EuGH bestätigt die Gültigkeit der EU-Roaming-Verordnung
Reisende in der Europäischen Union bleiben vor bösen Überraschungen auf ihrer Handyrechnung geschützt. Die sogenannte EU-Roamingverordnung ist rechtmäßig und gültig, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg heute urteilte (Az: C-58/08). Mit dem sogenannten Euro-Tarif begrenzt die EU seit 2007 die Tarife für Handygespräche im Ausland.
Roaminggebühren werden fällig, weil Reisende bei Gesprächen im Ausland neben dem Netz ihres Herkunftslandes auch noch das Handynetz im Aufenthaltsland nutzen. Die EU-Verordnung erkennt die Aufschläge an, Obergrenzen sollen aber sicherstellen, dass Bürger bei Reisen innerhalb der EU von den Mobilfunkanbietern nicht übermäßig zur Kasse gebeten werden.
Roaming-Gesprächspreise sinken ab 1. Juli erneut
Den Endkunden müssen die Betreiber inzwischen in allen 27 EU-Staaten den Euro-Tarif anbieten. Für ausgehende Gespräche dürfen sie heute nicht mehr als 43 Cent, für angenommene Gespräche
nicht mehr als 19 Cent je Minute (jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer) verlangen. Ab Juli werden die Obergrenzen nochmals auf 39 beziehungsweise 15 Cent (jeweils netto) gesenkt.
Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg
Foto: Wikipedia
Obergrenzen gibt es inzwischen auch für SMS, die maximal 11 Cent
plus Mehrwertsteuer kosten dürfen. Die Verordnung sollte ursprünglich dieses Jahr auslaufen, wurde aber bis Ende Juni 2012 verlängert.
Unterstützt vom Weltverband der Mobilfunkanbieter (GSMA) klagten in Großbritannien T-Mobile, Vodafone, Telefónica o2 und Orange. Ihrer Ansicht nach griffen die erlassenen Preisgrenzen unnötig in den freien Markt ein. Der oberste Gerichtshof in London legte den Streit daraufhin dem EuGH vor. Bereits im Oktober vergangenen Jahres hatte der EuGH-Generalanwalt die Roamingverordnung für rechtmäßig erklärt, wenngleich dessen juristische Bewertung nicht bindend ist.
Richter: Verordnung ist notwendig, um Verbraucher zu schützen
Der EuGH bestätigte nun die Verordnung: Die Preise seien früher extrem hoch gewesen, weshalb von wirksamem Wettbewerb nicht die Rede gewesen sein könne, erklärten die Luxemburger Richter zur Begründung. Da mehrere Länder mit nationalen Maßnahmen eingreifen wollten, habe die EU eine einheitliche Lösung schaffen müssen, um "spürbare Wettbewerbsverzerrungen" zu verhindern. Zudem, so die Richter, sei die Einführung der Verordnung angemessen und notwendig gewesen, um Kunden vor hohen Gebühren beim Roaming wirksam zu schützen.
EU-Kommission: "Viviane Reding kämpfte für ein Ende der Roaming-Abzocke"
Die frühere EU-Telekommunikationskommissarin Viviane Reding, während deren Amtszeit die Verordnung verabschiedet worden war, begrüßte das Urteil aus Luxemburg: "Das heutige Urteil beweist, welch großen Mehrwert unser Binnenmarkt für die Bürger hat. Die Europäische Kommission, das EU-Parlament und die 27 Mitgliedstaaten sind der Auffassung, dass EU-Bürger ihr Mobiltelefon über die EU Grenzen hinweg nutzen können müssen, ohne dafür hinterher auf ihrer Telefonrechnung dafür bestraft zu werden", so die heutige EU-Kommissions-Vize-Präsidentin.