Gericht

freenet-Chef wegen Verdachts auf Insiderhandel vor Gericht

Unternehmen weist Vorwürfe als haltlos zurück
Von dpa / Björn Brodersen

Der scheidende Vorstandschef des Telekommunikationsunternehmens freenet, Eckhard Spoerr, muss sich von kommendem Freitag an wegen des Verdachts verbotener Insidergeschäfte vor dem Landgericht Hamburg verantworten. Angeklagt ist auch Finanzvorstand Axel Krieger. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft sollen die Männer im Juli 2004 als Manager des Internet-Unternehmens freenet.de jeweils 30 000 Aktien ihrer Firma verkauft haben, kurz bevor der Aktienkurs wegen der Veröffentlichung eines negativen Geschäftsberichts drastisch einbrach.

Damit hätten die beiden Angeklagten internes Sonderwissen über die Lage ihres Unternehmens unerlaubt für eigene Geschäfte ausgenutzt, sagte ein Sprecher der Hamburger Staatsanwaltschaft. Die Männer hätten so jeweils 1,1 Millionen Euro verdient. freenet wies die Vorwürfe gegen die Manager als haltlos zurück. "Wir halten diese für unbegründet und werden uns in der Hauptverhandlung dagegen verteidigen", teilte eine Unternehmens-Sprecherin auf Nachfrage mit.

Schlechte Kursentwicklung und Differenzen über DSL-Spartenverkauf

Der Internet-Anbieter freenet.de war im März 2007 mit dem eigenen Mutterkonzern mobilcom zur freenet AG verschmolzen worden. Spoerr hatte daraufhin die Leitung des neu geschaffenen Groß-Unternehmens mit Sitz in Büdelsdorf (Schleswig-Holstein) übernommen, auch Krieger wechselte in den Gesamtvorstand. Nach einem Machtkampf mit freenet-Großaktionären hatte Spoerr kurz vor Weihnachten seinen Rücktritt zum 23. Januar angekündet.

Hintergrund des Streits war unter anderem die schlechte Kursentwicklung des Telekommunikations-Konzerns, der in Deutschland nach eigenen Angaben 19 Millionen Mobilfunkkunden und einen Marktanteil von rund 20 Prozent hat. Auch Differenzen über einen Verkauf der freenet-Festnetzsparte spielten eine Rolle.

Sogenannte Insidergeschäfte sind in Deutschland durch das Gesetz über den Wertpapierhandel verboten. Bei Verstößen sieht dieses eine Geldstrafe oder eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren vor. Für den Prozess gegen Spoerr und Krieger sind nach Gerichtsangaben vier Verhandlungstage vorgesehen. Dabei sollen unter anderem 16 Zeugen gehört werden.