Online-Shopping

Verkaufsportale: Post aus Fernost kann Ärger bringen

Elek­tronik und andere Waren aus Asien sind Verkaufs­schlager im Netz. Zu unschlagbar güns­tigen Preisen werden sie auf diversen Portalen ange­boten. Doch oft über­wiegen die Probleme den Nutzen.
Von dpa /

Bestellungen aus China können unter Umständen zum Problem werden Bestellungen aus China können unter Umständen zum Problem werden
Bild: picture alliance/Xu Congjun/SIPA Asia via ZUMA Wire/dpa
Ob Geräte, Spiel­zeug oder Sport­ar­tikel: Immer mehr Waren werden per Post direkt aus Fernost verschickt. Damit nehmen auch die Probleme zu, weil viele dieser Waren unsi­cher oder gesund­heit­lich bedenk­lich sind, ihr Betrieb hier­zu­lande verboten ist oder es sich um Plagiate handelt, warnt die Stifung Waren­test ("test"-Ausgabe 6/20).

Auf den Markt­plätzen und Platt­formen sieht man dem Verkäu­fer­namen nicht unbe­dingt an, ob der Händler aus dem nicht­eu­ro­päi­schen Ausland kommt. Die Waren­tester geben deshalb folgende Faust­regel aus: Bei Portalen wie Aliex­press oder Wish muss man damit rechnen. Bei Amazon und eBay sollte man in den Shop-Angaben den Sitz des Verkäu­fers vor dem Kauf prüfen, insbe­son­dere wenn ein Produkt sehr günstig erscheint.

Wochen­langes Warten

Bestellungen aus China können unter Umständen zum Problem werden Bestellungen aus China können unter Umständen zum Problem werden
Bild: picture alliance/Xu Congjun/SIPA Asia via ZUMA Wire/dpa
Denn die Folgen einer Fernost-Bestel­lung sind mitunter weit­rei­chend: Der Versand kann wochen­lang dauern, und es können Zoll (bei einem Waren­wert über 22 Euro) und Steuern (ab 150 Euro Waren­wert) anfallen, wobei Steu­er­be­träge unter 5 Euro nicht einge­for­dert werden. Und: Bei Fernost-Shops zahlt der Käufer bei Nicht­ge­fallen in der Regel die Rück­sen­de­kosten. Das kann teuer werden.

Zudem prüft der Zoll stich­pro­ben­artig und beschlag­nahmt Marken­fäl­schungen, erklären die Waren­tester. Beson­ders unan­ge­nehm: Da der Zoll beim Fund eines Plagiates auch den jewei­ligen Original-Hersteller benach­rich­tigt, erhalten Käufer mitunter noch eine teure Abmah­nung dieses Unter­neh­mens - und müssen sich auch damit herum­schlagen, ihr Geld vom Händler zurück­zu­be­kommen.

Infor­ma­tion: Aufmerk­same Leser haben uns mitge­teilt, dass bei einem Wert zwischen 22 Euro und 150 Euro die Sendungen zoll­frei sind. Diese sind aber nicht frei von der Einfuhr­um­satz­steuer. Laut Defini­tion des Deut­schen Zolls entspricht die Einfuhr­um­satz­steuer weit­ge­hend der Umsatz­steuer, auch als Mehr­wert­steuer - sprich 19 Prozent - bezeichnet, die beim Verbrauch oder Verkauf von Waren und bei der Erbrin­gung von Dienst­leis­tungen im Inland bzw. bei Liefe­rungen inner­halb der Euro­päi­schen Union anfällt.

Gefähr­liche Billig-Elek­tronik

Insbe­son­dere billige, marken­lose Elek­tronik kann zur Gefahr für Verbrau­cher werden. Denn solche Geräte wurden oft nicht nach euro­päi­schen Sicher­heits­vor­schriften herge­stellt. Die Folgen können gravie­rend sein.

Als Beispiele nennen die Experten funk­ti­ons­lose Rauch­melder, durch­schmo­rende Power­banks, Motor­rad­helme, die die EU-Sicher­heits­stan­dards nicht erfüllen oder nicht verschlos­sene Kinder­spiel­uhren mit verschluck­baren Klein­teilen.

Spiel­zeug und Elek­tro­ge­räte etwa dürfen inner­halb der EU nur mit CE-Kenn­zeich­nung verkauft werden. Fehlt diese, nutzt man das Gerät oder die Ware am besten gar nicht erst. Käufer­schutz­pro­gramme der Verkauf­s­por­tale helfen den Angaben zufolge bei Mängeln oft nur, wenn das Problem kurz nach der Liefe­rung aufge­treten ist.

Was Sie beim Kauf von Smart­phones aus China beachten müssen, lesen Sie in einem ausführ­li­chen Ratgeber.

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