Mobilfunk-Gesellschaft ruft Möhnesee zur Förderung auf
Vor den Bundestagswahlen hatte manche Szenekenner vorhergesagt, dass die Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft des Bundes (MIG) als erste Amtshandlung einer neuen Ampel-Regierung abgeschafft werden würde.
Ein Irrtum. Die Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft mbH in Naumburg (Saale, in Sachsen-Anhalt) bleibt weiter in Betrieb und hat gerade einen neuen Förderaufruf veröffentlicht.
Mast am Möhnesee
Ein von der MIG geförderter Mast soll in der Gemeinde Möhnesee (Landkreis Soest) in Nordrhein-Westfalen errichtet werden und damit dort einen „weißen Mobilfunkflecken“ schließen.
Nicht nur das: Aktuell hat die MIG weitere 150 sogenannte Markterkundungsverfahren (MEV) für Gebiete ohne Mobilfunkversorgung gestartet. Folglich ist man in Naumburg zuversichtlich: „Die MIG kommt mit ihrer Arbeit gut voran. Rund ein Jahr nach dem Start der ersten Markterkundungsverfahren haben wir inzwischen die Ausbauabsichten der Unternehmen für über 500 Gebiete abgefragt. 367 davon sind bereits abgeschlossen und die Ergebnisse ausgewertet. Demnach haben die Netzbetreiber für 192 Gebiete einen eigenwirtschaftlichen Ausbau innerhalb der nächsten drei Jahre zurückgemeldet."
Fördergeld nur, wenn kein Netzbetreiber bauen will
Das bedeutet: "Dort muss also kein Fördergeld fließen, wenn die Mobilfunknetzbetreiber die gegenüber der MIG angekündigten Ausbauvorhaben umsetzen. Das werden wir genau im Blick behalten. Die verbleibenden ‚weißen Mobilfunkflecken‘ werden von uns für einen geförderten Mobilfunkausbau vorbereitet“, sagt Ernst Ferdinand Wilmsmann, einer der Geschäftsführer der MIG.
Dabei folgt die MIG einem mehrstufigen Förderverfahren, das mit einem "Markterkundungsverfahren" beginnt. Stellt sich heraus, dass ein Gebiet förderfähig ist, geht es in den nächsten Schritt: Die Standortsuche und -vorbereitung. Um diese zu vereinfachen und zu beschleunigen, vereinbart die MIG Musterverträge mit Akteuren, die an vielen Orten schon Grundstücke für geförderte Standorte bereitstellen können, etwa Gemeinden, Kirchen, Unternehmen, Forstverwaltungen usw.
Der Förderaufruf
Im nächsten Schritt, wenn das Grundstück vorvertraglich gebunden und die Abstimmungen mit den örtlichen Behörden sowie die technische Vorplanung des Ausbaus dieser Standorte erfolgt ist, kann ein "Förderaufruf" veröffentlicht werden.
Standortvorbereitung am Möhnesee
Diese "Standortvorbereitung" hat die MIG nun für die Gemeinde Möhnesee abgeschlossen. Der Förderaufruf für die Errichtung eines Mobilfunkmasts ist bereits veröffentlicht. Mit dem Mobilfunkmast sollen etwa 60 Haushalte und ein großer Ferienpark mindestens mit 4G-Empfang versorgt werden.
Ernst-Ferdinand Wilmsmann, einer von zwei Geschäftsführern der MIG.
Foto: www.marco-urban.de / MIG mbh
„Den Standort haben wir mit Hilfe engagierter Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen im örtlichen Landratsamt und in der Gemeinde gefunden. Das Beispiel zeigt, wie wichtig gute Kontakte vor Ort sind. Wir werden unser Netzwerk regionaler Teams daher erweitern, um den Mobilfunkausbau in schwierig zu erschließenden Gebieten direkt vor Ort zu unterstützen“, so MIG-Geschäftsführer Wilmsmann.
Aufruf an geeignete Bewerber
Der erste Förderaufruf wurde im Februar veröffentlicht. Für den jetzt im Bereich der Gemeinde Möhnesee veröffentlichten Förderaufruf können sich ab sofort klassische Turmgesellschaften ("Tower Companies" wie DFMG, VantageTowers, AmericanTowers etc.) oder Unternehmen, die über die erforderliche Sach- und Fachkunde sowie die Zuverlässigkeit für den Bau und den Betrieb eines Mobilfunkmasts verfügen, um eine Förderung bewerben. Die Bewerbungsfrist endet nach zwei Monaten.
Eine Einschätzung (von Henning Gajek)
Das beschriebene Verfahren klingt ziemlich umständlich. Warum kann man nicht einfach Deutschland zum Vollausbau ausschreiben, wie man es beim Bau einer Bundesautobahn gemacht wird? Dafür geben alle in Frage kommenden Firmen ein Angebot ab, was der Mast kosten soll und dann gibt's nach Prüfung des Unternehmens (Zuverlässigkeit, Referenzen, Erfahrungen mit dem Anbieter) den Zuschlag. Gekoppelt mit künftigen Frequenzlizenzen könnten die Baukosten mit den Lizenzkosten verrechnet werden. Wer mehr baut, zahlt weniger. Wetten, dass auf einmal alle wie wild bauen würden?
Die Politik müsste dann noch mit Musterzulassungsverfahren, das Baurecht für Sendetürme so stark vereinfachen, dass die Mobilfunker nur noch bekanntgeben, dass sie was bauen (Ein Sendemast vom Typ 0815 in der Müllerstraße, in Funklochhausen) und nach Fertigstellung findet eine Abnahme und ggf. notwendige Korrekturen statt. Der Turm müsste dann vorher einmal durchgeführten Musterzulassungen entsprechen. Wer an seinem Auto schraubt und breitere Reifen oder eine Tieferlegung beim TÜV eingetragen haben möchte, kennt das Verfahren.
Doch Baurecht ist bekanntlich Ländersache. Solange es einen Unterschied macht, ob in Bayern oder in Mecklenburg-Vorpommern oder im Saarland gebaut werden soll, bleibt vieles Wunschdenken.
Aber: Wir sollten dankbar sein, dass sich überhaupt endlich etwas tut - wenn auch denkbar umständlich.
In Rehau (Bayern) ging der erste vom Land Bayern geförderte Mast ans Netz.