EU-Kommission stoppt weitere Festnetz-Terminierungsentgelte
Die EU setzt erneut eine Entscheidung der BNetzA zu Terminierungsentgelten aus.
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Die Europäische Kommission hat einen weiteren Aspekt des Vorschlags der
Bundesnetzagentur für die Zustellungsentgelte im Festnetz
gestoppt. Das teilte die EU-Kommission in einer Pressemitteilung mit. Im April hatte die Europäische Kommission bereits die Festlegung der Terminierungs- und Zuführungsentgelte für das Netz der Deutschen Telekom kassiert, die von anderen Netzbetreibern an die Telekom bezahlt werden müssen. Nun setzt die EU-Kommission auch die Pläne für Engelte für die Terminierung bei alternativen Netzbetreibern aus.
Für beide Szenarien sah der Vorschlag der BNetzA Zustellungsentgelte von 0,36 Cent pro Minute für die Hauptzeit und 0,25 Cent pro Minute für die Nebenzeit in der häufig vorkommenden Tarifzone I vor.
BNetzA-Vorschlag ist der EU (erneut) um Faktor drei zu hoch
Die EU setzt erneut eine Entscheidung der BNetzA zu Terminierungsentgelten aus.
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Die Europäische Kommission wiederholt ihre bereits im April geäußerten Einwände gegen die von der BNetzA vorgeschlagenen Terminierungsentgelte. Diese betrügen das Dreifache der Entgelte, die im Durchschnitt von den Ländern angewendet würden, die den Empfehlungen der EU-Vorschriften für den Telekommunikationssektor folgten. Dies könne zu Wettbewerbsverzerrungen und überhöhten Preisen für die Verbraucher führen.
Terminierungsentgelte sind diejenigen Gebühren, die Telekom-Betreiber einander für die Anrufzustellung in ihren jeweiligen Netzen in Rechnung stellen. Neelie Kroes, Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, erklärte hierzu: "Im Interesse eines echten Binnenmarkts ist es wichtig, dass sowohl Betreiber als auch Verbraucher in Deutschland ähnliche Zustellungsentgelte zahlen wie in anderen EU-Mitgliedstaaten." Die Bundesnetzagentur hat nun drei Monate Zeit, um mit der Kommission und dem GEREK (Gremium europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation) eine Lösung auszuarbeiten.
Interessant ist der Vergleichsmaßstab, den die Europäische Kommission anwendet. Denn die von der BNetzA vorgeschlagenen Terminierungsentgelte erscheinen aktuell nur im Vergleich mit denjenigen Ländern hoch, die Empfehlungen der EU-Vorschriften für den Telekommunikationssektor bereits folgen. Als Paradebeispiele gelten hier etwa Dänemark und Frankreich mit einer Deckelung der Festnetz-Terminierungsentgelte bei 0,08 Cent. Vergleicht man sie jedoch mit den in der EU zur Zeit tatsächlich erhobenen Entgelten, welche das GEREK zuletzt für den Januar ermittelte (pdf), so liegen die deutschen Interconnection-Gebühren mit 0,25 bis 0,36 Cent deutlich unter dem europäischen Durchschnitt von 0,50 Cent.
Europäischen Kommission kritisiert weiter Berechnungsmethoden der BNetzA
Die Kritik der Europäischen Kommission entzündet sich nach wie vor - neben dem reinen Entgeltniveau - an der Berechnungsweise der Bundesnetzagentur. Diese weicht im Festnetzbereich mit der sogenannte LRAIC+-Methode (Long-Run Average Incremental Cost+) von dem empfohlenen Bottom-up-Kostenmodell (Bottom-Up-LRIC) ab. Dabei berücksichtigt die Methode der BNetzA auch die von den Telekommunikationsanbietern ausgewiesenen Betriebskosten, wohingegen das BU-LRIC die Kosten eines fiktiven effizienten Netzbetreibers nur für den entstehenden Verkehr berechnet.
Die Bundesnetzagentur hatte im November vergangenen Jahres ihren Vorschlag für neue Terminierungsentgelte im Festnetz- und Mobilfunkbereich bekannt gegeben und diesen im Februar dieses Jahres nach einer nationalen Konsultation der EU-Kommission mitgeteilt. Sie erörtert derzeit mit dem GEREK und der EU-Kommission bereits das weitere Vorgehen im Zusammenhang mit den Festnetz-Zustellungsentgelten für die Deutsche Telekom. Nun kommen zudem Gespräche zu den Entgelten für die alternativen Netzbetreiber hinzu. Die Bundesnetzagentur darf ihren Entgelt-Vorschlag für einen Zeitraum von mindestens drei Monaten nicht endgültig verabschieden. Danach kann die EU-Kommission eine Veränderung oder gar den Rückzug des Entwurfs empfehlen. In puncto Mobilfunk nähert sich diese Beratungsphase hingegen bereits dem Ende.
Nächste Baustelle: Mobile Terminierungsentgelte
Denn nicht nur im Festnetz, auch im Mobilfunk sieht die Europäische Kommission Optimierungsbedarf in Deutschland. Hier hatte sie bereits im März die vorgelegten Interconnection-Gebühren von 1,85 Cent pro Minute abgelehnt. Kritik auch hier: Die Entgelte seien zu hoch und das Berechnungsmodell weiche zu stark von der Empfehlung der EU ab, so dass Wettbewerbsverzerrung und zu hohe Preise für die Endkunden drohten. Nach Beratschlagung mit der Bundesnetzagentur und dem GEREK wird die nächste Stellungnahme der EU-Kommission für Anfang Juli erwartet. Beharren beide Seiten weiterhin auf ihren Positionen, könnte Deutschland schlimmstenfalls ein Vertragsverletzungsverfahren drohen.
Äußerst ungünstige Konsequenzen könnten die Querelen zwischen der BNetzA und der EU-Kommission auch für die Netzbetreiber haben. So wenden die Mobilfunk-Unternehmen den Vorschlag der BNetzA bereits seit dem 1. Dezember 2012 an und stellen sich diese Entgelte bis auf Weiteres untereinander in Rechnung, auch wenn sie rückwirkend im Nachhinein deutlich nach unten korrigiert werden könnten.