilt als erteilt, sofern der Kunde ..... nicht binnen vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. 1und1 verpflichtet sich, den Kunden mit der Änderungsmiteilung auf die Folgen des unterlassenen Widerspruches hinzuweisen (!!).

Das ist der springende Punkt. Die AGB wurden geändert, und es wurde definitiv _keine_ Änderungsmitteilung übersendet und _keine_ Widerspruchsfrist eingeräumt, die hätte ablaufen können.

Wie gesagt, es gibt Leute, die deswegen vorzeitig kündigen konnten. Anderen wird scheinbar gesagt, dass die alten AGB dann doch bis zum Vertragsende gültig bleiben.

Wenn ich heute keine Antwort bekomme, werde ich (mal wieder) etwas Geld in die Hotline investieren müssen...
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[1.2.2] Toccra antwortet auf accolon
11.08.2005 13:15
Du hast aber schon die Kündigung entsprechend Formuliert, das du ein Außerordliche Kündigung aussprichst.

Nicht nur als Kündigung schreiben sondern genau formulieren.

Ich nehme hiermit Gebrauch von meinem Außerordentlichem Kündigungsrecht, da es Ihrerseits zu einer Vertragsänderung (AGB) gekommen ist, dem ich als 2. Vertragspartner nicht zustimmen kann.

Ich löse hiermit mein Vertragsverhältnis unter den gegebenen Umständen auf.
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[2] van BUTEN antwortet auf fcfreak73
11.08.2005 09:34
Benutzer fcfreak73 schrieb:
Hallo Teltarif-Gemeinde,

ich möchte an dieser Stelle einmal erwähnen, daß 1&1 wirklich der allerletzte Provider und überhaupt nicht zu empfehlen ist!

So habe ich kurzem rein zufällig in einemanderen Forum den heweis entdeckt, das 1&1 wiedermal die AGB´s geändert hat,ohne die Kundschaft darüber zu informieren!! Jedoch steht in den AGB´s unter Punkt 1.2 ganz klar drin, das 1&1 sich hierzu verplichtet und den Kunden weiterhin über sein Wiederspruchsrecht aufzuklären hat!

Jedoch absolute Fehlanzeige!

Nachdem diese ständigen AGB-Änderungen einige Male hingenommen hatte, habe mich mich dazu entschlossen meinen vertrag zu kündigen! Denn wenn 1&1 sich nicht seine eigenen AGB´s hält, resoltiert für mich daraus ein Sonderkündigungsrecht!
Wozu gibt´s die AGB´s sonst??
Einige Tage später erhielt ich dann eine typische Standardemail mit dem Inhalt das meine Kündigung zwar akzeptiert wird, jedoch zum Vertragsende, also erst in gut einem Jahr!!

Ich weiß echt nicht, was 1&1 sich einbildet wer die sind, aber seit sie T-Online statistisch überholt haben, scheinen sie Höhenflüge zu bekommen. Jedenfalls kenne ich keinen anderen Provider, über den man derzeit soviel negatives in sämtlichen Foren liest?!
1&1 scheint es wohl nicht mehr nötig zu haben, sowas wie Kundenservice zu betreiben!!

Ich werde mich jedenfalls weiterhin schlau machen, ob man da nicht vielleicht doch etwas gegen machen!
Es kann und darf einfach nicht sein, das man sich alles gefallen lassen muss,oder??!!

Übrigens, die AGB-Änderung findet Ihr in den AGB´s für Internet-Zugänge unter Punkt 10.2. Diese Klausel wurde neu hinzugefügt. Daraus geht hervor, das Kundendaten und negativdaten an andere Konzernunternehmen weitergegeben werden !!!

Das ist interessant! Meine AGB, Stand 04/2005 weisen unter
10.2. nichts auf, "leer"! Wo steht das bitte ( ich kann es nicht finden), dass ich über Änderungen seitens 1und1 informiert
werden muss? Danke für Info!
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[2.1] cabal antwortet auf van BUTEN
11.08.2005 10:08
Benutzer van BUTEN schrieb:
Benutzer fcfreak73 schrieb:
Hallo Teltarif-Gemeinde,

ich möchte an dieser Stelle einmal erwähnen, daß 1&1 wirklich der allerletzte Provider und überhaupt nicht zu empfehlen ist!

So habe ich kurzem rein zufällig in einemanderen Forum den heweis entdeckt, das 1&1 wiedermal die AGB´s geändert hat,ohne die Kundschaft darüber zu informieren!! Jedoch steht in den AGB´s unter Punkt 1.2 ganz klar drin, das 1&1 sich hierzu verplichtet und den Kunden weiterhin über
sein Wiederspruchsrecht aufzuklären hat!

Jedoch absolute Fehlanzeige!

Nachdem diese ständigen AGB-Änderungen einige Male hingenommen hatte, habe mich mich dazu entschlossen meinen vertrag zu kündigen! Denn wenn 1&1 sich nicht seine eigenen AGB´s hält, resoltiert für mich daraus ein Sonderkündigungsrecht!
Wozu gibt´s die AGB´s sonst??
Einige Tage später erhielt ich dann eine typische Standardemail mit dem Inhalt das meine Kündigung zwar akzeptiert wird, jedoch zum Vertragsende, also erst in gut einem Jahr!!

Ich weiß echt nicht, was 1&1 sich einbildet wer die sind,
aber seit sie T-Online statistisch überholt haben, scheinen sie Höhenflüge zu bekommen. Jedenfalls kenne ich keinen anderen Provider, über den man derzeit soviel negatives in sämtlichen
Foren liest?!
1&1 scheint es wohl nicht mehr nötig zu haben, sowas wie
Kundenservice zu betreiben!!

