Öffentlich-rechtliche

Vaunet: Kritik an ARD/ZDF-Strukturreform

Die Aufsichts­organe der ARD-Anstalten haben sich mit einer Stel­lung­nahme im Konsul­tati­ons­ver­fahren zum Diskus­sions­ent­wurf zu Auftrag und Struk­tur­opti­mie­rung des öffent­lich-recht­lichen Rund­funks betei­ligt. Der Privat­funk­ver­band Vaunet fordert unter anderem eine Decke­lung von Online-Ange­boten.
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Der Vaunet will eine Deckelung öffentlich-rechtlicher Audioangebote Der Vaunet will eine Deckelung öffentlich-rechtlicher Audioangebote
Quelle: ARD, Screenshot: Michael Fuhr
Die Vorsit­zenden der gesetz­lichen Aufsichts­organe der ARD-Anstalten (ARD-GVK) haben sich mit einer Stel­lung­nahme im Konsul­tati­ons­ver­fahren zum Diskus­sions­ent­wurf zu Auftrag und Struk­tur­opti­mie­rung des öffent­lich-recht­lichen Rund­funks betei­ligt. Die ARD-Gremi­envor­sit­zen­den­kon­ferenz lobt das Vorhaben und sieht mit dem von der Rund­funk­kom­mis­sion der Länder vorge­legten Entwurf des Medi­enän­derungs­staats­ver­trags (MÄStV-E) die Chance auf eine grund­legende, zukunfts­wei­sende Reform des öffent­lich-recht­lichen Rund­funks gegeben - obwohl noch eine Reihe von Präzi­sie­rungen bzw. Anpas­sungen der geplanten Ände­rungen im Bereich der Quali­täts­kon­trolle, der Auftrags­beschrei­bung, des Modus der Beauf­tra­gung sowie der Finanz­kon­trolle nötig seien. Der Entwurf setze den Rahmen für eine konti­nuier­liche Schär­fung des öffent­lich-recht­lichen Profils im weiteren Prozess der digi­talen Trans­for­mation.

Die Stel­lung­nahme ist auf der Webseite der GVK unter ard.de/gvk auch für die Öffent­lich­keit abrufbar.

Vaunet: Erheb­licher Nach­bes­serungs­bedarf bei Auftrags- und Struk­tur­reform

Der Vaunet will eine Deckelung öffentlich-rechtlicher Audioangebote Der Vaunet will eine Deckelung öffentlich-rechtlicher Audioangebote
Quelle: ARD, Screenshot: Michael Fuhr
Trotz einiger posi­tiver Ansätze sieht der Vaunet (Verband Privater Medien) bei dem vorlie­genden Diskus­sions­ent­wurf zur Auftrags- und Struk­tur­reform des öffent­lich-recht­lichen Rund­funks dagegen erheb­lichen Nach­bes­serungs­bedarf. Statt ein ausba­lan­ciertes Medi­ensystem mit zwei starken Säulen zu beför­dern, habe der Länder­ent­wurf bislang das Poten­zial, die Statik der dualen Medi­enord­nung nach­haltig zulasten der privaten Anbieter zu verschieben, hieß es.

Mit der Reform des öffent­lich-recht­lichen Rund­funks disku­tierten die Länder laut dem Verband tatsäch­lich eine Reform des gesamten Medi­ensys­tems, weil Verän­derungen für den öffent­lich-recht­lichen Rund­funk immer auch umfas­sende Auswir­kungen auf die privaten Medi­enan­bieter hätten. Wenn beide Säulen in ihrer Rolle als Demo­kratie fördernde Medien gestärkt werden sollen, gelte es, die Belange der privaten Medi­enan­bieter zu berück­sich­tigen, insbe­son­dere auch im Hinblick auf den Wett­bewerb mit den globalen Online-Platt­formen. Hier müssten die Länder ihrem weiten Gestal­tungs­auf­trag noch deut­lich stärker nach­kommen.

Wenig Unter­schei­dung zu privaten Ange­boten

Die beab­sich­tigte Schwer­punkt­set­zung auf unter anderem Kultur, Bildung, und Infor­mation sowie die Vorgabe, dass Unter­hal­tung nur dann Teil des Auftrags sein soll, wenn sie einem öffent­lich-recht­lichen Ange­bots­profil entspricht, sind viel­ver­spre­chende Signale. Vieles davon ist in dem aktu­ellen Entwurf jedoch noch in Klam­mern gesetzt oder nur sehr vage formu­liert. Hier sollten die Länder eine weitere Schär­fung des öffent­lich-recht­lichen Ange­bots­pro­fils und eine stärker erkenn­bare Unter­scheid­bar­keit von den privaten Ange­boten vorgeben.

Der Vaunet fordert zudem eine weitere Entkom­mer­zia­lisie­rung, die nicht nur das Profil des öffent­lich-recht­lichen Rund­funks schärfen, sondern auch die Unab­hän­gig­keit von kommer­ziellen Einflüssen festigen und die Akzep­tanz für die Rund­funk­bei­träge erhöhen würde. Das seit vielen Jahren disku­tierte voll­stän­dige Verbot von Werbung und Spon­soring im öffent­lich-recht­lichen TV-Bereich muss umge­setzt werden – ebenso wie im Radio­bereich die Redu­zie­rung des Werbe­umfangs auf 60 Minuten pro Tag und ein werbe­füh­rendes Programm pro Anstalt sowie Einschrän­kungen bzw. die Unter­sagung von Spon­soring in der Radio-Prime­time. Ferner muss das geltende Werbe­verbot in Tele­medien bestehen bleiben.

Der Verband lehnt zudem eine weit­rei­chende Flexi­bili­sie­rung des Auftrags­ver­fah­rens ab. Wenn die Anstalten künftig maßgeb­lich selbst mitent­scheiden, welche Ange­bote sie zur Verfü­gung stellen, würden sie und nicht der Gesetz­geber unmit­telbar über das Wett­bewerbs­ver­hältnis zu den privaten Medien entscheiden. Es müsse Aufgabe und Gestal­tungs­hoheit der Legis­lative bleiben, konkret zu bestimmen, welchen Auftrag die Rund­funk­anstalten wahr­nehmen sollen.

Kritik an Expan­sion im Online-Audio-Bereich

Der Vaunet fordert außerdem eine duale Hörfunk- und Audio-Ordnung in Deutsch­land, mit der die zukünf­tige Ange­bots- und Anbie­ter­viel­falt insbe­son­dere auch in den regio­nalen und lokalen Gebieten sicher­gestellt werden kann. In seiner Stel­lung­nahme zum Diskus­sions­ent­wurf der Länder zur Auftrags- und Struk­tur­opti­mie­rung des öffent­lich-recht­lichen Rund­funks mahnt der Privat­funk­ver­band deshalb den drin­gend gebo­tenen sepa­raten Blick auf die Radio- und Audio­ange­bote der ARD an.

Konkret fordert der Vaunet auch für das Radio eine klare Begren­zung des Ange­bots­umfangs, um vor allem eine weitere unbe­grenzte Online-Audio-Expan­sion der ARD zu verhin­dern. Hierfür sollten neben der Decke­lung der Hörfunk­pro­gramme auch eine Begren­zung der Online-Audio­ange­bote sowie die Vermei­dung einer weiteren Verspar­tung und Ausla­gerung von Auftrags­inhalten essen­zielle Bestand­teile der Auftrags­reform sein.

In Groß­bri­tan­nien sollen die BBC teil­pri­vati­siert und die Rund­funk­gebühren abge­schafft werden.

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