Endlich: Bahn erstattet Tickets online ab 1. Juni
Fahrgastrechte digital beantragen bei der Bahn ab 1. Juni
Bild: Deutsche Bahn
Wer nach einer Zugverspätung bei der Deutschen Bahn
einen Teil des Fahrpreises erstattet haben will, muss künftig nicht
mehr zum Briefkasten oder zum Reisezentrum laufen. Ab dem 1. Juni
bietet der Konzern neben dem analogen Erstattungsantrag die
Möglichkeit, das Geld bei einem online oder mobil gekauften Ticket online über die Bahn-App einzufordern. "Die
Erstattung über das Smartphone ist künftig kinderleicht und mit
wenigen Klicks in fünf Minuten erledigt", teilte Bahnchef Richard
Lutz heute mit. "Unsere Kunden müssen keine Zugnummern mehr
heraussuchen oder Fahrkarten einreichen. Damit machen wir die
Entschädigung deutlich einfacher."
Bislang mussten Reisende nach einer Verspätung das sogenannte Fahrgastrechte-Formular ausdrucken, ausfüllen und per Post an den Konzern schicken. Sie konnten den Antrag auch bei einem der Reisezentren in den Bahnhöfen abgeben. Seit Jahren kritisieren Kunden das aufwendige Prozedere, schließlich schreibt sich der Konzern die Digitalisierung groß auf die Fahnen.
Zahlreiche Start-ups witterten gar eine Marktlücke und boten selbst
einen entsprechenden Online-Dienst an: Die Kunden reichen ihre
Verspätungs- und Zugdaten digital bei den Unternehmen ein und diese
kümmern sich gegen eine Provision um den analogen Briefverkehr mit
der Bahn. Nun zieht der Konzern nach.
Fahrgastrechte digital beantragen bei der Bahn ab 1. Juni
Bild: Deutsche Bahn
Analoger Weg über Fahrgastrechte-Formular bleibt
Die Online-Erstattung ist dabei nur ein Teil des generellen Umbaus der digitalen Vertriebssysteme bei der Bahn. Nach und nach baut der Konzern seine App, den DB-Navigator, um und aus. Schon lange etwa können darüber digitale Zugtickets gebucht werden. 80 Prozent aller Buchungen würden inzwischen online abgewickelt, hieß es. Seit einiger Zeit haben Reisende auch die Möglichkeit, per Handy im Zug einzuchecken. Auch die automatische Übertragung von Reservierungen bei einem unplanmäßigen Zugwechsel ist inzwischen möglich.
Die neue Erstattungsoption bedeute indes nicht das Ende des Fahrgastrechte-Formulars, betonte die Bahn. Wer will, kann sein Geld weiter über den analogen Weg zurückfordern. Auch die Höhe der Erstattung ändere sich nicht: Ab einer Stunde Verspätung überweist die Bahn ein Viertel des ursprünglichen Fahrpreises zurück, ab zwei Stunden ist es die Hälfte.
Der Fahrgastverband Pro Bahn befürwortet die neue Möglichkeit. "Das gehört zu einer modernen Eisenbahn dazu, dass man dieses Erstattungsformular elektronisch ausfüllen kann", sagte der Ehrenvorsitzende Karl-Peter Naumann der Deutschen Presse-Agentur. "Wichtig ist, dass die Bahn daneben auch weiter das analoge Fahrgastrechte-Formular anbietet. Es gibt immer noch viele Menschen, die diesen Weg bevorzugen."
Bislang konnten Fahrgäste in ICE-Zügen der Deutschen Bahn das Streaming-Angebot "Joyn Selection" nutzen. Zum 1. Juli läuft die Kooperation zwischen den beiden Unternehmen jedoch aus.