Neuerung

Endlich: Bahn erstattet Tickets online ab 1. Juni

Seit Jahren warten Kunden der Deut­schen Bahn auf diese Möglich­keit: Ab dem 1. Juni können sie bei Verspä­tungen auch online ihr Geld zurück­for­dern. Das analoge Fahr­gast­rechte-Formular wird deshalb aber nicht verschwinden.
Von dpa /

Fahrgastrechte digital beantragen bei der Bahn ab 1. Juni Fahrgastrechte digital beantragen bei der Bahn ab 1. Juni
Bild: Deutsche Bahn
Wer nach einer Zugver­spä­tung bei der Deut­schen Bahn einen Teil des Fahr­preises erstattet haben will, muss künftig nicht mehr zum Brief­kasten oder zum Reise­zen­trum laufen. Ab dem 1. Juni bietet der Konzern neben dem analogen Erstat­tungs­antrag die Möglich­keit, das Geld bei einem online oder mobil gekauften Ticket online über die Bahn-App einzu­for­dern. "Die Erstat­tung über das Smart­phone ist künftig kinder­leicht und mit wenigen Klicks in fünf Minuten erle­digt", teilte Bahn­chef Richard Lutz heute mit. "Unsere Kunden müssen keine Zugnum­mern mehr heraus­suchen oder Fahr­karten einrei­chen. Damit machen wir die Entschä­digung deut­lich einfa­cher."

Bislang mussten Reisende nach einer Verspä­tung das soge­nannte Fahr­gast­rechte-Formular ausdru­cken, ausfüllen und per Post an den Konzern schi­cken. Sie konnten den Antrag auch bei einem der Reise­zen­tren in den Bahn­höfen abgeben. Seit Jahren kriti­sieren Kunden das aufwen­dige Proze­dere, schließ­lich schreibt sich der Konzern die Digi­tali­sie­rung groß auf die Fahnen.

Zahl­reiche Start-ups witterten gar eine Markt­lücke und boten selbst einen entspre­chenden Online-Dienst an: Die Kunden reichen ihre Verspä­tungs- und Zugdaten digital bei den Unter­nehmen ein und diese kümmern sich gegen eine Provi­sion um den analogen Brief­ver­kehr mit der Bahn. Nun zieht der Konzern nach. Fahrgastrechte digital beantragen bei der Bahn ab 1. Juni Fahrgastrechte digital beantragen bei der Bahn ab 1. Juni
Bild: Deutsche Bahn

Analoger Weg über Fahr­gast­rechte-Formular bleibt

Die Online-Erstat­tung ist dabei nur ein Teil des gene­rellen Umbaus der digi­talen Vertriebs­sys­teme bei der Bahn. Nach und nach baut der Konzern seine App, den DB-Navi­gator, um und aus. Schon lange etwa können darüber digi­tale Zugti­ckets gebucht werden. 80 Prozent aller Buchungen würden inzwi­schen online abge­wickelt, hieß es. Seit einiger Zeit haben Reisende auch die Möglich­keit, per Handy im Zug einzu­che­cken. Auch die auto­mati­sche Über­tra­gung von Reser­vie­rungen bei einem unplan­mäßigen Zugwechsel ist inzwi­schen möglich.

Die neue Erstat­tungs­option bedeute indes nicht das Ende des Fahr­gast­rechte-Formu­lars, betonte die Bahn. Wer will, kann sein Geld weiter über den analogen Weg zurück­for­dern. Auch die Höhe der Erstat­tung ändere sich nicht: Ab einer Stunde Verspä­tung über­weist die Bahn ein Viertel des ursprüng­lichen Fahr­preises zurück, ab zwei Stunden ist es die Hälfte.

Der Fahr­gast­ver­band Pro Bahn befür­wortet die neue Möglich­keit. "Das gehört zu einer modernen Eisen­bahn dazu, dass man dieses Erstat­tungs­for­mular elek­tro­nisch ausfüllen kann", sagte der Ehren­vor­sit­zende Karl-Peter Naumann der Deut­schen Presse-Agentur. "Wichtig ist, dass die Bahn daneben auch weiter das analoge Fahr­gast­rechte-Formular anbietet. Es gibt immer noch viele Menschen, die diesen Weg bevor­zugen."

Bislang konnten Fahr­gäste in ICE-Zügen der Deut­schen Bahn das Strea­ming-Angebot "Joyn Selec­tion" nutzen. Zum 1. Juli läuft die Koope­ration zwischen den beiden Unter­nehmen jedoch aus.

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