Ich werde mich jedenfalls weiterhin schlau machen, ob man da
nicht vielleicht doch etwas gegen machen!
Es kann und darf einfach nicht sein, das man sich alles gefallen lassen muss,oder??!!

Übrigens, die AGB-Änderung findet Ihr in den AGB´s für Internet-Zugänge unter Punkt 10.2. Diese Klausel wurde neu hinzugefügt. Daraus geht hervor, das Kundendaten und negativdaten an andere Konzernunternehmen weitergegeben werden !!!

Das ist interessant! Meine AGB, Stand 04/2005 weisen unter 10.2. nichts auf, "leer"! Wo steht das bitte ( ich kann es nicht finden), dass ich über Änderungen seitens 1und1 informiert werden muss? Danke für Info!

wenn ich das alles so lese reizt es mich direkt
mit Traffic im Terrabyte Bereich die 1&1 Leitungen zu nutzen.

Nervt die nur Fremdtraffic oder würde es auch reichen bei ftp.t-online.de nonstop Testdateien zu ziehen? (der is fix)
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[2.1.1] Toccra antwortet auf cabal
11.08.2005 19:21
Mußt du dir Linux Demo /TestVersion/Upgrades ziehen und programme gibts für Linux genug die Nix Kosten, Internetradio Hören. VOIP da gibts ne Menge ganz Legale sachen um die 80 GB vollzubekommen.
Und der Upload zählt ja auch dazu das ganze über FTP von deinen Freunden Laden lassen. Entlastet auch die Server etwas
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[2.1.1.1] Brutzel antwortet auf Toccra
29.08.2005 22:10
Schade, dass ich's jetzt erst sehe ;-)

Meine Empfehlung ist immer ftp.sunet.se.. die haben für GameFreaks ab doom (und sogar früher rotfl) alles staubfrei archiviert. Stöbert halt mal im Pub rum..

Grüße.. ich helfe gerade mit beim Backup ;-)
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[2.2] mike3k antwortet auf van BUTEN
11.08.2005 10:49
Benutzer van BUTEN schrieb:
Das ist interessant! Meine AGB, Stand 04/2005 weisen unter 10.2. nichts auf, "leer"! Wo steht das bitte ( ich kann es nicht finden), dass ich über Änderungen seitens 1und1 informiert werden muss? Danke für Info!

das ist im gesetz so verankert... schonmal was von verbraucherschutzgehört? und diese sache kann auch keine agb verbieten.
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[2.2.1] van BUTEN antwortet auf mike3k
11.08.2005 11:19
Benutzer mike3k schrieb:
Benutzer van BUTEN schrieb:
Das ist interessant! Meine AGB, Stand 04/2005 weisen unter 10.2. nichts auf, "leer"! Wo steht das bitte ( ich kann es nicht finden), dass ich über Änderungen seitens 1und1 informiert
werden muss? Danke für Info!

das ist im gesetz so verankert... schonmal was von verbraucherschutzgehört? und diese sache kann auch keine agb verbieten.

Danke, klar das ist so. Steht ja auch in den AGB! hab mir
inzwischen die Mühe gemacht und alles durchgelesen - und hier
aufgeführt, dann kann es jeder, bei möglicher Bezugnahme,
schneller finden ......
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[3] spider50 antwortet auf fcfreak73
15.08.2005 22:37
Hallo,

das ist doch das Problem, dass die meisten Unternehmen heutzutage keine schriftlichen gedruckten AGB's mehr herstellen, geschweige denn zusenden.

Dass man online gestellte AGB's jederzeit abändern kann, wissen wir doch als Internetnutzer ebenfalls.

Dass über die geänderten AGB's keine Information erfolgt, ist dann der Teil der unseriösen Unternehmen.

Da hilft bei Vertragsabschluss nur eines:

Entweder sich vorher zusätzlich gedruckte AGB's zusenden lassen - oder einen Screenshot mit Zeugen am Tag des Vertragsabschlusses erstellen und speichern.

Grüße

Spider
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[3.1] quin antwortet auf spider50
16.08.2005 10:58
kann ich so nicht bestätigen, die AGB's wurden mir unaufgefordert in Papierform mit der Hardware zu meinem DSL-Anschluß zugeschickt und das ist zwei Wochen her, also aktuelle Praxis

gruß

quin
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[4] WilliLumplump antwortet auf fcfreak73
22.08.2005 10:10
2. Mahnung


Sehr geehrte Damen und Herren,

leider haben Sie nicht auf mein erstes Schreiben innerhalb der gesetzten Frist geantwortet.

Es kursiert das Gerücht, dass Sie erneut Ihre AGBs geändert haben und dies ohne Ihre Kunden darüber in Kenntnis zu setzen. Ich gebe Ihnen hiermit eine 2. Frist von 5 Werktagen um dies zu widerlegen. Bitte datieren Sie die letzten 3 AGB-Änderungen. Sollte es nicht dazu kommen, so werde ich mein Recht auf außerordentliche Kündigung in Anspruch nehmen und etwaige Schadensersatzansprüche prüfen lassen. Bitte bedenken Sie, dass Sie von Rechtseite verpflichtet sind die Wahrheit zu sagen. (Die Frist der außerordentlichen Kündigung beginnt mit in Kenntnis setzen des Kunden)


Mit freundlichen Grüßen