Erklärungen

Regulierungsende beim Festnetz: Das bedeutet es für den Kunden

Telekom-Endkundentarife wären nicht mehr genehmigungspflichtig
Von Thorsten Neuhetzki

Am Mittwoch gab die Bundesnetzagentur bekannt, dass sie plant, weitere Telekommunikationsmärkte aus der Regulierung zu entlassen und dem freien Wettbewerb zu übergeben. Sie will sich aus der Regulierung von Verbindungen aus dem Festnetz in inländische Fest- und eventuell auch Mobilfunknetze zurückziehen. Bei vielen teltarif-Lesern hat diese Ankündigung für Unbehagen und Fragen gesorgt. Einige fragten sich sogar, ob diese Ankündigung das Ende von Call by Call bedeute. Wir sagen Ihnen, was die Planung der Bundesnetzagentur wirklich bedeutet.

Lediglich Endkundentarife sollen nicht mehr reguliert werden

Zunächst einmal betrifft die Ankündigung die reinen Gesprächspreise für Gespräche ins deutsche Festnetz und in die Mobilfunknetze. Diese sind seit der Marktliberalisierung 1998 reguliert. Das bedeutet, dass die Deutsche Telekom (DTAG) sich die Tarife, die sie auf den Endkundenmarkt bringt, vom Regulierer genehmigen lassen muss. Seit einiger Zeit muss dieses nicht mehr vor dem Marktstart erfolgen, sondern wird durch die so genannte ex-post Regulierung erst dann gemacht, wenn es Beschwerden zu den Tarifen gibt. Dadurch werden seit einigen Jahren die von der Telekom geplanten Tarife nicht mehr lange vor dem Marktstart bekannt. Früher mussten geplante Tarife vorab genehmigt werden und der Genehmigungsantrag war mit der Veröffentlichung im Amtsblatt bekannt.

Würde die Planung der Bundesnetzagentur umgesetzt, so könnten Wettbewerber nicht mehr bei der Bundesnetzagentur, sondern beim Bundeskartellamt Einspruch gegen die Telekom-Tarife erheben, so ein Sprecher der Bundesnetzagentur. Diese untersuche dann die Vorwürfe, die sich beispielsweise auf Preisdumping beziehen. Das betrifft auch Bündelangebote bzw. Flatrates.

Bundesnetzagentur sieht genügend Wettbewerb bei Festnetz-Gesprächen

Der Rückzug aus der Regulierung erfolgt, weil die Bundesnetzagentur einen ausreichenden Wettbewerb bei Gesprächen ins deutsche Festnetz sieht. Der Rückzug bedeutet aber nicht, dass die Gesprächspreise bei anderen Anbietern anziehen werden. Denn an der Regulierung der Vorleistungspreise wie etwa den Terminierungs- bzw. Interconnection-Kosten werde sich nichts ändern, betonte ein Sprecher der Behörde auf teltarif-Anfrage. Auch werde natürlich nichts daran geändert, dass die Telekom verpflichtet sei, Call by Call über alternative Netzbetreiber zu ermöglichen.

Gespräche in die Mobilfunknetze könnten weiter reguliert werden

Auch bei Gesprächen vom Festnetz zum Mobilfunk geht die Bundesnetzagentur davon aus, dass sich entsprechender Wettbewerb in den nächsten Wochen einstellen wird. Dieser sei insbesondere bei den großen Carriern noch nicht erfolgt, weil diese keine Rechtssicherheit gehabt hätten. Denn die Mobilfunknetzbetreiber, die entsprechende Interconnection-Gebühren kassieren, hatten gegen eine zwangsweise Absenkung durch die Bundesnetzagentur geklagt. Hätte diese Klage erfolgt gehabt, so hätten die Anbieter ihre Terminierungsentgelte wieder anheben können - somit wären auch die Minutenpreise für die Endkunden wieder gestiegen. Seit Anfang April bestehe diese Rechtssicherheit durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Daher prognostiziert der Regulierer hier steigenden Wettbewerb und sinkende Preise. Sollte das nicht der Fall sein, so werde man hier noch nicht aus der Regulierung aussteigen.

Entscheidung erst gegen Ende des Jahres zu erwarten

Bis zum 4. August kann nun jedermann den Konsultationsentwurf des Regulierers kommentieren. Danach werden diese Kommentare ausgewertet. Gegen Ende des Jahres sei dann mit einer entsprechenden Entscheidung zu rechnen, hieß es aus Bonn. Bis dahin kann die Bundesnetzagentur sich dann auch noch entscheiden, den Markt für Gespräche in die Mobilfunknetze nicht aus der Regulierung zu entlassen.

Breko kritisiert Planungen des Regulierers

Die Wettbewerber haben die BNetzA-Planungen bereits öffentlich und kritisch kommentiert. Der Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko) beurteilt in einer entsprechenden Mitteilung, die Entscheidung der BNetzA, die Telekom aus der Endkundenregulierung zu entlassen, als verfrüht. "Die Entscheidung [...] kann dazu führen, dass die DTAG noch aggressiver als bisher Bündelprodukte anbietet, da diese nun nicht mehr der Aufsicht der BNetzA unterliegen und somit den Wettbewerb behindern. Aus Wettbewerbssicht ist eindeutig kritisch zu beurteilen, dass die DTAG künftig in verstärktem Maße dort Preisdumping betreiben kann, wo sie attraktive Zielgruppen adressieren kann." Der Ex-Monopolist werde somit in die Lage versetzt, sich erneut einen erheblichen Wettbewerbsvorsprung zu sichern, ohne dass die BNetzA regulierend eingreifen kann, so der Verband.