EU-Vorschrift für Auslandsgespräche gilt auch für Call by Call
In welchen Fällen gilt die Obergrenze für Auslandstelefonate?
Bild: Franz Pfluegl - Fotolia.com
Nachdem die EU bei der Regulierung der Roaming-Tarife im Jahr 2017 Auslandstelefonate vom eigenen Heimatland in ein EU-Land vergessen hatte, folgt nun ab dem 15. Mai eine Deckelung der Preise. Verbraucher, die von ihrem Land aus in ein anderes EU-Land telefonieren, zahlen ab Mittwoch einen Höchstbetrag von 19 Cent pro Gesprächsminute und 6 Cent pro SMS-Nachricht, jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer.
Klar ist, dass dies für Telefonate vom eigenen Festnetzanschluss sowie vom eigenen Mobilfunkanschluss aus gilt. Die Redaktion von teltarif.de erreichen in den vergangenen Tagen aber immer wieder Anfragen von Lesern, die weitere Fragen zu dieser Regulierung durch die EU haben.
Call by Call: Gelten die Preisobergrenzen?
In welchen Fällen gilt die Obergrenze für Auslandstelefonate?
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Viele Verbraucher mit einem Festnetzanschluss der Telekom nutzen nach wie vor Call by Call, um günstig ins Ausland zu telefonieren. Würden die Call-by-Call-Anbieter aber nicht ihre Preise ab dem 15. Mai anpassen, könnte der skurrile Fall eintreten, dass ein über Call by Call geführtes Telefonat in ein EU-Land ab Mittwoch gegebenenfalls sogar teurer wäre als der von der EU regulierte Preis, an den sich die Telekom halten wird.
Doch gelten für Call-by-Call-Anbieter die von der EU festgesetzten Preisgrenzen überhaupt? Wir haben bei der Bundesnetzagentur nachgefragt und diese Antwort erhalten:
Die zum 15.05.2019 in Kraft tretenden Vorschriften zur Intra-EU-Kommunikation gelten grundsätzlich für Anbieter von nummerngebundenen interpersonellen Kommunikationsdiensten. Dies betrifft sowohl Anrufe als auch SMS aus dem Heimatstaat des Verbrauchers in einen anderen Mitgliedstaat, die im Mobilfunk bzw. im Festnetz vollständig oder teilweise aufgrund der tatsächlichen Nutzung abgerechnet werden. Insoweit gelten die Preisobergrenzen für Anrufe (0,19 Euro/Min. ohne MwSt.) sowie SMS (0,06 Euro/SMS ohne MwSt.) ebenfalls für Call-by-Call Anbieter, die solche Kommunikationsdienste von einem Mitgliedstaat in einen anderen Mitgliedstaat ermöglichen.Das ist ein Sachverhalt, der vielen Call-by-Call-Anbietern möglicherweise nicht bekannt sein dürfte. Momentan gibt es noch Anbieter wie die 01011 beispielsweise, die in mehrere EU-Länder einen Preis von 1,99 Euro pro Minute berechnen, was sehr weit oberhalb der EU-Regulierung ist.

Screenshot: teltarif.de
Telefonzellen: Obergrenzen gelten möglicherweise nicht
Telefonzellen werden in Deutschland zwar immer weniger, kürzlich hat die Telekom sogar die letzte gelbe Telefonzelle abmontiert. Trotzdem existieren an vielen öffentlichen Orten in Deutschland noch etwa 17 000 Telefonstationen, oft in Form einer Telefonsäule ohne Häuschen.
Auch hier wollten wir von der Bundesnetzagentur wissen: Gelten die Obergrenzen für Telefonate von deutschen Telefonzellen ins Ausland? Die BNetzA sagt dazu:
Die Vorschriften dienen einem unionsweit einheitlichen, rechtzeitigen und wirksamen Schutz der von erheblichen Preisunterschieden bei der Intra-EU-Kommunikation betroffenen Verbraucherinnen und Verbraucher. In den Vorschriften findet sich keine explizite Ausnahme für öffentliche Telefonzellen. Die Bundesnetzagentur prüft allerdings, ob und inwieweit die Kostenstruktur, die der Bereitstellung und Instandhaltung von öffentlichen Telefonstellen zu Grunde liegt, bei diesem Sachverhalt angemessen berücksichtigt werden sollte.Es ist also davon auszugehen, dass die Telekom bis zum Abschluss dieser Prüfung die Tarife für Auslandstelefonate von Telefonzellen aus erst einmal unverändert lässt. Zum Teil liegen diese bereits unterhalb der EU-Regulierung. Es gibt aber von der Telekom auch die Telefonkarte Comfort, die nicht nur in der Telefonzelle, sondern auch als Callingcard genutzt werden kann, um vom eigenen Festnetz- oder Mobilfunkanschluss ins Ausland zu telefonieren. Und auch im Tarifrechner auf der oben verlinkten Seite zur Telefonkarte Comfort finden sich noch Preise deutlich oberhalb der EU-Regulierung.
Geschäftskunden müssen vorsichtig sein
Schon 2017 zeigte sich bei der EU-Roaming-Regulierung, dass zahlreiche Inhaber von Geschäftskunden-Tarifen und Rahmenvertrags-Tarifen eigentlich damit gerechnet hatten, dass sie auch vom Wegfall der Roaming-Regulierung profitieren - doch das war ein Irrtum, da die EU ausschließlich Privatkundentarife reguliert. Mittlerweile schließen aber viele Anbieter von Business-Tarifen das EU-Roaming in ihren Geschäftskundentarifen mit ein, um Missverständnisse zu vermeiden und die Kunden in den Tarifen zu halten.
Bei den Tarifen für Auslandstelefonaten in Business-Tarifen wird die EU-Regulierung allerdings nicht greifen. In einer Mitteilung schreibt die EU-Kommission dazu:
Die Preisobergrenze ist auf den privaten Gebrauch, d. h. auf Privatkunden, begrenzt. Geschäftskunden sind von dieser Preisregelung ausgenommen, da mehrere Anbieter spezielle Tarife anbieten, die für Geschäftskunden besonders attraktiv sind.
Bereits vor einigen Wochen hat teltarif.de aufgedeckt, dass trotz der Regulierung auch nach dem 15. Mai Kostenfallen bleiben.